Thematik war immer wieder die Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung beziehungsweise die Aberkennung der Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung von Menschen, die für sich diagnostizierten, dass sie einkommensmäßig schlechtgestellt sind und mit der Gebührenzahlung überfordert sind. Es gab gewiss warnende Stimmen, als das Gesetz verabschiedet wurde, dass eine solche Zusammenfassung von Menschengruppen nicht funktioniert, weil ganz einfach Menschengruppen herausfallen, die auf keinen Fall durch eine Gesetzesänderung fi nanziell bessergestellt sind. Die Staatskanzlei war dazu verpfl ichtet, die Einzelfälle zu kontrollieren, die Beschwerden aufzunehmen und im Bedarfsfalle im Sinne der Menschen zu agieren, die diese Eingaben gemacht hatten.
Meine Damen und Herren, wir hätten uns da ein ganz gerüttelt Maß an Arbeit sparen können, wenn bestimmte warnende Rufe gehört worden wären und man sich darauf konzentriert hätte, wirklich ordentlich zu prüfen, um welche Menschengruppen es geht, welche Menschengruppen Anrecht hatten auf Gebührenbefreiung und welche Menschen dadurch herausfallen, wenn das Gesetz geändert wird beziehungsweise ganz neue Gesetze in Gang gebracht werden. Es ist also positiv zu bemerken, dass gerade in den Rundfunk- und Fernsehgebührenproblemfällen wir sehr oft helfen konnten, die Staatskanzlei geholfen hat, wir letztendlich das Gesetz dahin gehend verändert haben. Aber ein bisschen mehr Aufmerksamkeit, wenn Gesetze geschrieben werden, wäre gut, um solche Sachen von vornherein nicht aufkommen zu lassen.
Die nächste Problematik vieler Eingaben oder Petitionen bei uns sind Baurechtsangelegenheiten. Es ist ganz normal, dass, wenn Bürgerinnen und Bürger sich dazu entscheiden, sich ein Eigenheim zuzulegen, ein Haus zu bauen, es auszubauen, umzubauen, sie viele Beratungen im privaten Bereich darüber hatten, und dann stehen ihnen Verwaltungen entgegen und haben nach Meinung der Petenten nicht ordentlich geprüft. Frau Fiedler-Wilhelm sagte es ganz richtig: Dadurch, dass Abgeordnete im Petitionsausschuss darauf bestehen, Ortstermine zu machen, demzufolge sich das vor Ort angucken und dadurch nämlich die Kommunikation in Gang bringen, die oftmals gar nicht möglich gewesen ist, kann vieles abgestellt werden. Ich danke den Abgeordneten, die sich für diese Themen interessieren, dass sie das so verfolgen. Ich denke mir, das ist auch ein Stück vertrauensbildende Basis zu uns als Abgeordnete, für unsere Arbeit als Abgeordnete und zu unserer Arbeit als Parlament, wenn sich auf diese Art und Weise eingesetzt wird für die Betroffenen.
Wir haben auch Petitionen im Gesundheitswesen gehabt. Diese Petitionen sind teilweise sehr umfangreich, aber auch sehr weitreichend in den Dingen, die im Gesundheitswesen bearbeitet werden sollen. Da reicht es von Hinweisen zu hygienischen Problemen in Kliniken bis hin zur Gleichbehandlung der medizinischen Betreuung und auch hier zur Gleichbehandlung medizinischer Betreuung von Häftlingen in JVA. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir alle Themen mit gleicher gebührender Aufmerksamkeit behandeln. Es ist für uns wichtig, diesen Hinweisen aus der Bevölkerung nachzugehen, wenn es sich zum Beispiel, wie in diesem Fall, um ein ganz spezifi sches hygienisches Problem handelt, was zwar in der Masse eigentlich eine Kleinigkeit ist, in der Auswirkung
aber eine riesengroße und demzufolge wir im Petitionsausschuss alle dahin gehend beraten, dass wir keine Abstufung machen, was wichtig, weniger wichtig oder unwichtig ist. Ich denke, in dieser Art und Weise sollten wir weiterarbeiten.
Vielen Dank dem Sekretariat für die ganzen Zu-, Vor- und Nacharbeiten, Absprachen mit uns und so weiter und so fort. So lässt es sich wirklich gut arbeiten. Ich wünsche uns weiterhin allen viel Erfolg bei der Arbeit immer im Sinne unserer Bürger. – Danke.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Timm. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hemm’s keen Bang, ick mok nich lang. 136 Petitionen einstimmig verabschiedet, meine Damen und Herren, das sagt gar nichts. Das ist eine Zahl, mit der niemand was anfangen kann, und verabschiedet heißt auch nicht, ob wir was erreicht haben. Was für mich viel wesentlicher ist, die Erfolgsquote der Petitionen, sie abzuschließen, auch wenn man sie abschlägig abschließt, aber sie erfolgreich abzuschließen, die ist mit Sicherheit verbesserungsfähig. Warum? – Das Thema kommunale Angelegenheiten ist etwas, womit ich mich hier jetzt schon über Jahre beschäftige. Dankenswerterweise haben wir über das Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtes Greifswald einen richtigen Dauerbrenner verpasst gekriegt: Altanschließer, sage ich. Diese Regelung, die da getroffen worden ist, die ist bürgerfremd, die ist bürgerfern, die ist bürgerfeindlich,
(Beifall Jörg Vierkant, CDU, Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS, Michael Roolf, FDP, und Udo Pastörs, NPD)
die taugt nichts. Die ist einfach schlecht. Wir müssen den Mut haben, uns damit auseinanderzusetzen, und wir müssen darum streiten, dass es eine bessere Lösung gibt, die dem wahren Anliegen der Bürger auch entspricht.
Baupetitionen. Es sind einige Kolleginnen und Kollegen im Landtag heute hier, die meine Rede im April vorigen Jahres mitverfolgt haben. Ich habe damit nicht nur offene Ohren erreicht, ich habe auch viele Ohren erreicht, die geschlossen waren oder nicht bereit waren, mir zuzuhören. Das hat jeder für sich selbst zu bewerten, ich tue das auch. Wir haben uns im vergangenen Jahr damit beschäftigt, brauchen wir Waldabstandsregelungen oder brauchen wir sie nicht. Gegen meine persönliche Auffassung gab es dazu eine Meinung, die hieß, wir brauchen sie, wir machen sie ein bisschen weniger. Sie ist aber genauso schlecht geblieben, wie sie war.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und Ralf Grabow, FDP – Zuruf von Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS)
Warum? – Wir beschäftigen uns heute pausenlos mit Baupetitionen, wo Bürger beklagen, dass es ihr eigentliches Anliegen ist, ihr Haus, was sie haben – nicht ein neues zu bauen –, so herzurichten, dass es ihren Ansprüchen und ihrer Familie nahekommt.
Das leisten die Landesbauordnung und das Landeswaldgesetz mit der Abstandsregelung nicht, meine Damen und Herren.
Wir müssen uns im Petitionsausschuss damit auseinandersetzen, dass Bürger sich beschweren, dass sie im Außenbereich außerordentlich große Probleme oder gar keine Möglichkeit haben – wenn dann jemand einen Bereich zum Außenbereich abgestempelt hat –, dass sie dort eigentlich nicht in der Lage sind, das, was sie haben, zu erhalten oder so herzurichten, dass es einem langen Erhalt dient. Auch hier will ich uns auffordern, den Mut zu haben, sich in dieser Legislaturperiode mit der Landesbauordnung noch einmal auseinanderzusetzen
und hier Bürgerfreundlichkeit zu erzeugen. Wenn ich das Wort „Splittersiedlung“ schon höre, dann geht mir immer das berühmte Messer in der Tasche auf.
Dass wir Kulturland, Kulturlandschaft, historisches Bauerbe und Ähnliches nicht erhalten. Es geht der Nachwelt verloren. Ich meine, das Recht haben wir nicht. Und wir wissen, dass die Dorferneuerung und die Programme, die wir in der Vergangenheit hatten, zukünftig nicht einfacher händelbar sind, sie sind schwieriger beziehungsweise der Zugang zu solchen Mitteln ist schwer. Auch das wird uns zukünftig beschäftigen. Wir sind also heute schon aufgerufen, uns damit gedanklich auseinanderzusetzen, um argumentativ gut zu sein.
Was ich außerordentlich freudig zur Kenntnis genommen habe, ist, dass die Stellung zur Durchführung von Ortsterminen in dieser Legislaturperiode einfacher und besser ist. Und ich will uns ermutigen – die meisten sind ja schon mit draußen gewesen –, dass wir uns damit sehr intensiv auseinandersetzen. Warum? – Es ist die einzige Möglichkeit, die wir als Mitglieder des Petitionsausschusses haben, den Petenten mal selbst zu hören. Ansonsten kriegen wir ihn immer nur per Papier zu sehen.
Herr Präsident, ich habe die rote Lampe gesehen. Lassen Sie mich noch einen letzten Satz sagen: Ich wünsche mir für die Zukunft – und das will ich an die Regierungsriege hier oben abgeben –, dass die zuständigen Mitarbeiter aus den Ministerien, die Petitionen bearbeiten, die dazu Auskünfte geben, sich mindestens ein kleines bisschen mehr Zeit nehmen oder auch mal nachfragen. Ich glaube, auch das würde Petitionsarbeit für die Zukunft qualitativ verbessern. – Danke schön.
Der Petitionsausschuss empfi ehlt, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte im um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf der Drucksache 5/370 einstimmig angenommen.
Vielleicht kann die Verwaltung sich darum kümmern, dass das Parlament hier ohne Bohrgeräusche arbeiten kann. Also der Lautsprecher ist heil, es sind die Handwerker.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Finanzministerin – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2004 – Vorlage der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht des Landes, auf der Drucksache 4/2038, hierzu die Berichtigung auf der Drucksache 4/2268, sowie die Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2006 (Teil 1) – Kommunalbericht 2006, auf der Drucksache 5/40, und die Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2006 (Teil 2) mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung des Landes 2004, auf der Drucksache 5/93, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf der Drucksache 5/375.
Antrag der Finanzministerin auf Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2004 – Vorlage der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht des Landes – – Drucksache 4/2038 –
Unterrichtung durch den Landesrechnungshof: Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2006 (Teil 1) – Kommunalbericht 2006 – Drucksache 5/40 –
Unterrichtung durch den Landesrechnungshof: Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2006 (Teil 2) mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung des Landes 2004 – Drucksache 5/93 –
Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Finanzausschusses, die Abgeordnete Frau Gramkow. Bitte schön, Frau Vorsitzende.
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Dr. Schweisfurth! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Finanzausschuss hat in acht Sitzungen den Antrag der Finanzministerin unseres Landes zur Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2004 auf den vor Ihnen liegenden Drucksachen beraten. Das Ergebnis liegt Ihnen heute in der Beschlussempfehlung vor.
Ein Dankeschön an dieser Stelle an die mitberatenden Ausschüsse, an die Vertreterinnen und Vertreter des Senates, an den Präsidenten des Hofes, die uns kompe
tent und nicht immer streitfrei beraten haben, ein Dankeschön an das Ausschusssekretariat und alle diejenigen, die dazu beigetragen haben, dass wir das Zeitlimit bei der Beratung des Berichtes einhalten konnten. Wir wollten nämlich noch vor Eintritt in die Nachtragshaushaltsberatungen fertig sein.
Der Finanzausschuss empfi ehlt Ihnen heute, den Teil 1 des Jahresberichtes zur Kenntnis zu nehmen. Zum Teil 2 des Jahresberichtes sind die Vorschläge zu den Textziffern differenzierter. Wir nehmen zur Kenntnis, wir treten Beanstandungen bei und wir haben einige Ersuchen zu einigen Textzeilen dem Parlament vorgelegt. Ich verweise hier auf Ziffer 3 der Beschlussempfehlung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gemäß Artikel 67 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 114 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung legt die Landesregierung durch die Finanzministerin dem Landtag die Haushaltsrechnung und die Vermögensübersicht für das jeweilige Haushaltsjahr vor. Gemäß Artikel 67 Absatz 2 der Verfassung in Verbindung wiederum mit Paragraf 114 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung prüft der Landesrechnungshof die Rechnung sowie die Ordnungsmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und berichtet darüber dem Landtag. Das ist das typische und klassische Entlastungsverfahren. Das ist nichts Neues, auch nicht für das Haushaltsjahr 2004. Aber als verhältnismäßig ungewöhnlich hat der Finanzausschuss als federführender Ausschuss das Zusammenführen von Berichtsteilen zu einem Jahresbericht empfunden, die thematisch die Fachkompetenz von zwei weiteren in der Sache federführenden Ausschüssen berühren.
So viel theoretisch. Was heißt das in der Praxis? Der erste Teil des Jahresberichtes umfasst auch zum ersten Mal für uns den Kommunalbericht 2006 und beschäftigt sich mit den Themen zur Lage der kommunalen Finanzwirtschaft, zum kommunalen Finanzausgleich in Mecklenburg-Vorpommern und mit Ergebnissen der Kommunalprüfung und damit eigentlich federführend Aufgaben des Innenausschusses. Der letzte Schwerpunkt im ersten Teil des Jahresberichtes beinhaltet die Querschnittsprüfung zur Wohnungsbauförderung, Stadtumbauförderung sowie die Lage der kommunalen Wohnungswirtschaft und liegt federführend beim Ausschuss für Verkehr, Bau und Landesentwicklung.
Der zweite Teil des Jahresberichtes, der die Bemerkungen zur Haushaltsrechnung des Jahres 2004 enthält, dokumentiert das eigentliche Entlastungsverfahren. Der Landesrechnungshof hat gegenüber dem Finanzausschuss seine Beweggründe für die Einbeziehung des Kommunalberichtes in das Entlastungsverfahren der Landesregierung dargelegt. Für ihn war und ist ausschlaggebend gewesen, dass die Kommunalfi nanzen für die Haushaltslage des Landes eine wesentliche Bedeutung haben und deshalb Erkenntnisse aus den kommunalen Prüfungen ausführlich dargestellt werden sollten. Außerdem würde die Entscheidung über die Entlastung der Landesregierung von einer Vielzahl unterschiedlicher Einzelaspekte bestimmt, die aber als Ganzes betrachtet werden und damit in einer Hand im Finanzausschuss liegen sollten. Der Finanzausschuss hat letztlich den Argumenten für eine gemeinsame Beratung beider Berichtsteile im Rahmen des Entlastungsverfahrens sozusagen nachgegeben.
Sind wir mit dem Ergebnis zufrieden? Ich glaube, wir müssen Nein sagen, denn die mit Nachdruck angeregte Diskussion zum Teil 1 – Kommunalfi nanzen und Bau – hat im Prinzip nicht stattgefunden. Der Innenausschuss wird die thematische Beratung vor dem Hintergrund der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes und der Entscheidung zu den unterkreislichen kommunalen Strukturen zu einem späteren Zeitpunkt unter Einbeziehung der kommunalen Landesverbände durchführen. Der Verkehrsausschuss – ich sage es kurz – hat sich gemäß seiner Stellungnahme für das Thema „Neuordnung der Förderstruktur im Wohnungswesen und im Städtebau“ ebenfalls einen späteren Beratungstermin vorbehalten. Und vor diesem Sachstand, meine Damen und Herren, hat sich der Finanzausschuss weder den Vorschlägen des Landesrechnungshofes für eine Neuausrichtung des kommunalen Finanzausgleiches noch den geänderten Modernisierungsrichtlinien beim Städtebau angeschlossen.
Dem Landesrechnungshof empfi ehlt der Finanzausschuss deshalb, zukünftig über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung, die hier nachweislich vorliegen, gemäß Paragraf 99 der Landeshaushaltsordnung den Landtag gesondert zu unterrichten, das heißt, Sonderberichte für die Fachausschüsse zur Verfügung zu stellen.