Ich bedanke mich außerordentlich bei den Polizistinnen und Polizisten, bei den Kommunen, die diese Aufgaben mit durchführen, und auch bei meinen Vorgängern, die mit ihrer Arbeit dazu beigetragen haben, dass wir in diesem Bereich einen erfreulichen Rückgang haben.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und CDU – Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Das ist anständig.)
Die Verkehrsunfallstatistik für das Jahr 2006 zeigt in allen Positionen leichte bis deutliche Rückgänge. Die Gesamtzahl der Unfälle sank im Vergleich zum Jahr 2005 um 2,2 Prozent auf 57.474 Unfälle. Bei Unfällen mit Personenschaden ist ein sehr deutlicher Rückgang um 7,5 Prozent zu verzeichnen. Im Jahr 2006 verunglückten in unserem Land 186 Verkehrsteilnehmer tödlich. Das, sehr geehrte Damen und Herren, sind immer noch viel zu viele Menschen, die auf unseren Straßen tödlich verunglücken. Aber es zeigt sich doch, dass die Landesregierung mit ihren Kampagnen, vor allem die Landespolizei mit ihrem aus meiner Sicht guten Mix aus Aufklärung, Prävention, aber auch Repression, erfolgreich dazu beiträgt, dass sich die Zahl der tödlich verunfallten Menschen im Straßenverkehr Mecklenburg-Vorpommerns weiter verrin
gert. Gegenüber dem Jahr 2005 kamen im Jahr 2006 zwölf Personen weniger auf unseren Straßen in Mecklenburg-Vorpommern zu Tode.
Bei diesen Zahlen müssen wir uns immer wieder fragen: Was sind die wesentlichen Unfallursachen für rund 57.000 Verkehrsunfälle in einem Jahr und was müssen wir, die Landesregierung und die demokratischen Parteien im Landtag, auf den Weg bringen, damit sich letztlich weniger Verkehrsunfälle ereignen? Bei Unfällen mit Personenschäden zählt das Fahren unter Alkoholeinfl uss nach wie vor zu den Hauptunfallursachen. Weitere wesentliche Ursachen sind erhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit, Nichtbeachten von Vorfahrtsregeln sowie Nichteinhalten eines angemessenen Sicherheitsabstandes. In den zurückliegenden fünf Jahren waren sechs bis acht Prozent der Verkehrsunfälle durch Fahren unter Alkoholeinfl uss verursacht.
Sehr geehrte Damen und Herren, vor diesem Hintergrund wird und muss sich die Landesregierung auch weiterhin im Bundesrat für eine Einführung der 0,0-Promille-Grenze im Straßenverkehr einsetzen.
Hierzu gibt es nach meiner festen Überzeugung – und der Ministerpräsident hat es ja neulich auch ausgeführt – keine vernünftige Alternative. Wenn Kampagnen, Aufklärung und Kontrollen nicht den notwendigen Erfolg zeigen und offensichtlich vor allem bei jungen Fahrern die Einsicht nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, dann müssen wir die 0,0-Promille-Grenze im Straßenverkehr unmissverständlich vertreten. Insoweit steht auch die neue Koalitionsregierung zum Verkehrssicherheitskonzept von 2004 bis 2008, was hier im Landtag diskutiert wurde, und in dem es heißt, ich zitiere: „Landtag und Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hatten sich im Zuge der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes 1997 für ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr – 0,0-Promille – ausgesprochen. Diese Forderung fand bundesweit keine Mehrheit, sollte aber angesichts der positiven Auswirkungen der Herabsetzung der Promillegrenze grundsätzlich aufrecht erhalten werden.“
Deshalb, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wird auch die jetzige Landesregierung im Rahmen der Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in den zuständigen Bund-Länder-Gremien sowie bei der Abgabe von Stellungnahmen für die Behandlung des Themas im Bundesrat durch mein Ministerium mit großer Deutlichkeit dafür werben, dass die 0,0-Promille-Grenze durch eine entsprechende Bundesgesetzgebung umgesetzt wird.
Dem aktuellsten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der 852. Sitzung des Bundesratsinnenausschusses am 15. März 2007 haben wir in diesem Sinne zugestimmt. Das sieht die 0,0-Promille-Grenze vor.
Meine Damen und Herren, der Antrag der Oppositionsfraktion Linkspartei.PDS, den wir hier behandeln, fordert weiter den Einsatz der Landesregierung im Bundesrat für ein generelles Tempolimit von 130 Kilometer pro Stunde auf Bundesautobahnen.
(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Da wird’s schwierig, ne?! – Heiterkeit bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)
Diese Frage wird gegenwärtig in den Medien, in Politik und in Wirtschaft konträr diskutiert. Ich bin mit Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, einig hinsichtlich der 0,0-Promille-Grenze, jedoch bei einem generellen Tempolimit auf den Autobahnen kann ich Ihnen nicht folgen. Aber warum sollen wir auch etwas verordnen, was eine vorausschauende Landesregierung aus grundsätzlichen Erwägungen heraus und aus verkehrspolizeilichen Gesichtspunkten bisher nicht schlüssig begründen kann?
Im Übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, dass bereits heute ein nicht unerheblicher Teil unserer Autobahnen dauerhaft mit einer Tempobeschränkung belegt ist. Wo Unfallhäufi gkeiten, gefährliche Abschnitte oder stauanfällige Strecken sind, gelten bereits Tempolimits, und dort werden wir auch im Interesse der Verkehrssicherheit weiter mit Tempolimits arbeiten oder noch zusätzliche einführen. Die meisten Verkehrsunfälle mit getöteten oder schwer verletzten Personen ereignen sich aber nach wie vor gerade nicht auf Bundesautobahnen, sondern auf unseren Landstraßen außerhalb der geschlossenen Ortschaften.
(Helmut Holter, Die Linkspartei.PDS: 80 Kilometer pro Stunde. – Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Ja. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)
Auch die von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren der Opposition, in diesem Zusammenhang gebrachte Frage des Umweltschutzes muss meines Erachtens in eine andere Richtung verfolgt werden. Der von der Europäischen Union und der Bundesregierung favorisierte Weg, mit gesetzlichen Grenzwerten für den CO2-Ausstoß bei Kraftfahrzeugen auf die Automobilhersteller einzuwirken, endlich schadstoffarme Autos zu bauen, ist nach meiner Überzeugung der richtige Weg.
Meine Damen und Herren, neben den bereits erwähnten Unfallursachen ist vor allem die Altersgruppe der 16- bis 25-jährigen Verkehrsteilnehmer überproportional an Straßenverkehrsunfällen beteiligt beziehungsweise verursacht diese sogar. Ich werde insofern auch in Zukunft die erforderlichen speziellen Präventions- und Repressionsmaßnahmen zielgruppenorientiert initiieren und mit der Landespolizei und weiteren Partnern umsetzen. Diese Partner in der Verkehrssicherheitskommission, die vom Verkehrsministerium geleitet wird, sind das Bildungs- sowie das Sozialministerium und darüber hinaus der Fahrlehrerverband, die Unfallkasse, die Landesverkehrswacht und beratend das für die Umsetzung der polizeilichen Prävention zuständige Landeskriminalamt. Die Verkehrssicherheitskommission entscheidet unter anderem, welche Projekte zur Verkehrssicherheit im Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert und mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden. Beraten werden Anträge, die von verschiedenen Projektträgern einge
reicht werden. Neben der weiteren Realisierung von Verkehrsübungsplätzen müssen wir uns auch intensiv der Verkehrserziehung und dem Verkehrssicherheitstraining für die in Rede stehenden Altersgruppen widmen.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren, auf drei besonders geförderte Projekte aufmerksam machen: Lehrgänge zur Erhöhung der Sicherheit für junge Fahrerinnen und Fahrer zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr der Verkehrswacht, das Motorradsicherheitstraining des Fahrlehrerverbandes sowie die Fahrsicherheitsrallye der Landespolizei. Darüber hinaus wird durch den Modellversuch des begleiteten Fahrens ab 17 Jahre seit November 2006 auch in Mecklenburg-Vorpommern für Fahranfänger ein Verkehrssicherheitstraining in der Verkehrsrealität ermöglicht. Das Prinzip des lebenslangen Lernens – darüber besteht kein Zweifel – endet nicht nach der Grundschule. Insofern stimme ich der Notwendigkeit nach attraktiven Verkehrssicherheitsaktionen für alle Altersgruppen, speziell für die Altersgruppen der jungen Fahrerinnen und Fahrer, uneingeschränkt zu. Die Möglichkeit der Förderung von Fahrsicherheitstraining und Übungsplätzen sollte insofern durch die Träger der Verkehrssicherheit nochmals überprüft werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema „Mehr Sicherheit im Straßenverkehr“ hat viele Facetten. Es muss unsere gemeinsame Verpfl ichtung sein, die notwendigen Maßnahmen aus Prävention, aber auch Repression zu ergreifen, damit wir zukünftig möglichst wenig über schwere Verkehrsunfälle mit Toten und Schwerverletzten zu berichten haben. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Schulte. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrte Frau Kollegin Schwebs, nur ganz kurz zu dem ersten Teil Ihres Antrages, der Einführung einer allgemeinen 0,0-Promille-Grenze im Straßenverkehr. Ich glaube, wir sind uns einig, und der Innenminister hat es auch deutlich gesagt: Nicht nur, dass jeder Verkehrstote ein Verkehrstoter zu viel ist, gerade das Problem des Alkohols im Straßenverkehr ist eins der wesentlichen Probleme. Ich denke – ich weiß nicht, ob wir das alle so sehen hier in diesem Plenum –, eine große Mehrheit in diesem Plenum, eine große Mehrheit in diesem Land ist sicherlich auch der Meinung, Alkohol hat im Straßenverkehr nichts zu suchen. Daran sollten wir alle gemeinsam arbeiten.
Es ist sicherlich nur der erste Schritt, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn die Bundesregierung und der Bundesminister Tiefensee zumindest für die Fahranfänger die Einführung einer 0,0-Promille-Grenze beschließen wollen für die Dauer der Probezeit. Das ist sicherlich nicht das Ende der Fahnenstange, das hoffe ich jedenfalls, auch wenn ich ganz gern mal ein Glas Wein trinke, aber das hat mit dem Autofahren nichts zu tun. Wenn man heute Morgen die Nachrichten gehört hat und die Kommentare, die aus einigen Bundesländern gleich
gekommen sind, die sagen, also 0,0-Promille-Grenze bis 21 Jahre, aber das soll es doch dann bitte schön gewesen sein, dann ist das natürlich nicht nachvollziehbar. Da sind wir sicherlich im Konsens. Aber es ist offensichtlich bei einigen immer noch die Einstellung. Herr Innenminister Caffi er hat es eben deutlich gemacht. Trotz der Bemühungen der Landesregierung in der Vergangenheit – auch der Landesregierung aus der letzten Wahlperiode – sind wir natürlich noch ein ganzes Stück davon weg. Ob eine neue Bundesratsinitiative in dem Zusammenhang aktuell ein anderes Ergebnis mit sich bringen würde, ist bedauerlicherweise zumindest zweifelhaft. Das muss man auch dazusagen.
Aber zu dem zweiten Punkt. Zur Ziffer 1 haben wir bei aller Gemeinsamkeit eine unterschiedliche Auffassung. Fakt ist, dass die Autobahnen bundesweit die sichersten Straßen sind. Obwohl auf ihnen rund 30 Prozent der Gesamtfahrleistung erbracht wird, ereignen sich weniger als 6,5 Prozent der Unfälle mit Personenschäden, im Jahr 2005 waren es genau 6,2 Prozent. Das Unfallgeschehen auf Autobahnen wird im Wesentlichen durch individuelles Fehlverhalten – das sind geringer Abstand, die Verkehrslage, die Witterungsverhältnisse, oft kommt auch alles zusammen – oder aber durch die örtlichen Verkehrsverhältnisse, nämlich durch den Zusammenhang zwischen Verkehrsdichte und Ausbauzustand beeinfl usst. Bei den in den letzten Jahren kontinuierlich rückläufi gen Zahlen für die Einführung eines generellen Tempolimits hat der Innenminister darauf hingewiesen, dass auf Autobahnen keine messbaren Auswirkungen auf die Anzahl der auf Autobahnen Getöteten festgestellt werden konnten.
Bei der Diskussion um ein Tempolimit, das muss man deutlich sagen, werden zudem folgende Faktoren immer wieder übersehen: Ausgangspunkt für die meisten Unfälle ist nicht so sehr das Überschreiten einer angeordneten Höchstgeschwindigkeit, sondern die im Einzelfall nicht situationsangepasste Geschwindigkeit. Die kann auch tatsächlich unter 130 Stundenkilometern liegen, selbst dort, wo heute schon ein Tempolimit von 130 oder 120 ist. Und das muss man auch deutlich sehen, die Unfallhäufi gkeit ist gerade nicht homogen auf das gesamte Autobahnnetz verteilt. Eine generelle Einführung eines Tempolimits von 130 würde also dem nicht gerecht werden. Stattdessen befürwortet die SPD-Fraktion, so, wie es auch vom Bundesverkehrsministerium in den letzten Jahren schon vorgenommen und weiter durchgeführt wird, dass entsprechend den Erfordernissen vor Ort eine auf den Einzelfall angepasste Verkehrsbeeinfl ussung stattfi ndet. Es gibt moderne Verkehrsbeeinfl ussungsanlagen, die tatsächlich entsprechend den Witterungsverhältnissen, der Verkehrsdichte und anderen Regularien die Geschwindigkeit auf den entsprechenden Strecken anpassen. Dort sind in den letzten Jahren, wenn ich die Zahl richtig im Kopf habe, insgesamt schon 200 Millionen Euro in dem Zeitraum von 2002 bis 2007 für solche Anlagen ausgegeben worden. Bundesweit sind es inzwischen 950 Autobahnkilometer, die mit solchen Anlagen ausgestattet worden sind.
Auch ein Vergleich mit ausländischen Unfallstatistiken zeigt – und ich möchte darauf zurückkommen, was Sie eben ausführten, dass wir im internationalen Vergleich mit den formal gesehenen nicht vorhandenen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf deutschen Autobahnen allein stehen würden –, dass die Unfallzahlen dort trotz vorhandener allgemeiner Tempolimits keine zwingenden
Schlussfolgerungen auf die Notwendigkeit einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen zulassen. Deutschland liegt nämlich gerade im internationalen Vergleich ungeachtet der nicht vorhandenen allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen bei den im Straßenverkehr tödlich Verunglückten durchaus nicht in einer Spitzenposition, sondern in einem allgemeinen Mittelfeld. Ich denke mir, man sollte mit den entsprechenden Maßnahmen, wie der Innenminister sie eben angeführt hat, daran arbeiten, dort die Anzahl der Unfalltoten weiter zu reduzieren. Ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen ist aber offensichtlich nicht das richtige Mittel. Und auch unter Umweltgesichtspunkten, ein generelles Tempolimit zu befürworten, muss das zumindest infrage gestellt werden.
So geht das Umweltbundesamt selbst mit einem Bericht aus dem Jahre 1999, das ist der aktuellste – „Umweltauswirkungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen“, nachzulesen in Texte 40/99 –, davon aus, dass bei einer nach eigenen Vorstellungen des Umweltbundesamtes unrealistisch hohen Befolgungsquote von 80 Prozent und, auf einer Datenbasis des Jahres 1994/1995, bei einem Tempolimit von 120 Stundenkilometern eine Minderung der CO2-Gesamtbelastung aller Imitenten, also einschließlich Industrie, Haushalte und Verkehr, von nur 0,3 Prozent und bei einem Tempolimit von 100 Stundenkilometern von nur 0,6 Prozent zu erwarten wäre.
Das muss man ganz deutlich dabei beachten, auch unter Berücksichtigung der Debatte, die heute Vormittag im Hinblick auf den Klimaschutz geführt worden ist. Man muss dann tatsächlich solche Maßnahmen, die wirksam sind, auch ergreifen.
Die SPD-Fraktion achtet auch darauf, dass auf Autobahnen tatsächlich die Fortführung einer der Situation angepassten Geschwindigkeitsregelung für das vorrangig angebrachte Mittel gewährleistet wird. Insbesondere mit modernen Rechnern gesteuerte Verkehrsbeeinfl ussungsanlagen, die fl exibel auf Faktoren reagieren, welche die Verkehrssicherheit beeinfl ussen, können tatsächlich gezielt Unfallschwerpunkte beseitigen und gleichzeitig – das ist dann auch wieder schadstoffminimierend – zur Flüssigkeit des Verkehrs und damit zum Abbau von Staus beitragen, denn gerade der Stau ist es, der zu einer höheren Umweltbelastung durch Schadstoffi mmissionen führt. Gerade die hoch belasteten Autobahnabschnitte sind durch moderne Verkehrsbeeinfl ussungsanlagen besonders wirkungsvoll zu organisieren.
Meine Damen und Herren, was den letzten Punkt angeht, das ist die Frage von Projekten und Maßnahmen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Auch hier möchte ich noch einmal darauf zurückkommen, Frau Schwebs, was Sie sagten. Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, die tatsächlich schon getroffen worden sind. Es gibt sicherlich
noch eine Vielzahl von Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen. Ich sehe mich nicht – da bin ich ganz ehrlich – in der Lage, alles im Einzelfall zu bewerten. Ich denke mir, es ist sicherlich ein guter Weg, um auf der einen Seite noch einmal darüber zu diskutieren, wie wir es tatsächlich gemeinsam – PDS, SPD und, ich gehe auch davon aus, die anderen Fraktionen in diesem Landtag – verstärken können, den bundesweiten Trend zu einer 0,0-Promille-Grenze zu befördern. Vielleicht können wir auch gemeinsam Wege fi nden, wie unabhängig von einem generellen Tempolimit von 130 auf Bundesautobahnen tatsächlich Maßnahmen befürwortet oder befördert werden können, um die Unfallschwerpunkte dort zu minimieren. Und dann, so würde ich vorschlagen, könnten wir uns auch in dem Zusammenhang noch einmal deutlich machen lassen durch das Innenministerium, wie welche Projekte, die vorhanden sind, noch besser gestaltet werden können, mit wem sie besser gestaltet werden können, was vielleicht nicht ganz so erfolgreich war und was schon erfolgreich gewesen ist.
In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, beantrage ich namens der SPD-Fraktion die Überweisung Ihres Antrages federführend in den Verkehrsausschuss und mitberatend in den Innenausschuss. Da können dann diese Themen, die eben von mir angesprochen worden sind, noch einmal eingehend beraten werden. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Sehr gut.)