Protokoll der Sitzung vom 09.05.2007

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben über das Thema Nichtraucherschutz hier schon vor wenigen Wochen sehr ausführlich diskutiert. Ich habe noch einmal meine Rede nachgelesen, ich glaube, sie dauerte 20 Minuten, ich will diese nicht im Einzelnen hier wiederholen. Ich denke aber, wir können heute sagen, wo das Gesetz in den Landtag geht, in die Anhörung geht, wir haben einiges geschafft als Mecklenburg-Vorpommern im Nichtraucherschutz. Das gilt einmal für uns, für das Gesetz, das wir uns hier im Land geschaffen haben. Wir sind im Gesetzgebungsverfahren verglichen in ganz Deutschland die Ersten – das fi nde ich schon mal ganz gut – und wir sind, was die Wirkung des Gesetzes angeht, diejenigen, die am weitesten gehen. Also man kann sagen, ein sehr weitreichender und schneller Nichtraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern.

Wir haben außerdem durch diesen Gesetzentwurf und in der Diskussion, mit unseren Überlegungen, dazu beigetragen, dass auch in Deutschland insgesamt der Nichtraucherschutz vorangekommen ist. Es ist ja so, dass über 15 Jahre lang versucht worden ist, beim Nichtraucherschutz weiterzukommen, und 15 Jahre lang ist auf Freiwilligkeit gesetzt worden. Es wird auch jetzt immer wieder gesagt, das müssen wir alles freiwillig machen, aber es hat sich gezeigt, dass Freiwilligkeit da nicht ausreicht. Das mag auch damit zusammenhängen, dass viele der Raucher, die immer wieder zur Zigarette greifen, das selbst nicht allzu freiwillig tun, sodass wir vielleicht über Menschen reden, die nicht völlig frei in ihrer Willensbetätigung sind.

(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Die sind bemitleidenswert, bemitleidenswert.)

Ich habe bei diesem Thema, als ich hier vor einigen Wochen gesprochen habe – und das will ich Ihnen gegenüber noch einmal wiederholen, Herr Methling –, den Rauchern nicht nur angeboten, dass wir einen weitreichenden Nichtraucherschutz durchführen, sondern auch, dass wir denen helfen wollen, die aufhören wollen zu rauchen, die sich von diesem Laster befreien möchten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Heiterkeit bei Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Eine Förderung aus dem Sozialministerium. – Heiterkeit bei Reinhard Dankert, SPD Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS, und Ralf Grabow, FDP)

Wir haben auch durchaus zum Nichtraucherschutz in Deutschland beigetragen auf dem Nichtrauchergipfel in Hannover. Das war schon eine sehr interessante Veranstaltung, wo aus allen Bundesländern Minister da waren, von ihren Regierungen entsandt, um zu sehen, was wir in Deutschland gemeinsam hinbekommen können. Und alle Fachleute waren sich einig, wir brauchen einen sehr weitgehenden Nichtraucherschutz, wir brauchen einen einheitlichen Nichtraucherschutz – bitte nicht differenzieren bei den einzelnen Gaststätten oder Kneipen. Wir haben diese Diskussion durchaus beeinfl usst, indem wir unseren Gesetzentwurf schon in die Vorüberlegungen mit eingespeist haben, und der war sehr weitgehend. Wir haben auch in der Diskussion selbst mit einem nicht ganz unklugen Vorschlag dazu beigetragen, dass die 16 Länder einhellig den Beschluss gefasst haben, wir wollen einen einheitlichen Nichtraucherschutz, obwohl es drei Länder gab, die gesagt haben, wir wollen uns eigentlich eine Ausnahme überlegen. Aber wir haben dann gemeinsam verabredet, wenn wir als Länder Handlungsfähigkeit beweisen wollen, dann muss das einstimmig sein, und wer sich eine Hintertür offenlassen will, der kann das hier mit einer Protokollerklärung tun. Dann ist das nicht endgültig aus der Welt, sondern muss noch zu Hause durchgesetzt und diskutiert werden.

(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Eben.)

Diese Lösung hat sich zum Beispiel am Fall Niedersachsen als sehr klug erwiesen. Herr Wulf, der ganz lange sehr laut gesagt hat, dass er eine bestimmte Lösung haben will, musste nach langen Diskussionen mit seiner eigenen Fraktion doch den anderen, aus unserer Sicht vernünftigeren Weg gehen. Da hat sich diese Überlegung, diese Lösung bezahlt gemacht. Das fi nde ich sehr gut. Darüber freue ich mich.

(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Bei uns ist das ja ganz zügig gegangen, Herr Sozialminister.)

Vielleicht müssen wir noch einmal deutlich betonen, auch weil der eine oder andere Raucher jetzt den Saal verlassen hat, es geht bei dem Gesetz nicht gegen Raucher, es geht nicht um einen ideologischen Kreuzzug, keine Auseinandersetzung,

(Heiterkeit bei Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Gegen wen denn dann? Das möchte ich dann jetzt mal wissen.)

sondern es geht wirklich darum, Nichtraucher in Deutschland besser zu schützen, und das auch deshalb, weil – ich sehe jetzt hinten im Besucherraum viele jugendliche Besucher – einfach Zigarettenrauch ernsthaft gefährlich ist. Und da geht es nicht nur um den Rauch, den man als Raucher selbst inhaliert, das ist sogar der etwas ungefährlichere Rauch, sondern den, der quasi, wenn man nicht an der Zigarette zieht, hochgeht.

(Heiterkeit bei Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS: Es ist beides gefährlich. – Heiterkeit bei Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS)

Das ist, sagt das Heidelberger Krebsforschungsinstitut, noch gefährlicher.

(Zurufe von Heike Polzin, SPD, und Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS)

Also 3.300 Tote pro Jahr durch Passivrauchen – ich glaube, das muss man ernst genug nehmen.

Wir haben dieses Gesetz auf den Weg gebracht und ich verspreche mir davon, dass wir nicht nur in der Anwendung des Gesetzes einen besseren Nichtraucherschutz bekommen, sondern diese Nichtraucherschutzgesetze in ganz Deutschland dazu beitragen werden, dass sich eine andere Kultur in Deutschland herausbildet, dass man Rauchen unter einem anderen Blickwinkel betrachtet. Das halte ich deshalb für sehr wichtig, weil es einen bedeutenden Bereich des Passivrauchens gibt, den ich für besonders gefährlich halte und in den der Staat sich nicht einmischen kann, nämlich dass Kinder in Raucherfamilien aufwachsen und dann Rauch ausgesetzt sind, Kleinkinder zum Teil sogar im Auto mitgenommen werden, wo in dieser kleinen Kugel ordentlich geraucht wird und man einer ungeheuren Konzentration ausgesetzt ist. Dazu hat es auch Überlegungen gegeben, ob der Staat da eingreifen kann. Ich glaube, hier ist wirklich eine Grenze erreicht, das geht nicht. Aber ich verspreche mir von den Nichtraucherschutzgesetzen, die wir hier verabschiedet haben, dass das noch einmal das Bewusstsein der Menschen dafür steigert, wie gefährlich es ist und wie wenig man das gerade kleinen Kindern zumuten darf.

Ich habe noch eine letzte Bitte an alle hier im Parlament Beteiligten: Unser ehrgeiziges Ziel ist, dass wir zum nächsten Schuljahr den Nichtraucherschutz haben. Das ist vor allen Dingen für die Schulen, über die wir hier im Parlament lange diskutiert haben, ein ganz wichtiger Punkt. Wir haben uns in der Regierung sehr beeilt, damit das Gesetz so früh wie möglich vorgelegt werden konnte, und ich bitte alle Parlamentarier, bei den Beratungen dazu beizutragen, dass wir es schaffen, das zum Schuljahresbeginn in Kraft zu setzen. Sie wissen ja, dass wir

das bei den Gaststätten zum 01.01.2008 in Kraft setzen wollen, auch deshalb, damit sich die einzelnen Gaststätten darauf einstellen können. Es hat auch hier eine Rolle gespielt, wie das mit den wirtschaftlichen Auswirkungen ist. Das werden wir uns in den Ausschüssen möglicherweise noch einmal anschauen, obwohl ich sagen muss, dass alle Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass man keine weitgehende Sorge zu haben braucht.

Also, meine Damen und Herren, bitte unterstützen Sie das Gesetz und unterstützen Sie es vor allem dadurch, dass Sie die Beratungen möglichst schnell vollziehen, sodass wir zum nächsten Schuljahr ein gutes Nichtraucherschutzgesetz in Kraft haben. – Herzlichen Dank.

(Beifall Reinhard Dankert, SPD, Marc Reinhardt, CDU, Jörg Vierkant, CDU, und Ralf Grabow, FDP)

Danke, Herr Minister Sellering.

Meine Damen und Herren, bevor wir mit der heutigen Tagesordnung fortfahren, gestatten Sie mir einen Rückblick auf die 15. Sitzung des Landtages. Gemäß Paragraf 97 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung kann eine Ordnungsverletzung in der nächsten Sitzung des Landtages erwähnt und gegebenenfalls gerügt werden. Einige Äußerungen des Abgeordneten Dr. Nieszery im Rahmen seines Redebeitrages zum Tagesordnungspunkt 26 erfüllten die Voraussetzung zur Erteilung eines Ordnungsrufes gemäß Paragraf 97 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages. Hiermit erteile ich dem Abgeordneten Dr. Nieszery aufgrund seiner Äußerungen einen Ordnungsruf.

(Beifall Stefan Köster, NPD)

Ich bitte darum, solche Beifallsbekundungen zu lassen. Das gehört sich nicht.

Ein Zwischenruf des Abgeordneten Tino Müller während des Redebeitrages des Abgeordneten Nieszery erfüllt ebenfalls die Voraussetzung zur Erteilung eines Ordnungsrufes gemäß Paragraf 97 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages. Hiermit erteile ich dem Abgeordneten Tino Müller einen Ordnungsruf.

Ich komme nun wieder zur Tagesordnung.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Linke von der Linkspartei.PDS.

(Heike Polzin, SPD: Jetzt kriegen wir wieder eine mit. – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Paragrafen 1 des vorliegenden Entwurfes eines Nichtraucherschutzgesetzes sehen wir den Punkt 1 unseres Antrages zum Nichtraucherschutz auf Drucksache 5/161 vom Januar dieses Jahres als realisiert an. Unsere Forderung lautete in diesem Antrag, ich darf zitieren: „Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zum Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Landes, der Kommunen und Gemeinden, in allen gemeinnützigen

und privaten Freizeit- und Jugendeinrichtungen, Sozialeinrichtungen und Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie in den Gaststätten des Landes.“

Im Laufe des vergangenen Jahres hat sich die öffentliche Diskussion um Rauchverbote zum Schutze von Nichtrauchern, sie stellen ja die Mehrheit der Bevölkerung dar, intensiviert und deutlich versachlicht. Ich denke, dass die mit Eindringlichkeit immer wieder vorgetragenen Argumente gegen das Rauchen in der Gesellschaft viel bewusster aufgenommen wurden und ein allgemeines Nachdenken gerade auch bei den Rauchern ausgelöst haben.

Ich will nur noch einmal eine Zahl nennen: In Deutschland sterben jährlich 140.000 Menschen an Lungenkrebs. Das entspricht der Einwohnerzahl von Schwerin und Wismar zusammengenommen. Der allgemeine Teil der Begründung des Gesetzentwurfes stellt eine zutreffende argumentative Zusammenfassung dafür dar, weshalb konkrete Maßnahmen für einen breiten Nichtraucherschutz dringend erforderlich sind. Paragraf 1 des vorliegenden Gesetzentwurfes ist somit eine gute Voraussetzung für ein Nichtraucherschutzgesetz des Landes MecklenburgVorpommern.

Fraglich ist allerdings, ob der Paragraf 2 in den Absätzen 1 und 2 nicht das Anliegen eines grundlegend verbesserten Nichtraucherschutzes konterkariert und lediglich die geltende unbefriedigende Rechtslage umschreibt. Bereits heute zum Beispiel kann jeder Schulleiter unter Berufung auf sein Hausrecht für seine Schule ein Rauchverbot aussprechen. Meine Fraktion fordert deshalb die Behörden des Landes und der kommunalen Körperschaften auf, Schulen, Krankenhäuser, Sportstätten, Einrichtungen des SGB VIII, also kurz alles, was unter den Nummern 1 bis 7 genannt ist, wenigstens aus dieser Aufzählung herauszunehmen. Die gesetzlich verordnete Einrichtung von Raucherzimmern ist hier absolut fehl am Platze. Paragraf 2 Absatz 3 macht dann aus einer relativ einfachen Angelegenheit, die da lautet, hier soll nicht geraucht werden, ein kompliziertes bürokratisches und unüberschaubares Verfahren, mit dem das Anliegen des Nichtraucherschutzes, in dem wir alle schon sehr weit gekommen sind in der Diskussion, wahrscheinlich zwischen den Ministerien zu Grabe getragen wird. Wer soll die Reichweite der technischen Anforderungen bestimmen? Wer soll sie einführen, fi nanzieren, deren Effektivität bestimmen oder gar kontrollieren, gegebenenfalls ahnden und so weiter und so fort? Wo bleibt die sonst immer so vehement geforderte Deregulierung?

(Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Das frage ich mich allerdings auch.)

Ich denke, klare Luft sollte im angehenden Gesundheitsland Nummer eins einfacher zu haben sein mit Lösungen, die dem gesunden Menschenverstand entspringen und weniger durch rechtliche Vorgaben oder gar Überregulierungen geprägt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, ein erfolgreicher Nichtraucherschutz beinhaltet natürlich auch Schutzmaßnahmen für Raucher, die sich nicht allein auf Verbote beschränken dürfen. Angebote sind richtig, so wurde es auch in der Einbringungsrede gesagt. Verbote im Interesse der Allgemeinheit sind die eine Sache, eine wirkungsvolle Prävention ist die andere. Ja, und „Prävention“ kommt bekanntlich aus dem Lateinischen – praevenire – und bedeutet „zuvorkommen“, „verhüten“.

Es geht also um vorbeugende Maßnahmen, um ein gewünschtes Ergebnis oder eine gewünschte Entwicklung auch zu befördern. Es geht einerseits darum, dass Menschen erst gar nicht zu Rauchern werden, und andererseits natürlich darum, den Rauchern den Weg von der Zigarette weg zu erleichtern. Es geht um die Dreieinigkeit von Prävention, Nichtraucherschutz und Verboten.

So trägt dieser hier vorliegende Entwurf zwar das Wort „Nichtraucherschutz“ im Titel, herausgekommen ist aber ein ganz typisches ordnungspolitisches Verbotsgesetz, das die Ansätze der Prävention und damit des eigentlichen Nichtraucherschutzes mit dem Paragrafen 1 im Ansatz aufnimmt, dann mit den nachfolgenden Paragrafen aber wieder fallen lässt und wie ordnungspolitisch üblich mit Hinweisen zur Ordnungswidrigkeit ausklingen lässt. Schade! Auf dem Gebiet der Prävention hatten wir im Land Mecklenburg-Vorpommern gerade mit den Beiträgen zum Präventionsgesetz des Bundes 2005 und auch mit dem erwähnten Landesaktionsplan zur Suchtprävention in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen den außerordentlich engen ordnungspolitischen Rahmen doch schon deutlich hinter uns gelassen. Ich denke, im Zuge der Anhörung und Beratung dieses Gesetzes besteht gerade in diesen Punkten erheblicher Präzisierungs- und Ergänzungsbedarf. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke, Frau Dr. Linke.

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Rühs von der CDU.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf sichert einen weitreichenden Schutz der Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens. Künftig soll in Behörden des Landes und der Kommunen, in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, in Krankenhäusern, Heimen, Sportstätten und Kultureinrichtungen, in Passagierterminals von Flug- und Fährhäfen sowie in Gaststätten und Diskotheken, also in allen Schank- und Speisewirtschaften, das Rauchen grundsätzlich verboten sein.

Um den Interessen der Raucher gerecht zu werden, soll es auch in Zukunft möglich bleiben, in bestimmten Bereichen Raucherräume einzurichten, wenn diese vollständig abgetrennt sind. Ferner gilt das allgemeine Rauchverbot nicht in Justizvollzugsanstalten für die Hafträume der Gefangenen, in den Patientenzimmern, in Einrichtungen des Maßregelvollzuges sowie für Nutzer von Patientenzimmern und Wohnräumen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Pfl egeheimen, die diesen zur alleinigen Nutzung überlassen wurden oder denen eine Erlaubnis insbesondere aufgrund ärztlicher oder therapeutischer Indikation erteilt wurde.

Weitergehende Rauchverbote, die auf der Grundlage anderer Rechtsvorschriften erlassen wurden, bleiben unberührt. Der Gesetzentwurf entspricht den am 26. Januar dieses Jahres durch den Wirtschaftsminister Jürgen Seidel und den Gesundheitsminister Erwin Sellering gemeinsam vorgestellten Eckpunkten der Koalition zu einem Nichtraucherschutzgesetz. Weitere Details können im Rahmen des folgenden Gesetzgebungsverfahrens noch abschließend geklärt werden. Hierzu regen wir an, eine öffentliche Anhörung im federführenden Sozialausschuss durchzuführen. Wir werden der Überweisung somit zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und Ralf Grabow, FDP)

Danke, Herr Rühs.

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Herr Roolf von der FDP.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Minister lächelt schon.

(Volker Schlotmann, SPD: Kommen Sie bloß nicht mit Ihrer Selbstverpfl ichtung!)