Protokoll der Sitzung vom 10.05.2007

Donald Rumsfeld, der ehemalige US-Verteidigungsminister, unterschrieb am 02.12.2002 ein Memorandum, in dem er 16 Foltermethoden ganz offi ziell genehmigte, meine Damen und Herren. Im März 2003 genehmigte dieser feine Herr sogar 24 brutale Verhörtechniken. Aber schauen wir uns einmal an, wie die lieben Gäste der Landesregierung mit Gefangenen umgehen.

Zu den amtlich genehmigten und auch ständig praktizierten Methoden US-amerikanischer Menschenquälerei zählen Schlafentzug durch hell erleuchtete Zellen und ständiges Aufwecken. Bei Anwendung der Kältezelle wird der Raum auf 10 Grad heruntergekühlt, die Gefangenen werden nackt ausgezogen und mit kaltem Wasser abgespritzt. Hunde werden auf die Opfer gehetzt. Den Gefangenen wird damit gedroht, dass amerikanische Agenten und Soldaten ihre Frauen und Kinder ermorden würden, wenn sie kein Geständnis ablegen. Bei der in der Sprache des Unmenschen zynisch sogenannten Wasserkur wird der Delinquent solange unter Wasser gedrückt, bis er glaubt zu ertrinken und Todesangst verspürt, was so oft wiederholt wird, bis er alles sagt, was die Schergen im US-Staatsdienst hören wollen. Prügel und Hunger sollen die Gefangenen zusätzlich zermürben.

Nach den Erkenntnissen der Menschenrechtsorganisation „Human Rights First“ sind bis Februar 2006 mindestens 98 Menschen in US-Verhören oder in Folterzellen zu Tode demokratisiert worden.

(Heiterkeit bei Marc Reinhardt, CDU – Volker Schlotmann, SPD: Ah ja!)

Aber all dies ist noch nicht das Schlimmste. Ein weiteres offi zielles CIA-Programm nennt sich Exclored mary redition und dies funktioniert wie folgt: Auch unter Ausnutzung des deutschen Luftraums transportieren USFlugzeuge Gefangene in Staaten wie Syrien und Ägypten, wohin der Präsident Bush gern die schrecklichste Drecksarbeit auslagern lässt. Bei „Amnesty International“ können Sie, Herr Ministerpräsident Ringstorff, der ja leider nicht da ist, sich darüber informieren, wie in Syrien und Ägypten den Interessen Ihrer geschätzten US-amerikanischen G8-Gäste gedient wird, meine Damen und Herren. Stromstöße, ausgerissene Fingernägel, was immer man sich vorstellen kann.

(Volker Schlotmann, SPD: Das kennen wir von der Gestapo, was Sie hier aufzählen. Was sagen Sie denn zu denen?)

Nach Syrien oder Jordanien, so lautet eine amerikanische Faustregel, schickt man Gefangene, wenn sie reden sollen, und nach Ägypten, wenn sie verschwinden sollen.

Meine Damen und Herren, wenn Sie sich nicht dem Standpunkt der als Foltermemos bekannt gewordenen amerikanischen Rechtsgutachten anschließen wollen, wonach Folter nur vorliegt, wenn Tod, Organversagen oder dauerhafte Schäden durch die Verhörmethoden verursacht werden, werden Sie zugeben müssen,

(Zuruf von Werner Kuhn, CDU)

dass auch die offi ziell angeordneten und von oben gedeckten Vernehmungspraktiken der US-Sicherheitsdienste Folter sind und Organisationen, die foltern, kriminelle Vereinigungen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Daher sind US-amerikanische Geheimdienstler keine lieben Gäste. Wenn der Rechtsstaat in Deutschland nicht zur Farce werden soll, dann müssen sie, wie es der Antrag der NPD-Fraktion verlangt, als Verdächtigte behandelt und auf Strafverfolgung ausgesetzt werden.

Als im Jahre 2004 erstmals in Deutschland eine Strafanzeige gegen Rumsfeld wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gestellt wurde, hat die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren mit der Begründung abgelehnt, die deutsche Justiz könne nur tätig werden, wenn die US-amerikanischen Behörden eine Strafverfolgung nicht betreiben würden. Dies sei aber nicht der Fall gewesen. Es seien ja Täter der Grausamkeiten von Abu Ghraib, wenn auch nur solche mit niederen militärischen Rängen vor Gericht gestellt worden. Zur Verantwortung gezogen wurden in den Vereinigten Staaten bisher aber nur Folterer, die weit über die von Rumsfeld genehmigten Verhörtechniken hinausgingen. Dass die US jemals Vernehmungsbeamte anklagen, die offi ziell abgesegnete Methoden anwandten, ist dagegen höchst unwahrscheinlich und bisher auch nicht geschehen. Deshalb scheidet eine deutsche Strafverfolgung hier nicht unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität aus, meine Damen und Herren, zumal mittlerweile in den Vereinigten Staaten ein Gesetz erlassen wurde, das den Verantwortlichen Straffreiheit zusichert. Sie muss erfolgen, und zwar nicht nur gegen CIA-Folterer, sondern natürlich auch gegen deren Vorgesetzte bis hinauf zum obersten Befehlshaber, dem Präsidenten George Bush.

Dennoch hat die Bundesanwaltschaft auf die Strafanzeige der NPD-Fraktion gegen Mister Bush reagiert, indem sie die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ablehnte mit der Begründung, dass eine Strafverfolgung des amtierenden US-Präsidenten bereits dessen uneingeschränkter Immunität nach den Regeln des Völkerrechts entgegenstünde. Staatsoberhäupter genießen also uneingeschränkte Immunität, das heißt für jedes nur denkbare Verbrechen, Völkermord inbegriffen, meine Damen und Herren. Unter Völkerrechtlern ist umstritten, was Vorrang hat: die gewohnheitsrechtliche Immunität von Staatsoberhäuptern oder die völkerrechtlich begründete Pfl icht, Kriegsverbrecher zu verfolgen.

Die Mehrheit neigt zu der Auffassung, dass zumindest bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und bei Völkermord die Immunität zurückzustehen hat, und dieser Meinung sollte sich auch der Landtag anschließen. Wenigstens sollten die etablierten Parteien dann nicht so heuchlerisch sein und gegen einen möglichen Besuch des dann wohl ebenfalls uneingeschränkt Immunität genießenden iranischen Präsidenten Ahmadinedschad protestieren. Wir erinnern uns: Zur Fußballweltmeister

schaft verkündete Herr Beckstein von der CSU, Ahmadinedschad sei nicht willkommen, weil er es wagte, Israel zu kritisieren und historische Lehrmeinungen infrage zu stellen. Aber Bush ist in Heiligendamm herzlich willkommen, trotz der Angriffskriege gegen den Irak und Afghanistan, trotz Massakern an Zivilisten, Folter und Geheimgefängnissen, meine Damen und Herren. Wir sagen, wer Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht, ist nicht willkommen in unserem Land und gehört hinter Gitter, auch wenn er Bush heißt.

(Beifall bei Abgeordneten der NPD – Volker Schlotmann, SPD: Da müssen Sie aber mal ein paar alte Kameraden rausschmeißen aus Ihrem Laden!)

Hören Sie auf zu blöken!

Übrigens genießen auch nach Meinung der Bundesanwaltschaft nur amtierende Staatsoberhäupter Immunität.

(Zurufe von Volker Schlotmann, SPD, und Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS)

Sollte George Bush nach dem Ende seiner Präsidentschaft auf den Gedanken kommen, Deutschland zu besuchen, wird die NPD sofort wieder Strafanzeige erstatten. Es wird der Bundesanwaltschaft dann schwerfallen, neue Ausfl üchte zu fi nden.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Lampe leuchtet.)

Wenn Bush und seine CIA-Schergen unbehelligt von der deutschen Justiz nach Deutschland einreisen dürfen und von Merkel und Co auch noch als gute Freunde bejubelt werden, dann ist das hier eine Bananenrepublik, meine verehrten Damen und Herren.

Herr Pastörs, Ihre Redezeit ist beendet.

(Volker Schlotmann, SPD: Das ist auch gut so.)

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der NPD)

Herr Fraktionsvorsitzender, ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihr Zwischenruf, den ich nicht wiederholen möchte, …

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ach, Sie haben das in der Rede gesagt. „Hören Sie auf zu blöken!“ ist ein unparlamentarischer Ausdruck. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir schon mehrmals gesagt haben, dass wir so etwas hier im Parlament nicht dulden.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Es hat das Wort der Abgeordnete Herr Ringguth von der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Herr Pastörs, hätten Sie nur in Ruhe nachgelesen, was Ihnen die Bundesanwaltschaft zur Ihrer Strafanzeige und zur Abweisung Ihrer Strafanzeige geschrieben hat, hätten Sie uns diesen peinlichen und unangenehmen Auftritt und auch Ihren Antrag ersparen können.

(Beifall Marc Reinhardt, CDU – Udo Pastörs, NPD: Für Sie unangenehm, für uns nicht. – Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Meine Damen und Herren, Ihrem hasserfüllten Vortrag werden wir jetzt eine ganz ruhige und angemessen kurze Erwiderung, Herr Pastörs, folgen lassen.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz)

Meine Damen und Herren, der uns vorliegende Antrag der Herren der NPD-Fraktion „Strafverfolgung nach dem Weltrechtsprinzip“ – ich hätte mir nie träumen lassen, dass ich hier in diesem Hohen Hause mal zum Weltrechtsprinzip reden würde, das ist schon spannend –,

(Zurufe von Volker Schlotmann, SPD, und Udo Pastörs, NPD)

enthält, Herr Pastörs, wenn Sie denn nur zuhören würden, drei Aufträge ganz explizit an die Landesregierung:

1. Überprüfung aller Ausländer, die sich in MecklenburgVorpommern aufhalten,

(Udo Pastörs, NPD: Das habe ich ja gesagt.)

ob sie einer Straftat verdächtigt sind,

(Udo Pastörs, NPD: Das habe ich ja gesagt in meiner Einleitung.)

die zu den Kernverbrechen im Sinne des Römischen Statuts gehören

2. Einleitung der Strafverfolgung, wenn sich bei dieser Überprüfung ein Anfangsverdacht ergeben sollte

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

3. Unterrichtung des Landtages über die so gewonnenen Erkenntnisse

Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist schlicht abzulehnen, denn die Landesregierung kann die vorgesehenen Aufträge gar nicht erfüllen.

(Michael Andrejewski, NPD: Haben Sie kein Justizministerium? – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Die NPD-Fraktion verkennt ganz grundlegende Zuständigkeiten für die Überprüfung von einreisenden Ausländern

(Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Udo Pastörs, NPD)