Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann mich auch sehr gut daran erinnern, dass Herr Dr. Born in der Debatte zum Sachstandsbericht sogar so weit ging, dem damaligen Justizminister und dem heutigen Sozialminister Erwin Sellering unter großem Beifall seiner Fraktion Leitungsversagen vorzuwerfen. Herr Dr. Jäger, durch entsprechende Zurufe haben Sie das auch ausdrücklich unterstützt, muss ich sagen.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja klar. Sie dürfen unterstellen, dass jemand, der Anwalt ist, ein bisschen Ahnung davon hat.)
Ich frage mich nach der heutigen Debatte, wir ernst meint die CDU das, was sie hier im Parlament zum Thema Staatsanwaltschaft Neubrandenburg alles gesagt und gefordert hat.
Und ich frage mich, wie ernst sollen uns dann noch die Einwohnerinnen und Einwohner nehmen, wenn wir das, was wir gestern noch sagten, schon heute nicht mal mehr wissen wollen.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist Ihr Problem. – Heiterkeit bei Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS)
Wir wollen ihn untersuchen und dann abschließen. Das ist den damaligen Abgeordneten von SPD und CDU sehr wohl bekannt. Dass ein derartiges Fehlverhalten erst so spät aufgedeckt wird, das darf sich nicht wiederholen. Es darf auf keinen Fall bei den Einwohnerinnen und Einwohnern der Eindruck bleiben, dass der Landtag an einer öffentlichen Aufklärung und politischen Schlussfolgerung nicht interessiert ist. Darum geht es nämlich, dass wir Schlussfolgerungen daraus ziehen, was dort in Neubrandenburg vor sich gegangen ist, und nicht, dass wir nur die Personen auswechseln.
Dazu müssen wir unsere verfassungsrechtlichen Pfl ichten zur Kontrolle der Landesregierung und Landesverwaltung ernst nehmen
Ich bitte Sie daher, bis zur Sommerpause 2007 zu prüfen, ob ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss zeitnah einzurichten ist. Das, meine Damen und Herren, sind wir nicht nur den Einwohnerinnen und Einwohnern des Landes, sondern vor allem der Justiz im Allgemeinen und den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Besondern schuldig.
Nein, es heißt Einwohnerinnen und Einwohner, denn wir haben durchaus Einwohner, die nicht wahlberechtigt sind.
(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Da ist etwas, was Sie nicht verstehen.)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/481. Die FDPFraktion hat beantragt, diesen Antrag in zwei Teilen abzustimmen.
Ich stelle damit zur Abstimmung den ersten Teil, der beginnt: „Der Landtag stellt fest“ bis zu den Worten: „Der Landtag erklärt“. Wer diesem Teil zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der erste Teil des Antrages der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/481 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP abgelehnt bei Zustimmung der Fraktion der Linkspartei.PDS und der Fraktion der NPD.
Ich stelle jetzt den zweiten Teil zur Abstimmung. Wer diesem Teil zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? –
Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der zweite Teil des Antrages der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/481 mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU abgelehnt bei Zustimmung der Fraktion der Linkspartei.PDS, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD.
Ich rufe vereinbarungsgemäß den Tagesordnungspunkt 41 auf: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Patentierung von Lebewesen, Drucksache 5/473.
(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Bürgerinnen und Bürger! – Minister Dr. Till Backhaus: Bürger des Landes!)
a) den Patentinhabern ein besonderes Benefi zium gegen die übrige Gesellschaft einräumt, sie gegenüber ihren Rechtsgenossen privilegiert und damit Artikel 3 Grundgesetz einschränkt,
b) dieses Benefi zium schützt, nicht nur die Regeln des Verfahrens des Erkennens von Lebewesen, sondern auch die Regeln des Herstellens modifi zierter Lebewesen, die Regeln für die Vermehrung von Lebewesen, die Regeln für die Verwendung von Lebewesen, die Eigentumsrechte der Patentinhaber gegenüber den Nutzungsrechten der Patentnutzer,
c) die Grundlage einer umfassenden ökonomischen und kulturellen Transformation unserer Gesellschaft herstellt, indem er die freie Wissenschaft in eine dauerhafte Abhängigkeit von Patentinhabern bringt, die Bauernschaft in neue von den Patentinhabern dominierte Wirtschaftstrukturen zwingt, die Angebotsseite von Lebensmitteln zu einer allumfassend beherrschenden Stellung aufzubauen hilft, die Artenvielfalt durch patentierte Monokulturen mindert.
a) durch eine Verschiebung des formalen Gleichheitsrechtes – jeder hat das Recht, Patente auf Lebewesen zu beantragen – ein solches Rechtsgut zu erwerben, bei gleichzeitig materieller Ungleichheit – nicht jeder hat die Kapazität, Patente auf Lebewesen zu beantragen – ein Benefi zium zu errichten, zu einer rechtlichen Ungleichheit,
b) durch einen Ausbau dieser auf materieller Ungleichheit erworbenen rechtlichen Ungleichheit zu einer außerrechtlichen, das heißt rechtlosen Ungleichheit,
c) durch eine dauerhafte Reproduktion dieser Rechtlosigkeit zu einer Vorherrschaft, zu einer neuen Gestaltung unserer Welt, einem Zustand, den man im Rahmen der gegebenen positiven rechtlichen Mittel nicht mehr beseitigen kann,
d) durch den Überlebenswillen der Beherrschten, wenn diese wieder in Freiheit gelangen wollen, zu einer Inanspruchnahme des Naturrechts gegen das positive Recht,