und warum es aus Sicht der Landesregierung zu schweren Ausschreitungen am 2. Juni in Rostock gekommen ist.
und ich bitte alle in diesem Hohen Hause, der Dringlichkeit unseres Antrages zuzustimmen. – Danke schön.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, das Wort zur Gegenrede ist weitestgehend nicht nötig, da der Fraktionsvorsitzende sich in Lichterhagen befi ndet und wir erst einmal feststellen müssen, welche Postleitzahl er meint. – Danke schön.
(Jochen Schulte, SPD: Er muss doch wissen, wo die gezündelt haben. – Udo Pastörs, NPD: Das ist ja peinlich.)
Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der Linkspartei.PDS, der Fraktion der FDP bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.
Meine Damen und Herren, von der Fraktion der NPD liegt Ihnen auf Drucksache 5/626 ein Antrag zum Thema „Erstellung eines Kosten- und Finanzierungsplanes hinsichtlich aller durch den G8-Gipfel verursachten Kosten für Mecklenburg-Vorpommern“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Gerüchte um die tatsächlichen Kosten des G8-Gipfels kursieren seit Monaten in Mecklenburg-Vorpommern. Erklärte der Ministerpräsident anfangs, dass die Kosten für Mecklenburg-Vorpommern 10 Millionen Euro nicht übersteigen dürfen, schnellten die Zahlen dann rasant in die Höhe. Die Landesregierung selbst ging zum Schluss von Kosten um die 92 Millionen Euro aus. Die heutige Ausgabe der „Ostsee-Zeitung“ spricht von kalkulierten Kosten seitens des Bundesfi nanz- und des Bundesinnenministeriums von um die 120 Millionen Euro.
Diese Entwicklungen waren zwar vor dem Gipfel absehbar, erstmalig haben wir hier allerdings staatliche Schätzungen der wirklichen Kosten. Daraus ergibt sich die Dringlichkeit unseres Antrages. Der Landtag braucht eine zeitnahe solide Einschätzung über die vom Land zu tragenden Kosten. Hinsichtlich der Verschleppungstaktik der Landesregierung im Zusammenhang mit den tatsächlichen Kosten des Bush-Besuches im vergangenen Sommer befürchtet meine Fraktion hier eine Wiederholungsgefahr. Uns reicht es nicht aus, den vorliegenden Antrag einer zeitnahen Erstellung des Kosten- und Finanzierungsplanes auf der nächsten Sitzung im Juli als regulären Antrag zu behandeln.
Gerade die Erfahrungen aus dem Bush-Besuch zeigen uns auf, dass eine Verpfl ichtung des Landtages zur detaillierten Kostenaufstellung dringend notwendig ist, wenn sie sich nicht über ein Jahr hinausziehen soll.
geht von einer Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit der Kostenfrage des Gipfels aus. Die Fraktion der Linkspartei.PDS drohte schon unverhohlen mit einem Untersuchungsausschuss. Voraussetzung eines solchen Beschlusses ist aber eine zeitnahe Aufstellung der tatsächlichen Kosten. Daher beantragen wir die Aufnahme unseres Antrages in die Tagesordnung.
Wer für die Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der Linkspartei.PDS und der Fraktion der FDP bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.
Meine Damen und Herren, von der Fraktion der NPD liegt Ihnen auf Drucksache 5/627 ein Antrag zum Thema „Gewalt entschieden verurteilen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Dringlichkeit dieses Antrages ergibt sich daraus, dass sich ohne die geforderten Erklärungen des Parlamentes der aufgrund mehrerer Äußerungen von Abgeordneten bereits entstandene Eindruck verfestigt, wesentliche Teile des Landtages, vielleicht die Mehrheit, würden Provokationen der Polizei als die wahre Ursache der Krawalle betrachten, obwohl die Polizei auf Befehl ihrer Leitung zusah, wie die Chaoten Steine sammelten, wie sie Feuerwerkskörper, Schlagwerkzeuge und Spitzhacken mitbrachten, wie sie mit den Spitzhacken Gehwegplatten aus dem Boden herauslösten und sich damit lebensgefährliche Wurfgeschosse verschafften, obwohl die Polizei auf Vorfeldmaßnahmen verzichtete, sodass die Gewalttäter ungestört ihre Waffenarsenale mitbringen konnten, und obwohl die Polizei sogar als solche erkannten Gewalttätern in den Camps Schlafplätze zur Verfügung stellte …
… und das Anlegen großer Waffenlager voll von mit Nägeln und Rasierklingen gespickten Metallwurfgeschossen, Ziegelsteinen und mit Sand gefüllten Fahrradschläuchen tolerierte.
Die Dringlichkeit ergibt sich weiter daraus, dass der Eindruck sich nicht verfestigen möge, wesentliche Teile des Landtages oder gar die Mehrheit würden es für nicht genug Entgegenkommen von der verantwortlichen Polizeiführung halten, dass sie die Gewalttäter an einer Bahnstrecke entlang marschieren ließ, sodass diese sich mit Schottersteinen versorgen konnten, oder würden es verurteilen, dass die Polizisten sich schließlich wehrten, nachdem die ersten Beamten um ihr Leben rennen mussten, oder sähen den Hauptskandal dieses vom Innenminister zu verantwortenden Terrorsamstags in Rostock darin, dass die Polizei Hubschrauber einsetzte, Gewalttäter fotografi erte und in Käfi ge sperrte und nicht sofort Anwälte zu ihnen vorließ, und nicht darin, dass Polizisten durch die von Ihnen oben verordnete Deeskalationsstrategie von ihren eigenen Befehlshabern
Es ist auch dringlich, dass der Landtag der abstrusen Theorie eine Absage erteilt, die Polizei hätte durch verdeckte Ermittler oder die NPD durch angemeldete friedliche Demonstrationen friedliche, nur zufällig schwer bewaffnete linke Friedensfreunde bewusst dazu provoziert, an uniformierten Polizisten Mordversuche zu begehen. Bevor diesen Unsinn noch jemand glaubt, ist eine sofortige Klarstellung notwendig,
damit die Öffentlichkeit unverzüglich sieht, wo die Sympathien des Landtages hier liegen oder zumindest liegen sollten: bei den angegriffenen Polizeibeamten und nicht bei den mörderischen Linksradikalen. – Danke.
Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der Linkspartei.PDS und der Fraktion der FDP bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landespfl egegesetzes, Drucksache 5/594.
Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landespfl egegesetzes (LPfl egeG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/594 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktion Linkspartei.PDS hat heute zum dritten Mal in Folge einen Antrag zu einem Thema, nämlich zum Erhalt des Pfl egewohngeldes über den 31.12.2007 hinaus, in den Landtag eingebracht. Sie, verehrte Abgeordnete der Koalitionsparteien, haben unsere Anträge auf Novellierung des Pfl egegesetzes beziehungsweise auf Erhalt des Pfl egewohngeldes im März und auch im Mai abgelehnt. Die Landesregierung jedoch war politisch sehr klug beraten, nicht auf Sie, verehrte Abgeordnete der Koalition, sondern auf uns, die Oppositionspartei und Linkspartei.PDS, und damit auch auf die Vereine und Verbände zu hören und das Problem positiv aufzugreifen. So hat es uns im Interesse der Betroffenen gefreut, als vor zwei Tagen angesichts unseres dritten diesbezüglichen Antrages die Landesregierung die Öffentlichkeit hat wis
sen lassen, dass sie im April das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleitet hat, und seitens der Regierung beabsichtigt ist, das Pfl egewohngeld weiterzuzahlen. Ja, verehrte Abgeordnete, das verstehen wir als Linkspartei. PDS unter konstruktiver Oppositionsarbeit. Rechtzeitiges, beharrliches und am Ergebnis orientiertes Agieren, nicht lockerlassen, bis ein Problem von den Verantwortlichen im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner des Landes gelöst ist.
Aber noch ist es nicht gelöst. Derzeit stehen nur Absichtserklärungen der Regierung im Raum. Wir wissen, mit dem Landespfl egegesetz ist zum 01.01.2004 ein sehr modernes Landesgesetz in Kraft getreten, das für die Entwicklung der ambulanten Betreuung ebenso wie für die enge Zusammenarbeit zwischen medizinischer, rehabilitativer und pfl egerischer Betreuung einen breiten Aktionsraum eröffnet. Die besondere und immer wieder diskutierte Norm dieses Gesetzes war und ist die zum 31.12.2007 befristete Einführung eines einkommensabhängigen, aber vermögensunabhängigen Pfl egewohngeldes zur Entlastung derjenigen Frauen und Männer, die nicht in der Lage sind, die ihnen in Rechnung gestellten Anteile an den Investitionskosten vollkommen allein zu tragen. Das betrifft Personen in stationären Einrichtungen, die ohne öffentliche Förderung nach Artikel 52 Pfl egeversicherungsgesetz errichtet wurden beziehungsweise errichtet werden.
Sie alle erinnern sich, Mecklenburg-Vorpommern hatte anders als die anderen neuen Länder Mitte der 90er Jahre entschieden, die Mittel aus dieser öffentlichen Förderung zu 100 Prozent an neu entstehende beziehungsweise zu sanierende Einrichtungen zu geben. Alle vor 1995 und nach 2002 neu errichteten Bauten waren hingegen privat fi nanziert. Für Einrichtungen, die vor 1995 errichtet worden waren, wurden ab Mitte der 90er Jahre bis 2002 lediglich die Schuldendienste vom Land getragen. Daraus ergibt sich für die Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner an den Investitionskosten eine zweigeteilte Pfl egelandschaft, denn Investitionen im stationären Pfl egebereich werden genauso wie Investitionen im Wohnungsbau behandelt. Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Pfl egeeinrichtungen bedeutet das: Öffentlich geförderte Einrichtungen sind kostengünstig, nicht geförderte Einrichtungen sind kostenungünstig.