Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/590. Wer dem vorliegenden Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. – Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/590 bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD, ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Fraktion der Linkspartei.PDS – Ehrenamtliche Tätigkeit durch steuerliche Anreize stärken, auf der Drucksache 5/599.
Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS: Ehrenamtliche Tätigkeit durch steuerliche Anreize stärken – Drucksache 5/599 –
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bürgerschaftliches Engagement ist für die vielfältige Gestaltung der Zivilgesellschaft und für das Funktionieren unseres Gemeinwesens von zentraler Bedeutung. Es umfasst auch die kritische Begleitung staatlichen Handelns zum Beispiel von Gesetzgebungsverfahren oder von politischen Großereignissen wie dem G8-Gipfel. Auch das ist Sinn und Zweck von bürgerschaftlichem Engagement.
Bundesweit arbeiten etwa 23 Millionen Menschen ehrenamtlich in den unterschiedlichsten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. 43 Prozent engagieren sich in Vereinen, vor allen Dingen in Sportvereinen, in Schulvereinen, in Kirchen, in Freizeiteinrichtungen oder bei der Feuerwehr. Darüber hinaus sind ehrenamtlich auch viele in der Kommunalpolitik tätig. Sie alle fühlen sich verantwortlich für das Zusammenleben, suchen Kontakt zu anderen Menschen, fragen nach Möglichkeiten der Mitgestaltung und wollen sich persönlich weiterent wickeln. Der gesamte soziale Bereich ist wesentlich auf die gemeinnützige Tätigkeit angewiesen. So ist zum Beispiel die Integration von Migrantinnen und Migranten ohne bürgerschaftliches Engagement nahezu undenkbar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, 40 Prozent der ehrenamtlich Tätigen sind erwerbstätig. 27 Prozent der Arbeitslosen, 37 Prozent der Menschen, die zu Hause sind, und 28 Prozent der Seniorinnen und Se nioren engagieren sich bundesweit ehrenamtlich. Es gibt in Deutschland 14.000 Stiftungen und, das ist besonders erfreulich, inzwischen 147 Bürgerstiftungen. Trotzdem, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegen wir mit diesen doch beeindruckenden Zahlen im europäischen Vergleich gerade mal im Mittelfeld. Norwegen, Schweden, Finnland und Dänemark, die Staaten also, in denen ein starker Sozialstaat existiert, weisen ein viel höheres bürgerschaftliches Engagement auf. Warum ist das so? Die Bürgerinnen und Bürger dort wissen, dass sie nicht als Lückenbüßerinnen und Lückenbüßer für fehlendes
staatliches Agieren missbraucht werden. Sie haben auch weitaus bessere Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bürgerschaftliches Engagement ist nicht nur eine individuelle Entscheidung. Es wird auch stimuliert durch Tradition, durch Werte, die Art und Weise der Organisation der Gesellschaft, die Verteilung von Verantwortung und nicht zuletzt durch wirtschaftliche Entwicklungen. Dabei sind die Motive des Einzelnen, sich ehrenamtlich zu betätigen, sehr unterschiedlich. Finanzielle Gründe sind längst nicht vorrangig. Wir müssen aber feststellen, dass es keine Chancengleichheit mehr beim Zugang zum bürgerschaftlichen Engagement gibt. Vielen Bürgerinnen und Bürgern fällt es zunehmend schwerer oder für sie ist es gar nicht möglich, weil ihnen die fi nanziellen Mittel fehlen. Da fehlt das Geld für einen Fahrschein, um zu einer Veranstaltung zu gelangen, oder es fehlt das Geld, um notwendige Telefongespräche zu führen.
Um diese Chancengleichheit zu gewährleisten, bedarf es ganz sicher mehr als das, was der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements derzeit bietet. Bei den Einzelmaßnahmen der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts handelt es sich im Wesentlichen um den Ausbau steuerlicher Abzugsmöglichkeiten. Das ist zwar zu begrüßen, kann aber – und das möchte ich hier ausdrücklich betonen – nur ein Aspekt von vielen sein, wie bürgerschaftliches Engagement tatsächlich angemessen und wirkungsvoll vom Staat unterstützt werden muss. Denn es ist nun einmal so, dass durch das Steuerrecht nur dann Anreize für ehrenamtliches Engagement gegeben sind, wenn der ehrenamtlich Tätige überhaupt steuerliche Einkünfte erzielt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir möchten in unserem Antrag auf ein Problem aufmerksam machen, auf welches insbesondere auch die kommunalen Spitzen verbände in ihrer Stellungnahme zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts hingewiesen haben. Sie plädieren für eine stärkere Berücksichtigung des politischen Ehrenamtes. Denn genauso wichtig wie das Engagement in Vereinen, in Stiftungen, Kirchen oder auch sozialen Einrichtungen ist das Ehrenamt im kommunalpolitischen Bereich.
Hier geht es beispielsweise um die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter, es geht um Fraktionsvorsitzende, um die vielen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, um Abgeordnete in unseren Kreistagen oder auch Wehrführer der Feuerwehren. Der Antrag, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist somit auch ein Beitrag zur Umsetzung der von Ihnen mit viel Brimborium beschlossenen Imagekampagne für die Feuerwehren des Landes, wo zwischenzeitlich in den Ausschüssen herzlich wenig passiert ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir uns anschauen, dass es in vielen Kommunen immer schwieriger wird, Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen, ein politisches Ehrenamt auszufüllen, dann liegt es nahe, auch etwas für diesen Bereich zu tun. Das heißt, hier müssen die Rahmenbedingungen ebenfalls deutlich verbes
Deshalb möchten wir die Forderung der kommunalen Spitzenverbände aufgreifen, durch steuerliche Anreize das politische Ehrenamt im Rahmen der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts auf Bundesebene zu stärken. Die sogenannte Übungsleiterpauschale soll von 1.848 Euro auf 2.100 Euro erhöht werden. In Anlehnung an diese geplante Regelung sollte auch der Steuerfreibetrag für Aufwandsentschädigungen für diejenigen, die sich im politischen Ehrenamt engagieren, heraufgesetzt werden. Das wäre ein Beitrag, wenn auch nur ein kleiner, um die Attraktivität dieses Engagements etwas zu erhöhen. Wir erwarten, dass sich auch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns der Forderung der kommunalen Spitzenverbände anschließen kann und sich auf Bundesebene für eine solche Regelung starkmacht. Wir bitten Sie also herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke schön.
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Borchert. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der Linkspartei steht ganz konkret im Zusammenhang mit dem aktuellen Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, Herr Ritter. Insofern, wenn ich Bezug nehme auf Ihren Antrag, sollten wir uns dann auch darauf beziehen. Dass wir insgesamt eine Verbesserung der Rahmenbedingungen brauchen, ist unbestritten, aber Ihr Antrag zielt dezidiert auf den aktuellen Gesetzentwurf. Insofern werde ich mich in meiner Rede auch nur darauf beziehen.
Wir sind im Gesetzgebungsverfahren dieses genannten Gesetzes. Und zwar gab es dazu am 10. Mai im Bundestag die Erste Lesung, wir befi nden uns also im Verfahren. Am Montag dieser Woche, am 11. Juni, war dazu die Anhörung. Das sollte man natürlich unbedingt beachten. Man befi ndet sich praktisch in einem bestimmten Rahmen, in den dieses Verfahren gesetzt ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben bei den 23 Millionen, von denen Herr Ritter gesprochen hat, die ehrenamtlich tätig sind, sage und schreibe 36 Prozent der Gesamtbevölkerung. Dass wir uns manchmal noch mehr wünschen würden, die ehrenamtlich tätig sind, ist klar, aber wir wissen auch, wie schwer es ist für viele, sich überhaupt ehrenamtlich zu engagieren. Und von daher noch mal Anerkennung und vielen Dank an diejenigen, die hier bereits tätig sind, auch namens meiner Fraktion.
Es sind ja vor allen Dingen Menschen, die in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen tätig sind, die das ausdrücklich kostenlos machen. Das ist ja das Selbstverständnis von Ehrenamt. Aber es muss selbstverständlich auch klar sein, dass ehrenamtliche Arbeit
ausdrücklich gefördert und unterstützt werden kann, denn es darf nicht so sein, dass ehrenamtlich Tätige praktisch dafür noch Nachteile haben, dass sie sich kostenlos für die Gesellschaft einbringen. Das heißt, ihre Arbeit muss ausdrücklich unterstützt werden und darf nicht erschwert werden. Zu diesen Nachteilen, die es geben kann, gehören auch Fragen der Haftung. Insofern ist der staatliche Schutz notwendig, um Rahmenbedingungen für die ehrenamtlich Tätigen zu schaffen, die ihre Arbeit, wie gesagt, unterstützen und fl ankieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Ehrenamts wird nach meinem Dafürhalten, Herr Ritter, dem Rechnung getragen, weil dieser Gesetzentwurf ausdrücklich das Ziel hat, im Bereich des Steuerrechts, Gemeinnützigkeitsrechts und Spendenrechts ganz konkret zu Unterstützung und zu Hilfe zu kommen. Und das ist gelungen. Man kann sich sicherlich an der einen oder anderen Stelle noch mehr wünschen, das ist klar, aber ich glaube schon, dass man bei einem Entlastungsvolumen von immerhin 445 Millionen Euro im Jahr 2009 dieses auch nicht gering schätzen sollte.
Ich möchte es – Herr Ritter hat es an ein, zwei Punkten gemacht – noch etwas ausführlicher machen, und zwar mein ausdrückliches Lob für diesen Gesetzentwurf untersetzen mit den wichtigsten Punkten, aus meiner Sicht zumindest:
Einmal die Anhebung der Übungsleiterpauschale von 1.848 auf 2.100 Euro, das ist für viele, die gerade im Bereich des Sports ehrenamtlich tätig sind, außerordentlich wichtig. Ich bin selbst Vorsitzender eines Sportvereins, in dem zurzeit 25 ehrenamtliche Übungsleiter tätig sind, und dort wird das natürlich sehr positiv aufgenommen. Das ist vollkommen klar.
Zweitens geht es um die Einführung einer Steuerermäßigung für ehrenamtliche Tätigkeit zur Förderung mildtätiger Zwecke in Höhe von 300 Euro. Ein völlig neues Element, aber gerade im Bereich der ehrenamtlichen sozialen Tätigkeit, glaube ich, außerordentlich wichtig.
Es geht drittens um die Anhebung der Zweckbetriebsgrenze. Wer selbst einmal irgendetwas zu tun hatte mit Vereinsgaststätten, der weiß, wie wichtig dieser Punkt ist.
Es geht um Sonderausgaben, Abzug von Mitgliedsbeiträgen im Kulturförderverein, das heißt also, auch Eintrittsgelder sollen abzugsfähig werden. Die Absenkung des Haftungssatzes von 40 auf 30 Prozent ist nicht zu unterschätzen. Es geht um die Verbesserung von Rahmenbedingungen beim Stiftungsrecht und insgesamt beim Spendenrecht im Sinne von Vereinfachung. Dieses nur stichpunktartig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist sicherlich nicht verborgen geblieben – ansonsten gäbe es ja nicht den Antrag der Linkspartei –, dass der Vorschlag, eine Verbesserung für die Tätigkeit der kommunalen Ehrenamtlichen herbeizuführen, im aktuellen Gesetzentwurf so dezidiert nicht vorliegt und diesem noch nicht Rechnung getragen wurde. Ich möchte fairerweise – das hat Herr Ritter so nicht gemacht, ist auch nicht unbedingt seine Aufgabe – aber zumindest noch einmal die Argumente bringen, warum die Bundesregierung bisher im Gesetz
entwurf die vorgeschlagene Verbesserung des steuerlichen Freibetrages für kommunale Ehrenamtliche von 154 Euro auf 175 Euro, wenn man es prozentual angleicht an die Übungsleiterpauschale, nicht vorgenommen hat.
Man muss zum einen zur Kenntnis nehmen, und das ist ein – das wissen Sie, meine Damen und Herren von der Linkspartei – nicht zu unterschätzendes Argument, dass man in einem Gesetzgebungsverfahren, in dem man sich letztendlich auch befi ndet, zur Kenntnis nehmen muss, dass das, was Sie möchten, gar nicht Gegenstand dieses Gesetzgebungsverfahrens ist, sondern Gegenstand der Veränderung der Lohnsteuerrichtlinie wäre, einer Ausführungsverwaltungsvorschrift für das Einkommensteuergesetz, weil ganz einfach die Aufwandsentschädigung der Ehrenamtlichen im kommunalen Bereich eine andere Ursprungsquelle hat als das, was steuerlich freigestellt werden soll, zum Beispiel bei den Übungsleitern. Es ist ein Unterschied, ob ich einen Lohnbezug habe oder ob ich durch die öffentliche Hand eine Aufwendung erhalte. Das ist ein steuerrechtlich ernst zu nehmendes Argument, was zumindest ordnungsrechtlich genannt werden soll. Das heißt, wenn man hier wirklich helfen wollte, müsste man das praktisch über die Veränderung der Lohnsteuerrichtlinie herbeiführen und ist so im Gesetzentwurf zumindest, wie manche meinen, nur mal redaktionell einfach gar nicht möglich.
Ich möchte aber nicht nur bei formalen Argumenten stehen bleiben. Es ist natürlich auch völlig klar, wenn man den berechtigten Kreis bezüglich Steuerentlastung und Steueranreize in diesem Bereich noch weiter öffnet, werden sich selbstverständlich auch andere melden. Und man ist natürlich geneigt, bei einem verabredeten und abgesprochenen gezielten Finanzvolumen von 445 Millionen Euro Entlastung zu sagen, wenn wir hier weitere Einnahmeverluste für die öffentliche Hand hinnehmen müssen, muss es im Rahmen – Frau Gramkow, Sie kennen die Spielregeln – dieser 445 Millionen Euro normalerweise geschehen. Die fi nanziellen Auswirkungen sind ja nicht zu unterschätzen.
Ich möchte an dieser Stelle auch nicht verbergen, dass ich Finanzpolitiker bin, und möchte natürlich klar sagen, was das konkret bedeutet, auch für unser Land. Diese 445 Millionen Euro in voller Auswirkung für 2009 bedeuten für den Bund 190 Millionen Euro Mindereinnahmen, für die Gemeinden 81 Millionen Euro und für die Länder 174 Millionen Euro. Und wer mehr möchte, muss also auch wissen, wie das praktisch zu fi nanzieren ist, wenn man es im verabredeten Rahmen machen will, oder ob man möglicherweise hier die steuerliche Belastung für die öffentlichen Haushalte, übrigens auch für die Kommunen, in dem Falle verschlechtern wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte namens der Koalitionsfraktionen ausdrücklich erklären, dass wir den Antrag der Linkspartei.PDS überweisen möchten, und ich möchte das folgendermaßen begründen. Vielleicht ist es mir gestern zu fortgeschrittener Stunde beim Antrag biogene Kraftstoffe zum Schluss nicht so gut gelungen. Ich werde es heute gleich noch mal probieren bei einem anderen Antrag, also in dem Falle hier beim Antrag der Linkspartei zu Fragen der steuerlichen Erleichterung für kommunale Ehrenamtliche.
Warum Überweisung? Als Erstes sind wir der Meinung, das ist ein kompliziertes Steuerrechtsthema, das ist eine komplizierte Materie. Und um das in einer sachgerechten Diskussion vertieft zu bekommen und das nicht nur im Landtag zu machen, ist es notwendig, die Diskussion fortzusetzen, und zwar in den zuständigen Fachausschüssen, im Finanzausschuss und im Innenausschuss. Und zweitens müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass wir selbst hier nur sehr indirekt Akteure sind. Das heißt, es geht wenn überhaupt nur über die Einfl ussnahme über den Bundesrat, aber auch nur sehr bedingt. Das wissen wir. Hier ist die Bundesebene am Zuge.
Der Antrag selbst verweist ja zu Recht auf die Bundesebene. Insofern müssen wir natürlich auch die Ergebnisse der Anhörung dieser Woche Montag entsprechend zur Kenntnis nehmen, auswerten, wir müssen uns rückkoppeln mit der Bundesebene, mit den Bundestagsfrak tionen und dieses einfl ießen lassen in die entsprechenden Beratungen der Fachausschüsse. Namens der Koalitionsfraktionen beantrage ich die Überweisung federführend in den Finanzausschuss und mitberatend in den Innenausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.