Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor uns liegt einmal mehr ein unverbindlicher Antrag der Regierungsfraktionen.
Ganz nachzuvollziehen ist Ihre Argumentationsweise zwar nicht, denn einige Probleme hätten von Ihnen bereits über den Bundesrat angepackt werden können oder, wie Minister Backhaus ansprach, sind bereits geklärt. Weitere sind durch politische Entscheidungen, an denen auch Herr Backhaus beteiligt war, überhaupt erst entstanden. Trotzdem, der Tenor Ihres Antrages ist, verlässliche Politik zu gestalten. Demgegenüber sind wir selbstverständlich außerordentlich aufgeschlossen, denn genau das defi nieren wir Liberalen, wie Sie wissen, in unseren eigenen Ansprüchen an gute Politik.
Aber wenn man verlässliche Politik fordert, sollte man sie auch selbst praktizieren. Wankelmütige Aussagen und Handlungsweisen des Ministers fördern in diesem Hinblick nicht das Vertrauen in die Politik.
Hierfür beispielhaft ist Ihr gestriges Verhalten zur Biodieselbesteuerung. Ein anderes Beispiel ist Ihre Reaktion zur grünen Gentechnik in der kürzeren Vergangenheit:
einerseits die Förderung des Agrobiotechnikums in Groß Lüsewitz, Ja zum Versuchsanbau von GVO, Ja zum Anbau in einigen Regionen des Landes und dann plötzlich die Ablehnung der GVO und Verbot des Anbaus von GVO auf vom Land gepachteten Flächen. Das passt für uns nicht zusammen.
Der vorliegende Antrag als solcher ist zu unkonkret. Er enthält zum Beispiel keine Aussagen zum Thema Milch. Hier ist die Schaffung von Planungssicherheit durch einen defi nitiven Beschluss des Auslaufens der Milchquote in 2015 gemeint. Und, Herr Minister Backhaus, wenn das für Sie schon so sicher ist, warum formuliert man es dann nicht selbstverständlich und verbindlich in den Antrag mit hinein?
Weitere Punkte betreffen unter anderem Regelungen zu den EU-Finanzen, zu Erntehelfern, Agrardiesel und die 1:1-Umsetzung der Abstandsregelung zu Gewässern. Die in Ihrer Begründung zu Modulation und Kappungsgrenze gemachten Aussagen – das brauche ich, denke ich, nicht weiter zu kommentieren – sind korrekt und werden von uns auch vollkommen mitgetragen.
Zusammenfassend: Wir erkennen, dass Ihr Antrag durchaus in die richtige Richtung geht, aber noch überarbeitungsbedürftig ist. Deshalb beantragt die FDP-Fraktion die Überweisung des Antrags in den Agrarausschuss. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ein Eckpfeiler der europäischen Integration wird gern die gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union beschrieben, denn sie ist einer der Politikbereiche, in dem die Mitgliedsstaaten wesentliche Teile ihrer nationalen Souveränität auf die EU übertrugen. In keinem anderen Politikfeld hat Brüssel in seiner Regelungswut eine höhere Aufeinanderfolge von Verordnungen erlassen. Nahezu die Hälfte des EU-Haushalts wurde in den letzten Jahren von der gemeinsamen Agrarpolitik belegt. Deutschland trägt als größter Nettozahler bei dieser Millionen-Euro-Verschieberei die Hauptbelastung. Im Jahr 2006 betrug der deutsche Anteil 20,3 Prozent. Natürlich ist die BRD dabei nicht gleichzeitig der größte Nutznießer. Diesen Platz nehmen beispielsweise Polen und Spanien ein. Und das Vereinigte Königreich erhält sogar ungerechterweise und für niemanden verständlich einen sogenannten Britenrabatt.
Zum Antrag von CDU und SPD. Unter der deutschen Ratspräsidentschaft sollte der Prozess der Konzentration und Neuausrichtung der Fördermaßnahmen der ländlichen Räume einen Entwicklungsschub erhalten. In der EU-Sprachregelung heißt das, dass die Europäische Union langfristig die Weichen für eine nachhaltige marktwirtschaftliche und wettbewerbsfähige Landwirtschaft zu stellen gewillt sei, was immer das auch heißt. Dabei werden folgende Ziele gesetzt:
die ländliche Entwicklung, die die nachhaltige Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Innovation und Steigerung der Wertschöpfung in ländlichen Räumen unterstützt
Ihr Bekenntnis und der Aufforderungsantrag, meine Damen und Herren der Koalition, sind demnach überfl üssig. Wenn die gemeinsame europäische Agrarpolitik überhaupt einen Sinn hatte, verliert sie diesen zusehends, denn der Agrarprotektionismus ist immer schon ein ständiger internationaler Streitpunkt gewesen. Insbesondere die USA, Kanada, aber auch die Dritte Welt drängen auf eine weitere Liberalisierung des Weltagrarhandels. Zunehmend wurde Druck ausgeübt, sodass beginnend mit der Uruguay-Runde von 1986 diese mittlerweile in der Welthandelsorganisation einen festen Platz einnehmen über die McSherry-Reform von 1993 bis hin zu den aktuellen WTO-Verhandlungen der Doha-Runde, welche sich insbesondere den Interessen der Entwicklungsländer verschrieben hat, die sogenannten handelverzerrenden Agrarexportfördermaßnahmen abgebaut werden und die ärmsten der armen Entwicklungsländer freien Marktzugang in allen Industrieländern und in den Entwicklungsländern erhalten. Wenn das die Entwicklung bis 2013 sein soll, dann ist eine EU samt ihrer gemeinsamen Agrarpolitik entbehrlich, ja geradezu überfl üssig wie ein Kropf, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die NPD hat sich im Übrigen von Anbeginn dem Verwaltungsmonster, EU genannt, entgegengestellt, weil dieses technokratische Konstrukt unserem Land seit Jahrzehnten zum Nachteil gereicht und uns das Mark aus den Knochen saugt.
Dies wird sich durch die Aufnahme von immer mehr hungerleidenden Nationen zulasten der EU-Kernländer in Zukunft noch verstärken.
Wir sagen: Schluss mit dem EU-Agrarsubventionsschwindel! Schluss mit dieser EU-Bonzokratie auf Kosten der kleinbäuerlichen Strukturen! Raus aus dieser europäischen Zwangsjacke, die den Völkern von Großbanken und Großkonzernen angelegt wird! Auch oder gerade im landwirtschaftlichen Bereich stehen wir, die NPD, für eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle, raumorientierte Wirtschaftsordnung. Agrarindustrielle Komplexe, wie sie die PDS so im Kopf hat, sind Gift für die kleinen und mittleren Existenzen. Wir von der NPD sagen: Wettbewerbsfähigkeit nicht durch noch mehr Agrarindustrie, sondern durch Stärkung der kleinen und mittelgroßen bäuerlichen Existenzen. Denn nur dort lässt sich gesunde Nahrung für unser Volk produzieren. Wir stimmen allerdings aufgrund der noch vielen offenen Fragen in dieser Angelegenheit der Überweisung dieses Antrags in den Ausschuss zu. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Professor Tack, ich kenne und respektiere Ihr Engagement für erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe. Nichtsdestotrotz: Ihr Änderungsantrag passt nun mal nicht zu unserem Antrag.
Und, Frau Reese, es ist sicherlich so, dass wir Agrarpolitiker uns manchmal auch mehr Verbindlichkeit in unseren Anträgen wünschen würden, allerdings, wie gesagt, viele maßgebliche Beschlüsse werden nun mal in der EU gefasst, und wir sind ein Landesparlament,
das heißt, verbindliche Beschlüsse zu fassen in einem Landesparlament ist in dem Maße nicht möglich. Unser Antrag bezieht sich auf ein EU-Thema
und von daher kann unser Antrag diese Verbindlichkeit nicht haben, die Sie sich vielleicht wünschen.
Wir haben in unserem Antrag nicht auf Beschlüsse aus der deutschen Ratspräsidentschaft abgestellt, sondern auf Beschlüsse zur gemeinsamen Agrarpolitik bis 2013, das ist was ganz anderes.
auf das besondere Problem der großen landwirtschaftlichen Betriebe mit den im Rahmen des Health Check diskutierten Ansätzen einer möglichen Einführung von Kappungsgrenzen oder anderen nicht linearen Kürzungsmodellen konzentrieren. Von daher bin ich sehr froh, dass schon der Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Herr Tietböhl, beim Parlamentarischen Abend am Dienstag dieser Woche zu Recht darauf hingewiesen hat, dass große agrarische Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern eine lange Tradition haben.
Dieses Thema lohnt es sich intensiver zu beleuchten. Beginnen will ich dabei mit dem Zeitraum 1952 bis 1960 und den in dieser Zeit gegründeten landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, aus denen sich im Laufe der Zeit Großbetriebe mit im Durchschnitt mehreren Tausend Hektar Bewirtschaftungsfl äche gebildet hatten.
Zudem spezialisierten sich diese Großbetriebe entweder auf Tier- oder auf Pfl anzenproduktion. Diese Struktur bestimmte im Jahr 1990 die gesamte ostdeutsche Landwirtschaft. Während Tier- und Pfl anzenproduktionen relativ schnell zusammengeführt und häufi g auch verkleinert werden konnten, waren die großen Tierhaltungsanlagen weder teilbar noch losgelöst von fl ächenstarken Landwirtschaftsbetrieben zu betreiben.
Vor diesem Hintergrund entschied sich der Gesetzgeber bewusst dafür, die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften nicht einfach abzuwickeln, sondern einen Weg zur Umwandlung in Unternehmen bürgerlichen Rechts aufzuzeigen. Grundlage hierfür war das von der frei gewählten Volkskammer 1990 verabschiedete Landwirtschaftsanpassungsgesetz, das 1991 vom Bundestag novelliert wurde. Es war der erklärte politische Wille, dass sich landwirtschaftliche Großbetriebe herausbilden konnten. Diese Großbetriebe wurden durch die EU in die GAP-Förderung und auch in die nationale Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der