Deswegen wird diese Diskussion zukünftig recht interessant bleiben und erfreulicherweise wird es keine Föderalismusreform gegen die armen Länder geben, sondern es wird nur eine gemeinsame Föderalismusreform in Deutschland geben, eine Föderalismus-II-Reform, die allen Interessen irgendwo gerecht werden sollte.
Herauskristallisiert hat sich, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir auf jeden Fall dringend etwas tun müssen, was die Frage der Verschuldung betrifft. Bei einer Verschuldung in Deutschland von 1,5 Billionen Euro,
die auch dazu führt, dass 15 Prozent der Bundesausgaben schon für die Zinsen eingesetzt werden müssen, gibt es einen dringenden Handlungsbedarf. Das haben wir für das Land Mecklenburg-Vorpommern gleichermaßen so festgestellt und wir haben im Land Mecklenburg-Vorpommern durch die Einschränkung der Neuverschuldung auf null und durch den Schuldenabbau schon drauf reagiert. Ich fi nde also, das Land Mecklenburg-Vorpommern ist in der Diskussion recht ordentlich aufgestellt, und wir werden den Weg auch so fortsetzen. Aber gleichzeitig macht diese Situation deutschlandweit ein Nachdenken über die Regelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern dringend erforderlich und dem soll mit der Föderalismusreform II Rechnung getragen werden.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist einmal mehr notwendig, wenn wir uns auf die Einhaltung der Maastricht-Kriterien beziehen, wenn wir, Herr Kollege Roolf, über die Generationsgerechtigkeit reden wollen und wenn wir als Wirtschaftsstandort Deutschland auch zukünftig interessant bleiben wollen. Also insofern haben wir schon Regelungsbedarf und diesem soll mit der Diskussion zur Föderalismusreform entsprochen werden.
Meine Damen und Herren, trotz alledem darf der sogenannte Wettbewerbsföderalismus natürlich nicht dazu dienen, dass sich die Unterschiede zwischen den armen und reichen Ländern weiter verschärfen, dass es für einzelne Bundesländer zu Verschlechterungen kommt, sondern es muss gewährleistet sein, dass die Bundesländer auch zukünftig in der Lage sind, ihre sozialen Aufgaben entsprechend wahrzunehmen, aber auch entsprechende Maßnahmen einzureichen, um eine wirtschaftliche Entwicklung in den einzelnen Bundesländern sicherzustellen. Ich denke aber, darauf wird die weitere Diskussion hinführen.
Interessant ist die Frage der Steuerautonomie, die hier mehrfach diskutiert worden ist. Ich denke, wir müssen aus Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Steuerautonomie sehr kritisch betrachten und begleiten, weil sie tatsächlich für das Land Mecklenburg-Vorpommern zu erheblichen Nachteilen führen würde. Da sind
wir uns in der Fraktion durchaus einig, der Fraktionsvorsitzende hat dieses auch so klar hervorgehoben.
Was die Einschränkung der Neuverschuldung betrifft, wie gesagt, hatte ich schon festgestellt, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern hier auf einem guten Wege ist, dass wir eigentlich eine Vorreiterrolle haben, genauso was die Schuldentilgung betrifft. Die Frage wird sein, wie man das zukünftig festschreibt und wie weit man bei der Begrenzung der Neuverschuldung in den Bundesländern oder auch auf Bundesebene geht. Ob das dann so weit gehen muss, dass man Sanktionen plant oder der Bund die Sanktionsmöglichkeit gegenüber den Bundesländern hat, das ist sicherlich noch sehr strittig.
Erfreulich ist auch, dass wir uns in der CDU durchaus darüber einig sind, dass der Solidarpakt II auf jeden Fall bis zum Jahre 2019 so weitergeführt werden soll. Ich denke, das ist insbesondere im Hinblick auf gleiche Voraussetzungen zwischen den neuen Bundesländern und den alten Bundesländern zwingend erforderlich. Also aus unserer Ecke gab es da weniger Diskussionen als aus manch anderer politischen Richtung. Ich habe das deutlich in der Tagung der fi nanzpolitischen Sprecher der CDU zur Kenntnis nehmen dürfen, dass man im Moment keine Negativdiskussion zum Solidarpakt II führt. Ich hoffe, dass das gemeinsam auch so die zukünftige Politik sein wird. Damit sind wir auf jeden Fall in der Lage, bestimmte strukturelle Schwächen auch weiterhin auszugleichen.
Ja, meine Damen und Herren, alles in allem bleibt also die Diskussion zur Föderalismusreform II außerordentlich spannend. Wie gesagt, die Ziele der Föderalismusreform II sollten auf jeden Fall sein, die Wirtschaftskraft in den Ländern zu erhöhen, für ausgeglichene Verhältnisse zu sorgen und den Länderfi nanzausgleich auch zukünftig solidarisch zwischen den Bundesländern zu gestalten. Dafür werden wir eintreten, insbesondere im Interesse des Wohles unser Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern. – Danke schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie zu Beginn der Sitzung vereinbart, kommen wir nun zu den vorliegenden Dringlichkeitsanträgen.
Von der Fraktion der FDP liegt Ihnen auf Drucksache 5/699 ein Antrag zum Thema „Abwendung von Härte fällen nach dem Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte, Herr Fraktionsvorsitzender Roolf.
Die Begründung der Dringlichkeit bei Härtefällen ist ein relativ einfacher Prozess, weil die Härtefälle uns draußen in unserem Land begegnen und wir die Härtefälle geradezu zum Greifen da haben. Wir haben die Situation, dass sich viele Bürgerinitiativen in diesem Land gebildet haben, die es als eine Härte empfi nden, dass sie mit Altanschlussgebühren belastet werden, die Angst um ihre Existenzen haben und Angst darum haben, wie es in der Zukunft weitergeht. Wir alle sehen es in unseren Briefkästen hier in der Fraktion. Ich denke mal, meinen Kollegen von den anderen Fraktionen wird es nicht anders gehen. Viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Land wenden sich an uns als Fraktion und bitten uns darum, diese Härtefälle, diese Härteproblematik im Abwasserbereich auf die Tagesordnung zu nehmen und hier darüber zu debattieren, dass wir einen Lösungsansatz fi nden, wie wir mit diesen Härten umzugehen haben, wie wir diese Härten vor Ort mildern können, wie wir dort vor Ort Rahmenbedingungen schaffen können, dass diese Härten nicht auftreten.
Und wir sehen das auch in der Presse, wenn ich mir die „Schweriner Volkszeitung“, den Gadebusch/Rehnaer Teil vom 07.07. anschaue. Da wird unser Innenminister damit zitiert, dass er sich dafür einsetzt, dass die Flexibilität an die
Abgabenträger gegeben wird und sie aufgefordert werden, alle Möglichkeiten zu nutzen. Auch da ist für uns zu erkennen, dass Härtefälle erkannt werden, dass die Aufforderung zum Umgang mit Härtefällen ausgesprochen ist. In unserem Antrag sehen Sie ja gerade unter Punkt 2 diesen Bereich, den der Innenminister angesprochen hat.
Aus diesem Grunde bitten wir Sie, diesen Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung zu nehmen, hier im Parlament darüber zu diskutieren. Ich denke, die Bürgerinnen und Bürger im Lande erwarten, dass wir uns dieses Themas annehmen. – Vielen Dank.
Die Probleme, die hier dargestellt worden sind, gibt es in der Praxis. Nur dieses Haus ist nicht der richtige Ort, um den Zweckverbänden, den Aufgabenträgern Hinweise zu geben, sondern der richtige Ort sind die unteren Rechtsaufsichtsbehörden. Und es ist sehr richtig, was hier zitiert worden ist. Der Innenminister hat angekündigt, dass ein Erlass herausgeht zu den Möglichkeiten, die wir als Gesetzgeber geschaffen haben. Deswegen rede ich zum KAG und diejenigen, die früher im Innenausschuss waren, wissen, dass das mein Steckenpferd war. Ich rede deswegen zum KAG und das KAG sieht eine Menge von Möglichkeiten vor. Woran es fehlt, das ist die Nutzung dieser Möglichkeiten. Das ist übrigens im Innenausschuss sehr umfänglich von den Kollegen, wie ich gelesen habe, und auch sehr sachkundig diskutiert worden.
Und es bringt nichts, aber auch wirklich nichts an Gewinn für die Aufgabenträger und die Bürgerinnen und Bürger, wenn wir jetzt eine Diskussion zu einem Thema führen, das bereits im Innenausschuss so weit diskutiert worden ist, dass es jetzt nur noch an der Umsetzung fehlt. Und der Innenminister hat zugesagt – ich habe das dem gleichen Artikel, Herr Kollege Roolf, entnommen –, dass er einen entsprechenden Erlass, so heißt das nun mal, also eine Anwendungsrichtlinie herausgibt, wie man mit den Dingen umgeht. Es bringt uns keinen Erkenntnisgewinn, und es würde die Sache meines Erachtens nur aufhalten, weil sonst in den Zweckverbänden der Eindruck entsteht, dass hier eine neue Regelung diskutiert werden muss. Die Regelung gibt es und diese Regelung bedarf nur der Umsetzung. Das spricht gegen die Dringlichkeit und deswegen wollte ich das hier ausführen. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ein Erlass wird auch nichts bewirken.)
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Volker Schlotmann, SPD: Ist das der neue Populismus der FDP, oder was?! – Heinz Müller, SPD: Die Fraktion, die im Innenausschuss kein Wort zu sagen wusste. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: So ist das, Herr Müller. – Heinz Müller, SPD: Kein Wort von der FDP im Innenausschuss. – Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist wahr. – Volker Schlotmann, SPD: Aber hier können sie es doch gut machen. – Peter Ritter, DIE LINKE: Wir haben doch dafür die Fragen gestellt. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie haben dafür unsere Fragen aufgeschrieben. Das ist in Ordnung. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich verweise in diesem Zusammenhang auf Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsord
nung. Dort heißt es unter anderem: „Eine namentliche Abstimmung über Anträge zur Geschäftsordnung und bei Wahlen ist unzulässig.“
Das heißt, eine namentliche Abstimmung kann über die Aufsetzung als Dringlichkeitsantrag hier nicht stattfi nden.
Wir stimmen also jetzt über die Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage ab. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktion der FDP, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.