Die erste Änderung schafft die Grundlage für ein Bandbreitenmodell bei der Kapazitätsberechnung. Das heißt, die Hochschulen können den Lehrbedarf für die Ausbildung eines Studierenden künftig innerhalb einer Bandbreite selbst festlegen und nicht wie zum Beispiel in Bayern mit Ober- und Untergrenzen begrenzt oder, wie hier zunächst geplant, über Mittelwerte, sondern wirklich nur über ein sehr freies, großzügig gestaltetes Bandbreitenmodell.
Die zweite Änderung gibt den Hochschulen den Anreiz, die Zugangsberechtigung stärker auf die Personenkreise auszudehnen, die über berufl iche Qualifi kationen verfügen, aber nicht über ein Abitur. Ich denke, auch das ist eine sehr wichtige und gute Maßnahme, die über eine Änderung noch in den Entwurf eingefl ossen ist.
Was die fraktionsübergreifenden Änderungen betrifft, Herr Kollege Methling, gehen diese natürlich nicht nur, wie eben dargestellt, auf Initiativen der Fraktion DIE LINKE zurück.
Sie wissen sehr wohl, dass auch die Koalitionsfraktionen entsprechende Änderungsanträge vorgelegt haben, diese allerdings später im Ausschusssekretariat eingereicht haben als Sie
und deshalb eine andere Abstimmung stattgefunden hat. Auch das sollte man der Ehrlichkeit halber hier sagen.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, dem Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Mecklenburg-Vorpommern, wie auf der Drucksache 5/681 durch den Bildungsausschuss empfohlen, zuzustimmen. Wir wollen, wie der Bildungsminister das in der Ersten Lesung des Entwurfes bereits gesagt hat, eine gezielte und gerechte Auswahl der Studierenden in unserem Land erreichen. Und dem möchte ich hinzufügen, dass wir dabei eine sehr hohe Verantwortung tragen, denn die Zulassung zu einem Studium entscheidet nicht unmaßgeblich über die individuellen Lebenswege von jungen Menschen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Abgeordnete! Immer, wenn es darum geht, den Hochschulen mehr Verantwortung und Autonomie zu übertragen, ist die FDP ein verlässlicher Partner. Wir begrüßen deshalb den Gesetzentwurf und auch viele Dinge, die wir in den Änderungen eingebracht haben, über die Zulassung zum Hochschulstudium in MecklenburgVorpommern als ersten wichtigen Schritt zur Abschaffung der ZVS und zu mehr Autonomie der Hochschulen bei der Wahl der Studenten. Dies ist eine Chance für die Hochschulen und die Studenten, die Qualität dauerhaft zu verbessern und das Profi l der Hochschulstandorte zu stärken. Wir haben deshalb im Ausschuss Dinge mit unterstützt, die hier auch zur Sprache gekommen sind. Ich möchte nur kurz das lebenslange Lernen nennen. Auch gegen die, wie es hier genannt wurde, Altersdiskri
minierung gehen wir durchaus mit. Wir würden allerdings den Änderungsantrag der LINKEN, der bereits im Ausschuss gestellt wurde, mit unterstützen, weil es richtig ist – die Hochschulen und auch wir als FDP haben dies jahrelang gefordert –, dass die Hochschulen dort mehr Möglichkeiten haben.
Insofern ist es richtig. Es wurde gefordert und damit bestellt, aber wir wissen auch, dass jetzt auf jeden Fall bei dem Vollzugsaufwand dieser Tatsache mehr Kosten für die Hochschulen entstehen. Und deshalb, meine Damen und Herren, ist es auf jeden Fall wichtig, zumindest im Übergang, diesen Vollzugsaufwand durch das Land mitzufi nanzieren, denn sonst gehen diese Kosten für den Vollzugsaufwand natürlich zulasten von Forschung und Lehre. Und deshalb, meine Damen und Herren, unterstützen wir den Änderungsantrag der LINKEN. Wir werden allerdings insgesamt, auch wenn der Änderungsantrag abgelehnt werden sollte, weil wir es für einen richtigen Schritt in die richtige Richtung halten, diesem Gesetz so zustimmen, möchten aber darum bitten, dass dieser Änderungsantrag von Ihnen allen hier bestätigt wird.
Ich möchte zum Abschluss sagen, was mich an der ganzen Sache ein bisschen irritiert hat. Wenn Sie, Frau Lochner-Borst, davon sprechen, dass Sie natürlich auch diesen Antrag gestellt haben, und die Linkspartei.PDS, wie sie damals noch hieß, Ihnen zuvorgekommen ist, dann ist mir das relativ egal, wer zuallererst den Antrag gestellt hat.
Ja, aber mir ist es egal. Hauptsache, es kommt zum Schluss ein gutes Gesetz heraus. Und deshalb, meine Damen und Herren, denke ich, sollten wir jedem dankbar sein, der hier konstruktiv an Gesetzen mitarbeitet,
etwas beibringt, auch wenn es von der Opposition kommt. Das, Frau Lochner-Borst, ist der Stil, den auch Ihre Partei – im Wahlkampf jedenfalls – ändern wollte, dass diese Art überwunden wird.
Also ich bin der Meinung, wir können diesem Gesetz zustimmen und das ist erst mal das Entscheidende. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bedauerlicherweise ist die Gelegenheit vertan worden, das bürokratische Monstrum namens „Zentrale Vergabestelle für Studienplätze“ endgültig zu erledigen und es den Hochschulen allein zu überlassen, wen sie als Studenten annehmen wollen, obwohl das ja schon mal ein Schritt in die richtige Richtung ist. Eine Behörde wie die ZVS ist nicht imstande, die Persönlichkeit des Studienplatzbewerbers zu würdigen, und auf die kommt es in erster Linie an. Wie viele Leute wählen den falschen Studiengang und quälen sich dann entweder
(Reinhard Dankert, SPD: Wenn Sie am Ruder wären, wäre das bestimmt ganz anders. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Aber die ZVS ist ein Automat. Man wirft ein paar Daten hinein und erhält dann den Zuschlag oder auch nicht, und zwar aus der Ferne. Die Universitäten könnten aus der Nähe urteilen. Private Hochschulen machen das bereits mit gutem Erfolg, nur kommt dies leider fast ausschließlich privilegierten Kreisen zugute. Der Staat sollte sich hier ganz heraushalten, er hat genug andere Betätigungsfelder, wo er etwas tun könnte …
… für die Verbesserung der Situation der Studierenden. Beispielsweise könnte er dafür sorgen, dass Studenten wieder von den GEZ-Gebühren befreit werden. Er könnte davon Abstand nehmen, in wichtigen Universitätsstädten ganze Studiengänge zu schließen, wie es jetzt in Rostock geschehen soll. Vor allen Dingen könnte er darauf verzichten, nach amerikanischem Vorbild Studenten, die kein reiches Elternhaus vorzuweisen haben, durch hohe Studiengebühren in eine langjährige Schuldknechtschaft zu zwingen. In immer mehr Bundesländern werden unbezahlbare Gebühren verlangt, für deren Begleichung dann in geheuchelter Großzügigkeit Studienkredite angeboten werden. Die Akademiker starten dann mit einem Schuldenberg in das Berufsleben, den sie vielleicht nie wieder los werden.
Abstellen könnte der Staat auch das Praktikantenunwesen, dass Hochschulabsolventen von zahlreichen Unternehmen für Hungerlöhne oder auch gern ohne Bezahlung bei Vollzeitarbeit als sogenannte Praktikanten ausgebeutet werden. Das duldet dieser Staat gern. Wo er eingreifen sollte, bleibt er untätig, wo er gebraucht wird, glänzt er durch Abwesenheit, aber wo es sehr gut ohne ihn ginge, da mischt er sich ein und redet den Hochschulen in ihre ureigensten Angelegenheiten hinein, nämlich in die Auswahl ihrer Studenten. Das lehnen wir ab. Wir wollen weder einen schwachen Staat noch einen starken, sondern einen intelligenten, der weiß, wo er Stärke zeigen muss und wo das eher unangebracht ist. Aber auf den werden die Hochschulen noch lange warten müssen.
Angesichts solcher Gesetze und der allgemeinen Zustände in unserem Bildungssystem ist es kein Wunder, dass immer mehr Hochqualifi zierte mit den Füßen abstimmen und ins Ausland abwandern, sodass Sie von den etablierten Parteien dann überlegen, wie Sie den Entwicklungsländern die besten Leute abwerben können oder die hier für die Bedürfnisse ihrer Länder ausgebildeten Gaststudenten in Deutschland behalten können, während Sie gleichzeitig beim G8-Gipfel erklären, etwas für Afrika tun zu wollen. Das Bildungswesen bedarf drin
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Reinhard Dankert, SPD: Wir brauchen Sie auch nicht.)
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 5/463. Der Bildungsausschuss empfi ehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/463 in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/681 anzunehmen.
Ich rufe auf die Paragrafen 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/681 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Paragrafen 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/681 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP bei einigen Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Paragrafen 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem Paragrafen 4 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/681 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und FDP bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und NPD angenommen.