Meine Damen und Herren, neben unserem Gesetz ist auch der Bund in Sachen Nichtraucherschutz aktiv. In der letzten Woche hat der Bundesrat das Gesetz beschlossen. Danach gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, im öffentlichen Personenverkehr und in Bahnhöfen. Außerdem wird die Altersgrenze für das Rauchen auf 18 Jahre im Jugendschutzgesetz angehoben. Das sind gute unterstützende Regelungen für unser Gesetz. Der Bund wird uns ebenfalls hinsichtlich der erforderlichen Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes unterstützen. Stichwort: Was ist denn eigentlich mit den Bedienungen, die in die Raucherräume in den Gaststätten gehen müssen? Da muss Schutz gewährleistet werden. Da wird der Bund entsprechende Regelungen treffen.
Meine Damen und Herren, durch unser Gesetz, durch das Nichtraucherschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern, bekommen wir einen umfassenden Nichtraucherschutz in Behörden, in Schulen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, in Hochschulen, in Krankenhäusern, Heimen, Sport- und Kulturstätten, in Flug- und Fährhäfen und vor allem – ein wichtiger Punkt, den wir lange diskutiert haben – in der Gastronomie, also in den Restaurants, in den Kneipen, in den Diskotheken.
Meine Damen und Herren, wenn das Gesetz heute verabschiedet worden ist, dann wird es darauf ankommen, diese Regelungen im Einzelnen umzusetzen. Und es wird darauf ankommen, das Gesetz vor allem auch als Motor für einen gesamtgesellschaftlichen Wandel zu nutzen, einen Wandel in der Einstellung zum Rauchen und zum Rauchverhalten. Das ist gerade bei uns in MecklenburgVorpommern sehr wichtig. Die Raucherquote im Land liegt mit 33,3 Prozent an der Spitze in Deutschland. Ich erwarte mir gerade durch die rauchfreien Schulen und durch die rauchfreien Kinder- und Jugendeinrichtungen in dieser Hinsicht eine Verbesserung. Ich erwarte, dass wir das Einstiegsalter bei den Raucherinnen und Rauchern merklich senken können, das im Moment bei
11, 12, 13 Jahren liegt. Da beginnt das mit dem Rauchen. Und ich erwarte auch eine geringere Raucherquote bei den Heranwachsenden.
Wir werden da nicht auf Mutmaßungen angewiesen sein, sondern wir werden das messen können, ob sich diese Erwartungen erfüllen. Zurzeit läuft nämlich eine Erhebung des Rauchverhaltens bei Schülern der 9. und 10. Klasse. Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich an einer europäischen Schülerstudie zum Suchtmittelkonsum, sodass wir in einigen Jahren sehr genau feststellen können, ob das Gesetz bei Kindern und Jugendlichen die erwartete Wirkung tatsächlich gehabt hat.
Die Aufgabe der Landesregierung in den nächsten Monaten wird es sein, die Akteure im Land bei der Umsetzung des Gesetzes zu unterstützen. Das gilt besonders für die Schulen. In vielen Gesprächen bin ich darauf hingewiesen worden, dass die Umsetzung gerade in Schulen durchaus Probleme bereiten könnte. Da werden wir helfen müssen, helfen können. Mir ist klar, dass die Umsetzung nicht ganz einfach ist. Aber ich sage auch, da geht es nicht nur darum, wie viel Autorität ein Lehrer hat, ein bestimmtes Verbot, das nun einmal gilt, plausibel zu machen und umzusetzen. Da geht es auch um die Vorbildwirkung von Lehrerinnen und Lehrern.
dass Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zu ihrer rauchfreien Schule hinter dem Trafohäuschen die rauchenden Lehrerinnen und Lehrer sehen. Das ist kein gutes Vorbild.
Meine Damen und Herren, wir werden als Sozialministerium gezielt Präventionsmaßnahmen unterstützen, wir werden Projekte unterstützen, die Kinder und Eltern für die Gefahren des Rauchens sensibilisieren, aber wir werden natürlich auch Hilfen beim Ausstieg vom Rauchen anbieten. Es gibt die Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung. Die hat Fortbildungsprogramme für Lehrerinnen und Lehrer entwickelt unter dem Titel „Auf dem Weg zur rauchfreien Schule“. Das wird schon sehr gut angenommen. Dazu gibt es positive Resonanz. Es reicht eben nicht, dass wir etwas verbieten, sondern wir müssen auch Hilfestellung geben. Dazu sind auch die Mitglieder des Aktionsbündnisses gegen das Rauchen, das hier im Land sehr aktiv ist und sehr gute Arbeit macht, bereit, die Suchtforscher, die Ärztekammer, die Krankenkassen und die anderen Institutionen.
Meine Damen und Herren, dort, wo das Gesetz deshalb nicht greift, weil wir als Staat nicht in alle Lebensbereiche regelnd eingreifen können, zum Beispiel in den Privatwohnungen, in den Autos, dort setze ich darauf, dass unser Gesetz insgesamt zu einem Umdenkungsprozess in der Gesellschaft führen wird. Ich rechne vor allem mit einer Bewusstseinsänderung, die zu mehr Rücksichtnahme, zu mehr Schutz gegenüber Kindern führt. Etwa 30 Prozent der unter 10-Jährigen wachsen in Raucherhaushalten auf. Ich erwarte einfach, dass dieses Gesetz auch die Wirkung hat, dass Eltern von sich aus mehr Rücksicht nehmen, davon mal abgesehen, was für eine wirklich schlimme Handlungsweise es ist, Kinder in einem Auto mitzunehmen, ein sehr kleiner Raum, und dann dort vielleicht zu zweit fröhlich vor sich hinzurauchen. Ich glaube,
Ich weiß aus vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern, dass sich Einzelne belästigt fühlen, wenn in der Wohnung darunter geraucht wird, wenn auf dem Balkon darunter geraucht wird. Das sind alles Dinge, die können wir natürlich nicht gesetzlich regeln, da geht es um Rücksichtnahme. Aber es geht vielleicht auch darum, dass gerade unsere kommunalen Wohnungsunternehmen vielleicht doch die Chance wahrnehmen, darüber nachzudenken, ob es vielleicht Nichtrauchergebäude geben sollte,
große Blöcke, Häuser, in denen nur Nichtraucher wohnen und sich nicht gegenseitig belästigen. Ich denke, da wird noch in der Geltung des Gesetzes der eine oder andere gefragt sein, um durch kluge Lösungen dazu beizutragen, dass wir noch weiter Rücksicht auf Nichtraucher nehmen.
Ich bin jedenfalls sicher, dass wir mit diesem Nichtraucherschutzgesetz einen sehr wichtigen ersten Schritt getan haben. Viele kleine werden noch folgen müssen, sie werden auch folgen. Also, meine Damen und Herren, ich sage, das ist ein guter Tag für unser Land. MecklenburgVorpommern macht deutlich, dass es klaren Kurs hält auf dem Weg zum Gesundheitsland Nummer eins und dass noch mehr als bisher gilt: MV tut gut! – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die Gesundheit in unserem Land, im Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern. Heute wird ein umfassender Nichtraucherschutz für die Bürger und die Gäste beschlossen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung, der nur mit wenigen Änderungen die Ausschüsse wieder verlassen hat, sichert einen weitreichenden Schutz der Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens.
Besonders stolz bin ich darauf, dass der Gesetzentwurf eine breite Zustimmung in der abschließenden Beratung im federführenden Sozialausschuss des Landtages erfahren hat. Die meisten Änderungen wurden einstimmig beziehungsweise einvernehmlich beschlossen. Den Gesetzentwurf haben schließlich CDU, SPD und FDP mitgetragen. Somit ist festzustellen, das Nichtraucherschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern steht auf einer breiten Basis. Es konnte ein allgemeiner gesamtgesellschaftlicher Konsens, ein Kompromiss zwischen den sehr unterschiedlichen, gegensätzlichen Interessen erreicht werden.
An dieser Stelle, verehrte Kollegen der FDP, erlauben Sie mir die Bemerkung, dass ich Ihren Änderungsantrag nicht so recht verstehe. Im Laufe des Verfahrens wurde viel Schärfe aus dem Gesetzentwurf herausgenommen. So gibt es bei den Bußgeldern einen Aufschub von einem
Jahr bis zum August 2008. Bis dahin gelten die Verstöße lediglich als Ordnungswidrigkeit. Und, wie gesagt, Ihre Partei hat im federführenden Sozialausschuss dem Gesetzentwurf doch zugestimmt.
Künftig soll nun in den Behörden des Landes und der Kommunen, in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, in Krankenhäusern, in Heimen, Sportstätten und Kultureinrichtungen, Passagierterminals von Flug- und Fährhäfen sowie in Gaststätten und Diskotheken, also in allen Schank- und Speisewirtschaften, sowie im Landtag das Rauchen grundsätzlich verboten sein. Um den Interessen der Raucher gerecht zu werden, soll es auch in Zukunft möglich bleiben, in bestimmten Bereichen Raucherräume einzurichten, wenn diese vollständig abgetrennt sind. Ferner gilt das allgemeine Rauchverbot nicht in Justizvollzugsanstalten für die Hafträume der Gefangenen, in Patientenzimmern, in Einrichtungen des Maßregelvollzuges sowie für Nutzer von Patientenzimmern und Wohnräumen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Pfl egeheimen, die diesen zur alleinigen Nutzung überlassen wurden oder denen eine Erlaubnis, insbesondere aus ärztlichen, therapeutischen oder konzeptionellen Gründen, erteilt wurde.
Die Anregungen aus der öffentlichen Anhörung wurden somit aufgegriffen und in den bestehenden Gesetzentwurf der Landesregierung integriert. Hierbei wurde die Grundkonzeption, die Grundidee dieses Gesetzentwurfes beibehalten. Es wurden lediglich punktuelle Korrekturen vorgenommen, die einen weiteren Bürokratieabbau und eine Erhöhung der Alltagstauglichkeit beziehungsweise mehr Praktikabilität zur Folge haben. Zu nennen sind zum Beispiel die Regelungen zu den Hinweispfl ichten oder aber die besondere Situation bei Wohnräumen in Heimen. Ordnungswidrigkeitenbehörde sind nun die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher vor Ort. Und neu ist in diesem Gesetz ebenfalls, auch der Landtag ist zukünftig rauchfrei. Für das Hohe Haus gibt es somit keine besonderen Regelungen und Vergünstigungen. Der Landtag wird nicht zu einer Raucherinsel im Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern.
Es wurden nun die Voraussetzungen geschaffen, dass das Gesetz nach seiner Verabschiedung pünktlich vor dem Schuljahresbeginn am 1. August 2007 in Kraft treten kann. Lediglich für Gaststätten gelten erst ab dem 1. Januar 2008 die neuen Regelungen. Sie haben noch eine Schonfrist bekommen, um sich auf die neuen Regeln ausreichend vorbereiten und einstellen zu können. Gleiches gilt auch für Zuwiderhandlungen gegen die neuen Nichtraucherschutzregeln. Ein Verstoß beziehungsweise eine Zuwiderhandlung stellt ab dem 1. August dieses Jahres beziehungsweise dem 1. Januar 2008 lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar. Doch auch hier will sich der Gesetzgeber großzügig zeigen und diese Ordnungswidrigkeiten erst ab dem 1. August 2008 mit einem Bußgeld ahnden.
Ein Gesetzentwurf also, der aus meiner Sicht sehr ausgewogen ist und die Interessen der Nichtraucher wie auch der Raucher vollumfänglich berücksichtigt. Raucher und Nichtraucher werden nicht gegeneinander ausgespielt. Das Gesetz verfolgt vielmehr zielgerichtet die Idee eines umfassenden Nichtraucherschutzes, ohne gleich die große Keule herauszuholen oder aber ein bürokratisches Monster in unserem Land neu zu schaffen. MecklenburgVorpommern ist damit als Gesundheitsland ein großer Schritt bei der Gesundheitsprävention gelungen. Daher
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! In Punkt 1 des Antrages der Linkspartei.PDS vom Januar 2007 wurde die Landesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf für ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Landes, der Kommunen und Gemeinden, in den gemeinnützigen und privaten Freizeit- und Jugendeinrichtungen, Sozialeinrichtungen und Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie in den Gaststätten des Landes zu erarbeiten, also einen Gesetzentwurf, der Jung und Alt umfassend vor dem Passivrauchen schützt und den Raucherinnen und Rauchern eine Hilfe geben soll, sich von ihrer todbringenden Sucht zu befreien.
Als wir den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf daraufhin durchsahen, waren wir beim Lesen des Paragrafen 1 – das bekenne ich sehr offen – positiv überrascht. Allein in Deutschland sind es jedes Jahr 3.300 Menschen, die durch das Passivrauchen, durch die Schuld anderer zu Tode kommen. Die Folgekosten durch Tabakmissbrauch belaufen sich allein in Deutschland auf insgesamt circa 50 Milliarden Euro im Jahr. Bei Kenntnis dieser Fakten hätte man aber erwartet, dass die Koalitionsfraktionen in einigen essenziellen Fragen bereit gewesen wären, über den Gesetzentwurf der Landesregierung hinauszugehen.
Wenn es konkret wird, gibt es leider unverantwortliche Zugeständnisse an die Tabaklobby, hier im Gesetzentwurf niedergelegt im Paragrafen 2.
Im Sozialausschuss beantragten wir, den Paragrafen 1, das Rauchverbot, auf öffentliche Spielplätze und andere Stätten, die von Kindern als Spielstätten genutzt werden, auszudehnen. Hierzu gehören auch Strandabschnitte. Die Begründung wurde von der Ärztekammer gegeben, denn Kinder neigen dazu, vieles in den Mund zu nehmen – ich zitiere: „Zigarettenreste stellen aus toxikologischer Sicht bei Aufnahme eine Gefahr für spielende Kinder dar.“ Seitens der Koalitionsfraktionen waren diese Überlegungen im Ausschuss mit der unhaltbaren Begründung abgelehnt worden, dass nicht genau defi niert sei, was öffentliche Spielplätze sind.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass sich das Rauchverbot auch auf das Gelände der Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen erstreckt. Das ist außerordentlich zu begrüßen.
Meine Fraktion forderte daneben auch, Gelände von Behörden sowie Krankenhäusern und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach Paragraf 107 SGB V
rauchfrei zu gestalten. Wir sehen uns hier in Übereinstimmung mit der Ärztekammer, der Landesstelle für Suchtfragen, dem VDAK sowie dem Städte- und Gemeindetag.
Der Städte- und Gemeindetag führte in seiner Stellungnahme zur Anhörung ein interessantes Beispiel an, ich zitiere: „Da gibt es gute Erfahrungen in der DünenwaldKlinik der Insel Usedom. Hier hat es ein privatwirtschaftlich operierendes Unternehmen seit Jahren durchgesetzt, dass nicht nur in ihrem Gebäude, sondern auch auf dem Gelände ein grundsätzliches Rauchverbot besteht.“ Es heißt dann weiter: „Es ist keine gute Visitenkarte für das Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern, wenn der Weg zum Krankenhauseingang von rauchenden Patientinnen und Patienten, von Ärztinnen und Ärzten und von Pfl egekräften gesäumt wird.“ Eine überzeugende Argumentation, wie ich meine, die jedoch im Ausschuss keine Zustimmung gefunden hat.
Aktives Rauchen und Passivrauchen, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist wissenschaftlich hinreichend bewiesen, stellen eine ernste Bedrohung der Gesundheit dar. Ziel des Gesetzes sollte daher eben ein wirksamer, kurzum ein Nichtraucherschutz sein.
Der Paragraf 2 des Gesetzentwurfes enthält zahlreiche Ausnahmen vom Rauchverbot. Fast überall dürfen Bereiche als eigene Raucherräume eingerichtet werden. Unsere Änderungsanträge im Sozialausschuss nach Streichung des Paragrafen 2 des vorliegenden Gesetzentwurfes harmonieren mit den Forderungen der Krebsgesellschaft, der Landesstelle für Suchtfragen LAKOST. Das Deutsche Netz gesundheitsfördernder Krankenhäuser schreibt in seiner Stellungnahme zur Anhörung: „Ein wie im Gesetz angestrebter wirksamer Schutz von Passivrauchen kann nur erreicht werden, wenn in umschlossenen Räumen nicht geraucht wird. Auf die Einrichtung von Raucherräumen muss ausnahmslos verzichtet werden.“ Wir gehen nicht davon aus, dass die Koalitionen, die Verwaltungen, die private Wirtschaft bereit sind, sehr viel Geld in die Hand zu nehmen, um Raucherräume zu schaffen, die den Anforderungen genügen. Das DNRFK sieht den Paragrafen 2 daher im klaren Widerspruch zum Ziel des Gesetzes.
Nach Auffassung des DGB Nord konterkariert die Einrichtung von Raucherbereichen in gastronomischen Einrichtungen den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Vizepräsident der NichtraucherInitiative Deutschland verweist in einem Interview vom Wochenende noch auf einen anderen Aspekt, der beim Nichtraucherschutz gerade in gastronomischen Einrichtungen zu bedenken ist: „Es müsste ein getrenntes Belüftungssystem vorhanden sein, das nicht mit der Lüftung der üblichen Räume in Verbindung steht... Es wären erhebliche bauliche Veränderungen notwendig, die sehr teuer sind, so dass sich nur exklusive Gaststätten den Luxus leisten könnten, Räume mit entsprechenden Belüftungssystemen anzubieten. Das würde dann für andere, kleinere und nicht so fi nanzkräftige Gaststätten einen Wettbewerbsnachteil bedeuten.“ Zitat ende.
Auch die Stellungnahme der DEHOGA fand von den Koalitionären keine Beachtung. Hier heißt es sinngemäß: Wenn schon ein Rauchverbot, dann ohne Ausnahmen.
Noch etwas zum Paragrafen 4, zu den Ordnungswidrigkeiten. Unsere Änderungsanträge sahen vor, neben der Höhe der Bußgelder auch deren Verwendung festzule
gen. Dass Bußgelder zum Ausgleich für erhöhte Aufwendungen durch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten dienen, ist nachvollziehbar. Der Aufwand wird sich nach Selbsteinschätzung der Landesregierung in geringen Grenzen halten. Was aber geschieht mit den darüber hinausgehenden Einnahmen? Der Vorschlag meiner Fraktion sah vor, diese Mittel im Interesse des Nichtraucherschutzes zu verwenden,
also zur Kofi nanzierung von Angeboten der Raucherentwöhnung sowie zur Aufklärungsarbeit und für weitere präventive Maßnahmen, die zur Verhinderung des Rauchens dienen.