Protokoll der Sitzung vom 11.07.2007

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Drittens, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen wir uns bewusst sein, dass die Altersgrenze beziehungsweise deren Herabsetzung lediglich ein Faktor ist. Neunjährige bei der Feuerwehr müssen anders ausgebildet, anders motiviert werden als Vierzehnjährige. Hierauf sind nicht zuletzt auch die Jugendwarte vorzubereiten. Also müssen Ausbildungsrichtlinien oder Wettkampfbedingungen geändert werden, Konzepte zur Nachwuchsarbeit müssen überarbeitet werden, die Ausbildung von Jugendwarten an der Landesfeuerwehrschule muss dem angepasst werden. Und selbstverständlich müssen wir Nachwuchsprobleme der Freiwilligen Feuerwehren dort angehen, wo wir den potenziellen Nachwuchs antreffen, nämlich an den Schulen unseres Landes. Was beispielsweise für den Bereich der Verkehrserziehung möglich ist, sollte für den Bereich Brandschutz wohlwollend geprüft werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, man mag sich daran stören, dass der von meiner Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf sich auf das Eintrittsalter im Bereich der Jugendfeuerwehren beschränkt. Mit dieser möglichen Kritik kann ich leben, ist es doch in diesem Hohen Hause gerade beim Brandschutzgesetz bald gute Tradition, Änderungen mit kleinen Schritten zu vollziehen. Erinnert sei an einen Antrag und Änderungsantrag der Fraktion der CDU der letzten Wahlperiode zur Wahl der Gemeinde- und Ortswehrführer der Freiwilligen Feuer wehr auch durch die Mitglieder der Ehrenabteilung. Allerdings hatte die CDU-Fraktion hierfür keinen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, sondern die Landesregierung aufgefordert, dies für sie zu tun.

Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, begreifen Sie bitte den vorliegenden Gesetzentwurf nicht als Gegenstrategie, sondern als konkreten Bestandteil der vom Landtag beschlossenen Imagekampagne. Wenn wir beispielsweise mit Tagen der offenen Tür, mit Schnup

perkursen und Schulaktionen Kinder für eine Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr begeistern wollen, können wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den potenziellen Adressatenkreis deutlich erweitern. Ich bitte Sie deshalb, überweisen Sie unseren Gesetzentwurf in den Innenausschuss, damit wir dort mit dem Landesfeuerwehrverband, den Kreiswehrführern und den Jugendwarten über diesen Vorschlag und andere Notwendigkeiten debattieren können. Erfüllen wir somit den Beschluss zur Imagekampagne endlich mit Leben! – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Ritter.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat ums Wort gebeten der Innenminister des Landes Herr Caffi er. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Ritter, um es vorwegzuschicken: Der Hinweis, was die ehrenamtlichen Kräfte im Bereich von G8 betrifft, ist berechtigt. Den Hinweis habe ich auch festgestellt.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Sehr schön.)

Und deswegen arbeiten wir derzeit gemeinsam an der Maßgabe,

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

damit auch die Kräfte ein Dankeschön bekommen, die sich hier ehrenamtlich in der Zeit eingebracht haben. Also das ist berechtigt – es dauert etwas lange, das gebe ich ja zu –, aber bei manchem muss man ja auch erst nachstoßen, damit es auf den Weg kommt.

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden soll, das Gesetz über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern, kurz Brandschutzgesetz, zu ändern, nehme ich mit Interesse zur Kenntnis. Mit der Gesetzesänderung soll dem Problem, dass in den vergangenen Jahren die Zahlen der aktiven Mitglieder im Bereich der Jugendfeuerwehren erheblich gesunken seien, entgegengewirkt werden. Als Begründung führen Sie an, die zunehmende Personalknappheit ließe auf Dauer auch einen Qualitätsverlust der feuerwehrtechnischen Hilfeleistung insgesamt erwarten, und fordern deshalb unter anderem geänderte rechtliche Rahmenbedingungen der Nachwuchsgewinnung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich stimme Ihnen zu, dass wir etwas für die Nachwuchsgewinnung und Erhaltung der Mitglieder in den Jugendfeuerwehren tun müssen. Ich glaube, wir müssen aber auch in Zukunft darüber reden. Auch in den anderen sozial engagierten Vereinen und Verbänden – auch wenn ich sehr zur Feuerwehr stehe, wir haben noch viele andere, THW, DRK et cetera – müssen wir uns mit der Problematik in Zukunft befassen. Fraglich ist jedoch, ob die in dem Antrag vorgesehene Absenkung des Mindesteintrittsalters von elf auf zehn Jahre die Nachwuchsgewinnung der Freiwilligen Feuerwehren wirklich verbessern kann. Zunächst ist die Annahme, der Mitgliederbestand in den

Jugendfeuerwehren habe einen unmittelbaren Einfl uss auf die Qualität der feuerwehrtechnischen Hilfeleistungen, falsch. In erster Linie werden der Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Beamten der Berufsfeuerwehren sowie in den Freiwilligen Feuerwehren durch die Mitglieder in der aktiven Abteilung gewährleistet und nicht durch die Jugendfeuerwehren. Jugendliche können nämlich erst ab dem 16. Lebensjahr mit Zustimmung der Eltern für sogenannte rückwärtige Dienste eingesetzt werden. Insofern stimme ich Ihnen zwar zu, dass wir auch den Nachwuchs brauchen – und darum sollten wir uns auch alle bemühen, um die Feuerwehren auf Dauer am Leben zu erhalten –, unmittelbare Auswirkungen auf die derzeitige Leistung der Feuerwehren hat das zunächst aber nicht.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das hat auch niemand behauptet.)

Ich führe nur aus.

(Zuruf von Angelika Gramkow, DIE LINKE)

Der Blick auf einige statistische Zahlen belegt darüber hinaus, dass trotz abnehmender Bevölkerung in unserem Land die Zahl der Mitglieder in den Feuerwehren nicht zurückgeht. Dies gilt für die Freiwilligen Feuerwehren insgesamt und dies gilt im Prinzip auch für die Jugendfeuerwehren. Ich habe mir einmal die Zahlen für einen repräsentativen 10-Jahres-Zeitraum geben lassen. Danach ist die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern von 1995 bis 2005 um etwa sechs Prozent gesunken. Im gleichen Zeitraum ist der Anteil der Jugendlichen unter 15 Jahre um circa sieben Prozent gesunken. Betrachtet man nun die Entwicklung der Mitgliederzahlen in den Freiwilligen Feuerwehren und dazu den Anteil in den Jugendfeuerwehren für diesen Zeitraum, ergibt sich ein völlig anderer Trend. Im Vergleichszeitraum waren nach der amtlichen Statistik 1995 27.704 und 2005 27.635 Mitglieder in der Freiwilligen Feuerwehr des Landes. Bei den Jugendfeuerwehren waren es 1995 6.617 Mitglieder, im Jahr 2005 waren es 7.500. Betrachtet man die Entwicklung also über einen längeren Zeitraum, so ist bei Mitgliederzahlen der Freiwilligen Feuerwehren insgesamt derzeit – ich betone, derzeit – kein nennenswerter Rückgang festzustellen. Und die Mitgliederzahlen der Jugendfeuerwehren sind sogar erfreulicherweise dank der guten Arbeit gestiegen.

Ich leite daraus die Erkenntnis ab, dass entgegen dem demografi schen Wandel die Menschen in MecklenburgVorpommern den Feuerwehren, zumindest bisher, die Treue halten. Es gibt bei den Freiwilligen Feuerwehren durchaus Problemfelder, zum Beispiel die Gewährleistung der täglichen Einsatzbereitschaft aufgrund der oft auswärtigen Berufstätigkeit. Die Mitgliederzahlen der Feuerwehren, insbesondere die der Jugendfeuerwehren, gehören aber gegenwärtig glücklicherweise nicht dazu.

Unabhängig davon, dass in allen Bundesländern, die diese Frage in ihren jeweiligen Brandschutzgesetzen geregelt haben, die Eintrittsaltersgrenze für Mitglieder in Jugendfeuerwehren erst mit der Vollendung des zehnten Lebensjahres möglich ist, gibt es andere Mechanismen, um Kinder für die Feuerwehren zu interessieren. Wir haben im Brandschutzgesetz nämlich geregelt, dass neben der Gewährleistung des gesetzlichen Auftrages des Brandschutzes in der technischen Hilfeleistung durch die Gemeinden auch die Feuerwehrverbände bestimmte Aufgaben zu erledigen haben. Dafür haben wir ihnen den Status einer Körperschaft des öffentlichen

Rechts eingeräumt, damit sie für uns gesetzliche Aufgaben erledigen. Nebenbei sei angemerkt, dass sie hierfür auch eine fi nanzielle Unterstützung durch die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten. Das Brandschutzgesetz regelt unter anderem, dass die Feuerwehrverbände die Brandschutzabsicherung zu fördern haben, und genau hier liegt der Schlüssel zum Erfolg. Herr Ritter hat es ansatzweise schon ausgeführt.

Im Rahmen dieses Auftrages stehe ich mit dem Landesfeuerwehrverband in einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch. Wie mir der Vorsitzende Herr Kalkschies übermittelte, sind zum Thema der Kinderfeuerwehren bereits erste Kontakte mit dem Bildungsministerium geknüpft worden, um Strategien zu entwickeln, bei Kindern schon vor dem zehnten Lebensjahr durch regelmäßige Veranstaltungen für die Feuerwehr zu werben. Dies könnte beispielsweise durch Fördervereine geschehen oder durch eine Erweiterung des Unterrichts in den Grundschulen, die auch die Einbindung der Lehrer und Eltern erforderlich macht.

An dieser Stelle möchte ich kurz erwähnen, dass nicht nur der Feuerwehrverband mit diesen Aufgaben beschäftigt ist, sondern auch eine von der Innenministerkonferenz beauftragte Bund-Länder-Arbeitsgruppe derzeit an der langfristigen Umsetzung verschiedenster Strategien arbeitet, um die Leistungsfähigkeit der Freiwilligkeitsdienste in der Zukunft zu sichern. Unter den Maßnahmen befi nden sich Ansätze, um Kinder und Jugendliche für das Ehrenamt zu gewinnen, die bisher noch nicht den Weg zu einer Hilfsorganisation des Bevölkerungsschutzes, wie beispielsweise zur Freiwilligen Feuerwehr, gefunden haben.

Im Zusammenhang mit der geplanten Absenkung des Eintrittsalters ist zu bedenken, dass den Verantwortlichen in den Jugendfeuerwehren neben dem Geschick, technische Belange zu vermitteln, auch pädagogische Kenntnisse für die Anleitung der Kinder und Jugendlichen vermittelt werden müssen. Dies geschieht in dem Lehrgang der Jugendfeuerwehrwarte an der Landesfeuerwehrschule in dem Umfang, in dem es die gesetzliche Eintrittsaltersgrenze derzeit vorsieht. Aus diesem Grunde wäre es auch nicht gänzlich unproblematisch, diese einfach nur um ein Jahr abzusenken. Aber auch hier arbeiten wir, was die Erweiterung der Landesfeuerwehrschule betrifft, mit dem Personal derzeit intensiv daran, damit es mit dem neuen Lehrjahr beginnen kann, denn dies wird eine schwierige Anpassung der Ausbildungssystematik mit deutlichem pädagogischen Schwerpunkt bedeuten.

Des Weiteren begründen Sie in Ihrem Gesetzentwurf, dass die gesetzliche Absenkung dieser Altersgrenze der bisherigen Praxis entsprechen würde und Jugendliche ab dem zehnten Lebensjahr in Jugendfeuerwehren aufgenommen werden würden. Es ist zwar richtig, dass die Regelung des Paragrafen 10 Absatz 4 auch eine Ausnahme vom Eintrittsalter des elften Lebensjahrs zulässt, einer angeblichen Praxis entspricht dies aber nicht.

(Harry Glawe, CDU: Der Innenminister hält eine gute Rede, möchte ich sagen.)

Ganz im Gegenteil, von der Ausnahmeregelung des vorzeitigen Eintritts in die Jugendfeuerwehren wird nur sehr selten Gebrauch gemacht. Die Ausnahmeregelung spielt allenfalls in den Musikabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr eine, allerdings eine untergeordnete Rolle.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, zu guter Letzt würde ich gerne auch noch einen Blick zurückwerfen,

um Ihnen zu zeigen, dass die Absenkung des Eintrittsalters kein geeignetes Mittel ist, um die Mitgliederzahl der Jugendfeuerwehren zu steigern. Im November 1991 wurde das erste Brandschutzgesetz in MecklenburgVorpommern verabschiedet. Hierin war der Eintritt in eine Jugendfeuerwehr ab dem zwölften Lebensjahr zulässig. Um die sich ankündigende Problematik des Mitgliederschwunds in Jugendfeuerwehren aufzugreifen, wurde mit dem geänderten Brandschutzgesetz vom Februar 2002 unter anderem genau das versucht, was die Fraktion DIE LINKE heute beantragt, es wurde nämlich das Eintrittsalter in der Jugendfeuerwehr um ein Jahr auf das elfte Lebensjahr abgesenkt, damit die Kinder und Jugendlichen schon frühzeitig für die Feuerwehren interessiert werden können. Nach der Absenkung des Eintrittsalters im Jahr 2002 stiegen die Eintrittszahlen in den Jugendfeuerwehren aber nicht oder kaum an. Es hat sich also in der Vergangenheit bereits gezeigt, dass der nunmehr von der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagene Weg in der Form wohl nicht zum Erfolg führen würde.

Meine Damen und Herren, ich bin vielmehr der Auffassung, dass wir zunächst einmal eine überzeugende und wirksame Imagekampagne für die Feuerwehr in unserem Land initiieren sollten. Den diesbezüglichen Vorschlag der Regierungskoalition habe ich daher dankbar aufgegriffen.

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Viel ist aber auch noch nicht passiert in den 15 Wochen. – Udo Pastörs, NPD: Der war lächerlich.)

Ich stehe bereits in enger Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband, um eine solche Imagekampagne vorzubereiten und dann auch gemeinsam umzusetzen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wie lange denn noch? – Udo Pastörs, NPD: Substanz. – Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Sie sind ja für die Substanzvorschläge zuständig, Herr Abgeordneter Pastörs.

Ich freue mich …

(Udo Pastörs, NPD: Sie machen Blabla.)

Ich glaube, das Entscheidende ist, dass es allen um das Anliegen geht, wie wir die Feuerwehr im Land stärken können und welche Möglichkeiten gegebenenfalls noch mit berücksichtigt und geklärt werden müssen. Ich sehe der Diskussion im zuständigen Ausschuss mit Interesse entgegen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE – Udo Pastörs, NPD: Machen Sie richtige Familienpolitik, dann haben Sie auch Nachwuchs.)

Danke schön, Herr Minister.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Heinz Müller. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als wir vor einigen Wochen hier bereits eine Diskussion zum Thema Feuerwehren geführt haben, haben Vertreter der Koalition – das war der Kollege Ringguth und das war ich – bereits angekündigt, dass wir hier eine Änderung des Brandschutzgesetzes anregen und auf den Tisch legen werden. Wir haben damals drei Punkte

genannt, ohne dass wir den Anspruch erhoben hätten, dass diese drei Punkte eine abschließende Liste bilden, sondern wir haben gesagt, an diesen drei Punkten sehen wir Diskussionsbedarf, sehen wir Handlungsbedarf.

Der eine dieser drei Punkte war die Stärkung unserer Jugendfeuerwehren und in diesem Zusammenhang auch die Frage, wie es mit dem Eintrittsalter bei den Jugendfeuerwehren aussieht. Aber ich betone das Wort „auch“, denn es geht nicht ausschließlich um die Frage des Mindestalters. Wir haben zwei weitere Punkte für diese Diskussion hier bereits angekündigt. Das eine ist die Frage, wann eigentlich ein freiwilliger Feuerwehrmann oder eine Feuerwehrfrau aus dem aktiven Dienst ausscheidet und in die Ehrenabteilung überwechselt, und es ist die Frage, wie wir zukünftig den Amtswehrführer gestalten, ob wir den Amtswehrführer, der derzeit freiwillig im Gesetz ist, obligatorisch machen. Es waren drei Punkte und es war die klare Aussage: Dieses ist unter Umständen keine abschließende Liste, sondern es geht um mehr. Wir haben möglicherweise weitere Punkte im Brandschutzgesetz, die es zu ändern gilt.

Nun will ich Ihnen gerne zugeben, dass es bis heute so ist, dass wir den angekündigten Gesetzentwurf nicht hier vorgelegt haben. Wir sind noch in der Diskussion zu diesem Gesetzentwurf und wir glauben nicht, dass es sehr viel Sinn macht, hier mit Schnellschüssen zu arbeiten, sondern wir glauben sehr, dass es Sinn macht, einen solchen Gesetzentwurf in Ruhe und mit den Beteiligten zu diskutieren. Und dann, meine Damen und Herren, kommt auf den Tisch des Hauses der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zu einer Änderung des Brandschutzgesetzes an exakt diesem einen Punkt.

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Da muss ich Ihnen zunächst einmal die Frage stellen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Warum haben Sie die beiden anderen Punkte, die wir bereits genannt haben, nicht aufgegriffen?

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Raten Sie mal! – Torsten Koplin, DIE LINKE: Wir werden darüber diskutieren.)

Muss ich daraus schließen, dass Sie bei diesen Punkten eine andere Auffassung haben?