Ja, das ist verwunderlich. Es ist erstaunlich, dass die Zerknirschtheit über die deutsche Geschichte bei Ihnen in so eine Art politischen Größenwahn umschlägt.
Sie sagen, wir haben die schlimmste Geschichte. Wir haben aber auch daraus gelernt. Deswegen haben wir die größte Lernleistung erbracht.
Ich zitiere Sie. Deswegen meinen Sie, die größte Lernleistung der Geschichte erbracht zu haben. Deswegen halten Sie sich für die Größten und deswegen meinen Sie, das BRD-System wäre das tollste auf der Welt, aber andere Eltern haben auch schöne Töchter. Frankreich zum Beispiel hat ein starkes Präsidialsystem. Das Land ist deswegen keineswegs, wie Sie vielleicht meinen, eine Demokratie zweiter Klasse. Man könnte eher von Frank reich lernen. Denn durch die Direktwahl des französischen Präsidenten hat es dort eine enorme Belebung des politischen Interesses gegeben und der Wählerbeteiligung. Sie werden doch kaum behaupten wollen, dass Polen eine Demokratie zweiter Klasse ist, weil da ein starkes Präsidialsystem ist. Und die Amerikaner haben den Föderalismus auch besser gelöst. Die haben nämlich nicht einen Bundesrat, in dem die Landesregierung die Bundesregierung ständig blockieren kann, sondern die haben zwei vom Volk gewählte Senatoren. Die hängen zwar in der Praxis an der Angel der Lobbys. Das ist richtig. Aber als Prinzip gefällt mir das besser. Man kann es auch anders machen, ohne dass man gleich ein Staats
feind ist. Andere Länder können es auch besser machen. Man sollte vielleicht mal von anderen Ländern lernen,
anstatt immer zu sagen, die BRD ist das Tollste, was es gibt. Ich fand diesen Größenwahn grauenhaft, worin Sie da geschwelgt sind. Sie sind EU-Ratspräsident, Sie sind G8-Gipfel-Gastgeber und Sie denken, die ganze Welt tanzt nach Ihnen. Frau Merkel rettet die Welt! Ich bin froh, dass das vorbei ist.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe damit die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/649. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/649 mit Zustimmung durch die NPD, aber Ablehnung durch die Fraktionen der FDP, CDU, SPD und der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Verbesserung des Impfschutzes, Drucksache 5/658. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/709 vor.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Impfungen gehören zu den wirkungsvollsten Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Ihr Ziel ist es, den geimpften Menschen vor einer Krankheit und deren denkbaren massiven Folgen zu schützen. Die Bedrohung durch Viren, Bakterien und andere Krankheitserreger ist bereits so groß, dass die Infektionskrankheiten zusammen mit den Herz- und Kreislaufkrankheiten weltweit zu den häufi gsten Todesursachen gehören.
Die Deutschen fühlen sich mittlerweile aber schon zu sicher. Mecklenburg-Vorpommern liegt zwar in der Durchimpfungsrate im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr gut, insbesondere Infektionskrankheiten wie Masern, Mumps und Röteln haben kaum noch Bedeutung in unserem Bundesland.
In anderen Bundesländern gibt es da größere Defi zite. Zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen ist eine steigende Zahl von Masernerkrankungen zu verzeichnen, die sogar schon zum Tod von Kindern geführt haben. Nach dem
Robert-Koch-Institut hat sich die Zahl der Masernerkrankungen im Vergleich zu 2005 in Deutschland verdreifacht. Eine der Hauptursachen für die Verbreitung der Infektionskrankheiten ist laut Robert-Koch-Institut leider die Tatsache, dass viele Eltern auf das Impfen ihrer Kinder verzichten. Wie man an der Gesundheitsberichterstattung des Landes nachlesen kann, liegt bei den Schulanfängern der Anteil der Kinder mit abgeschlossener Grundimmunisierung bei allen Impfungen über 90 Prozent. Dabei konnte dieser Anteil, insbesondere bei Impfungen gegen Keuchhusten, Mumps, Röteln, Hepatitis und Grippe, in den letzten Schuljahren kontinuierlich verbessert werden. Auch bei den Schülern der 4. bis 8. Klasse lag der Anteil derjenigen mit einer abgeschlossenen Grundimmunisierung durchweg über 90 Prozent. Unzureichend war allerdings die Wiederholungsimpfung zur Auffrischung des Impfschutzes von nur 80 Prozent. So wird in der Gesundheitsberichterstattung auch die Verbesserung der Impfrate bei der Auffrischungsimpfung als Schwerpunkt angesehen.
Für die Ärztekammer sowie das Landesamt für Gesundheit und Soziales ist der Anstieg der Keuchhusteninfektionen in Mecklenburg-Vorpommern jedoch besonders besorgniserregend. Die Zahl der Erkrankungsfälle stieg seit 1990 von 10 auf 1.173 im Jahre 2006. Speziell bei den Erwachsenen gibt es hier Nachholbedarf. So sind zum Beispiel vier von fünf Keuchhustenerkrankten über 15 Jahre alt. Mehr als ein Drittel ist sogar älter als 45. Somit ist das längst nicht mehr nur eine Kinderkrankheit. Aber da sie bei Erwachsenen meist untypisch verläuft, wird sie von Ärzten oft nicht oder nicht rechtzeitig erkannt. Die Konsequenz ist, dass Betroffene über viele Wochen an der hartnäckigen Erkrankung, in Ausnahmefälle sogar über ein Jahr, leiden. Durch eine Impfung gegen Keuchhusten kann man der Erkrankung wirkungsvoll vorbeugen. Auch sollten sich Erwachsene mit fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung gegen Kinderlähmung impfen lassen, insbesondere dann, wenn man Enkel hat. Das ist gar nicht zu vernachlässigen. Nicht zu vergessen sind dabei, insbesondere für Erwachsene, die Auffrischungsimpfungen, beispielsweise gegen Tetanus, Diphtherie, die alle 10 Jahre stattfi nden sollten. Vielleicht nimmt der eine oder andere die Gelegenheit wahr, guckt nach dieser Sitzung mal in seinen Impfpass und kontrolliert seine Durchimpfungsrate.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Deutschen sind ein reisefreudiges Volk. Dadurch häufen sich natürlich auch die Fälle, in denen Urlauber mit gefährlichen Krankheiten infi ziert aus dem Urlaub zurückkommen. Hepatitis A bis C ist zum Beispiel eine stark unterschätzte Infektion, die in ihrer schärfsten Ausprägung zum Tode führen kann. Ebenso ist Typhus eine häufi g vorkommende Krankheit, genauso wie Hirnhautentzündung oder Malaria – alles Krankheiten, die in den beliebten Urlaubsregionen der Deutschen anzutreffen sind. Für all diese Krankheiten wird der entsprechende Impfschutz angeboten und der sollte auch genutzt werden. Leider geschieht das nicht in ausreichendem Maße. Deshalb erachte ich eine Impfpfl icht nicht nur für sinnvoll, sondern sogar für wirtschaftlich, denn die Kosten der Behandlung für diese Krankheiten sind für die Kassen und damit für die Allgemeinheit deutlich höher als die Übernahme der Impfkosten.
Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sind Leistungen für Impfschutz seit dem 1. April 2007 Pfl ichtleis
tungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Grundsätzliche Voraussetzung, dass die Kassen diese Kosten übernehmen, ist jedoch eine Empfehlung der Schutzimpfung durch die Ständige Impfkommission. Dazu gehört zum Beispiel auch die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs, die jetzt neu eingeführt wurde für Mädchen und junge Frauen ab dem Alter von zwölf Jahren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dieser Festlegung entfällt ein wesentlicher Ablehnungsgrund einiger Versicherter gegen die Einführung der Impfpfl icht, nämlich die Kosten. Es gibt in Deutschland übrigens schon länger das Bestreben, eine Impfpfl icht einzuführen. Das Problem dabei ist, dass dies eine Einschränkung der Grundrechte bedeuten könnte. So sind einige Impfgegner der Meinung, dass es ein unbewiesenes Dogma sei, dass Impfungen schützen, und dieses Dogma nicht auf wissenschaftlichen Tatsachen beruht, sondern auf einer vorherrschenden Ansicht, ja, aus Kreisen der Wissenschaft. Diese Impfgegner sehen durch eine Impfpfl icht elementare Grundrechte verletzt, so unter anderem das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmungsrechte wie Freiheit der Impfentscheidung, Sorgerecht der Eltern, Freiheit der Berufsausübung der Ärzte und freie Therapiewahl.
Die Impfgegner machen nur einen geringen Teil der Bevölkerung aus, aber sie verunsichern die Menschen. Deshalb ist es dringend notwendig, dass die Einführung einer Impfpfl icht juristisch und medizinisch sorgfältig geprüft wird und wir so zu einer sachlichen Auseinandersetzung zu diesem Thema beitragen. Ferner macht eine Impfpfl icht natürlich nur dann Sinn, wenn diese deutschlandweit gilt. Deshalb bitten wir die Landesregierung, mit diesem Antrag eine Impfpfl icht gemeinsam mit dem Bund und den anderen Bundesländern zu prüfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen zudem eine noch bessere Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich des Impfschutzes. Zwar kommt der Aufklärung über Impfrisiken in der ärztlichen Praxis eine hohe Bedeutung zu, jedoch sollte auch öffentlich über die Risiken eines Mangels des Impfschutzes stärker aufgeklärt werden.
Nach Angaben des Sozialministeriums wurde seit 1990 in Mecklenburg-Vorpommern nur ein Impfschadensfall gemeldet, geltend gemacht und anerkannt. Seit 2001 wurden zudem 26 atypische Impfreaktionen im Land erfasst, wobei im Durchschnitt 14 Fälle entsprechend der Falldefi nition an das Paul-Ehrlicher-Institut weitergemeldet wurden. Die Fälle beziehen sich zum größten Teil lediglich auf lokale Reaktionen an der Impfstelle selber. Der Anteil atypischer Impfreaktionen ist somit im Vergleich zu den hohen Zahlen durchgeführter Schutzimpfungen verschwindend gering und stellt eindeutig einen positiven Nutzen-Risiko-Effekt dar.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales ist dafür prädestiniert, gemeinsam mit den Krankenkassen, der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung und weiteren Partnern der Öffentlichkeit, insbesondere den Elternverbänden, Erzieherinnen, Erziehern, Hebammen und so weiter, die Wichtigkeit des Impfschutzes darzulegen. Zudem ist es notwendig, das Thema Impfschutz in Aus- und Fortbildungen sowie in Auffrischungsangeboten für medizinische und erzieherische Berufe zu intensivieren.
In Paragraf 9 des KiföG hatten wir zum Beispiel in der letzten Legislatur mit aufgenommen, dass die Kindertageseinrichtungen vor der Aufnahme eines Kindes, Angaben über den Zeitpunkt, die Stufe der letzen Vorsorgeuntersuchung und den Impfstatus verlangen können, denn je früher die Defi zite erkannt werden, um so eher kann man diese beseitigen. Dafür muss es auch eine enge Zusammenarbeit zwischen den Kindertagesstätten und dem öffentlichen Gesundheitsdienst beziehungsweise anderen Partnern geben. Mit der Kenntnis des Impfstatus ist es noch nicht getan, sondern die Eltern müssen daneben informiert werden und beraten werden. Ebenso darf die Schule bei der Aufklärung zum Impfschutz nicht außer Acht gelassen werden. So fehlt nach Aussage der „Ärzte-Zeitung“ eine Überprüfung des Impfschutzes zwischen dem 9. und dem 17. Lebensjahr fast völlig, da diese Altersgruppe kaum zum Arzt geht. Deshalb brauchen wir unbedingt eine verstärkte Aufklärung über den Impfstatus und über die Impfung an den Schulen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns etwas dafür tun, dass der Impfschutz in unserer Bevölkerung verbessert wird. Ich bitte daher um Zustimmung zu diesem Antrag und würde gerne noch kurz was sagen zum Änderungsantrag der FDP. Der Änderungsantrag ist ja geteilt in zwei Punkte. Der erste Punkt ist im Prinzip nichts weiter als eine Präzisierung dessen, was schon in unserem Antrag steht. Und im Punkt 2 wird eigentlich die Bemühung abgelehnt, sich darum zu kümmern, eine bundesweite Impfpfl icht wirklich einzuführen. Diesem Antrag können wir nicht folgen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es ist im Ältestenrat eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Um das Wort hat zunächst gebeten der Sozialminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Sellering. Herr Sellering, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mecklenburg-Vorpommern kann, was den Impfschutz, die Impfprävention angeht, auf eine sehr gute Bilanz verweisen.
Da impfen freiwillig ist, ist das natürlich darauf zurückzuführen, was man hier im Lande tut, um davon zu überzeugen, dass man sich richtigerweise impfen lassen sollte. Es gibt zum Beispiel Fortbildungsveranstaltungen im Biologieunterricht durch das Landesamt für Gesundheit, die dann Schulklassen auf Impfungen, auf die Auffrischungen – da ist ja zu Recht drauf hingewiesen worden, dass das unser Thema ist – hingewiesen haben, aber auch bei den gesundheitsbeauftragten Lehrern. So was haben wir hier im Land, gesundheitsbeauftragte Lehrer, die dann zu dem Thema Infektionskrankheiten und Impfungen aufgeklärt werden und bei denen wir sehr massiv für die freiwilligen Impfungen werben. Auch im Bereich der Ärzteschaft gibt es regelmäßige Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, die genau diese Zielrichtung verfolgen. Es gibt eine Arbeitsgruppe „Impfen“ unter Leitung
des Sozialministeriums, die seit Anfang der 90er Jahre mit den niedergelassenen Ärzten, den Gesundheitsämtern, den Krankenkassen, der Ärztekammer, der KV eine sehr enge Zusammenarbeit pfl egt. Und wir veranstalten Impftage, jetzt im September den zehnten schon. Das ist eine Veranstaltung unter der wissenschaftlichen Leitung des LAGuS in Kooperation mit der Gesellschaft für Immunologie und Schutzimpfung Mecklenburg-Vorpommern und der Ärztekammer. Bei diesen Impftagen beschäftigen wir uns dann jeweils mit den aktuellen Fragen.
Ich will diesen Antrag der Regierungsfraktionen auch sehe gerne zum Anlass nehmen, dem Hohen Haus über ein besonders gutes Projekt der Regierung zum Impfschutz zu berichten, auf das wir durchaus stolz sein können. Wir stellen jedes Jahr in den Haushalt 350.000 Euro für kostenlose Impfmöglichkeiten in den öffentlichen Gesundheitsämtern zur Verfügung.
Das ist, ich will das mal erklären, deshalb notwendig, damit wir Personengruppen erreichen, die den Impfschutz in den normalen Arztpraxen nicht in Anspruch nehmen, und zwar einmal aus einer gewissen Scheu, aber viele von ihnen sicherlich auch zu einem großen Teil, weil sie fälschlicherweise annehmen, sie müssten bei ihrem Hausarzt eine Praxisgebühr bezahlen, übrigens auch eine Personengruppe, die vielleicht aus einer gewissen Scheu überhaupt keinen Hausarzt hat, sondern versucht, die Arztbesuche weitestgehend zu vermeiden. Also diese Personengruppe erreichen wir nur über die öffentlichen Gesundheitsämter.
Jetzt kann man natürlich sagen, aber es ist doch auch im Interesse der Krankenkassen, wenn wir frühzeitig impfen, weil dann weniger Gelder anfallen für die Versorgung der Kranken. Das ist richtig und deshalb haben wir mit den Kassen im Land eine Vereinbarung treffen können, dass sie sich an den Impfkosten beteiligen. Daher würde ich Ihnen gerne berichten, dass wir da eine sehr interessante Vereinbarung getroffen haben. Wir zahlen nämlich 350.000 Euro für öffentliche Impfungen in den Gesundheitsämtern und alles, was darübergeht, das zahlen die Kassen. Das ist eine sehr interessante Regelung, die für alle Behörden im Land, alle, die damit zu tun haben im Land, ein Ansporn ist, eine möglichst hohe Zahl zu erreichen, weil alles über 350.000 Euro das Land eben nichts kostet. Und das hat sich sehr bewährt. Das hat auch dazu beigetragen, dass Mecklenburg-Vorpommern seine Vorreiterrolle beim Impfschutz behält und noch weiter ausdehnt.