Und, Herr Ministerpräsident, es ist ja schön, dass Sie die Haushaltsdisziplin der Kommunen und der Landkreise kritisieren – da haben Sie ja durchaus recht –, aber fegen Sie doch erst einmal vor Ihrer eigenen Haustür!
(Heike Polzin, SPD: Gucken Sie doch mal in den Doppelhaushalt, wie gefegt wird! – Vizepräsident Hans Kreher übernimmt den Vorsitz.)
Es gibt so einen alten Grundsatz, den habe ich relativ früh erlernt, mühsam erlernt: Wenn man Beteiligter in einem Verfahren ist, dann sollte man bitte das Ergebnis nicht bewerten und insbesondere nicht die schelten, die zu Recht angerufen worden sind,
Aber eins will ich klarstellen: Wenn Haushaltskonsolidierungskonzepte im Vorgriff auf das Inkrafttreten, das Wirksamwerden eines Gesetzes verabschiedet worden sind, dann haben sie ihren Zweck eigentlich schon deshalb nicht erfüllt, weil dieses Gesetz erst im Jahr 2009 in Kraft treten sollte
und der Ausgleich des Haushaltes im jeweiligen Haushaltsjahr zu erzielen ist. Das kann nur Zukunftslyrik gewesen sein.
Bei einer Stadt, die Sie zitiert haben, ist mir eins aufgefallen: Diese Stadt hat in ihrer Klageschrift etwas drin, was sie auch bei dieser Berechnung hätte berücksichti
gen müssen, nämlich eine sie dann belastende Kreisumlage, nachzulesen auf den Seiten 5 und 7 dieser Klageschrift. Das habe ich gestern Abend getan, weil ich die Tickermeldung gelesen habe. Und siehe da, wenn Sie diese Haushaltskonsolidierungskonzepte nehmen – und eins liegt mir besonders nahe, nämlich in der Landeshauptstadt Schwerin, das habe ich nachgerechnet –, das wären etwa 34 Millionen Verlust netto, nämlich durch die Kreisumlagebelastung. Wenn Sie es genau angucken, stellen Sie fest – das könnte Frau Gramkow zum Beispiel viel besser als ich, obwohl sie für diese Reform war –, wenn Sie sich diese Belastungen genau ansehen, stellen Sie nämlich Folgendes fest: Da hat man natürlich eingerechnet, dass die Sozialhilfebelastung übergeht auf den Großkreis, man hat aber nicht berücksichtigt, dass die Kreise nicht die Lizenz zum Gelddrucken haben, dass das Geld irgendwo herkommen muss. Und wo kommt es bei den Kreisen her? Aus den FAG-Zuweisungen?
Dazu sieht das Gesetz keine Verstärkung für die Kreise vor – und jetzt kommt’s – durch die Kreisumlage. Und wer ist der größte Kreisumlagezahler?
Das wären in einem Großkreis die kreisfreien Städte, weil nämlich sie einen veredelten Ansatz bei den Einwohnern haben bei den Schlüsselzuweisungen. Und das, was wir gerade gehört haben von der FDP, ist – das war das einzig Richtige, was ich von Herrn Ratjen eben gehört habe –, dort ist eine höhere Steuerkraft. Das ist nämlich die zweite Umlagegrundlage. Für Schwerin wäre es eine Nettomehrbelastung von mehr als 30 Millionen Euro. Ich habe das damals ausgerechnet, 2005, aber das hat sich mit Sicherheit nicht so sehr verändert.
Ich denke, es ist sehr viel gesagt worden und Vieles von dem war richtig. Herr Ministerpräsident, Herr Innenminister, Sie haben eigentlich deutlich gemacht, dass die Landesregierung sehr viel weiter ist als das, was die Anträge gefordert haben. Ich glaube, dass sich insgesamt der Antrag der PDS mit dem Vortrag des Innenministers erledigt hat. Was neu ist und was ich sehr begrüße, ist, dass endlich die Kommunen wirklich von Anfang an beteiligt werden. Respekt, das war meines Erachtens genau richtig.
Meine Damen und Herren, es war keine Rechthaberei, dass wir als CDU-Fraktion – und ich gehörte zu denjenigen, die auch einen solchen Antrag gestellt haben – uns für die kommunale Selbstverwaltung und gegen eine Zentralisierung geäußert haben. Der Antrag war nicht nur ein rechtlicher Antrag, sondern natürlich stand dahinter die Überlegung, dass die Gemeinden, die Kreise Keimzellen unserer Demokratie sind. Und, meine Herren da am Fenster, ich glaube, es steht Ihnen wirklich nicht an, darüber urteilen zu wollen, wo denn die Keimzellen der Demokratie richtig untergebracht sind. Das, was Sie gesagt haben, Herr Andrejewski, hat mich eigentlich nur bestärkt. Wir können es uns gar nicht leisten, die bürgerschaftliche Mitwirkung in nur irgendeiner Form in diesem Lande beeinträchtigen zu lassen. Das darf kein Gesetz tun. Und deswegen, meine Damen und Herren, müssen wir dafür sorgen, dass Bürger tatsächlich und tatkräftig sowie überzeugt in den Kommunen – und das sind die Gemeinden und die Landkreise – mitwirken können.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Genau so ist es.)
Das ist die beste Medizin gegen den Virus, den Sie verbreiten wollen und bei dem Sie Gott sei Dank nicht erfolgreich sein werden.
Meine Damen und Herren, es gibt dort einen Satz in dem Urteil, den ich zweimal gelesen habe, und zu dem möchte ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, doch etwas sagen.
Ich habe mich über Sie geärgert bei den Beratungen, Frau Měšťan. Das wissen Sie. Denn wenn Sie den Mut gehabt hätten, in den Ausschussberatungen so tapfer zu sein, wie Sie hier am Rednerpult waren, dann wäre es möglicherweise nicht zu dem Gesetz gekommen.
Das ist allerdings so. Diejenigen, die mit mir im Ausschuss waren, haben den plötzlichen Wandel miterlebt. Aber das ist eine sehr persönliche Sache. Da kennen Sie meine Meinung. Aber, meine Damen und Herren, wir sind verpfl ichtet, auch die Grundlagen unseres verfassungsmäßigen Staates nach wie vor zu entwickeln und voranzubringen. Das Gericht hat mit Recht darauf hingewiesen, die DDR war ein autoritärer Staat. Die Selbstverwaltung gibt es hier erst seit 1990.
Und manches, was ich so höre, lässt mich doch darauf hinweisen, es ist nicht mehr so, dass von oben verordnet wird, was die da unten zu denken haben. Das war mal so,
dass SED-Bezirksleitungen angewiesen haben, Kreisleitungen der SED gegängelt haben und die Gemeinden autoritär dirigiert wurden.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie wissen ganz genau, wofür wir gekämpft haben, Herr Kollege Jäger. Das können Sie aber nicht in eine solche Ecke stellen! Das stimmt überhaupt nicht.)
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie wissen ganz genau, wofür wir gekämpft haben! Sie behaupten das Gegenteil von dem, was war.)
Also, Herr Methling, wofür Sie gestimmt haben, das habe ich in diesem Saal mitbekommen. Von dem, was Sie gesagt, und von dem, was Sie getan haben, war ich sehr enttäuscht. Das muss ich Ihnen heute noch einmal sagen.
Mich persönlich hat das Urteil – das wissen alle, die mit mir in den letzten Monaten gesprochen haben – des Verfassungsgerichtes mit seinem Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung am wenigsten überrascht, meine Damen und Herren.
Herr Methling, Sie wissen, dass ich das immer von diesem Pult und auch draußen behauptet habe. Aber es bringt uns überhaupt nicht weiter zu sagen, die einen haben recht gehabt und die anderen haben etwas falsch gemacht,
denn eins hat das Gericht erkannt und da gebe ich auch Herrn Kollegen Müller recht: Den Ansatz, dass wir unsere Verwaltung umstellen müssen, damit sie effektiver wird, damit sie auch kostengünstiger wird, hat das Gericht überhaupt nicht verworfen, sondern es hat uns ermutigt. Es hat nur gesagt: Ihr müsst die Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung deutlicher gewichten und möglicherweise auch stärker gewichten. Deswegen ist auch jede Kritik an diesem Urteil ziemlich abwegig.
Aber, meine Damen und Herren, ich habe hier auch etwas zurückzunehmen. Ich habe wirklich gehofft, dass wir es schaffen, bis 2009 nicht nur eine Regelung in Kraft zu setzen, sondern dass diese schon für die nächste Kommunalwahl gilt.