Danke, Herr Timm, für diesen Hinweis. Über Ihre Äußerungen zu diesem Thema konnten wir ja hier schon einiges hören, wie sehr Sie dort im Thema stehen. Ich habe über öffentliche Einrichtungen und ihre Finanzierung im Allgemeinen gesprochen, Herr Kollege, und möchte jetzt gern auf das Thema des Antrags der Fraktion DIE LINKE im Speziellen kommen.
Zunächst einmal, liebe Kolleginnen und Kollegen auf der linken Seite, mir fällt hier eine sehr große Diskrepanz auf zwischen dem, was öffentlich transportiert wird, und dem, was ich in Ihrem Antrag lese.
In Ihrem Antrag lese ich etwas von Rechtsfrieden, den Sie herstellen wollen, und ich lese etwas von Wasser. Und wenn ich die öffentliche Darstellung sehe, ich nehme mal nur beispielhaft eine Reihe von Presseveröffentlichungen in diesem Sinne, dann kommt der starke Peter Ritter
im „Nordkurier“ und dann heißt es: „Wegen Unmuts bei Grundstücksbesitzern über hohe Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser“
Meine Damen und Herren, Sie legen uns hier einen Gesetzentwurf vor, der sich ausdrücklich nur auf Wasser bezieht.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Ja, ausdrücklich. – Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, das ist mir auch aufgefallen.)
Das ist in Ordnung, darüber kann man reden. Und Sie erwecken in der Öffentlichkeit den Eindruck, Sie würden die Gesamtproblematik von Wasser und Abwasser
Herr Kollege Ritter, der Artikel ist überschrieben: „LINKE möchte Probleme der Altanschlüsse angehen“.
In einem weiteren Artikel – und es gibt eine Reihe von Artikeln in diesem Sinne – wird gesagt, Sie wollen die Altanschließerproblematik bei Wasser und bei Abwasser angehen. Und da sehe ich …
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zurufe von Gabriele Měšťan, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, das Wort hat der Abgeordnete Herr Müller. Herr Müller hat das Wort. Bitte lassen Sie ihn ausreden.
Herr Ritter, ich habe auch auf eine große Diskrepanz in der öffentlichen Darstellung und Ihrem Antrag hingewiesen.
(Burkhard Lenz, CDU: Das trifft es schon. – Peter Ritter, DIE LINKE: Sie wollen von Ihrer Verantwortung ablenken.)
und Sie unkorrekt wiedergibt, dann hätten Sie ja die Möglichkeit, das auch mal geradezustellen. Aber ich sehe nach wie vor eine große Diskrepanz zwischen dem, was Sie öffentlich transportieren,
dass Sie hier nämlich Problemlösungen für alles anbieten, und dem, was Ihr Antrag materiell enthält.
Aber ich bin ein unauslöschlicher Optimist, Frau Müller, und ich habe die Hoffnung, dass, wenn ich etwas zweimal sage, Sie es dann vielleicht verstehen.
Meine Damen und Herren, der Innenminister hat bereits auf seinen Bericht verwiesen. Ich darf dies ebenfalls noch einmal tun und möchte gern auf diesen Bericht eingehen. Der Innenminister hat in seinem Bericht – und da hat ihm im Innenausschuss niemand widersprochen – darauf verwiesen, dass wir beim Wasser eine Situation haben, und zwar eine tatsächliche Situation in diesem Land, die sich deutlich vom Abwasserbereich unterscheidet. Wir können dem Bericht des Innenministers – und der
fußt auf einer Anfrage bei den kommunalen Verantwortlichen – entnehmen, dass der größere Teil der Aufgabenträger gar nicht über ein öffentlich-rechtliches System von Gebühren und Beiträgen arbeitet, sondern ein privatrechtliches Entgelt erhebt. Und Sie können dem Bericht des Innenministers entnehmen, dass diese Situation in allen kreisfreien Städten gilt, dass diese Situation in einem großen Teil der größeren kreisangehörigen Städte gilt und dass diese Situation in einem erheblichen Teil der ländlichen Räume gilt. Das heißt, bei der Mehrheit derer, die die Bevölkerung in unserem Land mit Wasser versorgen, und bei einem großen Teil unserer Bevölkerung
weil hier gerade nicht mit einem öffentlich-rechtlichen System gearbeitet wird, sondern mit einem privatrechtlichen Entgelt.
Punkt zwei. Auch jenen, die mit einem öffentlich-rechtlichen System arbeiten, steht die Möglichkeit frei, zu einem privatrechtlichen Entgelt zu wechseln.
Dieses ist nämlich in aller Regel eine Entscheidung der kommunalen Selbstverwaltung, jedenfalls im Zweckverband, in Ausnahmefällen auch in einer Stadt,
in jedem Falle aber eine Entscheidung der kommunalen Selbstverwaltung, in diesen Bereich zu wechseln, indem ich diese Problematik von Gebühr und Beitrag überhaupt nicht mehr habe. Das als Erstes.
Zweitens. Wir haben über das Kommunalabgabengesetz gesprochen, das wir 2005 verabschiedet haben. Wir haben davor auch ein Kommunalabgabengesetz gehabt. Dieses Kommunalabgabengesetz, ich will jetzt gar nicht darüber diskutieren, wer das damals beschlossen hat,
war eine Regelung, in der nicht eine Sollregelung verankert war, sondern eine Mussregelung. Da waren Beiträge zu erheben ein Muss.
Wir haben uns, als wir uns 2005 über die Sollvorschrift unterhalten haben, selbstverständlich darüber unterhalten, was heißt eigentlich „soll“?