Dieser Forderung nach der verbindlichen Einführung der zweiten Phase, meine Damen und Herren, schließen wir uns ausdrücklich an, denn neben der Refl exion des eigenen Fahrvermögens beinhaltet diese ein praktisches Sicherheitstraining. Auch dieses, so hoben fast alle Sachverständigen hervor, ist ein wichtiger Baustein der individuellen Fahrsicherheit und könnte wesentlich zu einer größeren Verkehrssicherheit beitragen. „Sicherheit lässt sich trainieren“, so formulierte es der ACE kurz und prägnant während der Anhörung.
Dass dafür die strukturellen Voraussetzungen hier im Lande geschaffen werden müssen, ist auch ein deutliches Ergebnis der Anhörung, sei es als fester Trainingsplatz, wie es dem Fahrlehrerverband vorschwebt, oder aus mobilen Einheiten bestehend, wie es die Unfallkasse vorschlägt. Das mag zu diskutieren sein. Aber auch dieser Forderung haben sich die Koalitionsfraktionen verweigert.
Ganz unverständlich aber, meine Damen und Herren, ist die Ablehnung unserer Forderung nach einem generellen Alkoholverbot für Kraftfahrer. Auch hier waren sich die Experten einig,
dass es nicht ausreichend ist, dieses nur auf Fahranfänger und spezielle Berufskraftfahrer zu beschränken. Im Gegenteil: Sie forderten die Ausweitung des Verbotes auf alle Kraftfahrer
und gleichfalls das Verbot, sich nach dem Genuss von Drogen an das Steuer zu setzen. Die Koalitionsfraktionen sehen in der Beschlussempfehlung an dieser Stelle keinen Handlungsbedarf. Sie verweisen nur auf die schon erfolgte Positionierung des Parlaments in den vergangenen Jahren, wie der Minister auch.
Das ist aber nicht ausreichend, meine Damen und Herren, wie die Praxis zeigt, denn Alkohol am Steuer wird immer noch zu oft als Kavaliersdelikt bewertet.
Steht ein Unfallverursacher unter Alkoholeinfl uss, wird ihm in der Regel gerichtlich verminderte Schuldfähigkeit attestiert, was zu einem geringeren Strafmaß führt.
Damit komme ich zu unserer letzten Forderung des damaligen Antrages, dem Tempolimit auf Autobahnen. Dass wir damit bei Ihnen keinen Blumentopf gewinnen würden, das war uns natürlich schon im Vorfeld klar. Trotzdem halten wir an dieser Forderung fest
aus Verkehrssicherheitsgründen, wegen geringerer Schadstoffemissionen und auch wegen der geringeren Lärmbelastung der Anwohner von Autobahnen.
Das mögen Sie heute noch anders sehen, Herr Liskow. Aber wir sind der festen Überzeugung, dass es in absehbarer Zeit ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen geben wird, sei es variabel oder starr.
Zusammenfassend bleibt zur vorliegenden Beschlussempfehlung nur noch anzumerken: 2,5 Millionen Unfälle auf deutschen Straßen im Jahr mit zahlreichen tragischen Schicksalen, individuellen und volkswirtschaftlichen Schäden beweisen, dass beim Thema Verkehrssicherheit Handlungsbedarf angezeigt ist. Jährlich drei Millionen Einträge in Flensburg. Auch diese Zahl weist darauf hin, dass es genügend Kraftfahrer gibt, für die Verkehrssicherheit nur ein Randthema ist.
Meine Fraktion ist der Auffassung, dass Politik sich an dieser Stelle immer wieder neu der Verantwortung stellen muss, beispielgebend sein muss, dass sie auch unpopuläre Forderungen aufmachen muss und indem konkrete Rahmen für die Teilnahme am Verkehr gesetzt werden. Das Motto: „Gut, dass wir drüber geredet haben im Ausschuss, wir machen jetzt die Beschlussempfehlung und die Regierung handelt wie immer“, das ist zu wenig.
Wie viel Watt verbraucht das hier eigentlich? Wir könnten die Redner vielleicht so ein bisschen nach Größe aufrufen,
(Heiterkeit bei Dr. Armin Jäger, CDU, und Michael Roolf, FDP – Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, das ist eine gute Idee.)
Frau Schwebs hat gerade gesagt zum Tempolimit: „sei es variabel oder starr“. Das ist eigentlich das, was wir bei der Aussprache zum ersten Antrag in der Diskussion auch gesagt haben. Die CDU ist modernen Lösungen der Verkehrsführung gegenüber sehr aufgeschlossen. Das steigende Verkehrsaufkommen zwingt uns auch zunehmend zu technischen Lösungen, sicherlich auch zu mehr Ausbildung für den Straßenverkehr und vor allen Dingen zu mehr Rücksichtnahme untereinander im Straßenverkehr. Das ist mir hierbei doch ein bisschen zu kurz gekommen. Aber wenn jetzt Frau Schwebs inzwischen von „sei es variabel oder starr“ redet, dann kann ich doch feststellen, dass die Anhörung im Ausschuss zumindest zu einer neuen Erkenntnis in der Fraktion DIE LINKE geführt hat. Das nehmen wir zur Kenntnis, das freut uns.
Alles andere, denke ich, hat Herr Liskow in der Berichterstattung gesagt und auch der Verkehrsminister hat die Verkehrssicherheitspolitik des Landes noch mal dargestellt. Dem kann man sich nur anschließen.
Noch ein kleiner Kommentar zu der Art und Weise, wie das parlamentarische Wesen hier insbesondere von der NPD wahrgenommen wird. Herr Lüssow hatte eben gesagt, dass Anträge im Ausschuss zu einem Papiertiger verkommen. Man kann das natürlich verhindern, indem man sich im Ausschuss überhaupt einmal einbringt.
Wenn Sie feststellen, dass ein Antrag am Ende ein Papiertiger geworden ist, haben Sie nicht unmaßgeblich durch Ihr Verhalten dazu beigetragen.
Es ist festzustellen, dass das, was Sie hier vorlegen, weißes Papier ist und der Papiertiger sind Sie. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur inhaltlichen Ausrichtung Ihres Antrages von der Linkspartei haben wir beim letzten Mal schon, denke ich, alles gesagt. Im Großen und Ganzen kann man sich auch speziell den Worten des Verkehrsministers anschließen. Wir werden uns der Beschlussempfehlung des Ausschusses anschließen, indem nämlich der Antrag der Linkspartei.PDS abgelehnt wird.
Wir wollen aber noch einen Unterschied hier deutlich machen: Wir Liberale sind gegen 0,0 Promille. Damit das auch deutlich wird.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)