Protokoll der Sitzung vom 17.10.2007

Herr Abgeordneter Andrejewski, ich darf Sie darauf hinweisen, dass wir – und das betone ich ausdrücklich – in einer Demokratie leben,

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

mit einem demokratischen Parlament und dass hier die Begriffl ichkeit „autokratische Herrschaft“ in dem Sinne auf keinen Fall zutrifft

(Raimund Borrmann, NPD: Auch nicht auf Sie, Frau Präsidentin?)

und strengstens zurückzuweisen ist.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Na, das ist ja wohl unverschämt! – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das ist ja wohl der Gipfel!)

Herr Borrmann, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf wegen Verletzung der Würde des Hauses.

(Beifall Dr. Margret Seemann, SPD, Dr. Armin Jäger, CDU, und Gino Leonhard, FDP – Heiterkeit bei Stefan Köster, NPD: Mein Gott! Meinungsfreiheit!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der Linkspartei.PDS eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung von Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 5/595.

Ich rufe auf die Ziffern 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/595. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Ziffern 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/595 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU sowie Stimmenthaltungen der Fraktionen der FDP und NPD abgelehnt.

Ich rufe auf die Ziffer 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/595.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/932 vor, soweit er die Ziffer 3 betrifft. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/932, soweit er die Ziffer 3 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? –

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Der Wirtschaftsminister macht gar nicht mit.)

Damit ist der Änderungsantrag, soweit er die Ziffer 3 betrifft, auf Drucksache 5/932 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD und der CDU sowie Enthaltungen der Fraktion der FDP und der NPD abgelehnt.

Wer der Ziffer 3 jetzt in der vorliegenden Form zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/595 bei gleichem Stimmverhalten wie in der vorhergehenden Abstimmung abgelehnt.

Ich rufe auf die Ziffer 4 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/595.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/932 vor, soweit er die Ziffer 4 betrifft. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/932, soweit er die Ziffer 4 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/932, soweit er die Ziffer 4 betrifft, bei gleichem Stimmverhalten wie bei der vorhergehenden Abstimmung abgelehnt.

Wer der Ziffer 4 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 4 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/595 bei gleichem Stimmverhalten wie in der vorhergehenden Abstimmung abgelehnt.

Ich rufe auf die Ziffer 5 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/595. Wer der Ziffer 5 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 5 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/595 bei gleichem Stimmverhalten wie bei der vorhergehenden Abstimmung abgelehnt.

Ich rufe auf die Ziffer 6 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/595.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/932 vor, soweit er die Ziffer 6 betrifft. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/932, soweit er die Ziffer 6 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/932, soweit er die Ziffer 6 betrifft, bei gleichem Stimmverhalten wie bei der vorhergehenden Abstimmung abgelehnt.

Wer der Ziffer 6 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Ziffer 6 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/595 bei gleichem Stimmverhalten wie bei den vorhergehenden Abstimmungen abgelehnt.

Ich rufe auf die Ziffern 7 bis 9 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/595. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Ziffern 7 bis 9 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/595 abgelehnt bei gleichem Stimmverhalten wie in den vorhergehenden Abstimmungen.

Ich rufe auf die Ziffer 10 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/595.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/932 vor, soweit er die Ziffer 10 betrifft. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/932, soweit er die Ziffer 10 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/932, soweit er die Ziffer 10 betrifft, bei gleichem Stimmverhalten wie bei der vorhergehenden Abstimmung abgelehnt.

Wer der Ziffer 10 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 10 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/595 bei gleichem Stimmverhalten wie in der vorhergehenden Abstimmung abgelehnt.

Ich rufe auf die Ziffer 11 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/595.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/932 vor, soweit er die Ziffer 11 betrifft. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/932, soweit er die Ziffer 11 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/932, soweit er die Ziffer 11 betrifft, bei gleichem Stimmverhalten wie bei der vorhergehenden Abstimmung abgelehnt.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: So viel Aufwand für totale Ablehnung.)

Wer der Ziffer 11 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Ziffer 11 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/595 bei gleichem Stimmverhalten wie in der vorhergehenden Abstimmung abgelehnt.

Ich rufe auf die Ziffern 12 bis 16 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/595. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Ziffern 12 bis 16 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/595 bei gleichem Stimmverhalten wie in der vorhergehenden Abstimmung abgelehnt.

Ich rufe auf die Ziffer 17 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/595.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/932 vor, soweit er die Ziffer 17 betrifft. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/932, soweit er die Ziffer 17 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/932, soweit er die Ziffer 17 betrifft, bei gleichem Abstimmungsverhalten wie bei der vorhergehenden Abstimmung abgelehnt.

Wer der Ziffer 17 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 17 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/595 bei gleichem Stimmverhalten wie in der vorhergehenden Abstimmung abgelehnt.

Ich rufe auf die Ziffer 18 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/595. Wer der Ziffer 18 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 18 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/595 bei gleichem Stimmverhalten wie bei der vorhergehenden Abstimmung abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/595 abgelehnt.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Und das so schnell.)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung der Eichdirektion Nord, auf Drucksache 5/901.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung der Eichdirektion Nord (1. Änderungsstaatsvertrag EDN) (Erste Lesung) – Drucksache 5/901 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Herr Seidel.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein wichtiger Schritt zur Vertiefung der norddeutschen Kooperation und der Erhöhung der Zukunftsfähigkeit, letztlich auch der Bundesländer, steht bevor. Schleswig-Holstein und Hamburg haben bereits zum 1. Januar 2004 ihre Eichverwaltungen in eine Anstalt des öffentlichen Rechts zur Eichdirektion Nord, abgekürzt EDN, durch einen Staatsvertrag fusioniert. Damit haben sie letztlich auch unter Beweis gestellt, dass höhere Produktivität und besseres Kostenbewusstsein in der Eichverwaltung erreichbar sind.

Nun soll Mecklenburg-Vorpommern der Eichdirektion Nord zum 1. Januar 2008 beitreten. Warum streben wir das an? Das Land verfolgt das Ziel, die staatliche Aufgabenwahrnehmung in der ministeriellen Verwaltung zu optimieren, und das soll auch, wie es hier geschieht, durch länderübergreifende Aufgabenbündelung vor sich gehen. Im speziellen Fall des Eichwesens sollen die Wirtschaftlichkeit, die Kundenfreundlichkeit und die kritische Masse erhöht werden. So kann den Anforderungen der Zukunft innerhalb der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ohne Qualitätsverlust entsprochen werden.

Meine Damen und Herren, auch wenn das nicht jedem so unmittelbar bewusst ist, es kommt eigentlich jeder von uns täglich in Berührung mit dem Eichwesen, beim Tanken, beim Besuch der Gaststätte, beim Einkaufen, wo auch immer. Die Zapfsäule, das Bierglas, das Paket Zucker, alle sind geeicht beziehungsweise geeicht verpackt worden. Die Vorschriften des Eichrechts sollen den Verbraucher beim Erwerb messbarer Güter und Dienstleistungen schützen. Im Interesse eines rechtmäßigen Handelsverkehrs ist es ihre Aufgabe, die Voraussetzungen für richtiges Messen im geschäftlichen Verkehr zu schaffen. Und somit, denke ich, stellt diese Art der Kontrolle einen ganz wichtigen Pfeiler unseres Wirtschaftssystems dar.

Im Rahmen der europäischen Harmonisierung ist die europäische Messgerätelinie 2006 in Kraft getreten. Grundgedanke dieser Richtlinie ist es, durch eine Konformitätserklärung der Hersteller Ersatz unter anderem von Ersteichungen zu schaffen. Diese wurden bisher von den Eichverwaltungen selbst durchgeführt. Demgegenüber werden die Aufgaben der Marktüberwachung zunehmen. In der Summe sind für die Übergangszeit zur Einführung der europäischen Messgeräterichtlinie bis zum Jahr 2016 durchaus Umsatzeinbrüche bei der Eichverwaltung zu

erwarten. Das ist letztlich bedingt durch den Wegfall der Ersteichung.

Derzeit nicht quantifi zierbare Risiken für die Umsatzentwicklung sind aber auch aus einer anderen Richtung zu befürchten. Ich meine hier die Verringerung der eichpfl ichtigen Gerätearten und eine eventuelle Privatisierung von heute eichbehördlichen Tätigkeiten. Beides wird gegenwärtig politisch diskutiert. Die Eichdirektion Nord ist für alle Gerätearten der neuen Richtlinie bei der Europäischen Union notifi ziert und kann zusätzlich als sogenannte benannte Stelle die Bewertung des Qualitätsmanagements der Hersteller vornehmen. Durch die Fusion mit der EDN können diese erweiterten Möglichkeiten für die Kompensation von Umsatzausfällen in MecklenburgVorpommern genutzt werden, denn wir schaffen uns damit auch ein paar Risiken vom Halse.

Meine Damen und Herren, die Eichverwaltungen der drei Nordländer kooperieren bereits in vielfältiger Weise schon jetzt miteinander. Dazu zwei Beispiele: So wird die Eichung von Atemalkoholmessgeräten aus MecklenburgVorpommern durch die Betriebsstelle Lübeck vorgenommen. Im Labor der Betriebsstelle Rostock erfolgt die Kalibrierung von Gewichten der EDN schon jetzt. Zur Einsparung bei Ersatzbeschaffungen und zur effi zienteren Auslastung führt künftig die gemeinschaftliche Nutzung weiterer zentraler Prüfkapazitäten. Das bezieht sich auch auf Eichkolbenfahrzeuge für Volumenmessanlagen oder Belastungsfahrzeuge für Fahrzeugwagen.

Synergieeffekte sind darüber hinaus vor allem in der allgemeinen Verwaltung und der technischen Grundsatzarbeit zu erwarten. Das ist im Regelfall immer so bei derartigen Behörden. Daher können 6 der insgesamt 34 Personalstellen der derzeitigen Eichverwaltung beim Land Mecklenburg-Vorpommern verbleiben. Die übrigen 28 Beschäftigten werden durch die EDN mit allen Rechten und Pfl ichten übernommen. Nach Überleitung zur Eichdirektion Nord werden die genannten 6 Personen außerdem in Bezug auf das Stellenbesetzungsverfahren des zentralen Personalmanagements den Landesbediensten Mecklenburg-Vorpommerns gleichgestellt.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)