Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Sollte es in Deutschland zu einem Verbot der NPD kommen, würde ich dies klar und deutlich begrüßen.“
Dies ist, meine Damen und Herren, nicht meine Wunschvorstellung und keine Wunschvorstellung. Nein, an den Beginn meiner Rede habe ich ein Zitat des Vizepräsidenten der EU-Kommission und des Kommissars für Justiz, Freiheit und Sicherheit Franco Frattini gestellt. Dies hatte er kürzlich zu einem Verbot der NPD in Deutschland ausgeführt.
Meine Damen und Herren, Frattinis Äußerung zeigt sehr deutlich, dass, wenn wir über das Thema NPD-Verbot reden, wir eben nicht allein ein regionales Thema in Mecklenburg-Vorpommern diskutieren,
Nein, Frattinis Äußerungen zeigen, dass sogar die Europäische Kommission, dass Europa sehr aufmerksam das Treiben der NPD in diesem Land beobachtet,
Aus meiner Sicht und aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion kann kein ernsthafter Zweifel daran bestehen, dass die NPD eine ernste Gefahr für unsere Demokratie in Deutschland darstellt
Die Parteiprogrammatik und die Äußerungen führender Funktionäre der NPD – auch wenn hier immer wieder dazwischengerufen wird, man kann das ja leider hinten nicht verstehen, aber vielleicht kriegen wir das irgendwann mal technisch geregelt, damit man auch das mal dokumentieren kann, was hier eigentlich so abgeht –
sowie die Veröffentlichungen in den Parteiorganen und sonstigen NPD-Publikationen zeigen uns allen deutlich, dass die NPD darauf aus ist, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen.
Meine Damen und Herren, der völkische Kollektivismus, der dem Primat der individuellen Grundrechte im Grundgesetz diametral entgegensteht, die Programmatik und Agitation, die von Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit geprägt sind,
und Ihre deutliche Wesensverwandtschaft zur Ideologie des Nationalsozialismus, meine Damen und Herren, sind genügend Gründe für ein Verbot dieser Partei.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: So ist das. – Stefan Köster, NPD: Jetzt kommen Sie mal mit Fakten!)
Meine Damen und Herren, es kann keinen Zweifel daran geben, dass die Programmatik der NPD im Widerspruch zum pluralen Mehrparteiensystem Deutschlands steht. Aus meiner Sicht wird der Prüfauftrag zu dem Ergebnis kommen, dass die NPD eindeutig verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, und zwar in aktiv kämpferischer aggressiver Weise, und damit den Tatbestand für ein Parteienverbot erfüllt. In diesem Sinne übrigens verstehe ich auch die jüngsten Äußerungen des Innenministers dieses Landes und des Ministerpräsidenten.
Das Parteienverbot ist nach unserem Grundgesetz und auch aus unserem Selbstverständnis heraus aus gutem Grund die absolute Ultima Ratio.
Diese Entscheidung ist aus ebenso gutem Grunde in letzter Konsequenz den Parlamenten zur Entscheidung entzogen und obliegt ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht.
Und es ist auch richtig, dass das Bundesverfassungsgericht bei einer solchen Entscheidung einen sehr strengen Maßstab anlegt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das erste Verbotsverfahren gegen die NPD kann und darf für jeden wehrhaften Demokraten eben kein Hindernis sein, es noch einmal, diesmal besser vorbereitet und vor allen Dingen diesmal erfolgreich, zu bestreiten.
Ich möchte hier auch mal mit einer Mär, einem weitverbreiteten Irrglauben aufräumen und das bekräftigen, was der Kollege Jäger hier ausgeführt hat: Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Beschluss vom 18. März 2003 das von Bundesrat, Deutschem Bundestag und Bundesregierung im Jahr 2001 angestrengte NPD-Verbotsverfahren eingestellt.
Nur drei der acht Richter waren dieser Auffassung, nämlich dass ein Verfahrenshindernis vorläge. Drei von acht!
Das heißt also, das Bundesverfassungsgericht hat damit der NPD seinerzeit keinen Persilschein ausgestellt,
Ganz so cool wie die Jungs hier auf der Seite immer tun, sind sie nicht, denn sie bellen ständig dazwischen.
Meine Damen und Herren, der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Jürgen Papier hat bereits 2003 öffentlich darauf hingewiesen, dass die damalige Entscheidung keine Vorentscheidung über künftige Verbotsanträge darstellt.
Er verwies darauf, dass die Erfahrungen der Weimarer Republik gezeigt haben, dass sich eine Demokratie selbst zerstören könne,