Natürlich sind wir im Ergebnis für eine stärkere gesellschaftliche und politische Partizipation von Migranten. Und auch die FDP-Fraktion steht einer Partizipation durch ein kommunales Wahlrecht positiv gegenüber.
Wir Liberalen teilen aber nicht die Auffassung, dass staatsbürgerliche Ehrenrechte wie das Wahlrecht unkonditioniert und ohne Wenn und Aber vergeben werden sollten. Wir Liberalen glauben an das Leitbild des mündigen Bürgers, der sich in die öffentlichen Belange einmischt und einmischen kann. Unseres Erachtens setzt deshalb
eine sinnvolle Ausübung des Wahlrechts voraus, dass der Betreffende am gesellschaftlichen Diskurs grundsätzlich teilnehmen kann. Für diese Teilhabe am gesellschaftlichen Diskurs Deutschlands ist aber zum Beispiel eine gewisse deutsche Sprachkompetenz objektive Voraussetzung.
Die Demokratie lebt von solcher Teilhabe und damit dem Beherrschen der Landessprache, macht also eine Integration erforderlich, an deren Ende auch immer die Staatsangehörigkeit stehen kann.
Ein undifferenziertes kommunales Wahlrecht fi ndet daher nicht unsere Zustimmung. Wir können uns durchaus vorstellen, dass in bestimmten Kommunen ein an Bedingungen geknüpftes Ausländerwahlrecht sinnvoll ist. Wenn sich ein Drittstaatenausländer wenigstens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhält, sollte es den Kommunen grundsätzlich ermöglicht werden, ihm das Wahlrecht zu verleihen.
Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich daher für eine Länderöffnungsklausel ein, die es den Ländern in ihrer Hoheit ermöglicht, den Kommunen die Entscheidung über ein solches Ausländerwahlrecht zu gestatten.
Insofern können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen, würden uns aber – das will ich ganz deutlich für unsere Fraktion sagen – über eine Ausschussüberweisung freuen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Weil die FDP-Bundestagsfraktion was anderes fordert, können Sie den Antrag nicht annehmen? Das ist interessant.)
Der Änderungsantrag von SPD und CDU verkürzt die Idee der Fraktion DIE LINKE erheblich in der Sache und vom Grundanliegen bleibt da nicht viel übrig. Gleichwohl ist es zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Er soll ergebnisorientiert geprüft werden. Aus diesem Grunde beantrage ich für meine Fraktion die Ausschussüberweisung federführend in den Innenausschuss und mitberatend in den Rechtsausschuss. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist ja nun Oberquatsch!)
Zunächst einmal, Herr Pastörs, in die Richtung dieser Fensterfront: Was da bisher an Dümmlichkeiten herüberkam – und ich sage das bewusst schon jetzt, weil ich im Zweifel nachher nicht auf das, was da noch zu erwarten bleibt, entsprechend reagieren kann –,
Und wissen Sie was, da kann man dann nur sagen, es ist gut, dass es in unserem Hohen Hause heute gelungen ist, die Staatszielerweiterungen in Artikel 18a unserer eigenen Verfassung durchzubekommen. Da weiß man, warum, meine Damen und Herren.
Ihnen, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, möchte ich sagen, durchaus Gratulation. Das ist Oppositionsarbeit, wie sie sich gehört.
Das Ohr gewissermaßen immer, Herr Ritter, am Puls der Zeit. Mal eben ganz schnell am Hamburger Bundesparteitag der SPD ruck, zuck ausgewertet
und das mit 13 Mann. Und dann haben wir so etwas Schönes wie das kommunale Wahlrecht für Drittstaatenangehörige.
Da könnte man meinen, dass das in einem Bundesland wie dem unseren, wo wir einen Ausländeranteil von ungefähr 1,8 Prozent haben, von eher nachrangiger politischer Bedeutung sei, aber da merken wir, dass wir eines anderen belehrt werden.
Auf jeden Fall, meine Damen und Herren, ist es aber ein Thema, bei dem sich die Ansichten, und das ist ja das Schöne, von CDU und SPD nun wahrhaftig nicht in jedem einzelnen Detail decken.
Zu Herrn Müller möchte ich sagen, natürlich sind wir bei unserer Bewertung zur Französischen Revolution oder zum Grundgedanken der Boston Tea Party sehr eng beieinander,
aber, meine Damen und Herren, wir dürfen, glaube ich, feststellen, dass wir von der CDU hier und da, auch wenn
wir ansonsten in Berlin und Schwerin gute Arbeit als Koalitionäre machen, durchaus verschiedener Auffassung sein dürfen. Das muss man auch unaufgeregt feststellen dürfen, darauf bestehen wir.
Und, meine Damen und Herren, diese Tatsache hat ja auch ihr Gutes, denn wenn wir uns bei allem dauernd in der Mitte einigen würden, dann bliebe ja so viel Platz links, Herr Ritter, aber vor allen Dingen auch rechts,