Im Gegenteil, Gewaltfreiheit, Toleranz und Völkerverständigung in der Gesellschaft sind Normen, für die wir zu jeder Zeit, an jedem Ort innerhalb und außerhalb des Parlaments eintreten müssen.
Ich bin sehr froh, dass wir diesen Konsens erzielen konnten. Und, meine Herren, wir haben schon manche Debatte in diesem Raum geführt. Ich habe Sie mehrfach aufgefordert, dass Sie sich von Ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit distanzieren.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Stefan Köster, NPD: Ich war nicht Mitglied der NSDAP. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Sie haben es niemals getan. Sie haben es niemals getan, sich von diesem Gedankengut hier zu distanzieren.
Meine Partei hat sich, ich persönlich habe mich des Öfteren zu unserer Vergangenheit, zu unseren Fehlern geäußert.
Sie bleiben weiterhin Nationalisten, Rassisten, völkerhassende Menschen. Solche brauchen wir nicht in diesem Parlament!
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Jörg Heydorn, SPD: Sehr richtig.)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Jäger. Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorab, ich fi nde den von vier Fraktionen dieses Hauses gefundenen Weg, das Anliegen der Volksinitiative in eine Form zu bringen, die bei Experten auch Bestand hat, richtig gut. Wir haben uns da vereinbart, wir haben es hinbekommen. Das mag ja alles rechtstechnisch so ein bisschen bedenklich sein, was formuliert ist. Das, was wir heute haben, ist …
Das, was wir heute formuliert haben, gehört als Staatsziel in unsere Verfassung. Der Artikel 18a ist genau die Bestimmung, die wir im Augenblick brauchen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Michael Andrejewski, NPD: Es bewirkt aber nichts.)
Und, meine Damen und Herren, meine Vorredner haben das mit Recht gesagt, diese Gemeinsamkeit war erforderlich, weil wir die Mehrheit, die unsere Verfassung erfordert, dafür erst schaffen mussten, und darum haben wir weidlich gerungen. Das war auch gut so. Und natürlich ist das erforderlich, denn es gibt sehr unterschiedliche Gewichtungen in der politischen Diskussion und es wäre schade, wenn sie in diesem Landtag nicht genannt würden.
Aber in einem demokratischen Verfassungsstaat – das war unsere gemeinsame und tragfähige Grundlage – verdient das Anliegen, allen extremistischen Kräften entgegenzuwirken, eine größtmögliche Unterstützung. Diese wird der Verfassungsänderungsentwurf nach meiner Hoffnung einstimmig bei den vier Fraktionen, die diesen Antrag eingebracht haben, auch fi nden.
Und wer jetzt von mir erwartet, dass ich mich mit Rechts- und Linksextremismus an diesem Pult auseinandersetze, wird ausnahmsweise mal enttäuscht. Ich verweise darauf, es ist allgemein zugängliches Material, es gibt einen Verfassungsschutzbericht.
Den bitte ich aber auch zu lesen. Und, meine Damen und Herren, der wird diskutiert werden, aber nicht im Rahmen eines Änderungsantrages zu unserer Verfassung.
Aber, und das sage ich jetzt ganz deutlich, Herr Pastörs, die Freiheit zur offenen und ehrlichen Diskussion wird uns, meiner Fraktion und mir, niemand nehmen, auch nicht Sie.
Sie können mir noch so viel einstweilige Verfügungen androhen lassen. Ich sage das hier in vollem Bedacht dessen, was ich sage. Ich bleibe dabei,
Ich halte sie für verfassungsfeindlich und damit für verfassungswidrig. Davon bringen Sie mich nicht ab.
Meine Damen und Herren, die Wahlergebnisse der rechtsextremen NPD, ihre Verfl echtung mit der nationalsozialistischen Kameradschaftsszene, das Ausmaß zumeist fremdenfeindlich motivierter Gewalt, das ist das, was die Aktualität dessen unterstreicht, was die Volksinitiative auf den Weg gebracht hat.
Und da war es gut, dass wir uns nicht abhalten lassen von der Überlegung, dass unsere Verfassung dies schon enthalte. Das stimmt ja. Natürlich enthält unsere Verfassung die klare Aussage, dass sie jede Form von Extremismus und Gewaltorientierung als gesellschaftsschädlich einstuft. Aber, meine Damen und Herren, die neue Qualität ist, wir haben dies jetzt als Staatsziel formulieren wollen, und das werden wir auch gemeinsam so tun. Davon wird uns niemand abbringen.
Meine Damen und Herren, richtig ist auch, was die Sachverständigen gesagt haben, und der Ausschussvorsitzende hat dies meines Erachtens prägnant und klar vorgetragen. Das Grundgesetz wird von unserer Verfassung mit einbezogen. Erklärt ist, dass es auf diesem fußt. Und damit sind alle Grundrechte natürlich auch Bestandteil unserer Verfassung,
auch das Recht der Menschen auf ihre Würde, was Sie, meine Herren dort am Fenster, offenbar ganz anders sehen als wir.
(Udo Pastörs, NPD: Damit wird es zum Kropf, was Sie da machen, Herr Jäger. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Meine Damen und Herren, trotz eines umfangreichen Katalogs an Staatszielen haben wir im Endergebnis gesagt, für dieses Staatsziel macht es Sinn, den Katalog zu erweitern um diese eine Richtung. Und diese halte ich nach wie vor für richtig. Deswegen haben wir den Artikel 18a gemeinschaftlich so formuliert und er steht da, wie der Wortlaut ist. Dahinter steckt nichts anderes, dahinter steckt nur, dass wir politischen Extremismus ächten und Rassismus,
das haben wir besonders hervorgehoben, besonders ächten. Wir haben dafür Grund, denn genau das ist es, was aktuell die Bedrohung unseres freiheitlich-demokratischen Systems ist, das Rassistische, das Rechtsextremistische.