keine Ruhe geben. Wir werden weiter sehr zielstrebig und unnachgiebig den Kampf gegen Rechts bestreiten.
Zum Schluss möchte ich sagen, ich hege wirklich den tiefen Wunsch – und da bin ich, denke ich, mir einig mit meinen drei Kollegen der demokratischen Fraktionen –, dass heute alle Abgeordneten der demokratischen Fraktionen für die vorliegende Verfassungsänderung stimmen. – Herzlichen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Fraktionsvorsitzende Herr Professor Methling. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden heute Friedensverpfl ichtung und Gewaltfreiheit als Staatsziele in einem neuen Artikel 18a in unsere Landesverfassung aufnehmen. Damit ist der heutige Tag ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger, für die Einwohnerinnen und Einwohner MecklenburgVorpommerns und ein guter Tag für die Demokratie in unserem Lande.
Der Geist der Volksinitiative für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern, unterstützt von über 17.000 Bürgerinnen und Bürgern, wird seinen Niederschlag in der Landesverfassung fi nden. Es werden klare Regelungen verankert,
um nicht nur, aber insbesondere rechtsextremistischem Handeln Einhalt zu gebieten. So heißt es in Absatz 2: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker oder der Bürger Mecklenburg-Vorpommerns zu stören und insbesondere darauf gerichtet sind, rassistisches und anderes extremistisches Gedankengut zu verbreiten, sind verfassungswidrig.“ Wir stellen unmissverständlich klar, dass Ausländerfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus,
Der Staat setzt sich das Ziel, derartigem Handeln und der Verbreitung solchen Gedankentums konsequent entgegenzutreten. Trotz einiger Änderungen am Text kann man daher mit Fug und Recht behaupten, die Volksinitiative war ein voller Erfolg. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes haben dem Parlament einen klaren Handlungsauftrag erteilt und wir erfüllen ihn heute. Das bedeutet nichts Geringeres, als dass wir einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der direkten Demokratie leisten.
Ich denke, ich spreche im Namen aller demokratischen Fraktionen, wenn ich mich heute nochmals bei allen bedanke, die die Volksinitiative unterstützt haben, namentlich bei den Erstunterzeichnern, bei Herrn Professor Klinkmann, bei Ingo Schlüter, bei Erika Sembritzki und Thomas Jastram. Von ihnen sind heute Frau Sembritzki und Herr Schlüter im Raum. Herzlichen Dank den Erstunterzeichnern dieser Initiative.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir leisten damit aber auch einen Beitrag zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie. Es ist kein Geheimnis, dass meine Partei und Fraktion die Volksinitiative von Anfang an uneingeschränkt unterstützt haben.
Es ist aber auch kein Geheimnis, dass nicht alle demokratischen Parteien und Fraktionen die vorgeschlagene Verfassungsänderung zunächst mit Begeisterung aufgenommen haben oder gar befürworteten. So gab es verfassungsrechtliche Bedenken. Diese sind jedoch im Anhörungsverfahren erörtert und im weiteren Verfahren ausgeräumt worden, wie es sich im Übrigen auch für ein geordnetes Verfahren in einem Parlament gehört. In Abwandlung eines gefl ügelten Wortes füge ich hinzu: Der Wille war da, dann fand sich auch der Weg.
Es wurden aber auch politische, um nicht zu sagen, ideologische Bedenken geäußert. Es wurde gefragt: Warum brauchen wir derartige Regelungen? Die Landesverfassung bietet genügend Handlungsspielraum. Im Übrigen hätten wir ja noch das Grundgesetz. Kurzum, das Ganze sei überfl üssig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin froh, dass sich die Fraktionen bewegt haben. Auch meine Fraktion hat sich bewegt, damit wir zu einem Konsens kommen. Ich möchte – ich glaube, es ist ein seltener Moment für mich – in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Fraktion der CDU und ihren Vorsitzenden dabei positiv erwähnen
(Heiterkeit bei Dr. Armin Jäger, CDU: Nein, das glaube ich nicht. – Michael Andrejewski, NPD: Wenn wir das machen würden, das würde ihm schaden.)
Nach und nach kam auch die CDU-Fraktion zu der Auffassung, dass eine Konkretisierung in den Staatszielbestimmungen der Landesverfassung zweckmäßig ist, damit der Gesetzgeber und die Gerichte sowie Behörden konsequent handeln. Auch die Befürchtung, es ginge den Initiatoren und deren Unterstützern ausschließlich
um das Problem des Rechtsextremismus, wird heute von der Union nicht mehr vorgebracht. Ich denke, das hat auch mit der Verständigung zu tun, die wir untereinander vorgenommen haben.
Meine Fraktion unterstützt den nun gefundenen Konsens. Trotzdem verhehle ich nicht, dass wir – und ich glaube, nicht nur wir – von Anfang an vor allem die staatliche Ächtung rechtsextremen Gedankenguts und Handelns als aktuelle Aufgabe angesehen haben und nach wie vor sehen.
Mit dieser Auffassung sind wir nicht allein, auch nicht in der Öffentlichkeit. In der Anhörung erklärte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei in Sachsen: „Es ist … festzustellen, dass rechtsextremistische wie linksextremistische Gewalt und Gewaltverherrlichung sowie Hetze gegen Personen und Institutionen tatbestandsmäßig gleichzusetzen sind. Allerdings haben rechtsextremistische Aktivitäten in Deutschland eine völlig andere Qualität.“
(Stefan Köster, NPD: Die Gewalt in Rostock war demokratisch, Herr Professor. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin auch froh, dass heute der Innenminister die modifi zierte Fassung im neuen Artikel 18a der Landesverfassung unterstützt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Die Bürgerinnen und Bürger, alle Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes fordern von uns zu Recht mehr Taten und nicht nur Worte im Kampf gegen die Ursachen von Extremismus in allen seinen Auswüchsen, in allen seinen Erscheinungsformen. Die heutige Verfassungsänderung …
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Udo Pastörs, NPD: Und Sie einfältige Vorstellungen.)
Die heutige Verfassungsänderung ist eine solche Tat mit Signalwirkung. Nun gilt es, die neuen Staatsziele auch mit Leben zu erfüllen. Die Verfassungswirklichkeit wird zeigen, wie ernst der Staat den neuen Artikel 18a der Landesverfassung nimmt, wie wirksam dieser ist.
Meine Fraktion hofft und erwartet zugleich, dass die neuen Staatsziele, wie auch in dem kürzlich erschienenen neuen Kommentar zu unserer Verfassung beschrieben, Verfassungsnormen mit rechtlich verbindlicher Wirkung
darstellen, die Friedensverpfl ichtung und Gewaltfreiheit als Programm der Staatstätigkeit umreißen und damit Richtlinie oder Direktive für staatliches Handeln oder Auslegung von Gesetzen beziehungsweise sonstigen Vorschriften durch Behörden sind. Darüber hinaus waren und sind sich die demokratischen Fraktionen völlig einig, dass hat auch Kollege Schlotmann schon dargestellt, dass die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und seinen Verfechtern damit nicht zu Ende ist.