Für die bevorstehende Abstimmung sollten wir uns von unseren Motiven leiten lassen, dass die gemeinsamen Werte und Ziele größer sind als die vermeintlichen Unterschiede in unseren Parteistrategien. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Udo Pastörs, NPD: Sehr schön.)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Andrejewski. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In diesem Hohen Hause ist des Öfteren gesagt worden, man solle nicht leichtfertig an der Landesverfassung herumpfuschen. Leichtfertig ist aber gar kein Ausdruck für die Art und Weise, in der die Betreiber der Volksinitiative zunächst vorgegangen sind. Ursprünglich sollte der neue Artikel 18a Absatz 2 ja lauten: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker oder der Mecklenburger und Vorpommern zu stören und … darauf gerichtet sind,“ NS-Gedankengut wiederzubeleben, „sind verfassungswidrig.“ Sie sind unter Strafe zu stellen.
Das war eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Landesstrafgesetzen, von denen man sich die tollsten Möglichkeiten versprach. Nationale Demonstrationen sollten dadurch generell verboten werden können, Kleiderläden wie der in Rostock geschlossen,
ja sogar NPD-Abgeordneten sollten die Mandate aberkannt werden können. Solche Hoffnungen hat man geweckt. Von solchen selbsternannten Verfassungsfreunden wie den Propagandisten dieser sogenannten Antifaklausel, darunter führenden Gewerkschaftsfunktionären, sollte man eigentlich erwarten, dass sie vielleicht erst einmal eine rechtliche Prüfung vornehmen, bevor sie an der Landesverfassung herumbasteln. Das ist offenbar nicht geschehen oder grottenschlecht, denn um zu erkennen, dass diese Verfassungsänderung unmöglich war, musste man kein Juraprofessor sein. Als Student im zweiten Semester mit dem kleinen Schein braucht man keine 88 Semester im öffentlichen Recht, damit man die Kenntnisse hat, die die Gewerkschafter nicht haben.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Warum haben Sie denn so lange gebraucht? – Heiterkeit bei Volker Schlotmann, SPD, Harry Glawe, CDU, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Sie hätten sagen können, dass das so nicht ging. Ich würde sogar behaupten, dass das wenigstens bei Politikern und auch Gewerkschaftern zur Allgemeinbildung gehören sollte, dass Strafrecht Bundesangelegenheit ist. Ein paar Stunden in der Landtagsbibliothek hätten auch für einen gebildeten Nichtjuristen genügt und man wäre völlig über die Rechtslage im Bilde gewesen. Aber dazu hatte man keine Lust.
Und jetzt erhalten die Unterzeichner etwas ganz anderes, als sie wollten, nämlich bloße deklaratorische Staatszielverkündigungen ohne Strafbestimmungen. Die können einem fast leidtun, die armen Leute.
Es ist fraglich, ob alle, die das unterschrieben haben, damit einverstanden sind und ob sie überhaupt wissen, wie man in dieser großartigsten Demokratie aller Zeiten, die wir hier haben, mit Volksinitiativen umspringen kann.
Es ist ganz legal, Volksinitiativen sogar in ihr Gegenteil zu verkehren. Diese Volksinitiativen kommen als Gesetzesinitiativen in den Landtag, es gibt eine Erste Lesung, dann werden sie in die Ausschüsse weitergereicht und die können verändern, was sie wollen. In der Form, die die Ausschüsse ihr verliehen haben, wird die Volksinitiative dann im Landtag abgestimmt. Das heißt, ich starte zum Beispiel eine Volksinitiative, um als Staatsziel in die Landesverfassung den Schutz der Natur vor genmanipulierten Organismen hineinzuschreiben. Daraus kann der Landtag dann einen Verfassungszusatz mit dem Inhalt machen, Staatsziel sei eine Pionierrolle Mecklenburg-Vorpommerns bei der genetischen Optimierung der Natur, und es ist immer noch dieselbe Volksinitiative.
Korrekt wäre in diesem Fall, dass die Organisatoren der Volksinitiative für den stark veränderten Text die Unterschriften noch einmal sammeln würden. Aber auch dazu haben Sie keine Lust. Dann müssten Sie ja ihren 17.000 Unterzeichnern beichten, dass Sie bei der Formulierung der ersten Fassung komplett versagt haben. Diesen Herrschaften rate ich für die Zukunft, sich auf Kekse backen gegen Rechts zu beschränken, das dürften sie intellektuell vielleicht gerade noch bewältigen.
Sie sind als Löwen gestartet, sie brüllten: „null Toleranz gegen Rechts“ und sind als Bettvorleger gelandet,
Zudem sollte man sich auch hüten, die Landesverfassung mit unverbindlichen Verlautbarungen zu überfrachten. In diesem Zusammenhang erinnere ich an Artikel 17 der Landesverfassung. „Das Land trägt zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen bei“, heißt es da, und: „Es sichert im Rahmen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts einen hohen Beschäftigungsstand.“
„Es sichert … einen hohen Beschäftigungsstand“, steht da seit 1994. Ein toller Satz, Massenarbeitslosigkeit gibt es offenbar nicht. Das sollte man in Zukunft auf jeden Hartz-IV-Bescheid drucken, damit die Leute wissen, wie gut es ihnen doch wenigstens rechtstheoretisch geht
Nützt den Leuten der Artikel 17 irgendwie? Nein. Denn wie der neue Nomos-Kommentar zur Landesverfassung sagt, will die Vorschrift keinen einklagbaren Individualanspruch begründen. Sie steht lediglich geschrieben und versucht, einen guten Eindruck zu machen.
Sie bewirkt nichts, außer vielleicht, dass sich die Erwerbslosen dieses Landes verhöhnt fühlen dürften, wenn sie davon wüssten. Und dass sie davon erfahren, dafür werden wir sorgen.
Genauso wirkungslos ist Ihre tolle Antifaklausel. Was vom ursprünglichen Inhalt übrig geblieben ist, ist, was uns betrifft, zahnlos. Zahnloses dürfte darüber hinaus aber durchaus für Verwirrung sorgen. Wie verträgt sich die Friedensverpfl ichtung mit dem Umstand, dass in diesem Monat 1.200 Soldaten der Panzerbrigade 41 aus Torgelow nach Afghanistan einmarschieren? Sie mögen sagen, dass seien ja Friedenssoldaten mit Friedensgewehren, Friedenshandgranaten und Friedenspanzern, aber das kann man auch anders sehen. Mit dem Aspekt dieser Verfassungsänderung können wir vielleicht sogar etwas anfangen. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern.)
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Volksinitiative vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern auf Drucksache 5/640. Gemäß Artikel 56 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bedürfen verfassungsändernde Gesetze einer
Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages. Somit sind 48 Jastimmen erforderlich. Der Europa- und Rechtsausschuss empfi ehlt, den Gesetzentwurf der Volksinitiative in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1003 anzunehmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1022 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 5/1022 bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP sowie Gegenstimmen durch die Fraktion der NPD angenommen.