Protokoll der Sitzung vom 14.11.2007

Wer dem Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/1022 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/1022 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP sowie Gegenstimmen durch die Fraktion der NPD angenommen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, Heike Polzin, SPD, und Werner Kuhn, CDU)

Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/1003 bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP sowie Gegenstimmen durch die Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen damit zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/1003 mit den hier heute beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages in der Fassung der geänderten Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/1003 bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP sowie Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sportfördergesetzes, auf der Drucksache 5/976.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sportfördergesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 5/976 –

Das Wort zur Einbringung hat der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Caffi er. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

(Vizepräsident Hans Kreher übernimmt den Vorsitz.)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Gesetz zur Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern wurde am 1. Juli 2002 durch den Landtag mit wesentlichen Zielstellungen in Kraft gesetzt. Diese waren im Einzelnen, die Sportentwicklung als Teil der Landesentwicklung zu unterstützen, die Grundzüge der Sportförderung zu verankern und die Autonomie des Sports zu sichern. Im Mittelpunkt des Gesetzgebungsverfahrens stand die Aufgabe, für den Bereich des Sports langfristig Planungssicherheit zu erlangen. Das Kernelement der Planungssicherheit bildet dabei die Finanzierungsregelung gemäß Paragraf 10 des Gesetzes, wonach, ich zitiere: „Das Land … für die allgemeine Förderung des Sports in Mecklenburg-Vorpommern jährliche Zuwendungen in Höhe von 8 200 000 Euro interjection: (gewährt) “. Eines der wenigen Sportfördergesetze in Deutschland, sofern welche existieren, wo eine so langfristige Planung auf einem so solidem Fundament für den Landessportbund möglich war.

Der Paragraf 10 Absatz 1 des Sportfördergesetzes vom 9. September 2002 legt fest, dass die Landesregierung die Höhe der Zuwendung in Abständen von vier Jahren ab Inkrafttreten der Vorschrift neu ermittelt. Da Paragraf 10 Absatz 1 nicht sofort mit Inkrafttreten des Gesetzes, sondern gemäß Paragraf 12 erst zum 1. Januar 2004 wirksam wurde, ist dies erstmalig zum 1. Januar 2008 notwendig. Zur Beurteilung der künftigen Förderhöhe für den Sport sind insbesondere die Ergebnisse der im Betrachtungszeitraum umgesetzten Förderprogramme und Maßnahmen, die Entwicklung des Mitgliedsbestandes, die Organisationsgrade der Sportorganisation sowie die Bevölkerungsentwicklung herangezogen worden.

Im Ergebnis der Überprüfung wurde festgestellt, dass, um die Entwicklung des Sports in Mecklenburg-Vorpommern kontinuierlich festsetzen zu können, die Beibehaltung der derzeit gesetzlich festgeschriebenen Zuwendungen des Landes in Höhe von 8,2 Millionen Euro unbedingt erforderlich ist. Mit dem Inkrafttreten der letzten Schulgesetzänderung vom Februar 2006 wurden die Regelungen zum Schullastenausgleich insofern geändert, dass das Land den Aufwand der Schulträger in Mecklenburg-Vorpommern für Schüler aus anderen Bundesländern über das Schulgesetz nicht mehr erstattet. Um zu gewährleisten, dass die Träger der Sportgymnasien beziehungsweise der angeschlossenen Internate auch weiterhin vom Land hinsichtlich der Sachkosten für den Schulbetrieb und die Kosten der Internatsunterbringung für besondere Talente aus anderen Bundesländern unterstützt werden, wurde zwischen dem Finanzministerium, dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Innenministe

rium eine Übergangslösung zur Finanzierung dieser Ausgaben vereinbart, eine so genannte Titelvereinbarung, für die ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen in den jeweiligen Häusern noch einmal bedanken möchte,

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

ohne die die Möglichkeit, Sportler aus anderen Ländern hier auszubilden, nicht gegeben gewesen wäre. Diese Regelung endet allerdings mit Ablauf des Jahres 2007.

Unter Berufung auf die Verhandlungen, die derzeit laufen zum Haushalt 2008/09, und vor dem oben dargestellten Hintergrund sind nach Auffassung des Finanzministeriums „ersatzweise Finanzierungsregelungen für diesen Athletenkreis über das zu novellierende Sportfördergesetz ab 2008 notwendig, indem Zuschüsse an Schulträger von Sportgymnasien für besonders sportliche Talente anderer Bundesländer“ – Zitatende – neu in die Gesetzesbegründung und damit sie auch in die künftigen Haushaltsplanungen des Sports aufgenommen werden können. Damit ist für die Sportgymnasien des Landes eine solide Planungssicherheit geben. Auch dafür noch einmal den Dank an das Finanzministerium.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Dieser Anregung aus der Ressortanhörung kann insofern gefolgt werden, als dass die für die Zuwendungen des Landes für die Kooperation Schule/Verein erforderlichen Mittel ab dem Haushaltsjahr 2008 nicht mehr wie bislang im Sportfördergesetz, sondern im Einzelplan 10 im Titel „Jugendarbeit freier Träger“ in bisheriger Höhe veranschlagt sind, der vom Landessportbund auch weiterhin bewirtschaftet werden soll, und somit dem Sport keine zusätzlichen Lasten auferlegt werden. Die kommen also sozusagen zusätzlich auf die Summe, die sie derzeit als Sportfördermittelsumme eingestellt haben, obendrauf.

Da die Förderung der Entwicklung besonders sportlicher Talente und Leistungen, insbesondere im Leistungssport, in den Sportgymnasien und in den Internaten für Sportler sowie Leistungszentren und -stützpunkten und deren Zusammenarbeit im Verbund, bereits in Paragraf 5 des Sportfördergesetzes vom 9. September 2002 geregelt ist, bedarf es an dieser Stelle keiner Gesetzesänderung.

Meine Damen und Herren, weiterhin wurde mit dem Gesetz zur Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Juli 2002 beabsichtigt, dass wir als Parlament jeweils zur Mitte einer Legislaturperiode die Neubestimmung des Festbetrages des Landes vornehmen. Durch die Verlängerung der Legislatur auf fünf Jahre ergibt sich bei adäquater Herangehensweise ein notwendiger Änderungsbedarf. Diesem wurde mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Rechnung getragen.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Sie sind aber auch nicht mutig, Herr Minister.)

Im Rahmen der Verbandsanhörung wurden der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern e. V., der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern, der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern und der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern beteiligt. Der Landkreistag hat zum vorliegenden Gesetzentwurf keine Einwendungen. Der Landesrechnungshof hat in seiner Stellungnahme keine Bedenken geäußert. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern äußerte sich in seiner Stellungnahme dahin gehend,

dass er keine grundsätzlichen Bedenken gegen die vorgesehenen Änderungen des Sportfördergesetzes hat. Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern befürwortet in seiner Stellungnahme die Änderung des Überprüfungsrhythmus zur Neuermittlung des Festbetrages für die allgemeine Sportförderung, verweist jedoch auf die Notwendigkeit einer höheren Finanzausstattung von jährlich 8,9 Millionen Euro für die nächste Förderperiode im Rahmen des Sportfördergesetzes.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Harry Glawe, CDU: Sehr richtig.)

Der Landessportbund geht bei gleichbleibender Förderung des Landes in Höhe von 8,2 Millionen Euro von einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Sportentwicklung aus. Dieses sind die Ergebnisse im Zusammenhang mit dem Anhörungsverfahren, die wir hier auch noch einmal bekanntgeben müssen.

Ob dem Begehren des Landessportbundes und dem des Städte- und Gemeindetages, die auch auf dieses Verfahren noch einmal hingewiesen werden können, aus haushaltspolitischen Gründen im Zuge der weiteren Haushaltskonsolidierung nachgekommen werden kann, ist letztendlich durch Sie als Souverän zu bestimmen. Wir als Landesregierung haben uns für eine solide Finanzausstattung in Höhe von 8,2 Millionen Euro entschieden und können auch auf der Grundlage dieser Rahmenbedingungen durchaus für den Landessportbund eine solide sportliche Entwicklung konstatieren.

(Irene Müller, DIE LINKE: Sie wissen genau, dass das nicht reicht.)

Die Gesetzesnovelle sichert aus meiner Sicht die Rahmenbedingungen …

(Irene Müller, DIE LINKE: Das klang beim Parlamentarischen Abend aber alles anders.)

Ja, meine Damen und Herren, einmal bezeichnen Sie sich als Souverän, dann wollen Sie es wieder nicht hören. Sie müssen sich schon irgendwie entscheiden, denn Sie sind letztendlich der Gesetzgeber, ich bringe das Gesetz ein.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Aber nicht aussuchen, wie es passt, Herr Minister.)

Die Gesetzesnovelle sichert aus meiner Sicht die Rahmenbedingungen für eine weiterhin zukunftsfähige Entwicklung des Sports in Mecklenburg-Vorpommern.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ich bitte daher, den Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung der Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern in den dementsprechenden Gremien zu beraten und werbe um Ihre Zustimmung für die Änderung. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sport frei!)

Danke, Herr Minister.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete und Landtagsvizepräsident Herr Bluhm von der Fraktion DIE LINKE.

(Egbert Liskow, CDU: Aber jetzt nicht angreifen! – Angelika Gramkow, DIE LINKE: Natürlich! – Peter Ritter, DIE LINKE: Offensiv.)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor zehn Jahren, Ende des Jahres 1997, haben wir uns im Landtag MecklenburgVorpommern erstmalig damit befasst, die Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Damals sollte neben den Formulierungen von Grundsätzen für die Sportförderung auch die fi nanzielle Planungssicherheit gewährleistet werden. Wir begehen heute also praktisch das zehnjährige Jubiläum einer parlamentarischen Initiative, die meine Fraktion damals begründet hatte.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Mit aller Bescheidenheit, das muss gesagt werden.)

Damals allerdings fand die damalige Gesetzesinitiative noch keine Mehrheit. Es dauerte bis zum Jahre 2002, als dann mit der Zustimmung aller Fraktionen ein Sportfördergesetz verabschiedet wurde.

Die Ziele und Mittel der Sportförderung, die Anwendungsbereiche, die Maßnahmen zur Förderung des Sportes, die Begriffsbestimmungen und Planungs- und Fördergrundsätze, die Nutzung von Sportstätten und nicht zuletzt natürlich die Finanzierungsregelungen haben für das Land und für den Sport in MecklenburgVorpommern Klarheit geschaffen und über einen langen Zeitraum Planungssicherheit gewährleistet.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Richtig.)

Ich meine, wir können heute sehen, dass wir damals eine gute Entscheidung für den Sport bei uns im Land getroffen haben. Es gibt aber noch eine andere Begebenheit, die mit der Entstehung des Sportfördergesetzes insbesondere im Sportbereich überhaupt verbunden war, und zwar sind bei der Diskussion sportlicher Belange des Landes die politischen Differenzen zwischen den Fraktionen kleiner als auf anderen Politikfeldern. Am Ende stand in der Regel ein Konsens, den alle mittragen konnten, mit dem alle leben können.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Ich würde mich freuen, wenn das auch bei diesem Gegenstand der Beratungen so wäre.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)