Die Vielfalt soll zum Grundsatz der Einheit werden, die Unterschiede sollen vertieft werden, aber nicht, um zu teilen, Herr Borrmann, sondern um zu bereichern.
(Stefan Köster, NPD: Sie wollen aber aus der Vielfalt eine Einheit machen. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Das ist der Inhalt der UNESCO-Konvention. Und die in einem breiten gesellschaftlichen Diskurs zu diskutierenden und zu erarbeitenden Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens der UNESCO müssen alle Gesellschaftsglieder, alle Generationen betreffen. Und wenn ich besonders auf die junge Generation verweise, dann im Sinne von dem berühmten Yehudi Menuhin. Ich zitiere ihn: „Die Kunst kann die Persönlichkeit junger Menschen prägen, um ihre Toleranz zu fördern und in ihnen den Respekt für andere und den Wunsch nach Frieden zu wecken.“ Ende des Zitats.
Konfl ikte sind in einer Gesellschaft der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen überhaupt nicht auszuschließen. Dieses Bewusstsein auszuprägen, ist in besonderem Maße Aufgabe von Bildung, eingeschlossen die Auswertung von Erfahrungen. Kulturkonfl ikte sind in einer heterogenen Gesellschaft eine Normalität. Sie können und müssen aber im gleichberechtigten Dialog bearbeitet werden.
In Debatten zur kulturellen Vielfalt fällt nicht selten der Begriff „Multikulturalismus“. Ich verteidige diesen Begriff, wenn er in einem emanzipatorischen Sinn verstanden wird: als Begriff zum Kampf gegen Ausgrenzung und Rassismus, als Forderung nach Respekt gegenüber Menschen, die sich nicht der dominierenden Kultur, auch nicht einer sogenannten deutschen Leitkultur unterordnen,
als Versuch, Schutzräume für Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlinge zu schaffen und gegen die repressiven Maßnahmen der die Mehrheitsgesellschaft repräsentierenden Staatsgewalt zu erhalten.
Ein unter diesem Label geführter Kampf gegen Assimilationszwänge und für das Recht, in den Herkunftsländern erlernte Lebensstile auch dann zu praktizieren, wenn sie sich erheblich von im Einwanderungsland gewohnten Mustern unterscheiden, ist ein notwendiger Kampf um Bürgerrechte,
allerdings, und das ist meine Einschränkung, nur solange es um Rechte von Individuen geht. Ein Recht von Gruppen, die ihnen Zugehörigen oder als zugehörig Defi nierte auf eine kulturell oder religiös festgelegte Lebensweise zu verpfl ichten und Nichtzugehörige als minderwertig oder verachtenswert zu bekämpfen, gibt es nicht.
Solche kollektiven Identitäten und Rechte werden im neofaschistischen Spektrum vor allem unter dem Etikett des Ethnopluralismus postuliert. Dieser Begriff geht auf den neurechten Theoretiker Henning Eichberg zurück.
Jedes Volk hat nach dieser Vorstellung eine spezifi sche Identität, die an eine spezifi sche Kultur in Religion, an spezifi sche Sitten und Normen, an eine bestimmte Sprache und nicht zuletzt an einen als angestammt betrachteten Siedlungsraum gebunden ist.
Und ich sage Ihnen auch, der Theoretiker Henning Eichberg hat zumindest inhaltlich in der Rede von Herrn Borrmann Pate gestanden.
Sie formulieren eine Pfl icht zur Differenz, denn Vermischung gilt als schädlich. Das hat Herr Borrmann hier auch erklärt.
die an den Sprachgebrauch sich fortschrittlich denkender Fürsprecher und Fürsprecherinnen einer multikulturellen Gesellschaft anlehnt, aber kehren es um
und beabsichtigen nichts weiter als Segregation, rassistische Ausgrenzung und der bevorzugte Zugang des eigenen Volkes zu den Ressourcen der Gesellschaft.
Von daher sage ich Ihnen deutlich: Wenn es also in dem Diskurs um die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur kulturellen Vielfalt geht, bleibt es unerlässlich, genau hinzusehen, wer da unter der Flagge der kulturellen Vielfalt oder der Völkerverständigung sich mit wem solidarisiert und verbindet, wer welche Ziele verfolgt. Denn für Barbarei darf es keine Toleranz geben, auch nicht unter dem Vorwand der Kultur, der Tradition, der Religion oder des Dialogs.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/988. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag der Fraktion DIE LINKE bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Ablehnung aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Kosten der Konzeption „Familienfreundliche Kommune“, Drucksache 5/979.
Antrag der Fraktion der FDP: Kosten der Konzeption „Familienfreundliche Kommune“ – Drucksache 5/979 –
Herr Ritter, ich bitte Sie, genau zuzuhören. Jetzt kommt’s, warum wir den Antrag gestellt haben: In der Landtagssitzung am 11. Mai …
Lassen Sie mich doch erst einmal anfangen, dann können wir das immer noch diskutieren. Wir haben doch noch Zeit.
In der Landtagssitzung am 11. Mai 2007 haben wir gemeinsam über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU beraten. Zielsetzung des Antrages war es, eine breite Öffentlichkeit für das Thema Familie zu sensibilisieren. Mittels eines Wettbewerbs sollten Kommunen und Unternehmen den Anreiz erhalten, ihre Strukturen auf Familienfreundlichkeit zu überprüfen. Mehr für Familien zu tun und damit mehr Kinder zu haben, ist nicht nur vor dem Hintergrund der Demografi e wichtig, denn eine junge dynamische Gesellschaft wirkt sich auch positiv auf alle anderen Lebensbereiche aus.
Mecklenburg-Vorpommern als Florida des Nordostens ist vielleicht eine schöne Fantasie für die Tourismusindustrie, die auf zahlungskräftige Senioren hofft, aber keine Realität, die Mecklenburg-Vorpommern für die Menschen im Land besonders lebenswert macht. Deshalb begrüßt die FDP-Fraktion jedes Anliegen, welches die Belange von Familien stärkt.