Wir lehnen das Staatsmonopol, was hier gesichert werden soll, ab. Statt den Staatlichen Lottoblock von der Konkurrenz abzuschotten, sollten wir über sinnvolle Konzessionsmodelle diskutieren.
Die Suchtvorbeugung wird lediglich vorgeschoben, um etwas Rechtswidriges zu erreichen – eine Gnadenfrist für das Kartell der Staatlichen Lottogesellschaften.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Die FDP schlägt dafür vor, die Steuern zu erhöhen. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Die Regelungen enthalten eine Beschränkung des freien Kapitalmarktes, Werbebeschränkungen, Wettbewerbsbeschränkungen und begrenzen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. SPD und CDU, und das haben wir eben gerade auch vom Ausschussvorsitzenden noch mal gehört, haben die Bedenken hinsichtlich der EU-Konformität selbst eingeräumt. Gleichwohl wollen Sie, meine Damen und Herren der Koalition, ihn heute ratifi zieren. Sie dürfen sich also ganz persönlich auf die Schulter klopfen, wenn das angekündigte Vertragsverletzungsverfahren zu Strafzahlungen führen wird. Schade nur, dass Sie nicht persönlich dafür haften werden, sondern, wie immer, ausschließlich die Steuerzahler.
Nach einer Schätzung des Finanzministeriums drohen dem Landeshaushalt im schlimmsten Falle circa 5,5 Millionen Mindereinnahmen, und das jährlich, meine Damen und Herren. Ob dies wirklich ein Worst-Case-Szenario ist oder doch eher eine realistische Zahl, wird sich zeigen.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Welche Steuern wollen Sie erhöhen dafür? – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
4. Ich verweise, Herr Methling, darauf, dass ein Verbot die Menschen im Zweifel nur zu ausländischen Anbietern treiben wird, auf die wir keinen Einfl uss haben und die auch keine Abgaben zahlen. Experten kamen vor einer Woche auf einer Veranstaltung beim TÜV Rheinland in Köln zu dem Ergebnis, dass die wesentlichen Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags technisch nicht umsetzbar sind. Weder kann der Zugang zu illegalen Onlineglücksspielen verhindert, noch kann der Zahlungsverkehr für solche Angebote unterbunden werden.
Sie, sehr geehrte Damen und Herren der Koalition, dürfen sich nach der heutigen Entscheidung also nicht nur für einen wissentlichen Verstoß gegen die EU-Verfassung und entsprechende Strafzahlungen im Vertragsverletzungsverfahren verantwortlich fühlen, sondern auch dafür, dass die Einnahmen aus den Zweckabgaben der Lotterien dramatisch einbrechen werden, dass es weni
ger Geld für die Sportförderung als bisher geben wird und dass mehrere Zehntausend Arbeitsplätze in Deutschland in Gefahr geraten. Angesichts dieser Argumente, meine sehr geehrten Damen und Herren, werbe ich noch mal dafür, den Antrag und das Gesetz abzulehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An diesem Kuddelmuddel können wir wieder mal sehen, dass unser Herrschaftssystem viel zu kompliziert geworden ist. Wir haben jetzt fünf Ebenen: EU, Bund, Land, Kreis, Gemeinde. Eigentlich sollte es so sein,
dass, wenn das Verfassungsgericht ein Urteil gefällt hat, das dann umgesetzt wird, dann sollte eigentlich Schluss sein. Aber darüber gibt es auch noch die EU-Kommission und es gibt das Grundgesetz und es gibt demnächst die europäische Verfassung,
die es noch nicht gibt, auch wenn Sie sie erwähnt haben, oder den Grundlagenvertrag oder was auch immer. Was immer wir im Landtag beschließen, ist sowieso zweitrangig, sondern es klärt sich irgendwo im juristischen Nirwana zwischen kommendem europäischen Grundlagenvertrag und Europäischem Obersten Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz.
Zum Vertrag selber. Einem Aspekt stimmen wir zu. Wir möchten auch, dass das staatliche Lotteriemonopol erhalten wird. Wenn Sie das Lotteriewesen nach und nach privatisieren, können Sie noch einen Schritt weiter gehen und das Steuerwesen auch noch privatisieren und private Steuereinnehmer einsetzen, wie es in Sizilien der Fall war bis in die 80er Jahre. Da freut sich die Mafi a.
Einen anderen Aspekt lehnen wir allerdings ab. Es geht hier gegen die Spielsucht. Das ist zwar an sich richtig, aber die Formulierungen im Staatsvertrag sind dermaßen ungenau, dass man nicht weiß, wie weit das eigentlich gehen soll. Man sollte sich wirklich auf Menschen beschränken, die diagnostizierbar von psychischen Störungen befallen sind, und sollte die Privatsphäre so weit wie möglich in Ruhe lassen. Dieser Glücksspielvertrag würde es auch ermöglichen, dass man selbst private Spielrunden, wo nur um geringe Beträge gespielt wird, behelligen könnte. Das lehnen wir ab. Wir brauchen keine zweite Prohibition und kein zweites Chicago 1930 und deswegen lehnen wir das ab.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland auf Drucksache 5/648. Der Innenausschuss empfi ehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1035, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/648 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/648 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU bei einer Gegenstimme, der Fraktion DIE LINKE bei fünf Stimmenthaltungen sowie Gegenstimmen der Fraktion der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/648 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/648 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU bei einer Gegenstimme, mit den Stimmen der Fraktion DIE LINKE bei sieben Stimmenthaltungen, mit den Gegenstimmen der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages, Drucksache 5/977, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 5/1098.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages (Glücksspielstaats- vertragsausführungsgesetz – GlüStVAG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/977 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Innenausschusses Herr Dr. Norbert Nieszery von der Fraktion der SPD.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In seiner 28. Sitzung am 14. November 2007 hat der Landtag diesen Gesetzentwurf der Landesregierung in Erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung federführend an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen. Diese Erste Lesung ist noch nicht einmal einen Monat her und
trotz der Mitberatung im Finanzausschuss haben wir heute bereits die Möglichkeit, die Zweite Lesung im Plenum durchzuführen.
Dieser Gesetzentwurf ist damit sehr zügig beraten worden. Dabei waren noch vor der Ersten Lesung Stimmen laut geworden, die eine Beratung zunächst verschieben wollten. Es gab Bedenken, die Erste Lesung durchzuführen, solange die Beratungen zum Staatsvertrag noch nicht abgeschlossen sind. Und über den Staatsvertrag zu dem Ausführungsgesetz haben wir ja gerade eben erst abschließend in Zweiter Lesung im Landtag beraten. Trotzdem haben wir die Erste Lesung und die Ausschussberatung zum Ausführungsgesetz bereits im November abgeschlossen. Es ist wirklich nicht gewöhnlich, schon über die näheren Verfahrensfragen und Zuständigkeiten zu reden, bevor die eigentliche Regelungsmaterie feststeht. Übrigens hat das im Ausschuss sogar der Innenminister eingeräumt und er hat zugesagt, dass es so etwas bei einer rein landesrechtlichen Regelung nicht geben werde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie wissen, gehört dieses Ausführungsgesetz untrennbar zu dem gerade im vorhergehenden Tagesordnungspunkt behandelten Staatsvertrag zum Glücksspielwesen. Und bei so einem Staatsvertrag kann der Landtag ohnehin nur Ja oder Nein sagen, ändern kann er ihn nicht. Wir haben gerade intensiv die Bedenken gegen die Neuregelung des Glücksspielwesens beraten und die Mehrheit der Abgeordneten hat sich für den Staatsvertrag entschieden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nachdem wir dem Staatsvertrag zugestimmt haben, brauchen wir jetzt dazu die passenden Ausführungsbestimmungen. Wir müssen regeln, wer für die Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspielen zuständig ist, wer die Einhaltung der Vorschriften aus dem Staatsvertrag überwacht, welche Bußgelder verhängt werden können und wie die Sperre von Spielsüchtigen ausgestaltet wird. Auch wenn hier die eine oder andere Abweichung von dem Verfahren in anderen Bundesländern denkbar sein mag, so bleiben doch die Spielräume für uns im Landtag eher gering.
Der Innenausschuss hat zu den hier vorgesehenen Verfahrens- und Zuständigkeitsregelungen beraten und empfi ehlt ebenso wie der mitberatende Finanzausschuss mehrheitlich die unveränderte Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem folgenden Gesetzentwurf zuzustimmen, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.