Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
Der Innenausschuss empfi ehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1098 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 23 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die Paragrafen 1 bis 23 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU bei einer Gegenstimme, der Fraktion DIE LINKE bei sieben Stimmenthaltungen sowie Gegenstimmen der Fraktion der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/977 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/977 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU bei einer Gegenstimme, der Fraktion DIE LINKE bei sieben Stimmenthaltungen sowie Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Fraktion der FDP angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts, Drucksache 5/810, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 5/1044.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/810 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Innenausschusses Herr Dr. Nieszery von der Fraktion der SPD.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In seiner 24. Sitzung am 9. September 2007 hat der Landtag diesen Gesetzentwurf der Landesregierung in Erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung federführend an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen.
Der Innenausschuss hat Ihnen dazu auf Drucksache 5/1044 seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht vorgelegt. Der Gesetzentwurf setzt den Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren vom 21. November 2003 um. Er sieht für kommunale Haushalte die Abkehr von der bisherigen kameralistischen Haushaltsführung und die Einführung der doppelten Buchführung vor.
Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf sollte eine geordnete Haushaltführung Voraussetzung dafür sein, dass Kommunen bereits ab dem 1. Januar 2008 einen Frühstart in der doppelten Haushaltsführung vornehmen können. Alle anderen Kommunen müssen spätestens am 1. Januar 2012 umstellen.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf in seiner 22. Sitzung am 11. Oktober 2007 eine öffentliche Anhörung der kommunalen Landesverbände durchgeführt. Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern und der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern haben die für einen Frühstart im Gesetz vorgesehenen Bedingungen einer geordneten Haushaltsführung abgelehnt. Entscheidend sei vielmehr die Leistungsfähigkeit der Kämmerei. Auch das Fehlen einer Konnexitätsprüfung wurde bemängelt. Nach Auffassung des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern unterfallen sowohl der mit der Einführung der Doppik verbundene Aufstellungsaufwand als auch die mit der Erweiterung der Aufgaben des Landrates als unterer staatlicher Rechtsaufsichtsbehörde ausgelösten Kosten dem Konnexitätsprinzip.
Die Fraktionen SPD, CDU, DIE LINKE und FDP haben sich gemeinsam bei Enthaltung der Fraktion der NPD dafür ausgesprochen, allen Kommunen einen Frühstart zum 1. Januar 2008 zu ermöglichen, und haben dementsprechend die ursprünglich für Frühstarter vorgesehene Voraussetzung einer geordneten Haushaltführung im vorliegenden Gesetzentwurf gestrichen.
Ein von der Fraktion DIE LINKE eingebrachter Änderungsantrag, der eine Konnexitätsprüfung vorschrieb, wurde mehrheitlich im Ausschuss abgelehnt.
(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Skandal! – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Sehr schade. – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Der überwiegende Teil der Ausschussmitglieder teilte die vorgebrachten Bedenken nicht. Der Umstellungsaufwand unterfällt nach Auffassung der Ausschussmehrheit nicht der Konnexität, da keine neue Aufgabe übertragen wird. Vielmehr ist die Haushaltsführung ureigene Aufgabe der Kommunen.
Umstritten war auch, ob der Aufwand der unteren Rechtsaufsichtsbehörde für die Prüfung der Frühstarter überhaupt konnexitätsrelevant sein könne. Schließlich wird der Landrat hier als untere staatliche Verwaltungsbehörde tätig, nicht als Vertreter der kommunalen Ebene. Der Landkreistag hat allerdings darauf hingewiesen, dass hier eine ergänzende Ausdehnung des Konnexitätsbegriffes notwendig sei. Ansonsten könnte allzu leicht die Vereinbarung zur Konnexität umgangen werden, die zwischen den kommunalen Landesverbänden und der Landesregierung geschlossen wurde. Im Ergebnis hat der Ausschuss unter Berufung auf den Städte- und Gemeindetag sowie auf kommunalpolitische Mandatsträger die Aufnahme einer Klausel zur Prüfung der Konnexität bei der Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechtes abgelehnt. Der mitberatende Finanzausschuss empfi ehlt mehrheitlich die unveränderte Annahme.
Meine Damen und Herren, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf festgeschriebene Einführung der doppelten Buchführung ist ein wichtiger Schritt zur besseren
Planbarkeit und Verständlichkeit kommunaler Haushaltsführung, auch für die ehrenamtlich tätigen Kommunalpolitiker.
Die Doppik ermöglicht eine deutlich bessere Darstellung der Auswirkung kommunalpolitischer Entscheidungen auf das Vermögen, aber auch den einfacheren interkommunalen Vergleich von Personalbeständen und Verschuldung. Schließlich können dadurch auch die Kommunalbetriebe besser im Gesamtbild der Kommunalfi nanzen erfasst werden. Eine möglichst große Zahl von Frühstartern führt dabei zu einem Informationsgewinn für die nachfolgenden Kommunen. Da eine geordnete Haushaltsführung spätestens bei der zwingenden Umstellung zum 1. Januar 2012 ohnehin nicht mehr Voraussetzung ist, soll dieses Kriterium von Anfang an entfallen. So kann gerade in der Praxis erprobt werden, ob den Kommunen ohne geordnete Haushaltsführung besondere Schwierigkeiten bei der Haushaltsumstellung entstehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie daher, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu folgen und dem Gesetzentwurf mit der vorgesehenen Änderung zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beinhaltet ein sehr wichtiges Reformvorhaben für die Kommunen in unserem Land. Auf der Grundlage des Gesetzes wird das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen von der Kameralistik in die Doppelbuchführung umgestellt. Die Umstellung beginnt in einigen Pilotkommunen bereits zum 1. Januar 2008. Vor diesem Hintergrund bin ich mir sicher, dass einige Kämmerer im Land bereits dringend auf diesen unseren heutigen Beschluss warten.
Der Gesetzentwurf besteht aus drei großen Teilen. Er beinhaltet zum einen das Gesetz zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen sowie zum anderen Änderungen in der Kommunalverfassung, dem Kommunalprüfungsgesetz, dem kommunalen Versorgungsgesetz und dem KAG.
Meine Damen und Herren, am wichtigsten ist aber sicherlich das Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz, denn es regelt den Übergang vom bisherigen kameralen Rechnungssystem zur kommunalen Doppik. Dafür trifft das Gesetz beispielsweise Regelungen über die Erstellung und die Korrektur der Eröffnungsbilanz, die wie bei jedem Unternehmen Grundlage für die doppelte Haushaltsführung ist.
In untermittelbarem Zusammenhang damit stehen die notwendigen Änderungen in weiteren Gesetzen. Die Änderung der Kommunalverfassung bezieht sich im Wesentlichen auf den Abschnitt 4 zur Haushaltswirtschaft.
Dieser wird neu gefasst. Im Kommunalprüfungsgesetz werden die Vorschriften zur örtlichen Rechnungsprüfung an die Erfordernisse des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens angepasst. Schließlich dienen die Änderungen im kommunalen Versorgungsverbandsgesetz und im Kommunalabgabengesetz der Anpassung von Begriffl ichkeiten. Hier will ich beispielhaft die Begriffe „Einzahlungen“ und „Auszahlungen“ sowie „Erträge“ und „Aufwendungen“ nennen.
Meine Damen und Herren, im Innenausschuss haben wir im Gesetzentwurf der Landesregierung eine wichtige Änderung vorgenommen. Der sogenannte Frühstart steht nun allen Kommunen zum 1. Januar 2008 offen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Anforderung einer geordneten Haushaltsführung wird nicht aufrechterhalten. Die Begründung hierfür liegt auf der Hand: Durch die Frühstarter sollen Erfahrungen gesammelt werden. Diese sollen genutzt werden, um im Jahre 2012, wenn alle Kommunen auf die doppelte Buchführung umstellen müssen, aus Fehlern lernen zu können.
Trotz der Bemühungen der Kommunen und des Innenministeriums um eine geordnete Haushaltsführung und eine Entschuldung der Haushalte wird es auch im Jahre 2012 noch Gemeinden und Landkreise geben, die keine geordnete Haushaltsführung vorweisen können. Für diese Kommunen ist es wichtig, dass vor ihnen schon andere Kommunen mit problematischer Haushaltslage ihr Rechnungswesen umgestellt haben. Erfahrungen gesunder Kreise und Gemeinden sind zwar wichtig, Lösungen für schwierige Fälle zur Hand zu haben, ist nach meiner Einschätzung aber noch bedeutender. Die kommunalen Spitzenverbände haben deswegen in unseren Beratungen diese Änderung begrüßt. Der in der Ausschussberatung anwesende Vertreter des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern brachte diese Frage mit den Worten auf den Punkt: Die Einführung der kommunalen Doppik hänge nicht von geordneter Haushaltsführung, sondern von einer leistungsfähigen Kämmerei ab.
Meine Damen und Herren, mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist auch eine Neuausrichtung der kommunalen Finanzpolitik nach dem Prinzip der integrativen Gerechtigkeit verbunden. Danach soll der gesamte Ressourcenverbrauch einer Periode regelmäßig durch Erträge derselben Periode gedeckt werden, um nachfolgende Generationen nicht weiter zu belasten. Dieses Ziel der Reform des Gemeindehaushaltsrechts macht deutlich, dass es sich um einen dringend erforderlichen und zukunftsweisenden Gesetzentwurf handelt. Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf deswegen zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch die Fraktion DIE LINKE wird dem Gesetzentwurf zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts mehrheitlich zustimmen.
Im Innenausschuss wurde der Gesetzentwurf mit den beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der demokratischen Fraktionen angenommen. Die Anhörung und
die Beratungen wurden insbesondere von den schon genannten zwei Themen, nämlich den Fragen der Frühstarter und der Konnexität, bestimmt. Und ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen: Es handelt sich um doppelte Haushaltsführung. Ich will nicht alles bereits Gesagte wiederholen, aber es war in der Tat ein wohltuendes Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden, dass wir nicht die Frage von geordneter Haushaltswirtschaft oder sprich ausgeglichenen Haushalten als Voraussetzung für Frühstarter eingegrenzt haben.
Was die Frage der Konnexität betrifft, der Ausschussvorsitzende hat es deutlich gemacht, hier konnte dieses breite Einvernehmen leider nicht erzielt werden. Mit der Anzeigepfl icht der Frühstarter beziehungsweise der daraus resultierenden Prüfungsaufgabe der Rechtsaufsichtsbehörden liegt nach Auffassung insbesondere des Landkreistages ein Fall von Konnexität vor. Sie, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, mochten letztlich keinen Konnexitätsfall erkennen. Meine Fraktion hatte daher gewissermaßen als Kompromiss vorgeschlagen, dass die Landesregierung gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden spätestens bis 31.12.2009 prüft, ob und inwiefern durch dieses Gesetz eine Veränderung bestehender kommunaler Aufgaben erfolgt und das Land daher fi nanzielle Mehrbelastungen aufgrund unserer Verfassungslage der strikten Konnexität anzugleichen hätte. Und ich sage noch mal deutlich: Es handelte sich lediglich um einen Prüfauftrag, nicht um die Aussage meiner Fraktion beim Änderungsantrag, dass es sich hier um Konnexität handelt. Auch dieser Kompromiss wurde leider von Ihnen nicht mitgetragen. Es wird Sie sicher nicht verwundern, dass wir bei der Umsetzung des Gesetzes diese Frage im Rahmen der Selbstbefassung im Innenausschuss oder Finanzausschuss erneut hinterfragen werden.
Aber ich möchte am Ende auch deutlich machen, viele Kommunalpolitiker, nicht nur die Kämmerer, Herr Lietz, freuen sich auf die neue Herausforderung der Doppik. Ich glaube, gerade für viele Kommunalpolitiker ist es eine Herausforderung in Hinsicht Klarheit und Wahrheit des Haushaltes und der besseren Nachvollziehbarkeit der kommunalen Haushalte. Ich halte das für einen richtigen Schritt im Rahmen der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Deswegen stimmt meine Fraktion mehrheitlich zu. – Ich danke Ihnen.