Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der eine oder andere von Ihnen mag vielleicht denken, dass Fragen, wie Kommunen ihre Buchführung zu organisieren haben, nicht unbedingt zu den Highlights des parlamentarischen Verfahrens gehören.
Ich halte eine solche Einschätzung – und da stimmen wir völlig überein, Herr Professor Methling – in der Tat nicht für zutreffend, denn das, was hier heute Gegenstand
unserer Diskussion und unserer Beschlussfassung ist, ist keineswegs nur die Frage: Wie regeln die eigentlich ihre Buchführung? Zugegeben, Buchführung hat eigentlich eine dienende Funktion. Sie dient dazu, uns zu zeigen, wie unsere Situation ist. Aber die Frage ist doch: Wie leistungsfähig ist sie dabei, was tut sie dabei eigentlich, was deckt sie auf? Das Interessante ist, und das ist die Kritik an der heutigen Regelung der Kameralisitk: Was deckt sie eigentlich nicht auf?
Und ich denke, meine Damen und Herren, wir greifen nicht zu hoch, wenn wir sagen, dass mit der Einführung der Doppik im kommunalen Haushaltswesen ein Paradigmenwechsel in der kommunalen Finanzwirtschaft verbunden sein wird. Die Doppik selbst ist kein Steuerungsinstrument, mit ihr lassen sich aber steuerungsrelevante Informationen weitaus umfänglicher und vielleicht auch wesentlich effi zienter als bei der Kameralistik bereitstellen. Doppik schafft, wenn wir sie ergänzen und erweitern um eine integrierte Kostenleistungsrechnung, vor allen Dingen Transparenz über das Ressourcenaufkommen, den Ressourcenverbrauch, über die Zusammensetzung unserer kommunalen Schulden und unseres Vermögens.
Insofern, meine Damen und Herren, erreichen wir hiermit wichtige Voraussetzungen für eine dezentrale und eine outputorientierte Steuerung des Ressourceneinsatzes, was zur Erhöhung von Effektivität und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns beitragen wird. Davon bin ich überzeugt. Wir haben also nicht nur eine Neuregelung von Buchführungsverfahren vor uns, sondern ein wichtiges Reformelement für unsere kommunale Haushaltswirtschaft.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, dass ich auf zwei Fragen eingehe, die bei meinen Vorrednern bereits eine Rolle gespielt haben, weil sie auch unsere Ausschussberatungen geprägt haben.
Das eine ist das Thema Frühstarter. Hierzu haben meine Vorredner Dr. Nieszery, Herr Lietz und Frau Měšťan bereits wesentliche Aspekte genannt. Ich möchte diese Aspekte um einen Aspekt erweitern, ohne dass ich den Vorrednern widersprechen möchte, der mir besonders wichtig erscheint. Dadurch, dass wir diese im Gesetzentwurf ursprünglich vorhandene Klausel, dass die Doppik nur dann eingeführt werden darf, wenn die Kommune über eine geordnete Haushaltsführung verfügt, gestrichen haben, sind wir ohne Weiteres in der Lage, auch kreisfreie Städte in den Kreis der Frühstarter mit aufzunehmen. Ansonsten wäre das wegen der bekannten Haushaltsprobleme der Mehrzahl der kreisfreien Städte sehr schwierig gewesen. Ich halte es für einen Gewinn, dass wir auch die eine oder andere kreisfreie Stadt im Kreise der Frühstarter werden begrüßen dürfen. Ich glaube, für die Einführungsphase ist dies sehr wichtig.
Ein zweiter Aspekt, den ich ansprechen möchte aus den Ausschussberatungen, ist das Thema Konnexität, insbesondere weil es hier aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE thematisiert worden ist.
Nun, meine Damen und Herren, wenn wir uns das Ausschussprotokoll anschauen, dann werden wir feststellen können, dass auch die Vertreter der kommunalen Verbände in dieser Frage sehr vorsichtig und sehr zurückhal
tend argumentiert haben. Zugegeben, beim Landkreistag war die Orientierung darauf, dies könne Konnexität sein, etwas konnex sein, etwas deutlicher. Beim Städte- und Gemeindetag allerdings war hier eine deutliche Zurückhaltung durchaus erkennbar. Und ich will gern einräumen, dass mir das Verfahren, das Frau Měšťan hier noch einmal präsentiert hat, nämlich nach einer gewissen Zeit eine Prüfung durchzuführen, anfänglich durchaus sympathisch gewesen ist. Ich kann aber hier sagen, dass ich zu der Überzeugung gekommen bin, hier keinen Konnexitätsfall zu sehen, nachdem ich mich mit einer Reihe von Kommunalpolitikern unterhalten habe. Und wenn mir Kommunalpolitiker selbst sagen, sie halten dies nicht für einen Fall von Konnexität, dann, meine Damen und Herren, motiviert mich das doch durchaus zu sagen, gut, wenn die Kommunalpolitiker selbst es nicht so sehen, dann sollten wir hier nicht die berühmte alte Dame über die Straße bringen, die gar nicht hinüber möchte. Deshalb mein Stimmverhalten.
Ein Letztes, meine Damen und Herren. Ich möchte das Verfahren, mit dem dieses Gesetz zustande gekommen ist, ausdrücklich loben. Auch die kommunalen Verbände haben dies getan, zuletzt im Rechenschaftsbericht des Geschäftsführers des Städte- und Gemeindetages auf der Sitzung des Landesausschusses seines Verbandes. Die Landesregierung hat hier sehr frühzeitig die kommunalen Verbände, kommunale Praktiker mit in die Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes einbezogen. Dieses hat sich ganz offenkundig ausgezahlt. Die Zahl der Konfl iktpunkte war am Ende sehr gering. Und ich denke, auch hier haben wir im Innenausschuss vernünftige Lösungen gefunden. Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wurde in den Medien gelegentlich behauptet, jetzt auch von Herrn Müller von der SPD, dass die Kommunen selbst darum betteln würden, die Umstellung der Haushaltsführung von der Kameralistik auf die Doppik unbedingt allein bezahlen zu dürfen, und dass Sie es wären, die das Prinzip der Konnexität hier auf keinen Fall zur Anwendung gebracht sehen wollten.
Während der letzten Anklamer Stadtvertretersitzung fragte ich daher den dortigen Kämmerer, was er davon hielte. Der sah das ganz anders und versicherte glaubhaft, er habe sich zum Bezahlen nicht freiwillig gemeldet. Ich glaube nicht, dass er einen seltenen Einzelfall darstellt. Ich nehme eher an, dass die Kommunalpolitiker, die Herr Müller kennt, solche Einzelfälle darstellen. Dass die Einführung der Doppik ein Fortschritt sei, das gestand er zu, das dürfte auch die Mehrheitsmeinung sein. Immerhin waren es ja die kommunalen Spitzenverbände selbst, die auf die Umstellung gedrungen haben, bis sich die Landesregierung dem endlich anschloss. Nur leider wird hier nach dem Prinzip verfahren: Neue Ideen sind umgehend zu bestrafen. Am sichersten ist man in diesem Staat dann, wenn man sich nicht rührt. Hätten
die Kommunen keinen Laut von sich gegeben und wären sie im alten Trott geblieben, dann müssten sie jetzt überlegen, wie sie diese neue Last schultern sollten. Zudem bekommen sie es jetzt mit einer weiteren Charakteristik dieses real existierenden BRD-Rechtsstaates zu tun.
Gesetzliche Vorschriften sind unendlich dehnbar, wobei meist so vorgegangen wird, dass Begriffe einfach anders interpretiert werden, wie zum Beispiel der Begriff „öffentliche Aufgabe“. Vorschriften der Landes- und der Kommunalverfassung legen fest, dass bei öffentlichen Aufgaben, die das Land den Kommunen auferlegt, dieses für die entstehenden Aufwendungen auch aufzukommen hat. Wie trickst man sich da raus? Man behauptet einfach, es liege überhaupt keine öffentliche Aufgabe vor, keine öffentliche Aufgabe im Sinne der Vorschriften. Das Land erlässt ein Gesetz. Das erscheint mir zunächst die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe zu sein. Noch ist so etwas nicht die Privatsache vom Herrn Ministerpräsidenten. Die Kommunen setzen das Gesetz um. Auch das sieht für das unbewaffnete Auge wie eine öffentliche Aufgabe aus. Und worum geht es? Es geht um die kommunale Haushaltung – und die habe ich immer für eine öffentliche Kernaufgabe gehalten – inklusive Umstellungen auf andere Buchhaltungsmethoden. Als Gegensatz zu einer öffentlichen Aufgabe sieht die Landesregierung behördeninterne organisatorische Instrumente. Und so eines sei die Doppik.
Wir meinen, dass das eine künstliche Unterscheidung ist. Wenn eine Kommune zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben ihre interne Organisation und Buchhaltung umstellen muss, dann gehört das natürlich auch zur öffentlichen Aufgabe. Es ist deren Innenansicht. Weil dies verkannt wird, lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Und angesichts des ständigen Computers- und Softwarechaos in den Sozialbehörden wollen wir mal beten, dass das hier nicht auch an den Problemen der EDV scheitert, wenn etwa jede Kommune ein anderes Programm fährt, das dann oben nicht zusammenpasst. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf befasst sich mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts. Es wird Sie natürlich nicht verwundern, dass die FDP mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts in Mecklenburg-Vorpommern einverstanden ist. Natürlich stoßen Sie dort auf ein offenes Ohr. Die Einführung eines solchen Haushaltsrechtes wird gerade von den Liberalen seit Jahren gefordert, bietet es doch die Möglichkeit, die Finanzwirtschaft in den Kommunen nicht nur für die ehrenamtlich engagierten Politiker, sondern auch für die Bürger transparenter zu gestalten.
In diesem Zusammenhang lassen Sie mich kurz eine persönliche Anmerkung machen: Es ist nach meiner Auffassung für die Kommunalpolitiker doch eigentlich egal, ob es sich um die Doppik oder Kameralistik handelt. Es ist immer wichtig, dass die ehrenamtlichen Politiker unseres Landes auch die Chance haben, die notwendige Kontrolle überhaupt auszuüben. Meiner Ansicht nach wird gerade an dieser Stelle das Ehrenamt oft mit Aufgaben und Problemen überfrachtet, die eine Kontrollfunk
tion der Kommunalpolitiker nahezu unmöglich macht. Viel interessanter ist aber, dass die Jahresabschlüsse der eigenen kommunalen Gesellschaften grundsätzlich besser zu durchschauen wären. Die Kosten- und Leistungsrechnung, eines der wichtigsten Instrumente für ein permanentes Controlling, fi ndet somit bald Einzug in die Finanzpolitik der Kommunen.
Aber eines muss uns immer klar sein: Die Umstellung des Rechnungswesens ändert nichts an der Haushaltssituation der Kommunen im Land selbst. Das neue Gemeindehaushaltsrecht wird einen gewissen Erziehungseffekt für die Entscheidungsfi ndung in den Kommunalparlamenten mit sich bringen, denn gerade die Folgekosten einer Investition, die häufi g vergessen werden, sind so besser ersichtlich. Niemand kann sich mehr herausreden, von den Kosten, die in der Folge gekommen sind, nichts gewusst zu haben. In den Ausschüssen wurden viele Änderungen vonseiten des Städte- und Gemeindetages eingebracht und auch umgesetzt. Als Beispiel ist das Thema Frühstarter genannt.
Ich möchte aber in diesem Rahmen auch auf die Umstellungskosten für die Kommunen hinweisen. Die entstehenden einmaligen Umstellungskosten, die von den Kommunen zu tragen sind, sind doch noch etwas detaillierter zu hinterfragen. Wir können jetzt darüber streiten – Herr Müller hat es gesagt –, ob das Konnexitätsprinzip hier Anwendung fi ndet oder nicht. Klar ist aber, dass die Kommunen auf den derzeit nicht ermittelbaren Umstellungskosten sitzen bleiben werden. Hier geht es nach meiner Auffassung um nicht zu unterschätzende Kosten, denn die Komplexität des Problems selbst, die mit der Ermittlung zusammenhängt, wird natürlich die Frage aufwerfen, wie hoch die Kosten sind. Das ist aus meiner Sicht auch nicht unbedingt absehbar. An dieser Stelle muss die Frage aufgeworfen werden, ob die Landesregierung hier nicht in der Pfl icht ist.
Ich fordere Sie auf, entsprechend zu handeln und den Kommunen unseres Landes insbesondere hierbei fi nanziell zu helfen. Die FDP-Fraktion wird dem Gesetzentwurf trotzdem zustimmen, auch wenn die Bedenken bleiben, die insbesondere die Frage der Umstellungskosten, ich hatte es eben genannt, betreffen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts auf Drucksache 5/810. Der Innenausschuss empfi ehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1044 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/1044 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/1044 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sportfördergesetzes, Drucksache 5/976, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 5/1099. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1106 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sportfördergesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/976 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Innenausschusses Herr Dr. Nieszery von der Fraktion der SPD.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In seiner 28. Sitzung am 14. November 2007 hat der Landtag diesen Gesetzentwurf der Landesregierung in Erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung federführend an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss, den Bildungsausschuss und den Sozialausschuss überwiesen. Bereits mit dem Sportfördergesetz vom 9. September 2002 werden die Grundzüge der Sportförderung langfristig geregelt, die Autonomie des Sportes gesichert und die Sportentwicklung als Teil der Landesentwicklung unterstützt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern steht damit zu seiner Verantwortung für die vielen Mitglieder der Sportvereine im Land, die ehrenamtlich oft ein ganz erstaunliches Engagement für die Gemeinschaft an den Tag legen.
Gerade unser dünn besiedeltes Flächenland wäre ohne den Breitensport sehr viel ärmer, denn in unserem Land tragen die Erfolge unserer Spitzensportler ganz erheblich zu einer positiven Identifi kation mit unserer Heimat bei. Insbesondere durch die langfristig festgeschriebene Finanzierungsregelung gewährleistet das Gesetz die notwendige Planungssicherheit für die Sportverbände und -vereine im Land. Das Sportfördergesetz sieht dabei in Anlehnung an die Wahlperiode des Landtages vor, dass nach vierjähriger Dauer eine Anpassung der Förderungshöhe erfolgen soll. Zum ersten Mal greift diese Vorschrift ab dem 1. Januar 2008.