Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Der hier vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Sportfördergesetzes sieht abweichend von dem geltenden Gesetz vor, den Turnus für die regelmäßige Überprüfung der Förderhöhe entsprechend der verlängerten Legislaturperiode auf fünf Jahre anzupassen. Die Landesregierung hat entsprechend dem gesetzlichen Auftrag die Höhe der Förderung für den Sport überprüft. Sie schlägt mit dem Gesetzentwurf vor, den gesetzlichen Förderbetrag in Höhe von 8,2 Millionen Euro weiterhin zu garantieren. Aufgrund der sinkenden Bevölkerungszahlen steigt bereits damit der Zuschuss je Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns.

Bereits in der Beratung zum Doppelhaushalt haben sich die Fraktionen von CDU und SPD darüber hinaus darauf verständigt, für die nächsten zwei Jahre höhere Zuweisungen für die Sportförderung vorzusehen. Dabei geht es aber um gezielt eingesetzte Mittel, die außerhalb der allgemeinen Förderung nach dem hier zu beratenden Sportfördergesetz laufen. Sowohl der mitberatende Finanzausschuss als auch der mitberatende Bildungs- und schließlich der Sozialausschuss empfehlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Auch der Innenausschuss hat sich vor diesem Hintergrund und insbesondere mit Blick auf die für den Doppelhaushalt 2008/2009 vorgesehene zusätzliche Sportförderung einvernehmlich für die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes entschieden. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu folgen und dem unveränderten Gesetzentwurf zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Herr Dr. Nieszery.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Waldmüller von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der heutigen Zweiten Lesung sollen die Änderungen zum Sportfördergesetz beschlossen werden. Schon vor einem Monat bin ich auf die Inhalte eingegangen, deshalb möchte dies jetzt nur noch kurz tun. Im Sportfördergesetz sind die Grundzüge der Sportförderung verankert. Mit einer Ausstattung von 8,2 Millionen Euro erhält der Landessportbund für die nächsten fünf Jahre eine Planungssicherheit, um die sehr weitreichenden Aufgaben des Sports in Mecklenburg-Vorpommern zu gewährleisten. Dieses Geld wird im Landessportbund mit seinen 220.000 Mitgliedern, 1.825 Sportvereinen, 18 Kreis- und Sportbunden und 45 Landesfachverbänden dringend gebraucht. In unserem Land sind immer mehr Frauen und Männer im Sportverein aktiv. Diese Steigerung der Mitgliederzahlen ist äußerlich, Entschuldigung, äußerst erfreulich.

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Äußerlich erfreulich. – Irene Müller, DIE LINKE: Äußerlich erfreulich. Das war ein Freud’scher Fehler.)

Die Kehrseite ist aber, dass bei geltender Pro-Kopf-Förderung dieser Zuwachs indirekt zu einer Kürzung der Fördermittel führt.

Aber, meine Damen und Herren, die Sportförderung ist gerade in unserem Flächenland wichtig, denn durch die Sportförderung kann in Mecklenburg-Vorpommern ein fl ächendeckendes Netzwerk des Sports vorgehalten werden. Dieses Netzwerk schafft die Grundlage dafür, dass für alle Altersgruppen ein gesellschaftliches Zusammenleben gefördert wird, eine sinnvolle Freizeitbetätigung für Kinder und Jugendliche vorhanden ist, und dieses insbesondere – das habe ich beim letzten Mal schon gesagt – vor dem Hintergrund der Gefahren des Extremismus, die gerade im jugendlichen Alter am Größten sind. Hier reden wir von einer Investition in die Prävention durch den Sport. Das ist besser als das Bekämpfen. Aber auch der Spitzensport, die Vorbilder der Jugend, hat hier seine Heimat.

Die Beispiele zeigen die unbestrittene Wichtigkeit des Sports. Deshalb – das wurde gerade erwähnt – wurden im Doppelhaushalt 2008/2009 500.000 Euro mehr für Kinder- und Jugendförderung im Sport und Sportstättenbau, Sportgerätebau eingestellt. Diese Aufstockung ist dringend notwendig, damit bestehende Strukturen erhalten werden können.

Meine Damen und Herren, ich möchte jedoch nicht verhehlen, dass ich es persönlich – und das sage ich für mich persönlich – lieber gesehen hätte, die Erhöhung von 500.000 Euro wäre im Sportfördergesetz vorgenommen worden.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gut. Wir bringen einen Antrag ein, dann können Sie zustimmen.)

Verstehen Sie mich nicht falsch.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Wir haben es ganz gut verstanden.)

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich freue mich über das erzielte Ergebnis, keine Frage. Jedoch haben wir eines, denke ich, nicht erreicht, und zwar die Kalkulierbarkeit über die Laufzeit des Gesetzes.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Meine Damen und Herren, was könnte passieren? Bei der nächsten Haushaltsberatung könnte die zusätzliche Förderung auf dem Prüfstand stehen.

(Zuruf von Heike Polzin, SPD)

Ich gehe aber davon aus, dass auch dann wieder für den Erhalt der Strukturen im Sport gestimmt und eine Kontinuität weiterhin beschlossen wird.

Meine Damen und Herren, ich will noch einen anderen Aspekt einbringen, warum der Sport neben den zitierten Aufgaben so wichtig ist. Ich denke, der Sport ist ein Grundpfeiler unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Dies gilt es zu wahren und wie den eigenen Augapfel vor Missbrauch zu schützen. Lassen Sie mich das bitte erklären: Es gibt keinen anderen Bereich, in dem so viele ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger beteiligt sind. Diese Ehrenamtlichen geben ihre Zeit und ihre Kraft für ihre Mitmenschen und fördern so das gesellschaft

liche Miteinander. Sport fördert das Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen und trägt gerade in diesem Altersbereich wesentlich zur Integration bei. Heranwachsende Kinder und Jugendliche machen beim Sport ihre ersten lebensprägenden Erfahrungen. Sie lernen, was eine Mannschaft ist, was Teamgeist ist, sie lernen Regeln, sie empfangen und empfi nden Fairness, sie lernen die Achtung vor dem Gegner im Spiel und sie lernen, mit Misserfolgen umzugehen.

Meine Damen und Herren, das sind Lehren fürs Leben. Das Vermitteln von Werten wird im Sport gelebt. Was möchte ich sagen? Der Sport ist unersetzlich für unser gesellschaftliches Miteinander. Wenn wir über Migration sprechen und Teilhabe an der Zivilgesellschaft, dann tut dies genau der Sport. Er leistet einen erheblichen Beitrag zur Integration, er löst Menschen aus der Isolation, und zwar nicht nur Migrantinnen und Migranten. Und natürlich ist Sport auch für unser aller Gesundheit gut.

Meine Damen und Herren, warum sage ich das? Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass die Sportförderung kein Experimentierfeld für Einsparpotenziale ist. Das sage ich im Hinblick auf die Haushaltsjahre 2010 und 2011.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Warten wir es mal ab!)

Die Sportminister haben einstimmig beschlossen, Sport als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Das ist der richtige Weg, dem wir auch künftig Rechnung tragen müssen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wir werden auf das Abstimmungsverhalten von Herrn Waldmüller achten. – Irene Müller, DIE LINKE: Herr Waldmüller macht das.)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch einmal dem Landessportbund für die Leistungen danken und selbstverständlich allen 230.000 ehrenamtlichen Sporttätigen. Sie können sicher sein, dass sie mit der CDU einen verlässlichen Partner haben. Deshalb wird meine Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist aber schade.)

Danke schön, Herr Waldmüller.

Das Wort hat jetzt der Vizepräsident und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE Herr Bluhm.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Bedeutung des Sportes für unser Land habe ich mich in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes bereits ausführlich befasst. Heute möchte ich mich vor allem mit der Finanzierung des Landes für den Sport in unserem Land beschäftigen. Der Sport übernimmt – das hat die bisherige Debatte deutlich gemacht – eine Vielzahl von gesellschaftlichen Aufgaben und trägt damit maßgeblich zu der gesellschaftlichen Entwicklung bei uns im Lande bei, fördert das Ansehen und die Bekanntheit des Landes, hilft manchmal auch dabei, gesellschaftliche Probleme zu mindern. Die fi nanzielle Unterstützung des Landes für den Sport war und ist gut

angelegt und die Rendite kann sich sehen lassen. Nicht zuletzt auf dem Parlamentarischen Abend des Sports vor wenigen Wochen hat das in den Reden aller eine Rolle gespielt, allerdings auch, dass das, was im Moment fi nanziell im Gesetz ausgeführt ist, für die Zukunft wohl wenig auskömmlich sein wird.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Nun haben die Koalitionsfraktionen, der Ausschussvorsitzende hatte es hier deutlich gemacht, im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen, die Zuschüsse an Sportvereine und den Sportstättenbau im Breitensport zu erhöhen. Damit haben die Koalitionäre anerkannt, das will ich zugestehen, dass die positive Mitgliederentwicklung trotz abnehmender Gesamtbevölkerungszahl, die Preissteigerung bei den Betriebskosten sowie die Mehrwertsteuererhöhung die fi nanziellen Grundlagen der Sportverbände und Sportvereine schmälern. Und um Missverständnissen vorzubeugen, die Erhöhung der Mittel für die Sportförderung an sich begrüßen wir ausdrücklich, aber das Problem liegt bei der haushaltsrechtlichen Ausgestaltung. Aus unserer Sicht ist das gewählte Verfahren hier der falsche Weg. Ich will das auch begründen:

Erstens. Die Mittel sollen außerhalb des vorliegenden Gesetzes zweckgebunden veranschlagt werden. Damit sind sie von vornherein an bestimmte Voraussetzungen gebunden und stehen nicht dem Landessportbund für die eigene Schwerpunktsetzung zur Verfügung.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Sie sind die Spielwiese des Innenministers. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Wo ist er denn?)

Ich habe bisher nicht gehört, dass es zu Beanstandungen an der Verwendung der Finanzmittel des Sportfördergesetzes durch den Landessportbund gekommen wäre. Im Gegenteil, so effi zient und nutzbringend wie die Finanzmittel durch den LSB eingesetzt und verwaltet wurden, würde ich mir das für alle Fördermittel dieses Landes wünschen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Zweitens. Der im Paragraf 10 des Sportfördergesetzes festgelegte Betrag von 8,2 Millionen Euro bleibt unverändert. Im Sinne des Sportes wäre es allerdings viel sinnvoller, ihn mit den zusätzlichen 500.000 Euro auf 8,7 Millionen Euro aufzustocken und damit die Verbindlichkeit bis zum Jahr 2012 herzustellen. Um dies zu erreichen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegt Ihnen der Änderungsantrag meiner Fraktion vor, zu dem ich namens meiner Fraktion namentliche Abstimmung beantrage.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Heike Polzin, SPD: Das war klar. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: So ist das.)

Ich habe bereits im Jahre 2002 an den Verhandlungen zum Sportfördergesetz teilgenommen und nicht vergessen, welch lange Diskussionen es mit dem Finanzministerium gab, um überhaupt einen festen Betrag im Sportfördergesetz festzulegen, der über die Gestaltungsdauer und Geltungsdauer eines Landeshaushaltes hinausging. Offensichtlich, um es mal sportlich zu formulieren, sind diesmal die Sportpolitiker der Koalition im Wettkampf

mit dem Finanzministerium unterlegen. Aus unserer Sicht ist deswegen die geplante Erhöhung im Haushaltsplan 2008/2009 für die Koalition kein wirklicher Sieg, nein, nicht mal ein Unentschieden, sondern der Sieger ist die Exekutive gegenüber der koalitionären Legislative.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Drittens. Eine Erhöhung der Summe des Sockelbetrages um 500.000 Euro wäre zudem unschädlich. Liest man nämlich dann in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf von 2002 nach, dann kann man sehen, dass zur Hälfte einer Legislaturperiode ohnehin eine Prüfung der Höhe der Zuwendungen nach dem Sportfördergesetz vorgesehen ist. Dabei wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass eine mögliche Anpassung nach oben und unten möglich ist.

An diesen Festlegungen hat sich auch mit der Verlängerung der Laufzeit von vier auf fünf Jahre nichts geändert. Der Unterschied besteht einzig darin, dass mit der jetzigen Regelung dann im Herbst 2009, meine Damen und Herren, in den Zeiten des Bundestagswahlkampfes in den Debatten zum Doppelhaushalt 2010/2011 erneute Diskussionen zur Ausgestaltung der Sportförderung notwendig sind. Und nach dem Anspruch des Sportfördergesetzes auf Planungssicherheit langfristiger Art sieht das wohl nicht aus.

Ich kann also nur feststellen, eine Erhöhung des Betrages in Paragraf 10 des vorliegenden Gesetzentwurfes wurde umgangen. Hoffen wir, dass die Haushaltslage des Landes zu einem späteren Zeitpunkt genauso gut oder besser ist als jetzt. Wenn das nicht so sein sollte, könnte der Passus in der Koalitionsvereinbarung greifen, dass die Leistungsgesetze zu überprüfen sind. Aber wir müssen das ja als Souverän nicht so hinnehmen. Wenn wir den Verlautbarungen der sportpolitischen Sprecher von CDU und SPD zur Bedeutung des Sportes ernsthaft Glauben schenken, dann sollten wir dieses gemeinsam mit Taten belegen.

Deswegen haben wir Ihnen den Antrag vorgelegt, die Aufstockung der Summe von 8,2 Millionen Euro auf 8,7 Millionen Euro für die Gültigkeitsdauer dieses Gesetzes vorzusehen. Und in der Begründung entnehmen Sie sehr ausführlich die von Ihnen im Haushaltsentwurf vorgesehenen Deckungen. Dieses Geld ist zumindest für die Zeit des Doppelhaushaltes 2008 und 2009, so er denn morgen beschlossen wird, für die Ausgestaltung dieser gesetzlichen Regelung vorhanden. Für die der Jahre 2010 und nachfolgend wäre in nachfolgenden Haushalten zu entscheiden. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Sehr gut. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Der war sehr überzeugend der Vortrag. Völlig überzeugend. – Zuruf von Ministerin Sigrid Keler)