(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Dr. Armin Jäger, CDU: Jawohl. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Richtig.)
Wenn wir über politische Chancengleichheit sprechen, meine Damen und Herren, dann sind wir beim Grundgesetz Artikel 38.
Auch da unterhalten wir uns dann mal über die Rechte gleichberechtigter Teilhabe an parlamentarischen Prozessen.
Dann erzähle ich Ihnen kurz die Geschichte, wie der Antrag der FDP im Wirtschaftsausschuss auf Transparenz, auf Offenlegung diskutiert worden ist. Wir haben eingebracht, dass wir uns alle Unternehmen mit Landesbeteiligung nacheinander in den Ausschuss bestellen, den Aufsichtsrat, den Geschäftsführer bitten möchten, uns Bericht zu erstatten, wie es denn da so aussieht und was man denn da so machen kann. Da haben wir zwei Antworten bekommen. Die Koalitionäre, die Fraktionen, Ihre Kollegen hier, haben gesagt, aufgrund von Koalitionsdisziplin – Koalitionszwang ist das richtige Wort, Entschuldigung – können wir dem nicht zustimmen.
Herr Minister Seidel war dabei. Er sagt, Mensch, ich bin im Kabinettszwang, ich kann dem eigentlich auch nicht zustimmen. Also eine Entscheidung zwischen Koalitionsdisziplin und Kabinettszwang.
Schlussfolgerung: Wenn es in einem Ausschuss den Damen und Herren der Regierungskoalition nicht möglich ist, Transparenz herzustellen,
Ich entschuldige mich, dass ich nicht gleich auf Sie gekommen bin, dass ich nicht gleich an Sie gedacht habe, weil wir bei Ihnen die Transparenz bekommen, die wir haben wollen. Hier bekommen wir sie nicht. Von der Warte werden wir das lernen und beim nächsten Mal nichts mehr im Wirtschaftsausschuss beantragen, sondern alles im Finanzausschuss. Da haben wir dann die richtige Herangehensweise.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Angelika Gramkow, DIE LINKE)
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Wir möchten mit Ihnen die Diskussion aufnehmen, von mir aus auch im dafür zuständigen Ausschuss, wie wir mit der Transparenz,
wie wir mit den Beteiligungen des Landes umgehen. Am Ende ist es der Wunsch der FDP, dass ein Beteiligungsbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorliegt. Daher bitte ich Sie herzlich, unseren Antrag zu unterstützen oder zumindest die Kraft zu haben, heute ist Premiere, meine Damen und Herren von der Koalition: Überweisen Sie doch mal einen Antrag von der FDP! Das wäre doch mal eine Maßnahme kurz vor Weihnachten,
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Harry Glawe, CDU: Wir sind doch nicht der Weihnachtsmann!)
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Während der Diskussion im Vorfeld der heutigen Antragsberatung musste ich feststellen, dass im Hinblick auf die Beteiligungen des Landes häufi g unterschiedliche Rechtsformen in einen Topf geworfen werden, denn man muss sauber unterscheiden zwischen privatrechtlichen Beteiligungen und solchen Einrichtungen, die Teil der öffentlichen Verwaltung sind, wie zum Beispiel Sonderbetriebe, Sondervermögen sowie Anstalten des öffentlichen Rechts.
Die im Zusammenhang mit dem geforderten Beteiligungsbericht ins Spiel gebrachte BBL oder das Landgestüt Redefi n sind keine Landesbeteiligungen, sondern Sonderbetriebe beziehungsweise Sondervermögen des Landes.
Diese sind rechtlich Teil der Verwaltung, wirtschaftlich aber selbstständig. Sie werden nach kaufmännischen Grundsätzen geführt. Entsprechend Paragraf 26 der Landeshaushaltsordnung liegen die Wirtschaftspläne oder die Überblicke der Wirtschaftspläne dem Haushalt bei.
Mit Beteiligung des Landes gehen wir entsprechend Paragraf 65 der Landeshaushaltsordnung um. Hier handelt es sich um Beteiligungen an autonom agierenden privatwirtschaftlichen Unternehmen. Derartige Beteiligungen dienen strukturpolitischen Zielen oder tragen in anderer Weise zur Erfüllung der Aufgaben des Landes
bei. Eine Übersicht über Stammkapital und Höhe aller Landesbeteiligungen ist im Gesamtplan des Haushalts aufgeführt und im Internet veröffentlicht.
Voraussetzung für das Eingehen von Beteiligungen ist, dass ein wichtiges Landesinteresse vorliegt oder sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt. Beispiele für solche Beteiligungen sind die Hafengesellschaften, das DVZ oder die Landgesellschaft. Die Wirtschaftspläne aller Unternehmensbeteiligungen, bei denen wir Zuschüsse für den laufenden Betrieb zahlen, sind in den Haushaltsplänen enthalten. Dies sind die Verkehrsgesellschaft M-V mbH, die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung M-V mbH und die Landwirtschaftsberatung M-V/S-H GmbH. Eine fünfte Gesellschaft, die Verwaltungsgesellschaft Lotto und Toto in Mecklenburg-Vorpommern mbH, überführt Gewinne an den Landeshaushalt und ist auch mit einem Wirtschaftsplan im Haushalt zu fi nden, hier speziell im Einzelplan 11. Für alle anderen Gesellschaften leistet das Land keine Zuschüsse für den laufenden Betrieb. Die Bilanzen dieser Beteiligungen sind über die Handelsregister öffentlich einsehbar.
Meine Damen und Herren, zurückweisen muss ich allerdings den Vorwurf, das Land würde Schattenhaushalte verwalten.
Es war immer meine Position, dass alle Haushaltsrisiken öffentlich dargestellt werden müssen und auch in den Haushaltsplänen erscheinen. Gegenüber dem Finanzausschuss gehen wir stets transparent mit dem Thema um. Wenn Abgeordnete Fragen zu einzelnen Unternehmen haben, stellen wir diese Informationen sofort zur Verfügung, wie in früheren Landtagsdrucksachen bereits bewiesen.
Herr Roolf, während der aktuellen Haushaltsverhandlungen im Finanzausschuss hat es keine diesbezüglichen Nachfragen gegeben, auch nicht von Ihrer Fraktion.
Um aber die Transparenz zu erhöhen, wird das Finanzministerium zukünftig die Eckwerte der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammenfassen und im Internet darstellen. Die Erträge zugunsten des Landeshaushaltes sowie Defi zitausgleiche durch den Landeshaushalt werden, wie schon immer, im Landeshaushalt dargestellt.