Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

Herr Pastörs, noch mal für Sie: Das Pfl egegeld, das durch den Bund gewährt wird, ist sozusagen eine Teilkaskoversicherung, für die alle Bürger in einen Topf einzahlen. Damit soll der Lebensabend der älteren Generation in Deutschland gesichert werden. Die Pfl egeversicherung von Stufe I bis Stufe III hat den Sinn, dass wir gerade in dieser Frage vielen Familien helfen, die pfl egende Angehörige in der Häuslichkeit haben, und wenn sie überfordert sind oder den Wunsch haben, ins Heim zu gehen, dass sie dann eine vernünftige Betreuung bekommen können. Das ist der Sinn dieses Pfl egegesetzes. Das, was Ihr Kollege hier vorgetragen hat, was human oder unhuman ist, lag weit neben dem, was man sich vorstellen kann. Über diese Frage können Sie ja noch weiter schwadronieren. Ich sage Ihnen, die Pfl egeversicherung ist eigentlich ein Glücksfall für viele, die betroffen sind.

(Irene Müller, DIE LINKE: Ach so?! – Udo Pastörs, NPD: Das soll kein Glücksfall sein, sondern das hat eine dringende Pfl icht des Staates zu sein.)

Jeder kann sich angucken, welche Leistungen gezahlt werden, um damit weiterhin die Pfl ege und ein lebenswertes Leben zu organisieren. Das gilt auch für Familien in der Häuslichkeit.

Ich sage es noch einmal: Im Landespfl egegesetz geht es darum, Härtefälle auszugleichen. Deswegen ist es für dieses Gesetz auch so wichtig, dass es gerade für den stationären Bereich bis zum 31.12.2012 fortgeschrieben wird. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Glawe.

Es hat auch um das Wort noch einmal gebeten Herr Heydorn von der SPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit den Ausführungen des Herrn von der NPD muss man sich nicht weiter auseinandersetzen.

(Udo Pastörs, NPD: Natürlich nicht.)

Das war, wie so häufi g, Ahnungslosigkeit in der Sache, aber dafür dezidiert in der Auffassung und harsch im Ton. Aber sonst muss man das nicht kommentieren.

(Udo Pastörs, NPD: Was war das?!)

Herr Grabow, Sie haben richtigerweise hier gesagt, man sollte das ändern, was man ändern kann. Aber es gibt einfach bestimmte Dinge, die wir hier in MecklenburgVorpommern nicht zu ändern vermögen. Das ist der ganze Bereich der sogenannten Artikel-52-Förderung. Herr Glawe hat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass 1993/94 für zehn Jahre Mittel über den Bund in Größenordnungen zur Finanzierung einer zeitgemäßen Pfl egeinfrastruktur zur Verfügung gestellt worden sind. Das hatte zur Folge, dass in diesem Zeitraum viele Einrichtungen fast zu 100 Prozent bezuschusst worden sind. Diese Einrichtungen haben heute keine Investitionskosten zu refi nanzieren.

Das könnten wir in Mecklenburg-Vorpommern ändern, wenn wir für alle Pfl egeeinrichtungen, und zwar sowohl für die, die vorher gebaut worden sind, als auch für die, die nachher gebaut worden sind beziehungsweise die noch gebaut werden, die Investitionskosten refi nanzieren. Aus Gründen der Gleichbehandlung und aus Wettbewerbsgründen müssten wir diese Einrichtungen ausfi nanzieren. Das ist aus Landesmitteln jedoch nicht möglich. Deswegen haben wir 2002 die vorherige Objektfi nanzierung umgestellt auf diese Subjektförderung, die sich heute im Pfl egewohngeld widerspiegelt. Meines Erachtens ist das ein guter Kompromiss. Es ist eine gute Lösung, die an der Stelle sehr hilfreich ist, damit bei Bedürftigkeit einfach Leistungen zur Verfügung gestellt werden.

Die Argumentation der Wettbewerbsverzerrung, die stimmt zwar zum Teil, aber wenn man sich ansieht, was tatsächlich im Bereich der stationären Pfl ege passiert, dann sieht es völlig anders aus. In Schwerin sind in den letzten zwei Jahren fünf oder sechs stationäre Einrichtungen ans Netz gegangen, die nicht einen Pfennig Förderung bekommen haben. Und es wird weiter investiert. Ich habe gehört, es ist hier wieder eine Liegenschaft verkauft worden, bei der es auch um Pfl ege geht. Ich weiß, dass es in anderen Bereichen des Landes nicht anders ist. Die Realität sieht also schon ein bisschen anders aus. Trotz der Tatsache, dass heute alle Einrichtungen ihre Investitionskosten im Rahmen der betriebsnotwendigen Aufwendungen an die Bewohner weitergeben müssen, wird weiterhin in die stationäre Pfl ege investiert. Insofern können die Rahmenbedingungen, die wir hier haben, so

schlecht nicht sein. Das überzeugt mich also nicht. Wir werden bei dem Gesetzentwurf so abstimmen, wie wir es hier angekündigt haben. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Heydorn.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landespfl egegesetzes auf Drucksache 5/808. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfi ehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1101, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/808 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf den Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung.

Zum Artikel 1 liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1108 sowie ein Änderungsantrag der FDP auf Drucksache 5/1111 vor.

Ich lasse zunächst über die Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1108 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Damit ist die Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1108 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, FDP und NPD sowie Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.

Ich lasse nun über die Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1108 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1108 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, FDP und NPD sowie Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.

Ich lasse jetzt über die Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1111 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1111 bei Zustimmung der Fraktionen der FDP und NPD, einer Zustimmung aus der Fraktion DIE LINKE und einigen Gegenstimmen aus der Fraktion DIE LINKE sowie Enthaltungen und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.

Ich lasse nun über die Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1111 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1111 bei Zustimmung durch die Fraktionen der FDP, DIE LINKE und NPD sowie Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Ziffer 3 des Änderungsantrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1111. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 3 des Änderungsan

trages der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1111 bei Zustimmung der Fraktionen der FDP und NPD, einigen Zustimmungen aus der Fraktion DIE LINKE, einigen Enthaltungen und einigen Gegenstimmen, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.

Wer dem Artikel 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war eben sehr unübersichtlich. Damit ist dem Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und NPD sowie Ablehnung der Fraktion DIE LINKE zugestimmt worden.

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Enthaltungen, Enthaltungen!)

Enthaltungen waren das. Ich muss eine neue Brille haben.

Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist dem Artikel 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und NPD sowie Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE zugestimmt worden.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/808 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/808 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und NPD sowie Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes – KAG M-V, Drucksache 5/812. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1112 vor.

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes – KAG M-V (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/812 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/1112 –

In der 24. Sitzung des Landtages am 19.09.2007 ist die Überweisung dieses Gesetzes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 GO LT wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Herr Müller von der SPD.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Präsident hat in seinen einleitenden Worten bereits darauf hingewiesen, dieser

Antrag steht heute nicht zum ersten Mal zur Diskussion, sondern wir haben ihn am 19.09.2007 bereits auf der Tagesordnung gehabt und hier diskutiert. Damals haben wir – auch dies hat der Präsident ausgeführt – eine Überweisung abgelehnt.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Ich will hier ganz freimütig gestehen, meine Damen und Herren, der Sinn dieser Geschäftsordnungsregelung erschließt sich mir nicht vollständig, aber sei es, wie es sei, wir haben den Punkt heute erneut auf der Tagesordnung. Aus meiner Sicht allerdings haben sich seit dem 19.09. keine neuen Fakten ergeben, die mich hier zu einer anderen Beurteilung dieses Gesetzentwurfes zwingen würden, als sie damals im September vorgelegen hat. Wir haben über das Thema insgesamt sehr häufi g diskutiert an den unterschiedlichsten Orten, in den unterschiedlichsten Gremien.

Ich will hier nur noch einmal betonen, und das wird auch eigentlich von den Antragstellern nicht bestritten, wir brauchen Regelungen, um die notwendigen Investi tionen in die öffentliche Infrastruktur zu fi nanzieren. Wer eine andere Finanzierung vorsieht, muss immer auch klar sagen, dass er vielleicht den einen entlastet, aber damit den anderen belastet und damit Lasten nicht reduziert, sondern nur anders verteilt. Und wir haben beim Thema Wasser einfach die Möglichkeit, auf das System von privatrechtlichen Entgelten umzusteigen. Die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen hierfür liegen vor.

Meine Damen und Herren, ich hätte viel eher Interesse daran, über das Thema Erneuerungsinvestitionen – das ist gerade bei der Versorgung mit Wasser ein spannendes Thema – zu diskutieren. Ich denke aber, dass wir diese Diskussion insbesondere morgen, wenn wir nach dem Vorschlag für die Tagesordnung über den Erlass des Innenministers sprechen, führen werden. Für heute kann es für mich und für uns keine andere Entscheidung geben als im September. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Müller.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat befassen wir uns heute in einer Zweiten Lesung mit einem Gesetzentwurf meiner Fraktion. Aus „Zweiter Lesung“ hätte man schließen können, dass nach der Ersten Lesung eine intensive Befassung in den Ausschüssen stattgefunden hätte,

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Aber nein.)

um die Zweite Lesung vorzubereiten. Leider hat es dieses nicht gegeben.