Protokoll der Sitzung vom 13.12.2007

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Müller, das ist ja kein neues Thema hier im Landtag, auch nicht neu von Ihnen angesprochen. Ich habe schon sehr ausführlich am 18.10. und 15.11. dazu Stellung genommen. Darauf will ich gerne verweisen.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Aber immer ohne Termin.)

Wir haben heute einen beschlossenen Haushalt und damit haben wir jetzt die Grundlage für die Ausschreibung, die ich in diesen beiden Sitzungen ausführlich angesprochen habe. Jetzt kann die Auftragserteilung erfolgen und nach der Auftragserteilung ist dann natürlich auch das Datum des Berichtes absehbar. Wir werden möglichst rasch den Auftrag erteilen, wobei klar ist, dass bei der Auftragserteilung natürlich auch Verhandlungen mit den sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituten getroffen werden müssen, dass man genau abspricht, was wollen wir im Einzelnen haben. Aber, wie gesagt, jetzt haben wir die rechtlichen Grundlagen durch den Haushalt. Jetzt wird schnellstens ausgeschrieben und dann wird möglichst bald der Bericht erstellt.

Frau Präsidentin, gestatten Sie eine Nachfrage?

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Zwei hast du frei.)

Bitte.

Inwieweit wird die Situation der Kinder und Jugendlichen, Alleinerziehender sowie Seniorinnen und Senioren in diesem Bericht eine Rolle spielen?

Es geht nach der Koalitionsvereinbarung darum, dass wir einen sehr viel weitergehenden Bericht haben wollen als den bisherigen Armuts- und Reichtumsbericht. Deshalb wird es darum gehen, alle wichtigen und relevanten Fragen anzusprechen. Da wird die Frage, die Sie angesprochen haben, sicherlich dazugehören.

Darf ich eine zweite Nachfrage stellen?

Wie und ab wann werden Sie Verbände und Vereine oder welche anderen Organisationen an dieser Bearbeitung beteiligen?

Die Erarbeitung des Berichtes selbst wird vergeben an ein Institut und das wird sicherlich all diejenigen beteiligen, die zu beteiligen sind. Ob es Vorgespräche mit Verbänden gibt, auch hier mit den Beteiligten im Landtag, damit wir uns über die Fragestellung, die wir in Auftrag geben wollen, verständigen, darüber will ich gerne nachdenken, dass man das in einer Weise macht, dass nicht irgendjemand hier im Land sagt, das hättet ihr doch bitte auch erfragen sollen, sondern darüber kann man vorher reden.

Danke, Herr Minister.

Ich darf nun den Abgeordneten Herrn Grabow von der Fraktion der FDP bitten, die Fragen 21 und 22 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurden im Einzelplan 10, Kapitel 1002, Öffentliches Gesundheitswesen, Titel 681.01 Fkt. 314, Schutzimpfungen und Bekämpfung bestimmter Infektionskrankheiten, die Ansätze für 2008 und 2009 um jeweils insgesamt 250.000 Euro reduziert.

Meine erste Frage:

21. Welche Folgen hat diese Mittelkürzung auf den Impfschutz sowie die Sicherung einer epidemiologisch wirksamen Durchimpfungsrate unter der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern?

Ich gehe davon aus, dass diese Mittelkürzung keine Folgen hat, jedenfalls keine negativen.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: So. – Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

22. Wie stellt die Landesregierung die Einhaltung ihrer vertraglichen Vereinbarung mit den Krankenkassen vom 1. Januar 2001 sicher, damit der Öffentliche Gesundheitsdienst auch weiterhin unentgeltliche Schutzimpfungen durchführen kann?

Herr Grabow! Meine Damen und Herren! Natürlich ist dieser Komplex, über den wir reden, nicht nur einen einzelnen Satz wert. Das ist selbstverständlich. Aber da Sie zwei Fragen gestellt haben, wollte ich mir die ausführliche Erörterung für diese zweite Frage vorbehalten.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Ah! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ach so, jetzt wird es spannend.)

Wir sind uns einig darüber – ich glaube, in diesem Hohen Hause ist das schon mehrfach angesprochen worden –, dass es ganz wichtig ist, dass es neben den Impfungen, die von den Krankenkassen selbstverständlich übernommen werden, die bei den Hausärzten stattfi nden, das Angebot des Öffentlichen Gesundheitsdienstes geben muss. Darüber sind wir uns einig, weil wir sagen, wir erreichen sonst nicht alle hier im Land. Wir erreichen

keine weitgehende Durchimpfung, wie Sie das formuliert haben. Und das ist unser aller Interesse, das wollen wir.

Die Vereinbarung, die Sie hier jetzt angesprochen haben in Frage 2, gilt seit einiger Zeit. Sie läuft darauf hinaus, dass wir mit den Kassen vereinbart haben, dass wir mit einem bestimmten, recht hohen Geldbetrag in Vorleistung gehen, dass wir mit diesem recht hohen Geldbetrag alle Fälle, die zunächst anfallen, bezahlen. Alles, was darüber geht, wird von den Kassen übernommen. Das haben wir immer für eine sehr gute Vereinbarung gehalten, weil es in sich den Anreiz enthält, möglichst viele solcher Fälle zu machen. Dazu brauchten wir eine Vereinbarung – ich möchte das fortführen – und dazu brauchen wir auch nach neuem Recht wieder eine Vereinbarung mit den Kassen.

Was sich geändert hat, sind die rechtlichen Voraussetzungen, die die Kassen verpfl ichten, dazu beizutragen. Sie haben zwei Sätze im Gesetz. Der eine sagt, die haben dazu beizutragen, die müssen abschließen, und dann steht drin, das muss im Rahmen einer Vereinbarung verhandelt werden. Und insofern muss man ganz klar sagen, dass man natürlich leichter mit den Kassen verhandeln kann, wenn man mehr Geld im Säckchen hat. Aber in dem Augenblick, wo ich weiß, dass die Kassen diese Vereinbarung abschließen müssen, und das muss ich denen klarmachen, davon muss ich sie überzeugen, das muss mein Haus dann auch tun,

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

wo wir sagen, die Rechtslage ist aber so, ihr müsst diese Vereinbarung abschließen. Und wenn wir dann immer noch Geld haben, außerdem zu helfen, bin ich sehr zuversichtlich, dass wir es hinbekommen werden, aufgrund dieser neuen Rechtslage eine Vereinbarung abzuschließen, ohne so viel Geld zur Verfügung zu stellen, wie wir das bisher getan haben.

Darf ich eine Nachfrage stellen?

(Zuruf von Angelika Gramkow, DIE LINKE)

Ja, zwei.

Wie lange glauben Sie dafür zu benötigen, da wir jetzt die Mittel ab 01.01. gestrichen haben, um das mit den Kassen zu vereinbaren, um keinen Abbruch in der Impfsache zu haben?

Das ist immer so eine Frage, wenn hier im Landtag erörtert wird, wie die Verhandlungsposition ist oder wie man verhandeln will mit den Kassen. Aber ich denke, hier haben wir eine besondere Situation. Es ist ja nicht so, dass die Verhandlungsposition des Landes irgendetwas Geheimes wäre, was wir im stillen Kämmerlein ausbaldowern, sondern das steht im Gesetz. Im Gesetz steht, sie müssen abschließen und sie müssen zu den Kosten der Impfungen durch Übernahme der Sachkosten beitragen.

Dass sie in den ersten Gesprächen gesagt haben, Mensch, das haben wir doch immer ganz anders gemacht, können wir das nicht weiter so machen, haltet doch bitte euer Geld da drin, das ist, glaube ich, selbstverständlich.

(Harry Glawe, CDU: Logisch.)

Es wird auch darauf zu dringen sein, dass ihnen die Rechtslage verdeutlicht wird, falls da Unsicherheiten bestehen. Dazu wird das Haus sicherlich in der Lage sein. Ich habe noch einmal Gespräche geführt, die vielleicht

die Rechtslage ein bisschen durch die Brille der Kassen gesehen haben, dass sie auch ganz genau sehen, dass das natürlich ein gesetzlicher Zwang ist, und dann muss der durch entsprechende Verhandlungen umgesetzt werden.

Ich bin sicher, wenn man mit einer so exzellenten Verhandlungsposition der Rechtslage im Rücken verhandelt und auf der anderen Seite natürlich nicht nur hier im Hause alle daran interessiert sind, dass wir einen großen Durchimpfungsgrad erreichen, sondern das ist natürlich auch ein Interesse der Kassen, sonst würden sie nicht die Impfungen durch die Hausärzte übernehmen. Es geht nur um die Frage, wie erreichen wir die, die wir sonst nicht erreichen, jetzt durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Ein Blick ins Gesetz, das wir natürlich für den Fall noch mitbringen werden, wird es uns erleichtern, möglichst schnell zu Abschlüssen zu kommen.

Ich hatte gefragt wie lange, also die Zeit?

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Vielleicht muss er noch Spritzen verabreichen. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Eine Zeitangabe? Genau. Wie lange benötigen Sie?

Also da würde ich jetzt doch sagen, ich würde immer hier dem Haus das offenlegen, was unsere Grundlage zum Verhandeln ist. Aber öffentlich zu sagen, lieber Verhandlungspartner, bis dahin werde ich dich dazu gebracht haben, dass du einsiehst, dass du gesetzlich verpfl ichtet bist, das fi nde ich ein bisschen weitgehend. Wir werden schnell und mit dem nötigen Nachdruck die Verhandlungen führen. Ich bin zuversichtlich, dass wir bald so weit sind.

Danke schön, Herr Minister.

Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Leitlinien zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Drucksache 5/1057. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1109 vor.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU: Leitlinien zur Bekämpfung von HIV/AIDS – Drucksache 5/1057 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/1109 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Heydorn von der Fraktion der SPD.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE, und Ralf Grabow, FDP: Nicht da. – Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Die SPD hat eine kurze Unterbrechung beantragt. Ich unterbreche die Sitzung.