Protokoll der Sitzung vom 13.12.2007

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU, den Termin der Berichterstattung zu verschieben auf den 30. Juni 2008, können wir nicht zustimmen. Wir sind erstens der Meinung, dass ein Vierteljahr Anwendung des Runderlasses ausreichend Datenmaterial zur Verfügung stellt. Zweitens ist der 30. Juni 2008 ein Montag in einer Landtagssitzungswoche. Das heißt, auf dieser Landtagssitzung vor der Sommerpause können wir uns nicht mehr mit den Ergebnissen des Berichtes auseinandersetzen. Die nächste Berichterstattung würde dann erst nach der Sommerpause stattfi nden können, und dann wird die Zeit zum Handeln einfach schon wieder zu knapp,

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

denn das KAG hat auch eine Festsetzungsfrist mit Ablauf des 31. Dezembers 2008. Auch damit sind Fristen und Aufgaben verbunden. Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass wir hier mit der Auswertung des Runderlasses und seiner Erfahrung nicht länger warten können. Ich bitte also herzlich darum, unserem Terminvorschlag zuzustimmen. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Ritter.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Innenminister Herr Caffi er.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Sehr geehrter Herr Kollege Ritter, auch im zehnten Versuch ändert sich an der Situation nichts.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Lassen Sie uns doch noch mal gemeinsam erklären, dass wir vor drei bis vier Jahren gemeinsam das Gesetz, damals auch mit der CDU-Opposition, verabschiedet haben. Das wird hier immer wieder ausgeblendet in der Diskussion.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Erklären Sie mir doch auch mal, warum es eine Reihe von Abwasserzweckverbänden im Land gibt, die die Bescheide ausgesandt haben, das Geld auch erhalten haben, und der soziale Frieden in der Region trotzdem vorhanden ist. Sie haben hier durchaus Beispiele, die Sie ansprechen, aber Sie können es nicht verallgemeinern.

Mit dem vorliegenden Antrag fordern Sie einen Bericht der Landesregierung, der die Wirksamkeit des Runderlasses aus unserem Haus vom 4. Oktober 2007 mit ergangenen Hinweisen und Empfehlungen zur Erhebung von Anschlussbeiträgen gemäß Paragrafen 7 und 9 KAG für die zentrale Wasserver- und Abwasserentsorgung analysiert.

Voranzustellen ist zunächst, dass das Innenministerium dem Landtag mit Bericht vom 29. Mai 2007 eine umfangreiche Darstellung und Analyse zur Erhebung von Anschlussbeiträgen gemäß Paragrafen 7 und 9 KAG für die zentrale Wasserver- und Abwasserentsorgung vorgelegt hat. Der Bericht kommt zu dem Fazit, dass sich zu diesem Aspekt keine landesgesetzgeberischen Hand

lungserfordernisse ergeben. Vielmehr bietet das KAG in seiner geltenden Fassung ein ausgewogenes Instrumentarium zur Gestaltung der örtlichen abgaberechtlichen Konsequenzen. Das hat der Landtag in seiner Sitzung am 19.09.2007 bekräftigt und eine Änderung des im Jahre 2005 novellierten KAG abgelehnt.

An die bestehenden kommunalen Gestaltungsspielräume anknüpfend hat das Innenministerium mit Erlass vom 4. Oktober Hinweise und Empfehlungen zur Erhebung von Anschlussbeiträgen gemäß Paragrafen 7 und 9 KAG für die zentrale Wasserver- und Abwasserentsorgung gegeben. Der Erlass zeigt den kommunalen Aufgabenträgern vielschichtige Hilfen und Handlungsspielräume bei der Lösung ihrer Probleme auf. Dieser Erlass des Innenministeriums vom 4. Oktober soll nach dem Antrag der Fraktion DIE LINKE nunmehr einer Evaluierung unterzogen werden.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Genau.)

Aber der Fraktion DIE LINKE geht es hier an und für sich gar nicht um den Erlass. Den wahren Hintergrund des Antrages liefert die Fraktion selbst in der Antragsbegründung. Dort heißt es: „Der Landesgesetzgeber ist... verpfl ichtet zu analysieren und zu überprüfen, wie sich sein gesetzliches Abgabenkonzept im Einzelnen in der kommunalen Abgabenpraxis auswirkt;“

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr richtig.)

„gegebenenfalls hat er die gesetzlichen Grundlagen zu modifi zieren.“

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Richtig.)

Der Fraktion geht es hier demnach wiederholt um die Änderung des Kommunalabgabengesetzes und nicht um den Erlass.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Der Erlass war sowieso überfl üssig. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Wie bereits ausgeführt, hat der Landtag nach umfangreicher Analyse des Berichts der Landesregierung vom 29. Mai 2007 in der Sitzung im September eine Änderung des KAG abgelehnt. Nun soll nach dem Antrag der Fraktion ein Erlass des Innenministeriums zum Anlass genommen werden, wieder eine Änderung des KAGs in den Blick zu nehmen.

Meine Damen und Herren, so darf eine verantwortungsvolle Landespolitik gegenüber kommunalen Aufgabenträgern nicht aussehen. Um die gemeindlichen Pfl ichtaufgaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung erfüllen zu können, sind verlässliche landesgesetzliche Rahmenbedingungen unabdingbar, die die kommunalen Aufgabenträger auch bei langfristigen Finanzierungen komplexer Investitionen unterstützen. Genau dies gewährleistet das Kommunalabgabengesetz. Ständige Änderungen sowie auch Diskussionen zu denkbaren Änderungen hingegen führen zu Verunsicherungen der kommunalen Aufgabenträger und zu Erwartungen, die sich nicht erfüllen lassen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber noch sind wir nicht so weit, dass wir uns Denkverbote auferlegen lassen.)

denn die Forderung nach einem hohen Standard bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, für den niemand bezahlen muss, hört sich zunächst gut an,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das hat keiner behauptet.)

lässt sich aber bei näherer Betrachtung nicht verwirklichen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das hat keiner behauptet. Noch nicht mal kurz vor Weihnachten würde ich so was sagen.)

Na, weiß ich nicht genau.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na doch! – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

An der grundsätzlichen Notwendigkeit, zur teilweisen Finanzierung der nach der Wende geschaffenen öffentlichen Einrichtungen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung von allen Eigentümern angeschlossener oder anschließbarer Grundstücke Beiträge zu erheben, führt nach wie vor kein Weg vorbei. Gleichwohl gibt es aber im Rahmen des geltenden Gesetzes für die kommunalen Aufgabenträger durchaus Spielräume, wie sie die Beitragserhebungen im Einzelnen satzungsgemäß ausgestalten und letztlich durchführen können.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das haben sie auch jetzt schon gewusst.)

Ich bin auch sehr dankbar, dass sich viele die Mühe gemacht haben und mit meinem Haus über die Möglichkeiten diskutiert haben beziehungsweise sich haben informieren lassen. Diese Spielräume im Bereich der untergesetzlichen Möglichkeiten auf Ebene der Satzungsgeber hat der Erlass des Innenministeriums dargestellt.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das haben sie vorher schon gewusst.)

Klarzustellen ist, dass ich grundsätzlich nichts dagegen habe, wenn ein Erlass auf den Prüfstand gestellt wird, zumal die Aufgabe der Deregulierung und Entbürokratisierung dieses regelmäßig verlangt. Der in Rede stehende Erlass wirkt allerdings erst zwei Monate. Da ist für eine Evaluierung noch kein Raum.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Da wirkt gar nichts. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Es bleibt deshalb dabei, dass die Fraktion DIE LINKE den Erlass lediglich dazu benutzt, um Landesregierung und Landtag mit der Überprüfung von landesgesetzlichen Bestimmungen zu befassen, die gerade erst erfolgt sind und die der Landtag in seiner Sitzung im September abschließend gewürdigt hat.

Zur Vermeidung von Missverständnissen möchte ich abschließend kurz auf die Frage der rechtlichen Bindungswirkung eingehen, die ein Erlass in diesem Zusammenhang überhaupt auslöst.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Gar keine.)

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind als Teile der Daseinsvorsorge laut Landeswassergesetz gemeindliche Pfl ichtaufgaben, die von ihnen im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen werden. Sie zählen damit zum grundgesetzlich geschützten Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Insofern ist zu betonen, dass der Erlass des Innenministeriums vom 4. Oktober 2007 ohnehin nicht in diesen Kernbereich kommunaler Selbstverwaltung eingreifen darf.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Na logo.)

Die Ausführungen des Erlasses sind deshalb als Handlungsempfehlung für die kommunalen Aufgabenträger zu verstehen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Richtig.)

Ein anderes Verständnis liefe zudem der Zielsetzung der Landesregierung zuwider, kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Insofern stimme ich dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu und werde dementsprechend auch dem da geforderten Aufgabenbereich nachkommen. Und ich denke, über den Termin kann man sich sicherlich verständigen, damit die Kollegen die Möglichkeit haben, sich darüber zu informieren. – Vielen Dank.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das waren ja weihnachtliche Worte jetzt.)

Ja.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Warum nicht gleich so?! Es muss immer erst eine große Keule ausgepackt werden. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das war doch jetzt ein Rohrkrepierer.)