Protokoll der Sitzung vom 30.01.2008

Und, Herr Müller, woher wollen Sie denn neue Erkenntnisse gewinnen, wenn es nicht einmal möglich ist, in den Ausschüssen gemeinsam darüber zu diskutieren?

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und FDP – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Indem nun die Koalitionsmehrheit aus Angst vor internen Meinungsverschiedenheiten lieber die Überweisung des vorliegenden FDP-Gesetzentwurfes in die Ausschüsse verhindert, verhindert sie zugleich die Anhörung und blockiert Instrumente parlamentarischer Arbeit. Und das ist nicht gut so.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und FDP)

Diese, meine verehrten Damen und Herren, interne Abmachung trägt in gewisser Weise Züge von Wählertäuschung, wenn ich mir vor allen Dingen Äußerungen von CDU-Kandidaten im Landtagswahlkampf 2006 anschaue.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, einem erneuten Überweisungsantrag in den Wirtschaftsausschuss wird sich meine Fraktion nicht verschließen, allein mir fehlt die Hoffnung, dass wir dazu heute eine Mehrheit bekommen. Aber meine Fraktion wird sich bei der Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf der Stimme enthalten, da durch das von der Regierungskoalition praktizierte unmögliche Verfahren eine parlamentarische Meinungsbildung in der Sache nicht möglich war und verhindert wurde. Das sind keine „Sternstunden“, wie der Innenminister die KAG-Verabschiedung von 2005 rückblickend bezeichnete, das sind schwarze Flecken in unserer Parlamentsgeschichte. Vor dem Hintergrund einer internen Verabredung, das Kommunalabgabengesetz unter keinen Umständen zu ändern, könnte sich der Innenminister im Grunde auch alle Untersuchungen und Analysen zur Wirksamkeit des Kommunalabgabengesetzes schenken.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Ja. Die Gutachten können wir einsparen.)

Wenn hierbei nämlich das politisch vorgegebene Ergebnis lediglich zu bekräftigen ist, sollten wir dafür keine öffentlichen Mittel mehr verschwenden. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und FDP)

Danke, Herr Ritter.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zweite Lesung, kein neuer Sachstand, also Kurzfassung: Der Gesetzentwurf legt nahe, dass Unternehmen, die nicht in Warnemünde, Diedrichshagen, Hohe Düne oder Markgrafenheide residieren, aber irgendwie vom Tourismus profi tieren, ohne aber Kur- oder Fremdenverkehrsabgaben zahlen zu müssen, als parasitär anzusehen wären. Das halten wir für verfehlt. Für den Tourismus sind nicht nur die Bäder wichtig, Urlauber wollen auch ein Hinterland haben, wo sie vielleicht im Supermarkt einkaufen, einen Fahrradsausfl ug machen, ihr Auto reparieren lassen oder ins Kino gehen wollen. Die entsprechenden Unternehmer profi tieren zwar, aber sie tragen auch etwas zum Gesamtangebot bei, was genauso wichtig ist. Sie dürften aber weniger Vorteile vom Fremdenverkehr haben als die Betriebe, die direkt in den Brennpunkt des Tourismus angesiedelt sind.

Deshalb erscheint es nicht ungerecht, dass in Warnemünde Kur- oder Fremdenverkehrsabgaben erhoben werden, in der Rostocker Innenstadt aber nicht. Man könnte höchstens daran denken, dass diese Abgaben für kleinere Unternehmen, die nicht so viel Gewinn machen, gar nicht erhoben oder gemindert werden könnten. Aber das muss Rostock selber entscheiden. Was Nobelschuppen wie das Hotel „Neptun“ angeht, um die es der FDP wohl hauptsächlich geht, der Partei der Besserverdienenden, da würde sich aber mein Mitleid sehr in Grenzen halten, wenn sie ein bisschen bezahlen müssten. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Danke schön, Herr Andrejewski.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Lietz von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits in der Landtagssitzung im Oktober vergangenen Jahres habe ich für meine Fraktion begründet, warum der Antrag der FDP zur Änderung des Paragrafen 11 Kommunalabgabengesetz abzulehnen ist. Die Meinung meiner Fraktion hat sich seitdem nicht geändert. Deswegen möchte ich darauf verzichten, es noch einmal hier darzustellen. Zu den Ausführungen, die direkt die Stadt Rostock betreffen, hat mein Kollege Herr Müller ausführlich gesprochen. Ich möchte dieses nicht noch einmal erläutern.

Und nun zu Ihnen, Herr Kollege Ritter: Parlamentarische Arbeit ist, die Anwendung des KAG zu begleiten, Erfahrungen aufzugreifen und dann, wenn notwendig, zu ändern.

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Na, das tun wir sehr intensiv. – Peter Ritter, DIE LINKE: Da bin ich ja gespannt.)

Meine Damen und Herren, meine Fraktion wird Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Lietz.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/883 an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und FDP mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD abgelehnt.

Nunmehr erfolgt die Abstimmung in der Sache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 5/883.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP bei Zustimmung der Fraktion der FDP mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der NPD sowie Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/883 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Tierseuchengesetz, Drucksache 5/1186.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Tierseuchengesetz (Erste Lesung) – Drucksache 5/1186 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Haus legt Ihnen heute eine kleine Änderung zum Tierkörperbeseitigungsgesetz vor. An den Grundlagen des Gesetzes muss im Übrigen nichts geändert werden, denn das Ausführungsgesetz ist eine aus unserer Sicht recht gute Grundlage, die wir im Lande Mecklenburg-Vorpommern haben, um die Bekämpfung von Tierseuchen auf Landesebene oder in dem übertragenden Wirkungskreis umzusetzen.

Ziel dieser Änderung ist es lediglich, die Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, um Dritte ganz oder teilweise mit bestimmten Aufgaben beleihen zu können. Hier geht es insbesondere um die LMS und die Tierseuchenkasse. Dabei geht es vordergründig um die Kennzeichnung und Registrierung von Vieh, also um die Ausstellung von Rinderpässen oder die Ausgabe von Ohrmarken. Ich denke, es ist für Sie plausibel und nachvollziehbar, dass es nicht die Aufgabe eines Ministeriums sein kann. Es geht auch um den Betrieb von Datenbanken, die von uns in anderen Unternehmen beliehen werden können. Diese Angaben werden bisher schon durch Dritte wahrgenommen. Ich

habe die LMS genannt, ich habe aber auch noch einmal den MQD, die Qualitätsprüfungs- und Dienstleistungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern zu nennen. Ebenso haben wir den Pferdezuchtverband des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Aufgaben beliehen.

Bisher wurde die Übertragung dieser Aufgaben durch öffentlich-rechtliche Verträge nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg geregelt. In Niedersachsen reicht eine vertragliche Regelung für die Übertragung hoheitlicher Aufgaben nicht aus, das heißt, es muss gesetzlich ganz klar geregelt sein. Daher ist es erforderlich, in Mecklenburg-Vorpommern eine landesweite gesetzliche Regelung zu schaffen. Die Wahrnehmung der oben genannten hoheitlichen Aufgaben durch eine Landesbehörde wäre zwar möglich, aber natürlich mit einem zusätzlichen Personalbedarf verbunden. Aufgrund der Einsparmöglichkeiten und der Aufgabenstraffung halten wir die Übertragung an Dritte für einen sehr sinnvollen Weg.

Mit der Änderung des Ausführungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Tierseuchengesetz Paragraf 1 und der Ergänzung um den Absatz 5 wird damit die erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen. Darin wird geregelt, dass das zuständige Fachministerium, also das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts im Sinne der Abschnitte 10 bis 13 der Viehverkehrsordnung beleihen kann. Bei dieser Gelegenheit sind innerhalb des Ausführungsgesetzes die neuen Behördenbezeichnungen nach dem Organisationserlass der Landesregierung des Ministerpräsidenten eingefügt worden. Insofern hoffe ich, dass Sie möglichst schnell dieses Gesetz beraten und zustimmen werden, damit wir dieses Problem dann auch gelöst haben. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Minister.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1186 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall, damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 5/1222.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 5/1222 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses Frau Borchardt.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Drucksache 5/1222 hat Ihnen der Petitionsausschuss seine erste Beschlussempfehlung des Jahres 2008 vorgelegt. Mit dieser Beschlussempfehlung empfi ehlt Ihnen der Petitionsausschuss, insgesamt 132 Petitionen abzuschließen. Das sind 132 Einzelfälle, in denen sich Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen an den Landtag gewandt haben und von uns Hilfe erwarteten.

Zur Beratung dieser Petitionen hat der Petitionsausschuss neun Ausschusssitzungen und zwei Ortsbesichtigungen durchgeführt. Diese führten uns nach Medow in die Schweinemastanlage und in die JVA Bützow. In Medow informierten sich die Ausschussmitglieder über die konkrete Situation in dieser Anlage, diskutierten aber auch die grundsätzliche Frage der Sinnhaftigkeit solcher Schweineproduktionsstätten in unserem Bundesland und deren Akzeptanz in der Bevölkerung. In der JVA Bützow informierten sich die Petitionsausschussmitglieder über den Vollzugsalltag in der JVA, über häufi g in den vorliegenden Petitionen aufgeworfene Fragen von Gefangenen und Vollzugsbeamten sowie über Probleme im Zusammenhang mit der umfangreichen Sanierung der Anstalt.

Bei den 132 Petitionen, die mit der vorliegenden Sammelübersicht abgeschlossen werden sollen, musste der Petitionsausschuss in zwölf Fällen von einer Behandlung absehen, weil die Unabhängigkeit der Justiz beachtet werden musste. Für die Bearbeitung von 20 weiteren Petitionen war der Petitionsausschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht zuständig. Von den übrigen 100 Petitionen schlägt der Petitionsausschuss in 24 Fällen vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen der Petenten entsprochen worden ist. Zwei Petitionen sollen den Fraktionen und vier der Landesregierung überwiesen werden.

Ich denke, diese wenigen Zahlen zeigen, wie intensiv der Petitionsausschuss auch im letzten Quartal des Jahres 2007 gearbeitet hat. Dafür ein Dank an alle Ausschussmitglieder und selbstverständlich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschusssekretariates.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit des Petitionsausschusses ist die Stellungnahme der Ministerien, die am Beginn eines jeden Petitionsverfahrens vom Ausschusssekretariat abgefordert wird. Diese weisen eine unterschiedliche Qualität auf. Während einige kurz und knapp den Sachverhalt darstellen und eine rechtliche Würdigung vornehmen, versorgen andere Ministerien den Petitionsausschuss mit umfangreichen Hintergrundinformationen, die eine Entscheidungsfi ndung des Ausschusses erleichtern. Zu nennen sind an dieser Stelle besonders Petitionen von Strafgefangenen, die vom Justizministerium in der Regel sehr umfangreich bearbeitet werden. Problematisch wird es, wenn die Ministerien den Petitionsausschuss nicht vollständig informieren, die Darstellung allzu oberfl ächlich ist oder ein Ministerium für sich entscheidet, dass die Petition nunmehr abgeschlossen ist und dem Petitionsausschuss weitere Informationen nicht mehr zustehen. Dies erschwert die Arbeit des Petitionsausschusses im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ungemein, weil dieser dann einen Teil seiner Kraft und

seiner Zeit darauf verwenden muss, seine in der Landesverfassung und im Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz festgeschriebenen Rechte durchzusetzen.

Noch schwieriger wird es allerdings, wenn dem Petitionsausschuss Sachverhalte dargestellt werden, die unzutreffend sind und dann im Rahmen einer Ausschussberatung revidiert werden müssen. Das sorgt nicht nur für Verwirrung und Unruhe bei den Ausschussmitgliedern, sondern auch bei den Bürgerinnen und Bürgern, so geschehen im Zusammenhang mit der Landesblindenschule. In der Stellungnahme des Bildungsministeriums vom 20.12.2007 wurde mitgeteilt, das Ministerium beabsichtige, die Öffnungszeiten des Internats zu ändern, und das Staatliche Schulamt habe vor diesem Hintergrund verschiedene Maßnahmen eingeleitet. Unter anderem werde der Schulträger durch die Schulleitung über die veränderten Öffnungszeiten informiert, neue Stundenpläne und ein neuer Dienstplan würden erstellt und die Schülerbeförderung werde neu organisiert.

Diese Mitteilung, unter anderem auch vom Petitionsausschuss, hat natürlich für erhebliche Unruhe bei den betroffenen Eltern gesorgt. In der daraufhin einberufenen Sitzung des Petitionsausschusses hat die Vertreterin des Ministeriums dargestellt, die Veränderung der Öffnungszeiten des Internates der Landesblindenschule sei derzeit keineswegs vorgesehen. Es würden lediglich Erhebungen zu der Frage durchgeführt, für wie viele Kinder die Notwendigkeit der Betreuung bereits am Sonntagnachmittag besteht. Dies ist ein völlig neuer Sachverhalt gegenüber der Stellungnahme vom Dezember und aus meiner Sicht auch nicht hinnehmbar.