Protokoll der Sitzung vom 30.01.2008

Für die Kandidatin Dörte Lass wurden 67 Stimmen abgegeben. Davon waren 67 Stimmen gültig. Es stimmten für die Kandidatin Dörte Lass 60 Abgeordnete mit Ja,

7 Abgeordnete mit Nein. Ich stelle fest, dass Frau Dörte Lass die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist auch Frau Dörte Lass zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichts gewählt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Für den Kandidaten Achim Stracke wurden 65 Stimmen abgegeben. Davon waren 65 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Achim Stracke 57 Abgeordnete mit Ja, 8 Abgeordnete mit Nein. Ich stelle fest, dass Herr Achim Stracke die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Herr Achim Stracke zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichts gewählt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Den hier heute Gewählten schon einmal den besten Glückwunsch des Hauses.

Den Tagesordnungspunkt 21 „Eidesleistung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichts gemäß § 9 Landesverfassungsgerichtsgesetz“ werden wir morgen gegen 12.30 Uhr aufrufen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Wahl der Mitglieder der Kommission gemäß § 48 Abs. 3 Abgeordnetengesetz, hierzu Wahlvorschlag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1187.

Wahl der Mitglieder der Kommission gemäß § 48 Abs. 3 Abgeordnetengesetz

Wahlvorschlag der Fraktion der FDP: Wahl der Mitglieder der Kommission gemäß § 48 Abs. 3 Abgeordnetengesetz – Drucksache 5/1187 –

Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen eine geheime Abstimmung stattfi nden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 Abgeordnetengesetz werden die Mitglieder der Kommission vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befi ndet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt ent

hält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmenabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Danke schön.

Ich eröffne damit die Abstimmung zur Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Paragraf 48 Absatz 3 Abgeordnetengesetz.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die ihre Stimme abgeben wollen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht?

(Raimund Borrmann, NPD: Nein.)

Ich frage noch einmal: Gibt es noch Mitglieder des Hohen Hauses, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen und ihre Stimme noch nicht abgegeben haben? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für dreieinhalb Minuten.

Unterbrechung: 17.17 Uhr

Wiederbeginn: 17.20 Uhr

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung bekannt. Es wurden insgesamt 55 Stimmen abgegeben, davon waren 55 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Herrn Michael Schmitz 46 Mitglieder des Landtages mit Ja, 9 Mitglieder des Landtages mit Nein. Ich stelle fest, dass Herr Michael Schmitz gemäß Paragraf 48 Absatz 3 Abgeordnetengesetz mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages gewählt ist.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)

Ich rufe nunmehr auf Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Schulen in freier Trägerschaft, auf Drucksache 5/1207. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1244 vor.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU: Schulen in freier Trägerschaft – Drucksache 5/1207 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/1244 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Polzin von der Fraktion der SPD. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werden bei dem Antrag, der ja recht schmal ist in seiner Ausgestaltung, vielleicht auch gedacht haben, ob er eines Landtagsantrages wert ist. Ich hoffe, Ihnen mit meiner Begründung die Antwort Ja etwas leichter zu machen, denn bei dem Thema „Schulen in freier Trägerschaft“ haben wir beim genauen Hinsehen ganz schön Musik drin.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte einmal ganz oben beginnen, nämlich mit dem Grundgesetz, das an dieser Stelle ganz eindeutig sagt: „Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.“

Das ist eine klare und eindeutige Aussage. Ich will gleich noch eine hinterherschicken. Unsere klare und eindeutige Aussage lautet: Die Schulen in freier Trägerschaft sind für unsere Schullandschaft eine willkommene Bereicherung und Ergänzung. Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass Schulen sich in unterschiedlicher Profession herausbilden, dass weltanschauliche Profi le sowie pädagogische Profi le hier eine Heimat fi nden und unsere Schullandschaft quasi in der Vielfalt bereichern.

Was also könnte das Problem sein? Dass wir nicht ganz konfl iktfrei in unserer Entwicklung hier im Lande zurechtkommen, werden Sie des Öfteren auch bei Ihnen vor der eigenen Haustür mitbekommen haben. Heute zum Beispiel las ich wieder einmal einen aktuellen Artikel zum Thema „Eine Ersatzschule erhält die gegebene Genehmigung nicht mehr.“ Sie wird also zurückgezogen von der Schulaufsicht, weil die nötigen Genehmigungsbedingungen nicht mehr da sind. Ich halte das für eine sehr verantwortliche Entscheidung in diesem Zusammenhang.

Insofern stellen wir fest, wir wünschen uns Vielfalt und wir wünschen uns Berechenbarkeit. Wir wünschen uns in dieser Landschaft im Hinblick auf die Schulentwicklungsplanung kein Gegeneinander, eine unerwünschte Konkurrenz. Es gibt ja auch eine erwünschte,

(Regine Lück, DIE LINKE: Von wem erwünscht?)

in diesem Falle ist es aber eine, die wahrscheinlich nicht unbedingt für die Entwicklung der Kinder sehr förderlich ist, wenn nämlich abweichend von der Grundintention eines besonderen pädagogischen Programms eine Schule gegründet wird, eigentlich nur aus der Verweigerungshaltung heraus. Die Schülerzahlen reichen nicht mehr für eine öffentliche Schule und wenn diese dann schließt, geben wir die Antwort in dieser Form. Ich denke, das, als Motivation für eine Schulgründung mit einem besonderen Profi l, wird sich über kurz oder lang nicht als der richtige Weg erweisen.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Ich glaube, dass es enttäuschte Kinder gibt, die dann nach mehreren Jahren in diesem Programm feststellen müssen, das war doch nicht das, was wir uns vorgestellt haben, und auch Eltern, die mit einer großen Erwartungshaltung nach ein bis zwei Jahren konstatieren, das wollten wir aber eigentlich nicht. Das ist auch eine Tatsache, der man im Detail insofern ins Auge schauen muss, damit man nach einer Genehmigung genauer hinguckt. Ich will damit sagen, wir wollen kein Kind mit dem Bade ausschütten, aber wir wollen eine harmonische Entwicklung sowohl der öffentlichen als auch der Schulen in freier

Trägerschaft. Und das ist in den beiden Grundpunkten, Schulentwicklungsplanung und Kontrolle der Mechanismen von Genehmigungsvoraussetzungen, von innerer und äußerer Schulqualität der Fall. Darauf bezieht sich unser Antrag.

Ich könnte Ihnen noch zwölf Spiegelstriche benennen, in welcher Hinsicht man so eine Qualität vergleichsweise mit öffentlichen Schulen ins Auge fassen müsste. Mir ist aber sehr wohl bewusst, dass der Gesetzgeber hier eigentlich gar nicht so sehr viel in der Hand hat, denn man kann nicht davon ausgehen, dass man eine gleiche Schulaufsicht betreiben kann wie bei öffentlichen Schulen. Das heißt aber noch lange nicht, dass man untätig zuschauen muss, bis eine solche Schule wirklich im fi nanziellen Ruin ist – wir haben das vor Kurzem hier in Schwerin erlebt – oder wegen nicht mehr vorhandenen Lehrern einfach in die Ferien gehen muss. Auch diese Entwicklung zeichnet sich ab. Insofern gibt uns unser eigenes Schulgesetz doch die eine oder andere Möglichkeit in die Hand, etwas mehr auf die Gesamtentwicklung von Schule zu gucken und einen sehr positiven Wettbewerb untereinander besser zu befördern.

Ich bin der Auffassung, Schulen in freier Trägerschaft können sehr wohl für die öffentlichen Schulen ein Motor sein. Sie können beispielhaft sein für das Ausprobieren bestimmter Konzepte. Wenn wir uns die zunehmende Selbstständigkeit von Schule und die möglichen Profi lbildungen anschauen, die ja einen riesengroßen Spielraum haben, dann werden meiner Meinung nach die Schulen in freier Trägerschaft hier auch ein Stück Muster liefern können, wenn man eine Zusammenarbeit auf gleicher Augenhöhe vernünftig organisiert. Das ist vorrangig eine Frage des guten Willens. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sich Schulen in der Verantwortung des öffentlichen Bildungsauftrages – und dabei ist es erst einmal nebensächlich, ob in öffentlicher Hand oder in freier Trägerschaft, diese hoheitliche Aufgabe von Bildung erfüllen alle nach dem Grundgesetz – dagegen sperren, füreinander die Bereicherung darzustellen, und dass der Konkurrenzgedanke an der Stelle nicht mehr so konstruktiv ist, wie er sein könnte, sondern eher vernichtend.

Sie alle haben, denke ich, aus Ihren Wahlkreisen schon Signale bekommen, dass auch die kommunale Ebene mit einigen konkreten Entscheidungen vor Ort große Probleme hat. Man muss zur Kenntnis nehmen, eine öffentliche Schule in der Gemeinde vorzuhalten, das kostet eine Menge Mittel und Aufwand. Wenn Schüler in Größenordnungen diese öffentliche Schule verlassen, um eine Schule in freier Trägerschaft aufzusuchen, dann ist der Bürgermeister trotzdem mit bei der Sache, weil der Schullastenausgleich für diesen Schüler ja mitgeht. Wir merken also schon, hier wirken vor Ort auch unterschiedliche Interessen, aber man muss sehr behutsam mit den einzelnen Dingen umgehen. Ich bin der Meinung, dass uns manche Friktionen im Lande Anlass geben sollten, hier einmal genauer hinzuschauen. Und wenn wir im öffentlichen Bereich das Thema Evaluation als Modewort des Jahres benutzen, dann muss man einmal schauen, in welcher Weise Schulen in freier Trägerschaft daran zu beteiligen sind. Ich weiß sehr genau, dass das viele von sich aus sogar möchten.

In diesem Sinne hoffe ich, Ihnen klargemacht zu haben, weshalb wir als Koalition diesen Antrag recht offen formuliert, aber als Prüfauftrag doch sehr ernst gemeint auf den Weg gebracht haben. Ich gehe davon aus, dass wir uns im Bildungsausschuss zu gegebener Zeit erklären lassen werden, wie weit die Gesetzgebung hier tätig

werden muss oder aber unter gesetzlichen Regelungen schon einen Ausweg aus einer momentanen Problemlage bieten könnte. Mir ist sehr wohl bewusst, dass wir dadurch die Welt im Wesentlichen nicht verbessern können, aber an einer kleinen Stelle könnte das durchaus der Fall sein. Das sollte es uns wert gewesen sein, diesen Antrag einzubringen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Polzin.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist es beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.