Notwendige Beitragserhöhungen müssen sich an der allgemeinen Preisentwicklung und der Grundlohnsteigerung orientieren.
Es kann nicht sein, dass sich auch in Pfl egeeinrichtungen Träger überlegen, ob sie qualifi ziertes Personal auf der Basis von Ein-Euro-Jobs beschäftigen. Hier brauchen wir also eine Bindung an die Grundlohnsteigerung.
Umstritten ist auch für meine Fraktion die Einführung der 4.000 Pfl egestützpunkte. Auch bei der Anhörung im Bundestag wurde diese als überdimensioniert bewertet. Es stellt sich die Frage, soll hier eine Konkurrenz aufgebaut werden. Die Integration der bisherigen Beratungsstellen ist offen, die Trägerschaft dieser Pfl egestützpunkte ist unklar.
Darüber hinaus muss angezweifelt werden, dass mit den jetzigen Plänen eine von den Pfl egekassen tatsächlich unabhängige Beratung erreicht wird. Es ranken sich viele weitere Fragen um die Einrichtung dieser Pfl egestützpunkte und Pfl egeberater.
Sie sehen, es gibt noch eine Vielzahl von offenen Fragen im Zusammenhang mit der Novellierung. Deshalb ist es vollkommen korrekt, dass wir heute dieses Thema beraten, das uns alle irgendwann einmal wahrscheinlich auch treffen wird. Denn ich weiß, wir werden alle älter und viele von uns werden pfl egebedürftig werden. Insofern sind wir sehr daran interessiert, heute tragfähige Lösungen hier mit der Gesetzesnovelle zu bringen.
Die FDP hat einen Antrag eingebracht. Es wäre sehr schön, es wäre wünschenswert, wenn die FDP sich entschließen könnte, diesen Antrag punktweise abzustimmen, da wir als Fraktion nicht allen Punkten zustimmen.
Ich bräuchte jetzt noch ein Signal, ob punktweise abgestimmt werden soll. – Nein. Gut, dann lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1265 insgesamt abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion der FDP zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall, damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1265 bei Zustimmung durch die Fraktion der FDP, ansonsten Ablehnung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Faktion DIE LINKE und der NPD abgelehnt.
Ich komme jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1198. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1198 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD, ansonsten Ablehnung durch die Fraktion der SPD, der CDU und der FDP abgelehnt.
Meine Damen und Herren, vereinbarungsgemäß rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 37: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Kinderrechte im Grundgesetz verankern, auf Drucksache 5/1197.
Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Dr. Linke von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Kinder wollen ernst genommen werden. Kinder brauchen für die Entwicklung die Liebe ihrer Eltern und umfassende Entfaltungsmöglichkeiten. Das wollen wir. Wir sind auch Eltern. Dafür streiten wir. Von meiner Fraktion wird seit Langem uneingeschränkt unterstützt, dass Kinderrechte festgeschrieben werden. Die von UNICEF, dem Deutschen Kinderhilfswerk, dem Deutschen Kinderschutzbund und vielen anderen Vereinen und Verbänden erhobene For
derung, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, wird von meiner Fraktion seit Langem uneingeschränkt unterstützt.
Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben deshalb bereits im Juli 2006 auf Vorschlag der Regierungsparteien, damals PDS und SPD, die Landesverfassung um den Grundsatz der chancengleichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben erweitert. Der Artikel 14 unserer Landesverfassung wurde um einen neuen Absatz 4 ergänzt. Zitat: „Kinder und Jugendliche sind Träger von Rechten, deren Ausgestaltung die Persönlichkeit fördert und ihren wachsenden Fähigkeiten und Bedürfnissen zu selbstständigem Handeln entspricht. Land, Gemeinden und Kreise fördern die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der Gesellschaft.“ So weit unsere Landesverfassung.
Auf diese Weise soll, wie auch im Kinder- und Jugendprogramm der Landesregierung angelegt, die sich verändernde Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien bei jedem Verwaltungsvorgang und jedem Gesetzgebungsvorhaben berücksichtigt werden. Das allein reicht nicht, denn es geht auch um bundesstaatliches Handeln. Deshalb hat meine Fraktion den vorliegenden Antrag eingebracht. Wir fordern die Landesregierung auf, sich über den Bundesrat für die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz einzusetzen. Die Bundesrepublik Deutschland will ein kinderfreundliches Land sein. Dies verkündet der Nationale Aktionsplan „Für ein kindgerechtes Deutschland 2005-2010“, den die Bundesregierung im Jahr 2005 vorgelegt hat. Doch der Weg zur umfassenden Verwirklichung von Kinderrechten ist auch in unserem relativ wohlhabenden Land noch in vielen Bereichen verstellt.
Natürlich sind Kinder gegenwärtig auch Grundrechtsträger mit eigener Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit, dennoch ist in der Allgemeinheit vielfach die Vorstellung verbreitet, dass die Interessen der Kinder denen der Älteren untergeordnet sind. Kinder haben eigene Bedürfnisse und Interessen, müssen ihre Persönlichkeit entwickeln und sich von der älteren Generation emanzipieren. Das erfordert Rahmenbedingungen, die ihnen gleichermaßen Freiräume und Grenzen setzen. Kinder müssen gefördert werden, selbst hervorzutreten, ihre eigenen Rechte geltend zu machen, um damit auch Partizipation einzufordern. Rechtliche Dimensionen, die dieser Tatsache gerecht werden, sind derzeit im Grundgesetz nicht verankert.
Am 20. November 1989 ist das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die UN-Kinderrechtskonvention, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen worden. Es ist die meistgezeichnete Konvention der Vereinten Nationen. 1992 wurde die UNKinderrechtskonvention auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifi ziert. Die Konvention enthält unter anderem das Recht auf Förderung, das Recht auf Bildung und als Schutzrechte, das Recht auf Schutz vor Verwahrlosung und sexuellen Handlungen. Deutschland hat sich in der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpfl ichtet, die Rechte, die in der Konvention sehr zutreffend beschrieben sind, in die eigene Gesetzgebung aufzunehmen. Heute geht es darum, dass diese auch im Grundgesetz ihren Platz erhalten.
Verehrte Abgeordnete, Maßstab der Grundgesetzänderung ist das Wohl des Kindes. Es muss bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen Vorrang genießen. Die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in das
Grundgesetz ist mehr als ein Appell und wird tatsächlich zu einer anderen Gewichtung führen. Wann immer es um eine Entscheidung durch den Gesetzgeber, die Verwaltung oder auch durch die Rechtsprechung geht, wird zu prüfen sein, wie sich diese Entscheidung auf das Wohl der Kinder auswirkt.
Ich möchte an einem Beispiel verdeutlichen, dass Kindertagesstätten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen. Infolgedessen erhalten Kinder berufstätiger Eltern auch mühelos einen Kita-Platz. Wir wissen aber, dass Kindertagesstätten vorrangig der Persönlichkeitsentwicklung unserer Kinder dienlich sind. Ausgehend vom Wohle des Kindes wäre es für viele Kinder arbeitsloser Eltern ebenso bedeutsam, eine Ganztags-Kita besuchen zu können. Hier dient die grundgesetzliche Verankerung von Kinderrechten der Chancengleichheit. Aber auch Familienpolitik, Bildungspolitik, Gesundheitspolitik und Arbeitsmarktpolitik sind unter dem Blickwinkel der Rechte von Kindern zu werten, ebenso die Umwelt-, Verkehrs- und Wirtschaftspolitik, denn auch sie haben einen unmittelbaren Einfl uss auf die Chancen junger Menschen.
Zwei weitere wichtige Punkte, die mit einer Grundgesetzänderung umgesetzt werden sollten, sind die Anerkennung der Kinder als eigenständig sich entwickelnde Persönlichkeiten und die Pfl icht des Staates, ein gutes Aufwachsen der Kinder zu sichern. Kinder brauchen eine individuelle Förderung, eine gute Bildung, eine gute Ernährung und eine gesunde Umwelt. Für die Schaffung solch kindgerechter Lebensbedingungen ist der Staat gemeinsam mit den Eltern verantwortlich. Das sollte auch so im Grundgesetz stehen. Rechtlich und politisch bedeutet das eine Stärkung der Position sowohl der jungen Generation als auch deren Eltern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, man sollte auch die symbolische Bedeutung einer Verfassungsänderung betonen. Grundrechte bilden den Wertekanon der bürgerlichen Gesellschaft. Auf das Grundgesetz wird in allen politischen Debatten deshalb immer wieder Bezug genommen. Es gilt als die höchste Berufungsinstanz, auf die wir Politiker uns auch in internen Auseinandersetzungen immer wieder berufen. Eltern und den mit Kindern beschäftigten Fachkräften wie Erzieherinnen und Erziehern, Lehrerinnen und Lehrern wird stärker als bisher bewusst, dass es ihre Aufgabe ist, alle Kinder in ihrer Vielfalt zu fördern und zu unterstützen.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Altbundespräsident Herzog, hat sich ganz klar für die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ausgesprochen. Er betonte anlässlich der Veranstaltung „Deutschland für Kinder“ im Jahr 2006, dass es erforderlich sei, die Rechte der Kinder zu stärken, um gerade damit einen Beitrag zu leisten, in den Köpfen und in den Herzen der Menschen mehr Platz für Kinder zu schaffen.
Gegen eine Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ist immer wieder angeführt worden, dass auf diese Weise die Rechte der Eltern relativiert würden. Aus historisch sehr nachvollziehbaren Gründen ging es nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in der alten Bundesrepublik zunächst einmal darum, die Abwehrrechte der Eltern gegenüber dem Staat zu stärken. Es ist in der Tat die vornehmste und schönste Aufgabe der Eltern, für ein kindgerechtes Aufwachsen ihrer Kinder zu sorgen. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Kinder brauchen Eltern, die sie akzeptieren. Daneben müssen aber die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen so sein, dass jedes
Kind bestmögliche Startchancen, und zwar vor allem durch frühkindliche Bildung, schulische Förderung und betriebliche Ausbildung erhält. Das ist eine Verantwortung des Staates und der Gesellschaft, die stärker als bisher von uns allen wahrgenommen werden sollte. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke.
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat um das Wort gebeten der Minister für Soziales und Gesundheit Herr Sellering. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Liebe Frau Linke, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, es wird Sie nicht überraschen, welche Auffassung ich persönlich habe und welche Auffassung die Fraktion der SPD zu dieser Frage vertritt, denn das haben Sie nachlesen können, als wir uns damit im Einzelnen auf unserer Klausurtagung beschäftigt haben.
Nein, das glaube ich nicht, dass deshalb der Antrag gestellt wurde. Das halte ich für völlig ausgeschlossen, dass deshalb der Antrag gestellt worden ist.
Vielleicht könnte der Antrag sogar mit Blick darauf gestellt worden sein, dass von manchem in der CDU auf Bundesebene eine andere Linie vertreten wird, sodass man vielleicht hoffen könnte, dass es hier irgendwie eine Diskussion zwischen den Koalitionspartnern geben könnte. Das mag ja sein.
(Irene Müller, DIE LINKE: Das ist durchaus möglich. Wie haben Sie das denn rausgekriegt?! – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
Aber lassen Sie uns doch alle einfach an der Sache orientieren. So weit ich weiß, gibt es die klare Überlegung, diese wichtige Frage in die Ausschüsse zu überweisen, um dort darüber zu sprechen. Ich will nur zwei Punkte ansprechen.
Wenn wir uns weitgehend einig sind, dass das etwas Vernünftiges ist, das in die Verfassung zu schreiben, dann fragt man sich natürlich, warum wir das bisher noch nicht getan haben. Warum ist das bisher noch nicht geschehen?
Ich denke, da gibt es im Bund zwei Dinge, die über lange Zeit dazu geführt haben, dass wir das ernsthaft sehen müssen, dass in den letzten Jahren, was Familienpolitik und Kinderpolitik angeht, etwas passiert ist in der Bundesrepublik Deutschland. Da hat ein Umdenken stattgefunden. Sehr weite politische Kräfte sagen, jawohl, in dem Bereich müssen wir etwas tun. Darüber können wir uns alle nur freuen, denn da hat sich etwas verändert.