Ich glaube, dass die Argumente, die hier gebracht worden sind, nicht zutreffend sind, dass sie nicht hilfreich sind, sondern im Gegenteil in die falsche Richtung gehen. Insofern empfehle ich Ihnen sehr, den Antrag abzulehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Teil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist heute fast ohne Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt. Zahlreiche Arbeitsplätze, vor allem für gering qualifi zierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sind im Zuge von Rationalisierungsmaßnahmen weggefallen.
In Mecklenburg-Vorpommern zeigt sich jedoch ein nachhaltiger Rückgang der Arbeitslosigkeit, auch wenn festzustellen bleibt, dass nicht jeder der zusätzlich entstandenen sozialversicherungspfl ichtigen Arbeitsplätze von der Einkommensgestaltung her so ist, wie wir dieses im Interesse der Beschäftigten und der volkswirtschaftlichen Gesamtentwicklung erhoffen.
Dennoch, meine Damen und Herren, müssen wir auch feststellen, dass bundesweit, davon kann sich Mecklenburg-Vorpommern leider nicht abkoppeln, die grundsätzlich positive Entwicklung – gerade heute sind die neuesten Arbeitslosenzahlen für Januar auf den Markt gekommen und das ist auch wieder durchaus positiv – auf dem Arbeitsmarkt viele Arbeitslose nicht erreicht. Für eine große Zahl von Langzeitarbeitslosen besteht aktuell kaum eine Chance auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
Umso wichtiger ist es daher, dass sich die Koalitionsfraktionen in Berlin unter Federführung des damaligen Bundesarbeitsministers Franz Müntefering auf ein Programm verständigt haben, um diesen Menschen oder zumindest einem nicht unerheblichen Teil von ihnen eine Perspektive zu eröffnen.
Meine Damen und Herren, wir können und wir dürfen nicht hinnehmen, dass Menschen perspektivlos bis zum Renteneintritt ausharren müssen. Wir wollen vernünftige Angebote schaffen. Wir wollen, dass diese Menschen teilhaben, und wir wollen, dass diese Menschen eine Perspektive bekommen. Aus diesem Grund begrüßt die SPD-Landtagsfraktion ausdrücklich nicht nur das durch die Bundesregierung ausgestaltete Programm zur Schaffung von bis zu 100.000 zusätzlichen sozialversicherungspfl ichtigen Arbeitsplätzen für Menschen, die seit mindestens 24 Monaten arbeitslos gemeldet sind, …
Wir, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, unterstützen darüber hinaus ausdrücklich auch die Tatsache, dass die Landesregierung ihrerseits aus zusätzlich bereitgestellten ESF-Mitteln des Bundes dieses Programm auf Landesebene kofi nanziert. Während der Bund für das Programm für die Gesamtlaufzeit bis Ende 2002 rund 1,7 Milliarden Euro Eigenmittel sowie weitere 300 Millionen Euro aus dem ESF bereitstellt, unterstützt Mecklenburg-Vorpommern mit rund 11 Millionen Euro das Bundesprogramm
und erleichtert damit den Kommunen in den förderfähigen Landkreisen und kreisfreien Städten im Land die Nutzung dieses Programms. Damit wird der Zuschuss, Herr Minister Seidel hat darauf hingewiesen, von maximal 800 Euro monatlich seitens des Bundes um weitere 150 Euro monatlich je Arbeitsplatz aufgestockt.
Meine Damen und Herren, nun fordert die Linkspartei mit ihrem Antrag dazu auf, die infrage kommenden Kommunen mit zusätzlichen 100 Euro je Arbeitsplatz und Monat bei der Nutzung des Programms zu unterstützen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei, ich kann Ihr Anliegen ja verstehen. Wenn man grundsätzlich eine Sache wie den Kommunal-Kombi nicht infrage stellen kann und nicht infrage stellen will, dann muss es doch mit dem Teufel zugehen, wenn man nicht wenigstens bei der Bezuschussung noch etwas Geld obendrauf legen kann, um sich so zu profi lieren. Das ist zwar, nehmen Sie mir das jetzt bitte nicht übel, bestenfalls Populismus
und lässt die fi nanziellen Möglichkeiten unseres Landes außer Betracht, aber so etwas zu fordern, tut ja zunächst niemandem wirklich weh.
Gleichzeitig, meine Damen und Herren, will die Linkspartei mit ihrem Antrag den Eindruck erwecken, dass die Menschen, welche in Mecklenburg-Vorpommern in denjenigen Kommunen leben, die überschuldet sind, von vornherein von diesem Programm ausgeschlossen sind. Wenn dies zutreffend wäre, meine Damen und Herren, dann hätte dieses Programm allerdings einen gravierenden Geburtsfehler, denn tatsächlich lebt natürlich eine Vielzahl der Betroffenen, die wir mit diesem Programm gerade erreichen wollen und die wir wieder in Arbeit brin
gen wollen, in Städten und Gemeinden, die, ich will es mal vorsichtig ausdrücken, fi nanziell angeschlagen sind.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dieses Problem, das nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern existieren würde, ist bereits bei der Erstellung der Richtlinie durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berücksichtigt worden.
Gerade aus diesem Grund heißt es – anders als in den ersten Überlegungen – nunmehr in der Richtlinie unter dem Stichwort „Zuwendungsempfänger“: „In Betracht kommen als Arbeitgeber insbesondere Gemeinden, Städte oder Kreise.“ Und dann heißt es weiter: „Gefördert werden können auch andere Arbeitgeber im Einvernehmen mit den Arbeitgebern nach Satz 2.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dieser Öffnung wird doch gerade fi nanzschwachen Gemeinden, Städten oder Kreisen die Möglichkeit an die Hand gegeben, gemeinsam mit Vereinen, Verbänden oder sonstigen Trägern und Einrichtungen auch dort vor Ort
(Irene Müller, DIE LINKE: Weil sie kein Geld haben. – Zurufe von Regine Lück, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE)
Und Sie als Antragsteller, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie als Antragsteller sollten dieses doch eigentlich wissen, denn zwischenzeitlich hat beispielsweise die Fraktion DIE LINKE in der Stadtvertretung Schwerin einen Antrag auf Inanspruchnahme des Programms durch die Stadt Schwerin angekündigt,