Viertens ist in unserem Lande der Innenminister auch Kommunalminister und damit der kommunalen Selbstverwaltung in besonderer Weise verpfl ichtet. Der Innenausschuss hat mögliche Zusammenhänge zwischen der EU-Arbeitszeitrichtlinie und den Kommunen mit Berufsfeuerwehren nach meiner Auffassung erst, aber sehr ernst begonnen, zu diskutieren. Kollege Heinz Müller forderte etwa, bei Entscheidungen über das Schichtsystem Auswirkungen auf den Stellenplan und die Finanzen der Kommunen zu berücksichtigen. Und Herr Kollege Ring
guth stellte die interessante Frage, ob nicht die außergewöhnliche Finanzschwäche der kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern Ausnahmeregelungen rechtfertigen könnte. Das sind alles wichtige Aspekte, meine sehr verehrten Damen und Herren, nur Antworten hat der Innenausschuss bisher nicht erhalten. Die kommunale Selbstverwaltung ist also in jedem Fall betroffen und in jedem Fall gefordert. Die Anwendung der Neuregelung führt laut Innenministerium zu noch nicht bezifferbaren Mehrkosten, wobei aber von einem erhöhten Personalbedarf von circa 10 bis 15 Prozent ausgegangen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies sind doch Probleme, die mit dem alleinigen Kriterium der Gewährleistung des Brandschutzes, wie das Innenministerium dies an die Testphase anknüpfen will, nicht ansatzweise erfasst werden können. Inwiefern besteht möglicherweise in der Nichtanwendung der Abweichungsartikel 17 und 22 der EU-Arbeitszeitrichtlinie durch das Innenministerium ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung? Und inwiefern entsteht bei Anwendung dieser Artikel möglicherweise ein Fall von Konnexität? Der Deutsche Städtetag jedenfalls empfi ehlt den Kommunen zur Vermeidung einer Kostenexplosion gerade die Anwendung der Opt-out-Regelung, also das Gegenteil von dem, was hier im Land durch das Innenministerium durchgesetzt werden soll.
Fünftens. Der vorliegende Antrag gibt auch dem Innenministerium Gelegenheit, das bisherige Verfahren zu heilen. Nur auf diesem Wege wird es dann auch möglich sein, vorbehaltlos Erfahrungen anderer Bundesländer zu analysieren. Dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen, denke ich natürlich ausdrücklich nicht an den Stadtstaat Hamburg, der völlig andere Bedingungen hat, sondern an Flächenländer wie etwa Baden-Württemberg oder Brandenburg. Was in Potsdam möglich ist, das muss auch in Schwerin und in den anderen kreisfreien Städten unseres Landes möglich sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur so wird es dem Innenministerium auch möglich sein, einen feuerwehrrechtlichen Flickenteppich zu verhindern, der nicht nur zu aufsichtsrechtlichen Problemen, sondern auch zu Fragen beziehungsweise zu Unverständnis aufseiten der Personalräte führen könnte. Der Antrag gibt letztendlich auch Gelegenheit, politische Verantwortung sachgerechter zuzuteilen. Sachentscheidungen mit alternativen Lösungsmöglichkeiten, zumal im Personalbereich, haben immer auch eine politische Dimension und die politische Verantwortung trägt letztendlich kein Brandschutzreferatsleiter im Innenministerium, sondern neben dem Fachminister sind das insbesondere die Abgeordneten, und daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke schön.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erste hat ums Wort gebeten in Vertretung des Innenministers die Justizministerin des Landes Frau Kuder. Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den sechs Berufsfeuerwehren des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind 589 Beamte tätig, die jeden Tag rund um die Uhr in den Bereichen Brandschutz, Rettungsdienst, technische Hilfeleistung und Katastrophenschutz für Sicherheit und Schutz sorgen. Soweit es mir – Herrn Caffi er als Innenminister – möglich ist, möchte ich deshalb meinen Teil dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für diese immens wichtige Arbeit konsequent und orientiert an der geltenden Rechtslage zu verbessern. Dazu gehört auch die Sicherung der personellen Ressourcen, die für die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren von herausragender Bedeutung ist, aber auch und insbesondere die Wahrung der Einsatzfähigkeit. Gerade unter diesem zuletzt genannten Gesichtspunkt kommt der Umsetzung der EG-Arbeitszeitrichtlinie eine besondere Bedeutung zu, denn sie schreibt den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Reihe von Mindestbestimmungen vor, die hinsichtlich der Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu beachten sind.
Lassen Sie mich deshalb zunächst die grundlegenden Schutzvorschriften dieser Richtlinie, auf die sich auch der hier zu behandelnde Antrag der Fraktion DIE LINKE bezieht, hervorheben. Es wird eine wöchentliche Höchstarbeitszeitgrenze von 48 Stunden vorgegeben. Des Weiteren legt die Richtlinie fest, dass die Mitgliedsstaaten die erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben, damit jedem Arbeitnehmer pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden gewährt werden kann. Letzteres steht im Ergebnis der Beibehaltung von 24-Stunden-Schichten entgegen.
Der Anwendungsbereich dieser Richtlinie erstreckt sich auch auf die Beamten der Berufsfeuerwehren. Zweifel hieran hat der Europäische Gerichtshof mit seiner Entscheidung am 14. Juli 2005 beseitigt. Mit diesem Beschluss wurde verbindlich Klarheit geschaffen. Nachfolgende Bemühungen der Bundesregierung, die zum Ziel hatten, auf die Gesetzgebungsgremien der Europäischen Union Einfl uss zu nehmen und den Feuerwehrdienst wieder aus dem Geltungsbereich herauszunehmen, sind im November 2006 gescheitert. Es ist zurzeit auch nicht erkennbar, dass auf europäischer Ebene zukünftig von dieser grundlegenden Weichenstellung im Feuerwehrbereich abgewichen werden soll. Deshalb führt kein Weg daran vorbei. Die Vorgaben der EG-Arbeitszeitrichtlinie gelten auch für Mecklenburg-Vorpommern und dies sogar unmittelbar ohne das Erfordernis einer Umsetzung in nationales Recht. Landesrechtlich entgegenstehende Regelungen gelangen nicht mehr zur Anwendung.
Wie stellt sich nunmehr die tatsächliche Lage in Mecklenburg-Vorpommern dar? Wie Sie wissen, haben die sechs kreisfreien Städte auf die neue Rechtslage unterschiedlich reagiert. Zum heutigen Zeitpunkt wird die Richtlinie voll inhaltlich, das heißt 48 Stunden wöchentliche Höchstarbeitszeit und Einhaltung von 12-StundenSchichten, von den Berufsfeuerwehren Rostock, Wismar, Schwerin und Stralsund umgesetzt. Die Berufsfeuerwehr Greifswald hat ebenfalls die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 54 auf 48 Stunden umgestellt, jedoch das 3Schicht-System mit einem 24-Stunden-Dienstrhythmus beibehalten und die Einsatzstärke reduziert. In der Stadt
Neubrandenburg arbeiten die Beamten freiwillig 54 Stunden pro Woche in 24-Stunden-Schichten und verzichten dabei auf eine Mehrarbeitsvergütung.
Meine Damen und Herren, die europäische Arbeitszeitrichtlinie eröffnet den Ländern die Möglichkeit, die für die Berufsfeuerwehren zuständigen Kommunen zu berechtigen, Abweichungen im Bereich der Arbeitszeitregelungen vorzunehmen.
Diesem Ansatz steht natürlich auch das in der Landesregierung zuständige Innenressort offen gegenüber. Hierbei bedarf es jedoch einer klaren Abwägung. In deren Rahmen geht es zunächst darum, die von der Europäischen Union hervorgehobene Bedeutung des Arbeitsschutzes für die tätigen Feuerwehrbeamten zu beachten. Abweichungen hiervon bedürfen deshalb einer stichhaltigen Begründung. Eine solche wäre, dass ansonsten die Aufgabenstellung der Berufsfeuerwehren mit der erforderlichen Qualität nicht mehr erfüllt werden könnte.
Meine Damen und Herren, seitens der gewerkschaftlichen Interessenvertretungen der betroffenen Beamten ist im Innenministerium dafür geworben worden, Ausnahmen von der Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union zuzulassen. Dabei ging es vor allem um den Erhalt des bisherigen 24-Stunden-Schichtsystems. Das Innenministerium hat daraufhin das Für und Wider einer diesbezüglichen Ausnahmeregelung sowohl mit den Gewerkschaften dbb und ver.di als auch mit Vertretern der betroffenen Kommunen, und zwar sowohl der Personalräte als auch der Verwaltungen intensiv diskutiert.
Weiterhin ist dieses Anliegen vor dem Innenausschuss des Landtages am 6. Dezember 2007 eingehend seitens der Betroffenen vorgetragen und mit den beteiligten Seiten erörtert worden. In der Gesamtschau ist derzeit festzuhalten, dass sich eine durch die Landesregierung vorzugebende Ausnahmeregelung von der Arbeitszeitrichtlinie für die örtlichen Berufsfeuerwehren sachlich nicht hinreichend begründen lässt. Gleichwohl, und dies war auch das Ergebnis der Erörterungen im Innenausschuss, soll in einer einjährigen Auswertungsphase die derzeitige Bewertung einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Es wird dabei um die Frage gehen, ob die Dienstzeitabläufe in den Berufsfeuerwehren, die die europäische Arbeitszeitrichtlinie anwenden, dazu führen, dass die Einsatzfähigkeit der Wehren beeinträchtigt wird. Gleiches wird im Hinblick auf die Aus- und Fortbildung und andere von den Wehren vorgetragene Aspekte zu gelten haben.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass die betroffenen Dienststellen bereits gebeten worden sind, zukünftig konkrete und für die einzelnen Feuerwehrbeamten bestandssichere Dienstpläne zu erarbeiten und die Freistellungszeiten für die Durchführung der erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen zu gewährleisten. Mit diesen Hinweisen gegenüber den kreisfreien Städten sollten die seitens der Personalräte und Feuerwehren vorgetragenen berechtigten Anliegen bereits frühzeitig aufgegriffen und ihnen Rechnung getragen werden. Ungeachtet dessen wird die vorzunehmende Überprüfung ergebnisoffen und auch unter Einbeziehung der Erfahrungen von Feuerwehren außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns erfolgen.
Dementsprechend wird mein Ministerium die örtlichen Gespräche der Beteiligten aufmerksam verfolgen und begleiten. Wir werden dann bis Ende dieses Jahres sehen, ob es einer Ausnahmeregelung bedarf oder nicht. Sollte sich ein Bedarf ergeben, wird mein Ministerium das Erforderliche veranlassen. Ich möchte Sie daher bitten, diese Zeitspanne noch abzuwarten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es kurz machen für unsere Fraktion. Ich möchte auch die Kameraden der Feuerwehr im Hintergrund recht herzlich begrüßen, die jetzt schon seit vielen Minuten warten.
Ich denke, wir sollten dieses Thema im Innenausschuss noch einmal tiefgründig erörtern und sollten dazu auch alle Kollegen aus den Berufsfeuerwehren einladen, denn wir hatten im Innenausschuss meines Erachtens nur den Kollegen aus Rostock.
Und ich will drei Punkte aus Sicht der Fraktion sagen, wofür wir als Landtag Sorge tragen sollten: Zum einen, dass wir hundert Prozent dafür Sorge zu tragen haben, den sicherheitstechnischen Standard zu halten und gar zu verbessern, dass wir dafür Sorge zu tragen haben, gut ausgebildete und gut motivierte Kolleginnen und Kollegen vorzuhalten in den Berufsfeuerwehren,
und dass wir dafür Sorge zu tragen haben, dass wir bei Gefahr von Leib und Leben nach bestem Wissen und Gewissen handeln können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich bitte mit dem Ergebnis beginnen. Namens meiner Fraktion beantrage ich, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in den Innenausschuss zu überweisen und dort die Diskussion fortzuführen. Wir werden uns dann, Kollege Leonhard, im Innenausschuss darauf verständigen, wie wir das machen. Alle Feuerwehrleute einzuladen wäre vielleicht ein bisschen sehr aufwendig, aber beispielsweise alle Personalräte einzuladen, hielte ich für einen sehr vernünftigen Weg.
Eine Überweisung hielte ich auch deshalb für nötig, Kollege Ritter, weil ich mit der ganz konkreten Formulierung Ihres Antrages ein kleines Problem habe. Ich weiß nicht, ob es richtig ist, dass die Landesregierung mit den kommunalen Gebietskörperschaften Verhandlungen führen soll. Ich persönlich hielte es für richtig, die Landesregierung würde zulassen, dass die kommunalen Körperschaften, also in diesem Fall unsere kreisfreien Städte, in eigener Verantwortung handeln.
Dazu muss die Landesregierung nicht mit Ihnen verhandeln. Ich möchte aber vor allem die Diskussion, die wir im Innenausschuss – es wurde von meinen Vorrednern darauf verwiesen – geführt haben, fortsetzen. Ich möchte sie vor allen Dingen unter einem Aspekt gern fortsetzen und insofern das, was Kollege Leonhard gesagt hat, noch erweitern.
Wir haben ja im Innenausschuss gesagt, wir wollen uns auch mal anschauen, was denn in den anderen Bundesländern passiert. Und dieses, meine Damen und Herren, scheint mir des Hinschauens wert zu sein. Wir haben seitens der SPD-Fraktion unsererseits bei den Kollegen in anderen Bundesländern nachgefragt und ich will Ihnen zwei der Antworten auszugsweise zitieren, wobei ich ganz bewusst zwei Bundesländer nehme, in denen wir nicht in der Regierung sind, weil die dortigen SPD-Fraktionen sicherlich nicht im Verdacht stehen, die Situation im Land schönzureden.
Ein einziger Satz aus der Antwort meiner Kollegen in Baden-Württemberg. Da heißt es, ich darf zitieren mit Genehmigung der Präsidentin: „Für Baden-Württemberg bedeutet dies, dass die Kommunen im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung für den Erlass der Vorschriften zuständig sind.“ Ende des Zitats. Baden-Württemberg also mit einem klaren Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung und mit dem Bekenntnis dazu, dass die Kommunen dies hier selbst tun.
Und lassen Sie mich ein etwas längeres Zitat, wenn Sie gestatten, aus Bayern zitieren. In dem Schreiben meiner Kollegen aus Bayern heißt es: „In Bayern ist die EUArbeitszeitrichtlinie bei den Berufsfeuerwehren nur indirekt umgesetzt. Alle Beschäftigten haben sich mit den jeweiligen kommunalen Dienstherren auf sogenannte Opt-out-Regelungen verständigt. Die Feuerwehrleute haben alle Erklärungen unterschrieben, dass sie auf freiwilliger Basis auf die generelle Arbeitszeitverkürzung verzichten und stattdessen individuellen Regelungen zustimmen. Das bedeutet in der Praxis, dass bei allen Berufsfeuerwehren in Bayern, Ausnahme Augsburg, der 24-Stunden-Schichtdienst beibehalten wurde. Das wollten die Feuerwehrleute so. Es hat lange Verhandlungen zwischen kommunalen Arbeitgebern und den Personalvertretungen beziehungsweise Gewerkschaften gegeben und man hat sich von Standort zu Standort unterschiedlich, was die freien zusätzlichen Tage der Mitarbeiter betrifft, geeinigt. Im Durchschnitt haben die Beschäftigten bei den Berufsfeuerwehren sechs oder sieben freie zusätzliche Schichten bekommen. Dafür wurde die 48-Stunden-Woche nicht eingeführt. Das heißt, die Einsatzbeamten der Berufsfeuerwehr arbeiten weiterhin im Durchschnitt circa 54 Stunden pro Woche. Beispiel München: Wäre dort die 48-Stunden-Woche nach EUArbeitszeitrichtlinie eingeführt worden, hätte das die Stadt München zusätzlich 200 Stellen gekostet.“ So weit das Zitat meiner bayerischen Kollegen.
Meine Damen und Herren, ich kann dazu in Abwandlung eines alten literarischen Zitats nur sagen: Tu felix Bavaria! Du glückliches Bayern! Eigentlich heißt es ja: Tu felix Austria! Also: Tu felix Bavaria! Du glückliches Bayern! In dir kommt man offenbar in einer so komplizierten Frage zu einer sehr pragmatischen Lösung, mit der dann die Beteiligten zufrieden sind. Und ich frage mich, meine Damen
Dieses, das sagen uns die Fachleute und das sagen uns die Beteiligten, wäre gut für die Feuerwehrleute, für diese Mitarbeiter. Es wäre aber auch gut für den Brandschutz, weil wir damit einen Brandschutz in höherer Qualität gewährleisten können. Und es wäre gut für die Städte. Sie würden zwar nicht 200 Stellen einsparen, München ist auch ein bisschen größer als Neubrandenburg oder Rostock, aber auch bei uns würde dies einen Mehrbedarf an Feuerwehrleuten nicht entstehen lassen. Und ich glaube, dieses wäre im Interesse der kommunalen Kassen sinnvoll. Und das, was in Bayern rechtlich geht, bekanntlich gehört auch Bayern zur Europäischen Union, das geht auch in Mecklenburg-Vorpommern rechtlich. Zu dem, was uns die Mitarbeiter des Innenministeriums im Innenausschuss lang und breit erklärt haben, hier spreche Haftungsrecht gegen eine solche Regelung – ich werde bei der Beratung im Innenausschuss dieses Thema noch mal ansprechen und ich werde das Innenministerium doch bitten, uns zu erläutern, inwiefern sich das Haftungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern unterscheidet von dem in Bayern geltenden Haftungsrecht, denn dort in Bayern, in Baden-Württemberg, in Nordrhein-Westfalen, in Sachsen, in einer Reihe von anderen Bundesländern
spricht überhaupt kein Haftungsrecht dagegen. Ich hatte so ein bisschen den Eindruck, das ist der Versuch, mit der Gruselgeschichte vom Haftungsrecht kleine Kinder ins Bett zu jagen. Ich möchte aber hier ganz klar sagen, die Mitglieder des Innenausschusses lassen sich nicht so leicht ins Bett jagen und vergruseln.
Und was die Frage einer Experimentierphase angeht, da kann ich dem Kollegen Ritter nur zustimmen, wir experimentieren doch schon. Wir haben Zustände, wie sie in den letzten Monaten bei der Feuerwehr in beispielsweise Rostock zu beobachten waren mit einem riesigen Überstundenberg, mit einem überhöhten Krankenstand. Das wird zwar jetzt alles korrigiert, aber gleichzeitig haben wir die normale Sollstärke in den Feuerwachen nicht mehr. Wir haben statt der 40, die dort sein müssten, nur 33, damit wir Überstunden abbauen. Sind denn das alles Zustände, die wir für erstrebenswert halten?