Protokoll der Sitzung vom 05.03.2008

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist gelungen.)

Ich würde es als fatal erachten, wenn man heute mit einem Handstrich diesen Gesetzentwurf, von dem wir überzeugt sind, vom Tisch weist,

(Regine Lück, DIE LINKE: Das ist sehr bedauerlich.)

weil, meine Damen und Herren, wir vor großen Herausforderungen stehen. Und das hat mit Europa zu tun. Über die Arbeitnehmerfreizügigkeit hat Herr Seidel schon gesprochen, aber wir müssen uns natürlich auch darüber unterhalten, was das Land Mecklenburg-Vorpommern tun wird, wenn die Europäische Dienstleistungsrichtlinie in ihrer vollen Breite zur Anwendung kommt.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Da bin ich auch gespannt.)

Und dann bin ich einmal gespannt, welche Diskussion hier tatsächlich auf diesem Podium geführt wird,

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

ob nicht dann alle auf einmal für ein Vergabegesetz, für ein Gesetz, welches die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern regelt, eintreten. Ich sage, lieber jetzt, als wenn es dann nachher zu spät ist. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gut. Das war gut so, Helmut.)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1294 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Finanzausschuss sowie an den Verkehrsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? –

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Oh, oh!)

Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Oh!)

Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der NPD sowie Gegenstimmen durch die Fraktion der SPD, der CDU und der FDP abgelehnt.

Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Bis dahin haben sie ja das Gesetz fertig, bis dahin haben sie das Gesetz fertig. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das wird ja gewaltig. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/1313.

Gesetzentwurf der Fraktion der NPD: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 5/1313 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Lüssow von der Fraktion der NPD. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir das Nichtrauchergesetz auf eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Grundlage stellen.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Mit dem von der Mehrheit dieses Hauses hastig verabschiedeten Nichtraucherschutzgesetz wurden wesentliche Belange auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht einfach außer Acht gelassen. Sie haben alles, was wir hierzu in den Ausschüssen gesagt haben, einfach ignoriert. Nachdem nun der Verfassungsgerichtshof in Rheinland-Pfalz das dortige Nichtraucherschutzgesetz in einigen wesentlichen Punkten einer Korrektur unterzogen hat, war klar, dass auch das von Ihnen verabschiedete Gesetz verfassungsrechtlich keinen Bestand haben wird.

Bevor wir jedoch das Landesverfassungsgericht anrufen, wollen wir Ihnen mit dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf die Gelegenheit geben, Ihren Schnellschuss zu korrigieren.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Oh, die NPD als Schutzpatron der Raucher!)

Es geht im Wesentlichen um eine bedeutsame Ausnahmeregelung für den Bereich der Gastronomie, insbesondere für inhabergeführte Gaststätten. Der Volksmund bezeichnet diese meist als Kneipen oder auf dem Lande als Dorfschenken. Nach der bisherigen Gesetzesfassung besteht dort ein volles Rauchverbot. Auch in den Schulen muss unserer Meinung nach das Rauchverbot gelockert werden.

(Irene Müller, DIE LINKE: Ja, ist klar.)

Hier müssen wir ebenfalls Bereiche für das Rauchen schaffen, zum Beispiel in den Gebäuden für Lehrer oder auf den Schulhöfen für Lehrer und Schüler. Reden Sie doch einmal mit Lehrern und Schülern, wie das im Moment aussieht hier im Lande! Bei Ihrem Aktionismus gegen alles, was Rechts ist, merken Sie offenbar überhaupt nicht mehr, was tatsächlich los ist an unseren Schulen. Insbesondere Schülersprecher und einige Lehrer, mit denen ich in letzter Zeit gesprochen habe, haben mir bestätigt, dass die Schüler in Scharen das Schulgelände verlassen, um Rauchen gehen zu können. Die Durchsetzung Ihres schlampig vorbereiteten Gesetzes funktioniert doch zum Großteil in den Schulen überhaupt nicht. Warum soll es denn keine Raucherecken auf Schulhöfen mehr geben? Bedenken Sie bitte auch, dass es nicht sinnvoll sein kann, wenn massiv die Schüler das Schulgelände verlassen müssen, um rauchen zu können.

(Irene Müller, DIE LINKE: Die sollen gar nicht rauchen. Haben Sie das noch nicht begriffen?)

Die Realität in Mecklenburg-Vorpommern sieht doch so aus, dass viele Schulleiter bereits jetzt wieder Raucherecken auf den Schulhöfen tolerieren. Auch der Aufsichtspfl icht kann durch die Gestattung von Raucherecken besser und sinnvoller nachgegangen werden. Wenn Sie aber die Augen vor der Realität weiterhin verschließen wollen, so soll uns das auch recht sein. Bekämpfen Sie doch weiter an den Schulen die NPD! Es freut uns, wenn sich Schüler, Schülervertreter und Lehrer an uns wenden und uns über das informieren, was dort tatsächlich so abgeht und was an der Schule Sache ist.

Nach bisheriger Rechtslage ist gemäß Paragraf 2 Nichtraucherschutzgesetz nun einmal kein Raucherbereich zulässig. Bei unverändertem Fortbestehen kämen nach Defi nition des Paragrafen 2 des Nichtraucherschutzgesetzes zudem nur Räume als Raucherbereiche in Betracht. Sie müssen auch die Realität beachten, dass Lehrer und Schüler an den Schulen erheblich mehr Zeit verbringen, als Sie vielleicht angenommen haben. Die Lehrpläne wurden immer mehr gestrafft. Auch müssen viele Schüler Förderunterricht und Nachhilfeunterricht in Anspruch nehmen. Auch dieses muss kollektiv in Schulräumen möglich sein. Rauchende Schüler dürfen nicht von vornherein ausgegrenzt werden. Gerade durch Ausgrenzung wird der Hang zur Zigarette noch gestärkt.

Auch die Lehrer haben Sie ans Gängelband gelegt, indem es generell keine Ausnahmeregelung gibt, weder Raucherzimmer noch Raucherbereiche im Freien. Die psychische Belastung der Lehrer dürfte allgemein bekannt sein. Sie sind mehr auf sogenannte Auszeiten angewiesen. Ein Lehrer, welcher Raucher ist, leistet bessere Arbeit, wenn er nicht angespannt ist. Anspannung entsteht aber bei Rauchern durch erzwungenes stundenlanges Nichtrauchen. Angesichts der Ausmaße der Schulen und

der Schulhöfe ist diese strikte Regelung unangemessen. Die Freiheiten der Schüler und Lehrer sollten so wenig wie möglich beschränkt werden. Durch die Regelung von Pausen und Freistunden ist doch gewährleistet, dass es nicht zum Dauerrauchen kommen kann.

(Irene Müller, DIE LINKE: Freiheit den deutschen Rauchern!)

Die Schulen sind generell in den Katalog der Ausnahmen aufzunehmen. Es ist erforderlich, den Begriff der Raucherbereiche auszudehnen auf Freifl ächen. Die Schulverwaltung soll hier eine Gestaltungsmöglichkeit haben. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Schulverwaltungen die Grundsätze des Beamtenrechts oder Arbeitsrechts für die Lehrerschaft genauso berücksichtigen werden wie den Schutz der persönlichen Freiheitsrechte der Schüler.

Wenn man sich die Regelung in anderen Bundesländern anschaut, dann kommt man schnell zu dem Ergebnis, dass es viel bessere Nichtraucherschutzgesetze gibt, als dieses von Ihnen verabschiedete. Das Saarland zum Beispiel hat die inhabergeführten Gaststätten vom Rauchverbot ausgenommen. Das fördert für den Gastwirt nicht nur den Erhalt der Stammkundschaft, gerade der Tourismus benötigt eine kneipenfreundliche Lösung. Geselligkeit fi ndet sich nun einmal leichter an der Theke als im klassischen Speiselokal.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Wir akzeptieren ja den Nichtraucherschutz in Restaurants und klassischen Speiselokalen, und zwar so, wie er im Gesetz verankert ist. Aber die Ausnahmeregelung in Paragraf 2, welche die Schaffung von Raucherbereichen in abgetrennten Räumen vorsieht, ist in der Praxis für die Inhaber vieler Kneipen nicht umsetzbar. Meist bestehen die Kneipen und Dorfschenken eben nur aus einem Raum. Der Tourismus ist für unser Land eine wichtige Grundlage. Wir sollten den Nichtraucherschutz nicht so weit treiben, dass wir damit Touristen vertreiben.

Eine Diskriminierung der Raucher lehnen wir ab. Das ist mit uns Nationaldemokraten nicht zu machen. Gesetze müssen vernünftig sein und dürfen in die Freiheitsrechte der Bürger nur angemessen eingreifen. An dieser Angemessenheit mangelt das Nichtraucherschutzgesetz in unserem Bundesland. Wir wollen, dass der Inhaber seine Gaststätte zu einer Rauchergaststätte erklären kann. Das gilt unabhängig davon, ob er Eigentümer oder Pächter ist. Dieses gilt auch unabhängig davon, ob es sich um eine sogenannte Kneipe mit nur einem Raum beziehungsweise mit überwiegendem Thekenbetrieb handelt oder um eine aus mehreren Räumen bestehende größere Gaststätte. Ältere Gastwirte, welche noch eine große Gastwirtschaft mit mehreren Räumen haben, können sich für diese Lösung entscheiden, denn sie brauchen dann keine zwei getrennten Räume zu bewirtschaften. Unserer Meinung nach dürfen aber nicht nur Einraumlokale privilegiert werden, es geht uns nämlich generell um den Eigentumsschutz. Die Inhaber der Gaststätten haben nun einmal die wirtschaftliche Verantwortung für ihren Betrieb. Raucher haben mit die Grundlage für viele Kneipen gelegt.

Unser Gesetzentwurf stellt allein auf die Interessen der Gaststätteninhaber ab. Deshalb machen wir auch deutlich, dass der Inhaber die Entscheidungshoheit hat. Selbstverständlich kann der Inhaber eine einmal getroffene Entscheidung zur Deklarierung seiner Gaststätte auch wieder zurücknehmen beziehungsweise ändern.

Eine Bindungswirkung einer einmal getroffenen Entscheidung von zwei Monaten erscheint ausreichend und angemessen.

Wir wollen dafür Sorge tragen, dass das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern sich nicht selber schadet. In anderen Bundesländern hat der Landesgesetzgeber sinnvolle Ausnahmeregelungen beschlossen wie zum Beispiel das Saarland. In Rheinland-Pfalz hat das Landesverfassungsgericht eingegriffen. Bevor es auch in unserem Bundesland zu einer Klagewelle und Petitionen kommt, sollten wir handeln.

Und noch ein Wort an die FDP: Wir können nicht so lange warten, bis Sie aus dem Winterschlaf erwacht sind. Sie sollten halt schneller arbeiten lassen, Herr Roolf, anstatt zu behaupten, wir hätten bei Ihnen abgeschrieben.

(Harry Glawe, CDU: Sie können ruhig zugeben, dass Sie das gemacht haben.)

Wenn Sie unseren Gesetzentwurf für so gut erachten, dass der von Ihnen abgeschrieben sein könnte, so können Sie doch zustimmen, Herr Roolf.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Ich glaube, es geht Ihnen nicht um die Sachlichkeit, es geht Ihnen um billige Polemik. Machen Sie ruhig weiter so und ignorieren Sie unsere Vorschläge!

(Gino Leonhard, FDP: Machen wir auch.)

Ich beantrage im Namen meiner Fraktion die Überweisung in den Bildungsausschuss, den Sozialausschuss und federführend in den Wirtschaftsausschuss.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)