Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist erst im Juli 2006 in Kraft getreten und ich erinnere mich noch sehr gut an die Anhörung, insbesondere zum Paragrafen 48a SOG. Ich darf Ihnen sagen, dass niemand, wirklich niemand damals verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet hat.
Nun ist uns allen bekannt, dass vor dem Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen das Automatische Kennzeichenlesesystem anhängig ist, zu der wir am 11. März, das ist in wenigen Tagen, das Urteil erwarten werden. Auf dieser Basis können wir dann natürlich auch prüfen, ob es notwendig ist, hier aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung unser Gesetz anzupassen. Auch das hat der Minister eben schon dargestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der FDP, in Ihrer dritten Forderung verlangen Sie nun das Aussetzen des Kennzeichenscannings. Meines Wissens wurde ein solches Verfahren lediglich im Rahmen des G8-Gipfels angewendet. Das haben wir auch im Innenausschuss erläutert
handelte es sich doch bei dem Einsatz durch die Polizei um einen Einsatz auf geltender Rechtsgrundlage. Und das sollten wir auch hier nicht beanstanden. Dass es ein geltendes und nicht beanstandetes Recht ist, liegt auch sicherlich daran, dass wir für die Anwendung dieses Paragrafen sehr hohe Hürden eingezogen haben. Und das möchte ich hier noch einmal ganz klar herausstellen: Der Einsatz von Kennzeichenlesegeräten und der Datenabgleich dürfen nur zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung und zur Abwehr von im Einzelfall bestehenden Gefahren durchgeführt werden. Ein anlassunabhängiger Einsatz ist unzulässig. Die erfassten Kennzeichen, die keine Entsprechung im Fahndungsbestand enthalten, werden nach dem Datenabgleich unverzüglich gelöscht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ebenso wie die FDP beispielsweise in Niedersachsen kann auch ich persönlich nichts Verfassungswidriges in diesem Gesetz erkennen, und das, obgleich ich seit fast 30 Jahren Mitglied des ADAC bin.
Lassen Sie uns gemeinsam und in aller Ruhe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten und, falls nötig, in seinem Sinne handeln. Die SPD-Fraktion lehnt diesen Antrag ab. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: 30 Jahre unfallfrei oder was? 30 Jahre unfallfrei. – Zuruf von Minister Henry Tesch)
Lieber Kollege Nieszery! Sehr geehrter Herr Innenminister! Das mit dem Abwarten bei diesen Fragen ist so eine Sache. Das Bundesverfassungsgericht hat schon oft genug auf diesem Gebiet die Gesetzgeber zurückgepfi ffen, weil sie immer abgewartet haben.
Insofern sollten wir also vielleicht etwas eher reagieren. Herr Leonhard, zum Stichwort Schleierfahndung: Das ist so ein Beispiel, wo alle abgewartet haben und das BVG dann anderes Recht gesprochen hat. Und es ist auch nicht so, dass in der Anhörung zum SOG niemand die Regelung kritisiert hätte.
Nein, das ist eben nicht so. Der von uns benannte Polizeirechtler Roggan – vielleicht lesen Sie noch mal nach – hat zum Kfz-Kennzeichenlesesystem sehr deutlich kritische Worte gefunden.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aber nicht verfassungswidrig. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Sehr politikkritisch, hat Herr Ritter gesagt.)
lieber Kollege Leonhard, nicht trotz, sondern gerade weil auch meine Fraktion der SOG-Novelle am 27. Juni 2006 an dieser Stelle zugestimmt hat. Ich komme darauf zurück.
Meine Damen und Herren, bereits die Geburt von Paragraf 43a SOG M-V war eingebettet in zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu polizeirechtlichen Maßnahmen, nämlich der Aufstellung von Grundsätzen für akustische Wohnraumüberwachung und zur Zulässigkeit von Rasterfahndungen. Die Geburt dieses Artikels stand also auch juristisch unter keinem besonders guten Stern. Und nun kurz vor dem zweiten Geburtstag unseres Paragrafen 43a sehen sich die Karlsruher Richter genötigt, Onlinedurchsuchungen auf eine rechtliche Basis zu stellen
und das neue Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zu schaffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen wiederholt auf die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates allein durch die Existenz von Befugnissen zur Beschränkung der informationellen Selbstbestimmung hingewiesen. Freiheitsbeschränkende Befugnisse auch des Polizeirechts werden zunehmend als demokratiegefährdend eingeschätzt, nicht nur durch uns,
sondern durch das Bundesverfassungsgericht. Beispiele hierfür sind die Regelungen über die Videoüberwachung des öffentlichen Raumes, Regelungen zur sogenannten Schleierfahndung oder eben auch unser heutiges Thema, die tatbestandlich sehr weiten Kfz-Kennzeichenlesesystemeinsätze.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die heutigen Regelungen des SOG in Mecklenburg-Vorpommern sind die Ergebnisse eines politischen Kompromisses. Die entsprechenden Protokolle sprechen hier eine deutliche Sprache.
Und zu Ihrer Aufhellung, weil Sie damals nicht dabei waren, zitiere ich noch mal kurz sinngemäß aus meiner Rede zur Zweiten Lesung des Gesetzes vom 27. Juni 2006. Da habe ich ausgeführt für meine Fraktion: Bei den SOG-Regelungen gibt es zwischen den Koalitionspartnern unterschiedliche Auffassungen „und dass die vorliegende Gesetzesnovelle ein Kompromiss ist, ist ebenso bekannt.“
„Was den durch die Koalitionspolitik geschnürten Zusammenhang zwischen der SOG-Änderung und dem Informationsfreiheitsgesetz anbelangt, so ist klar, dass es auf beiden Seiten jeweils Vorbehalte beziehungsweise Ablehnungen gab und gibt. Das ist auch weiterhin der Fall.“ Dies betrifft bei uns, bei meiner Fraktion damals, explizit die Kfz-Rasterung.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und FDP – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das war gut, Peter. Sie verweigern sich ja selbst. – Michael Roolf, FDP: Sie sind nicht die CDU-Fraktion.)
und es sieht momentan auch nicht so aus, dass es mal so sein könnte, wenn wir einen Blick nach Hamburg werfen. Aber ich wollte das an dieser Stelle noch mal deutlich machen, um in Erinnerung zu rufen, warum meine Fraktion damals zur SOG-Novelle insgesamt zugestimmt hat. Also so weit zu meinen Ausführungen von 2006.
In der damaligen Debatte wurde dann von den Kollegen der CDU-Fraktion auf den engen Zusammenhang zwischen der SOG-Novelle und dem bevorstehenden G8-Gipfel verwiesen. Meine sehr verehrten Damen und Herren und Herr Innenminister, von diesem Zusammenhang wollten Sie allerdings nach dem G8-Gipfel nichts mehr wissen und auch deshalb fällt Ihnen vielleicht diese Problematik heute möglicherweise auf die Füße.
Ich erinnere auch an den Antrag meiner Fraktion in dieser Legislaturperiode „G8-Gipfel – unverzüglich Konsequenzen ziehen“ vom 4. Oktober 2007,
mit dem eine kritische Gesamtwürdigung der Geeignetheit und Erforderlichkeit polizeilicher Befugnisse des SOG M-V gefordert wurde. Ausdrücklich einbezogen werden sollte hierbei der Paragraf 43a. Und, sehr geehrter Herr Leonhard, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, hätte die FDP nicht den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum G8-Gipfel abgelehnt, wären wir heute schon einen Schritt weiter und Sie hätten Ihren Antrag nicht zu stellen brauchen.
(Unruhe und Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)
Aber Sie haben gesagt, es gibt keinen Aufklärungsbedarf und deswegen lehnen Sie den PUA ab. Jetzt haben Sie offensichtlich Aufklärungsbedarf und präsentieren uns hier einen Antrag mit einem Bestandteil aus einem Gesamtzusammenhang.
Meine damaligen Forderungen haben leider nichts an Aktualität verloren. Ich habe ausgeführt: „Vor allem das Verhältnismäßigkeitsprinzip fordert für SOG-Befugnisse nicht allein die Darlegung der Funktionsfähigkeit, sondern die fortlaufende Überprüfung der Tauglichkeit. Der Gesetzgeber ist verpfl ichtet zu beobachten, wie sich sein gesetzliches Sicherheits- und Ordnungskonzept im Einzelnen in der gesellschaftlichen Wirklichkeit auswirkt.“
Und weiter: „Der G8-Gipfel sollte Prüfanlass sein, ob sich Mängel der Regelungen oder deren praktischen Durchführung offenbaren oder auch, ob vorgenommene Regelungen angemessen und weiterhin notwendig sind.“ Und schließlich geht es um die „Geeignetheit und Notwendigkeit... des Automatischen Kfz-Kennzeichenlesesystems, also § 43a SOG, wird durch den G8-Bericht des Innenministers nicht sonderlich unterstrichen“, es gibt „wenige Treffer und daraus resultierend gar keine weiteren praktischen Schritte. Hier erwarte ich eine sachliche Gesamtanalyse des zuständigen Fachministeriums“. Insofern fällt uns auch heute die Zustimmung zu Ihrem Antrag leicht, weil wir das zum damaligen Zeitpunkt ja schon gefordert haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Innenminister! Es ist sehr deutlich geworden, dass Sie den heutigen Antrag ablehnen werden. Da Sie unseren damaligen Antrag abgelehnt haben, hat sich das Problem vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung allerdings erheblich verschärft. Ich habe den Eindruck, dass die zuständige Fachabteilung des Innenministeriums auf dem besten Wege ist, den Minister in eine Sackgasse zu manövrieren. Ich muss es so sagen.