Protokoll der Sitzung vom 05.03.2008

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Und eins muss uns auch klar sein, die organisierte Kriminalität und der internationale Terrorismus verfügen natürlich über selbigen technischen Fortschritt.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist wahr.)

Und wenn es dann immer um das Fahndungsgegen über geht, dann geht es schon darum, ging es uns immer darum, dass wir dafür Sorge tragen, dass Fahndung auch erfolgreich sein kann.

Meine Damen und Herren, vielleicht etwas zu wirklich ganz aktuellen Sachen. Herr Ritter hat ja gesagt, abwarten nützt nichts, da muss man viel schneller reagieren, sonst würde der Minister möglicherweise in eine Sackgasse manövriert werden.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Nein. – Zuruf von Angelika Gramkow, DIE LINKE)

Herr Ritter, dass wir das nicht vorhaben, unseren eigenen Minister in eine Sackgasse zu manövrieren, das dürfen Sie uns unterstellen.

Jetzt etwas zu dem, was mein Kollege Nieszery schon angedeutet hat. Meine Damen und Herren, am nächsten Dienstag um 10.00 Uhr gibt es im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe einen Verkündungstermin.

(Egbert Liskow, CDU: Welcher Saal?)

Bei diesem Verkündungstermin handelt es sich um eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe zur Rechtmäßigkeit des Einsatzes dieser Automatischen Kennzeichenlesesysteme. Angegriffen worden sind der Paragraf 14 Absatz 5 des hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und der Paragraf 184 Absatz 5 des allgemeinen Verwaltungsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein.

Meine Damen und Herren, dann komme ich mal auf den Antrag Punkt 2. Wir warten gar nicht bis zum 30. April 2008, um zu schauen, ob Verfassungskonformität vorliegt, was für uns natürlich auch etwas ganz Wichtiges ist. Sie dürfen uns auch als CDU unterstellen, dass wir selbstredend das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz als ein wichtiges Gut ansehen.

(Egbert Liskow, CDU: Sehr wohl.)

Und dennoch, meine Damen und Herren, haben wir damals, als wir in der Opposition waren, dieser Gesetzesnovelle zugestimmt. Ich kann mich daran noch sehr gut erinnern, Herr Ritter, Sie haben ja davon gesprochen, dass das damals ein politischer Kompromiss war. Ich kann mich noch sehr schön an die Debatten hier erinnern

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ach ja, Eiertanz.)

und es war dieses Informationsfreiheitsgesetz – ich will mich gar nicht weiter dazu äußern –, das da in einem ganz seltsamen, engen Zusammenhang stand.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Eiertanz.)

Aber, Herr Ritter, auch ich durfte ja dazulernen. Es ist tatsächlich manchmal nicht so einfach in der Koalition, nicht?

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Ach! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Quatsch!)

Man lernt dazu.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ich dachte, bei Ihnen ist das ganz anders.)

Aber eins muss ich Ihnen sagen, Herr Ritter: Dass Sie es dann tatsächlich hier geschafft haben, den abgelehnten PUA zu G8 noch zu verwursten, das ist allerdings eine Leistung.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Das muss ich Ihnen schon mal sagen. Das ist eine echte Leistung.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Herr Ritter, der kann was.)

Ja, ja, der Herr Ritter kann was.

Meine Damen und Herren, diese Gesetzesnovelle am Ende der letzten Legislaturperiode, von der die Rede war, beinhaltete unter anderem die Einführung von Paragraf 43a, also den Einsatz dieser Automatischen Kennzeichenlesegeräte, und wir haben dem ausdrücklich zugestimmt. Das hing nicht nur mit G8 zusammen, sondern das hat auch immer seinen Zusammenhang mit den geänderten Situationen bei organisierter Kriminalität und bei internationalem Terrorismus.

Meine Damen und Herren, dass die Erfassung von Kennzeichendaten und deren Abgleich mit vorhandenen Datenbeständen überhaupt nichts grundsätzlich Neues ist als polizeiliche Maßnahme, darauf möchte ich noch einmal hinweisen. Der Unterschied war doch einfach der, dass das bisher von Polizeivollzugsbeamten selbst gemacht wurde,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

und sozusagen per Hand durchgearbeitet wurde.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

Aber, meine Damen und Herren, das gestiegene Verkehrsaufkommen und die steigende Anzahl von zur Fahndung ausgeschriebenen Kraftfahrzeugen, nicht zuletzt die Ausweitung der zur Verfügung stehenden Fahndungsdaten durch den Zugriff auf das Schengener Informationssystem, erfordern eine Optimierung der polizeilichen Aufgabenerfüllung und das wird durch die Einführung Automatischer Kennzeichenlesesysteme auch erreicht.

Wenn der Herr Innenminister vorhin schon darauf hingewiesen hat, dass Herr Professor Roßnagel das Gutachten für den ADAC gemacht hat, dann vielleicht zwei Dinge dazu. Wenn es deutschlandweit nur eine Trefferquote von 0,03 Prozent gibt und wir wissen, dass es während des G8-Gipfels ganze vier Trefferquoten gegeben hat,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

meine Damen und Herren, dann hat auch dieser Herr Professor Roßnagel gesagt,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ganz zu schweigen von den ganzen Gerichtsverfahren.)

dass das ausdrücklich kein Kriterium für Verhältnismäßigkeit ist. Wenn man schon solche Gutachten liest, dann sollte man auch den Teil lesen. Und überhaupt, meine Damen und Herren, zum Gutachten nur so viel: Die Regelungen im SOG, so hat Herr Professor Roßnagel gesagt, verstoßen nur in einzelnen Fallgestaltungen und in einzelnen Aspekten gegen verfassungsrechtliche Vorgaben. Meine Damen und Herren, und das ist fast ein Ritterschlag.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ritter- schlag, habt ihr das gehört? Peter, hast du gehört? – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Außerdem ist das dann auch nur eine einzelne Rechtsauffassung eines einzelnen Herrn. Wir halten es für viel wichtiger, dass wir sehr schnell die Begründung zum Urteil zur Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts erhalten. Und wie gesagt, die Verkündung des Urteils ist nächste Woche Dienstag um 10.00 Uhr. Sowie dieses Urteil da ist –

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Sie reden es noch herbei.)

und das ist selbstverständliches Verwaltungshandeln –,

(Michael Roolf, FDP: Und in die Sackgasse, in die Sackgasse.)

wird das sofort überprüft, ob die Verfassungsgemäßheit auch bei der Regelung im Paragrafen 43a SOG da ist.

Meine Damen und Herren, in letzter Zeit haben sich diese Zweifel gemehrt, ob die Verfassungsgemäßheit in Paragraf 43a SOG gegeben ist. Ich habe eben schon über ein vom ADAC in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten gesprochen. Meine Damen und Herren, der Innenminister hat dazu vorgetragen und es bedarf

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Keinerlei Ergänzungen.)

hier wirklich keiner weiteren Ausführungen mehr.

Ich möchte Ihnen deshalb, meine Damen und Herren, vielleicht nur noch zum Schluss Folgendes sagen: Wenn es tatsächlich, wie es die FDP sozusagen beschwört, Vorratsdatenspeicherung geben soll, obwohl jeder weiß,

dass der Paragraf 43a in Verbindung mit Paragraf 27a ganz ausdrücklich die sofortige Vernichtung aller Daten verlangt,

(Gino Leonhard, FDP: Wir sind auf dem Wege dahin, auf dem Wege dahin.)

dann hat man so ein bisschen wie Hughley die schöne neue Welt beschworen und man redet so über einen Überwachungsstaat. Ich glaube, meine Damen und Herren, das ist weit an dem Ziel vorbei.

(Toralf Schnur, FDP: Oh! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Der Computer muss ja dann dort vernichtet werden. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Wir werden sofort die Rechtmäßigkeit und die Verfassungsgemäßheit des Paragrafen 43a in unserem SOG überprüfen, denn dieses SOG ist eine wichtige Rechtsnorm, die wir brauchen. Und für Selbstverständlichkeiten, meine Damen und Herren, brauchen wir keine Anträge. Wir werden ihn deshalb ablehnen. – Ich danke Ihnen.