Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Finanzministerin – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2005 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes –, auf der Drucksache 5/125, die Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2007 (Teil 1) – Kommunalbericht 2007, auf der Drucksache 5/960, und die Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2007 (Teil 2) – Landesfi nanzbericht 2007, auf der Drucksache 5/1040, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf der Drucksache 5/1434.
Antrag der Finanzministerin: Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2005 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes – – Drucksache 5/125 –
Unterrichtung durch den Landesrechnungshof: Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2007 (Teil 1) – Kommunalbericht 2007 – – Drucksache 5/960 –
Unterrichtung durch den Landesrechnungshof: Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2007 (Teil 2) – Landesfi nanzbericht 2007 – – Drucksache 5/1040 –
Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Finanzausschusses Frau Gramkow. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Dr. Schweisfurth! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Finanzausschuss hat in sechs Sitzungen die eben vom Präsidenten zitierten Drucksachen der Landesregierung und die Berichte des Landesrechnungshofes beraten. Die Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1434 ist das Ergebnis. Sie ist relativ umfänglich, umfasst jedoch die Beratungsergebnisse zu
knapp 700 Textzeilen des Kommunal- und des Landesfi nanzberichtes 2007. Und wie wir dabei zum zweiten Mal festgestellt haben, verfolgt der Landesrechnungshof mit der Kombination, einerseits uns einen Kommunalbericht vorzulegen und andererseits einen Landesfi nanzbericht, in dem er die Prüfung der Haushaltswirtschaft der Landesregierung geprüft hat, das Ziel, strukturelle Probleme der kommunalen Finanzlage sichtbar zu machen und sie enger in der Wechselwirkung mit den Landesentscheidungen darzustellen, während dem Landesrechnungshof sowohl gemäß Paragraf 14 Absatz 1 des Landesrechnungshofgesetzes in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 1 und Paragraf 5 Absatz 1 des Kommunalprüfungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der sonstigen Verwaltungstätigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt als auch die Prüfung gemäß Artikel 67 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 114 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung die Rechnung sowie die Ordnungsmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung. Das macht der Landesrechnungshof sozusagen alles in unserem Auftrag.
Dem stehen im parlamentarischen Raum der Innenausschuss für den Kommunalbericht und der Finanzausschuss für den Landeshaushalt ja sozusagen zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund haben sich beide Ausschüsse verständigt, dass hier die Rollenverteilung zwischen federführendem Ausschuss, das wäre der Finanzausschuss, und mitberatendem Ausschuss, der Innenausschuss, der Bedeutung und dem Ziel des Kommunalberichtes nicht gerecht würde. Deshalb haben wir uns für eine gemeinsame Beratung in Anwesenheit beider kommunaler Spitzenverbände entschieden.
Trotzdem – und das können Sie aus der Beschlussempfehlung ersehen – hat der Finanzausschuss nicht alle Empfehlungen des Innenausschusses unverändert in seine Entscheidung aufgenommen, wie es an der Entschließung zum Kommunalbericht erkennbar ist. Der Finanzausschuss hat die Position des Innenausschusses respektiert und es für angemessen gehalten, die Entschließung zu relativieren, um dem Sachstand besser gerecht werden zu können. Mit der einstimmig beschlossenen Entschließung hat der Finanzausschuss versucht, die kritischen Hinweise aufzugreifen und richtungsweisende konstruktive und nach vorn gerichtete Vorschläge zu unterbreiten. Sie können sich davon überzeugen.
Meine Damen und Herren, unabhängig vom Umfang der vom Finanzausschuss übernommenen Empfehlungen der mitberatenden Fachausschüsse richte ich wohl im Namen aller Mitglieder des Finanzausschusses ein großes Dankeschön an Sie alle. Ihre Stellungnahmen waren sowohl Katalysator im Meinungsbildungsprozess als auch ein Beratungsbeschleuniger. Und mein Dank als Vorsitzende gilt auch den Vertreterinnen und Vertretern des Senates, dem Präsidenten des Landesrechnungshofes und den Vertreterinnen und Vertretern aller Ressorts der Landesregierung, die uns kompetent und argumentationsreich je nach Position angriffsfreudig oder verteidigungshart beraten haben. Die Hilfestellung aller Beteiligten war der Ausgangspunkt für eine konzentrierte Beratungsphase mit dem Ziel, dass wir noch in diesem Jahr den Jahresbericht 2008 des Landesrechnungshofes beraten können. Diese Zeitschiene unterstützt auch das Bemühen des Landesrechnungshofes, seine Prüfergebnisse dem Parlament zeitnah zur Beratung vorlegen zu können.
Für mein Verständnis ist dies auch der neuralgische Punkt des Verfahrens, denn wir reden zurzeit über den Prüfbericht des Jahres 2006. Ich habe auch Verständnis, dass der Landesrechnungshof die Zeitspanne verkürzen möchte, indem er die Prüfung dem Parlament zur Entscheidung vorlegt und der Effekt größer sein kann oder die Möglichkeit, Fehlentwicklungen noch zu unterbinden. Aus der so oft unerwünschten Rolle des Kritikers kann der Landesrechnungshof somit zum Freund und Helfer werden. Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung spiegelt dies bereits wider.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich noch einmal auf den Kommunalbericht zurückkommen darf, möchte ich die notwendigen Entscheidungen bezüglich einer Kreisgebietsreform im Zusammenhang einer umfassenden Verwaltungsreform mit einer Kreisgebietsreform und Funktionalreform anmahnen. Viele der im Bericht des Landesrechnungshofes aufgezeigten fi nanziellen Verwerfungen in den Kommunalhaushalten sind ausstehenden Strukturentscheidungen verbunden mit Aufgabenübertragung bei fehlender Aufgabenkritik geschuldet.
Es setzt wohl viel Glück voraus, ein Spiel in Unkenntnis der Spielregeln gewinnen zu wollen, meine Damen und Herren. Mal mehr oder mal weniger gut gelungene statistische Vergleiche, Rechenbeispiele oder die Anmahnung ausgeglichener Haushalte dürfen die Wurzeln der Probleme nicht verdecken, sondern müssen, wie es der Finanzausschuss in seiner Entschließung formuliert hat, mit dem Aufzeigen von Handlungsalternativen verknüpft sein, die für eine Bewertung durch den Landtag hilfreich sind. Ich denke da zum Beispiel an die Entscheidungen nach der Prüfung der Stadt Rostock oder der Landeshauptstadt Schwerin.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, interessante Aspekte der Beratung des Landesfi nanzberichtes sind durch die Prüfungen des Landesrechnungshofes aufgetan worden. Der Landesrechnungshof bestätigt der Landesregierung, aber am Ende auch dem Parlament die Verstetigung der positiven fi nanzpolitischen Entwicklung des Landes, die unter anderem in der Reduzierung der Nettokreditaufnahme auf null sichtbar wird. Der Landesrechnungshof unterstützt – und er hat es meiner Ansicht nach sehr gut beschrieben – die schrittweise Entwicklung und Ausprägung von Ganztagsschulen aus der offenen in die gebundene Form und das zu erkennende Bemühen der vor Ort Tätigen, die pädagogische Arbeit mit einer unter erzieherischen Aspekten sinnvollen Freizeitgestaltung zu verbinden.
Der Landesrechnungshof beweist am Beispiel des Passagierterminals am Regionalfl ughafen RostockLaage, dass eine faktische Vollfi nanzierung durch Förderung mit hohen Förderquoten jeglichen Anreiz für den Zuwendungsempfänger im Keim erstickt, wirtschaftlich zu planen und zu bauen.
Der Finanzausschuss hat deshalb in einer Entschließung zu Textziffer 262 die Landesregierung ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig der in den Bewirtschaftungserlassen enthaltene Fördergrundsatz, wonach Höchstsätze nicht als Regelfördersätze behandelt und nur im Rahmen des pfl ichtmäßigen Ermessens ausgeschöpft werden können, noch konsequenter eingehalten und beachtet werden soll.
Der Landesrechnungshof kritisierte zu Recht die Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Infrastrukturmaßnahmen, deren Förderentscheidung zum größten Teil weder dem Grunde nach noch in der Höhe nachvollziehbar waren. Auch der fast regelhaft gewährte Maximalfördersatz von 90 Prozent zu zuwendungsfähigen Ausgaben ist fi nanzwirtschaftlich äußerst zweifelhaft. Da dies auch Vorhaben der Abwasserentsorgung betraf, hat der Finanzausschuss zu Textziffer 215 um eine Prüfung der Bündelung der Zuwendungsgeber ersucht, um die Zuwendungsverfahren transparenter, praktikabler und effektiver gestalten zu können.
Der Finanzausschuss und der Landesrechnungshof teilen die Kritik, dass die Landesregierung den Landtagsbeschluss vom 8. Oktober 2003 bezüglich der Überprüfung der Rechtsgrundlagen für die Anerkennung und Förderung der Weiterbildungsträger nicht umgesetzt hat. In Reaktion auf diese Missachtung hat der Finanzausschuss zu den Textzeilen 275 bis 278 empfohlen, das jetzt für das Anerkennungsverfahren zuständige Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu bitten und aufzufordern, die notwendigen Änderungen sowohl im Weiterbildungsgesetz als auch in den Weiterbildungsanerkennungsverordnungen einzuleiten. Dies ist besonders vor dem Hintergrund eindeutiger und sachlich begründeter Förderentscheidungen dringend geboten. Dabei sollte auch geprüft werden, inwieweit ein System der Qualitätssicherung und -entwicklung vergleichbar zur politischen Bildung etabliert werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese wenigen Beispiele haben Ihnen hoffentlich gezeigt, dass es wert wäre, die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bezüglich der Prüfung der Berichte des Landesrechnungshofes, aber eigentlich auch die Berichte des Landesrechnungshofes kritisch zu lesen, sich damit auseinanderzusetzen und entsprechende Festlegungen zu treffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Finanzausschuss empfi ehlt Ihnen die Annahme seiner Beschlussempfehlung entsprechend den Ziffern 1 und 2. Ich darf mich ganz herzlich auch für die Mitarbeit der Kolleginnen des Sekretariates dafür bedanken, dass wir so zeitnah diese Beratungen abschließen konnten. – Ich danke Ihnen.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Borchert. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Schweisfurth! Am 10. Dezember wurden die Berichte des Landesrechnungshofes übergeben, über den Ältestenrat schließlich überwiesen an den Finanzausschuss und alle anderen Ausschüsse und am 30. Januar hat der Landtag entsprechend dem Antrag der Finanzministerin auf Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2005 die
entsprechenden Vorlagen überwiesen. Wir haben dann im Finanzausschuss beraten in sechs Sitzungen bis zum 3. April.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Schweisfurth! Ich möchte mich namens der SPD-Fraktion ausdrücklich bei Ihnen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hofes für die geleistete Arbeit recht herzlich bedanken. Sie haben in Ihren jüngsten Berichten mit Ihrer Kritik und Ihren legendären Beanstandungen wieder vielfach zu Recht den Finger in die offenen Wunden gelegt. Gemäß Ihrem Verfassungsauftrag im Artikel 68 der Landesverfassung überwachen Sie als selbstständige nur dem Gesetz unterworfene obere Landesbehörde, als unabhängige Rechtsbehörde die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes, aber auch die Wirtschafts- und Haushaltsführung der kommunalen Körperschaften. Sie haben sich allerdings, Herr Dr. Schweisfurth, neben Ihrer notwendigen Überwachungs- und Kontrollfunktion sehr stark in den letzten Jahren auf die Fahnen geschrieben – und das gilt auch für Ihre Kolleginnen und Kollegen – und den Anspruch formuliert, die Landesregierung und den Landtag politisch zu beraten, politisch und fachlich zu beraten. Dieses Angebot nehmen wir grundsätzlich dankend an. Auch wenn wir – und das wird Sie nicht überraschen – erwartungsgemäß nicht allen Ihren Entscheidungsvorschlägen dann auch folgen, heißt das auf gar keinen Fall, dass wir nicht Ihre Arbeit außerordentlich schätzen.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: So eine Schleimspur hier. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die zahlreichen Vorschläge und Empfehlungen dieses Berichtes, insbesondere im Teil 1, beziehen sich vor allen Dingen im Kommunalbericht auf die kommunale Finanzwirtschaft. Sowohl ganz konkret bezogen auf die fi nanzielle Situation in Rostock werden Vorschläge unterbreitet, aber auch ganz allgemein bezüglich der schwierigen fi nanziellen Situation der Kommunen in unserem Land. Neben in der Regel auf Benchmarking basierenden Situationsanalysen kommen Sie, Herr Dr. Schweisfurth, allerdings oftmals sehr schnell zu Vorschlägen, die manchmal – ich sage einschränkend „manchmal“ – eine gründliche Ursachenanalyse vermissen lassen und die, glaube ich, auch eine verbesserte Kommunikation mit den politischen Akteuren erfordern.
Mit ein bisschen Distanz kann man aus Sicht des Finanzausschusses dieses so bewerten, was praktisch an Debatten und letztendlich auch als Stellungnahme im Innenausschuss entstanden ist, denn gerade in dem Bereich waren ganz offensichtlich Irritationen und Missverständnisse zum Teil gegeben, sodass es vielleicht ein kleines Novum gibt, dass zum gleichen Sachverhalt Finanzausschuss und Innenausschuss zu unterschiedlichen Stellungnahmen kommen, die sich allerdings so weit dann auch nicht unterscheiden, aber doch in ihrer Akzentuierung und in ihrer Zielsetzung logischerweise unterschiedlich sind. Wir haben das mit den Innenpolitikern, wie ich fi nde, kollegial gut besprochen und akzeptiert.
An einem Punkt waren wir allerdings uns wirklich einig mit den Innenpolitikern. Übereinstimmend haben wir hier
einen oft strapazierten Vergleich mit Sachsen als nicht unbedingt zielführend eingeschätzt und empfohlen,
zukünftig den Vergleich stärker mit den übrigen ostdeutschen Flächenländern zu suchen, weil bekannterweise – und Sie stellen es gar nicht in Abrede – in Sachsen doch eine Reihe von Sondersituationen bestehen. Das heißt, wir müssen schon noch differenzieren zwischen objektiv gegebenen Situationen und Ursachen und natürlich dann auch entscheidungsrelevanten Einfl ussmöglichkeiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte in meinen weiteren Ausführungen mich im Wesentlichen auf zwei Themen konzentrieren. Ein Beispiel habe ich ganz bewusst gewählt, um deutlich zu machen, welche große Übereinstimmung, welcher Konsens in manchen Fragen besteht, und ein zweites Beispiel, um noch mal eine Kontroverse deutlich zu machen.
Als Erstes vielleicht zum Konsensthema: Wir haben ausdrückliche Übereinstimmung mit dem Landesrechnungshof, das wurde auch in den Empfehlungen zum Ausdruck gebracht, bezüglich der Ausführung zur Entwicklung der Personalausgaben im Landeshaushalt. Durch den fortlaufenden Stellenabbau der Landesverwaltung von ehemals 45.800 Stellen im Jahr 2002 über 38.185 im Jahr 2006 bis auf unter 32.000 im Jahr 2009 setzt sich eine positive Entwicklung im Bereich der Personalausgaben fort, die inzwischen ihre Früchte trägt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung. Folgerichtig hat der Finanzausschuss die Anregung des Landesrechnungshofes aufgegriffen und beschlossen, die Landesregierung auch weiterhin zu ersuchen, das Personalkonzept konsequent umzusetzen und eine rechtzeitige Fortschreibung unter Einbeziehung des Aus- und Fortbildungsbedarfes in der Landesverwaltung vorzusehen, das heißt also, rechtzeitig vor 2009 hier die Weichen zu stellen für eine Fortsetzung des Personalkonzeptes.
Bereits in der letzten Woche – und das ist insofern auch eine gute Kontinuität im Sinne von aktuellem Handeln – haben wir im Finanzausschuss die aktuellste Unterrichtung der Landesregierung zur Umsetzung des Personalkonzeptes zur Kenntnis genommen, miteinander diskutiert und dabei insbesondere die Frage beraten, wie sichern wir uns im Land qualifi zierten Personalnachwuchs trotz dieser komplizierten Rahmenbedingungen. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass uns die Landesregierung mitteilte, dass es gelungen ist, inzwischen eine Personalisierung der 400 Stellen in der Kernverwaltung der Landesregierung vorzunehmen, eine gewiss sehr komplizierte, sehr schwierige Aufgabe. Und wenn, so, wie man es uns gesagt hat, das mit den Häusern nun auch noch im Konsens passiert ist, ist es sicherlich besonders viel wert und hat entsprechend den zeitlichen Vorlauf benötigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Schweisfurth! Ich möchte einen Punkt ansprechen, wo wir auch in der Vergangenheit schon unterschiedlicher Meinung waren. Aber es gehört mit dazu, dass man dieses auch heute noch mal klar zum Ausdruck bringt. All Ihre Empfehlungen an uns, die bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen zu intensivieren oder das bisherige Konsolidierungstempo zu verschärfen und zu erhöhen, werden wir auch weiterhin zurückweisen und sehen für uns diesbezüglich keinen Handlungsbedarf. Dies gilt auch für sogenannte Schonbereiche, die
von Ihnen benannt wurden – zwar in Anführungsstrichen, Sie haben ja versucht, uns dies zu erklären. Aber ich will deutlich sagen, es gibt für uns keine Tabubereiche, insgesamt nicht in der Landesverwaltung und auch nicht im Landeshaushalt. Insofern gilt es für uns, mit großer Kontinuität die Konsolidierungsstrategie fortzusetzen, aber nicht zusätzlich zu verschärfen oder zusätzlich zu intensivieren.
Um nicht missverstanden zu werden: Selbstverständlich sind weitere Sparanstrengungen notwendig. Das ist völlig zutreffend. Dabei werden wir neben dem Personalbereich allerdings auch, wie schon geschehen, versuchen, die Zinsausgaben zu reduzieren durch eine weitere Zurücknahme der Schuldenaufnahme, sprich, in dem Falle durch Tilgung. Wir werden weiterhin schmerzhafte Einschnitte bei den sozialen Maßnahmen zu vertreten haben, bei den sächlichen Verwaltungsausgaben, bei sonstigen Fach- und Sachausgaben. Und wenn gerade aktuelle Gespräche stattfi nden hinsichtlich Theaterfi nanzierung und anderer Fragen, ich glaube, dann muss man ehrlicherweise deutlich sagen, dass wir angesichts der fi nanziellen komplizierten Rahmenbedingungen hier bei uns im Land sehr vorsichtig sein sollten, dort Erwartungen zu wecken, die wir schwer erfüllen können.
Prioritäten kann man setzen und die muss man setzen, das ist völlig unstrittig, aber genau das machen wir bisher in den letzten Jahren, soweit ich das einschätzen kann, seit 1998 erfolgreich, und diesen Weg werden wir entsprechend fortsetzen.
Herr Dr. Schweisfurth, nehmen Sie es bitte mit, auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen, wir werden auch in Zukunft gerade Ihre Vorschläge zur Verbesserung der Effi zienz von Verwaltungshandeln und weiterer Einsparungsmöglichkeiten natürlich gemeinsam mit Ihnen beraten und ausloten. Insofern bedanken wir uns schon vorab für zukünftige konstruktive Vorschläge des Landesrechnungshofes zur erfolgreichen Fortsetzung unserer gemeinsamen Konsolidierungsbemühungen.