Wir wissen, dass der nächste Tagesordnungspunkt ohne Aussprache ist. Und deswegen beende ich an diesem Punkt auch meine Bemerkungen dazu. Sie können sich dann selbst zusammenreimen, was ich damit meine.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Wo sind wir denn hier? Es ist schon peinlich genug. – Stefan Köster, NPD: Wir stimmen dem Tagesordnungspunkt auch zu.)
Da wir aber in diesem Hause nicht nach Stammtisch und nach Meinungen, vielleicht berechtigten Meinungen, zu entscheiden haben, sondern Recht und Gesetz achten müssen, kann ich diesen Wählerinnen und Wählern nur sagen, das müssen sie dann schon selbst entscheiden, wen sie sich hier in dieses Parlament wählen. Es ist für mich aber unerträglich, dass gerade solche Abgeordneten in herausragenden Positionen von Fraktionen sind. In meiner Fraktion würde damit ganz anders umgegangen werden. Aber warten wir mal ab, was die nächste Zukunft bringt in dem Fall. Insofern müssen Sie auch mal respektieren, dass es noch andere Meinungen gibt, als Sie sie immer nur wahrnehmen wollen.
Die SPD-Fraktion wird im Übrigen den Änderungen zu diesem Gesetz, die wir auch im Ausschuss besprochen haben, zustimmen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Für den Gebrauch des Begriffes „Sie Verbrecher“ durch den Abgeordneten Herrn Köster erteile ich Herrn Köster wegen der Beleidigung einen Ordnungsruf. Ich erteile gleichzeitig einen Ordnungsruf, in diesem Fall den zweiten des heutigen Tages, für den Gebrauch des Begriffes „Sie Heuchler“ gegenüber Frau Gramkow durch den Abgeordneten Herrn Pastörs. Und ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass im Paragrafen 98 der Geschäftsordnung die darauf folgende Wortentziehung bei einem erneuten Zwischenfall die Folge ist.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS eingebrachten Entwurf eines 13. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern (Abgeordnetengesetz) auf der Drucksache 5/10. Der vorläufi ge Ausschuss empfi ehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/10 entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 5/36 anzunehmen.
Ich rufe auf die Überschrift sowie in Artikel 1 den Eingangssatz sowie die Nummern 1 bis 8 entsprechend der Beschlussempfehlung des vorläufi gen Ausschusses.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/45 vor, soweit er die Nummern 1 bis 8 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der NPD zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/45, soweit er die Nummern 1 bis 8 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD, ansonsten Ablehnung durch das Haus abgelehnt.
Wer der Überschrift und in Artikel 1 dem Eingangssatz sowie den Nummern 1 bis 8 entsprechend der Beschlussempfehlung des vorläufi gen Ausschusses auf Drucksache 5/36 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Überschrift und in Artikel 1 der Eingangssatz sowie die Nummern 1 bis 8 entsprechend der Beschlussempfehlung des vorläufi gen Ausschusses auf Drucksache 5/36 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP sowie Gegenstimmen durch die Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 9 entsprechend der Beschlussempfehlung des vorläufi gen Ausschusses.
Hierzu liegt Ihnen der Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/45 vor, soweit er die Nummer 9 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der NPD zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf der Drucksache 5/45, soweit er die Ziffer 9 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD, ansonsten Ablehnung durch alle anderen Fraktionen des Hauses abgelehnt.
Die Fraktion der NPD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zu Artikel 1 Nummer 9 eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der namentlichen Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte nunmehr den Schriftführer, die Namen aufzurufen.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat und dies tun möchte? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Ich schließe damit die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für etwa zwei Minuten.
Ich gebe Ihnen das Ergebnis der Abstimmung bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 67 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 61 Abgeordnete, mit Nein stimmten 6 Abgeordnete. Damit ist Artikel 1 Nummer 9 entsprechend der Beschlussempfehlung des vorläufi gen Ausschusses auf Drucksache 5/36 angenommen.
Ich rufe nunmehr auf in Artikel 1 die Nummern 10 bis 15 entsprechend der Beschlussempfehlung des vorläufi gen Ausschusses.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf der Drucksache 5/45 vor, soweit er die Nummern 10 bis 15 betrifft. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/45, soweit er die Nummern 10 bis 15 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/45, soweit er die Ziffern 10 bis 15 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD, ansonsten Ablehnung durch die anderen Fraktionen des Hauses abgelehnt.
Wer in Artikel 1 den Nummern 10 bis 15 entsprechend der Beschlussempfehlung des vorläufi gen Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind in Artikel 1 die Nummern 10 bis 15 entsprechend der Beschlussempfehlung des vorläufi gen Ausschusses auf Drucksache 5/36 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP sowie Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf der Drucksache 5/45 vor, soweit er die Artikel 2 und 3 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/45, soweit er die Artikel 2 bis 3 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Stimment
haltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/45, soweit er die Artikel 2 und 3 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der NPD, ansonsten Ablehnung durch das Haus abgelehnt.
Die NPD-Fraktion hat zwei Anträge zur Geschäftsordnung schriftlich gestellt, die ich gemäß der Geschäftsordnung hier vortragen möchte:
Der Entwurf des 13. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern (Abgeordneten- gesetz) in der vom vorläufi gen Ausschuss empfohlenen Fassung (Drs. 5/36) ist gemäß § 50 Abs. 3 an die noch zu bildenden Fachausschüsse zu überweisen.“
Zur Begründung des Geschäftsordnungsantrages: Wir sind der Auffassung, dass der Gesetzentwurf in der vom vorläufi gen Ausschuss empfohlenen Fassung heikle Rechtsfragen beinhaltet, die im vorläufi gen Ausschuss nicht ausreichend diskutiert worden sind. Ich hatte nicht den Eindruck, dass Herr Caffi er und die anderen Mitglieder sich dafür interessierten. Jedenfalls habe ich von ihnen nichts gehört zum Thema „Rückwirkung“. Das Gesetz soll rückwirkend in Kraft treten. Die Voraussetzungen einer Rückwirkung sind nach unserer Auffassung aber nicht einmal in Ansätzen vorhanden. Es ist ein überwiegendes öffentliches Interesse notwendig, das den Vertrauensschutz überwiegt, auch das Bestehen in das Gesetz. Und worin soll das überwiegende öffentliche Interesse liegen für eine Rückwirkung einer Diätenerhöhung ab 2008 bis 2011? Dass es rückwirkt zum 16. Oktober 2006, das halten wir für äußerst zweifelhaft. Damit sollte sich ein Rechtsausschuss noch einmal ausführlich befassen, ebenso mit der Befugnis oder der Ermächtigung, dass die Präsidentin das Gesetz verkünden dürfen soll, wenn in der Verfassung das Gegenteil steht oder etwas anderes, dass der Ministerpräsident die verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetze ausarbeitet, ausfertigt und dann verkünden lässt.
Die Begründung zu dem Gesetzentwurf ist äußerst dünn, weil es schon einmal gemacht worden ist. Aber ich wüsste nicht, dass es möglich ist, durch eine Art Gewohnheitsrecht einfach die Verfassung zu ändern oder zu ignorieren. Und aus dieser Auffassung heraus meinen wir, dass das noch einmal in Fachausschüssen, besonders im Rechtsausschuss, diskutiert werden sollte, nicht nur von mir angesprochen, sondern auch von den anderen diskutiert werden sollte, wenn das möglich wäre. Und eine Dritte Lesung beantragen wir, weil viel zu wenig Redezeit … Ach so, Entschuldigung, Entschuldigung! Das war dann die Begründung dafür.
Damit das nicht im Raum stehen bleibt, selbstverständlich ist auch über diese Fragen gesprochen worden. Ich möchte nur noch einmal feststellen, dass die Ausführungen, die hier getätigt wurden, im Ausschuss gestern nicht gemacht worden sind.
Damit ist der Antrag zur Geschäftsordnung durch die Fraktion der NPD begründet und eine Gegenrede erfolgt. Soll ich den Antrag noch einmal verlesen?