Wir von der nationalen Opposition wollen, wie Ihnen bestens bekannt, es nicht beim Rufen bewenden lassen. – Danke schön.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Nein, nein, überhaupt nicht.)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht, dass ein falscher Eindruck entsteht: Wir haben Herrn Stein als FDP kein Redemanuskript zur Verfügung gestellt. Das Redemanuskript kommt aus der CDU. Das ist nicht unseres gewesen.
Herr Stein, bei all dem, was Sie hier gesagt haben, kann ich Ihnen in allen Punkten zu hundert Prozent sagen, Sie sind auf dem richtigen Wege.
Wir haben ein Problem einer unübersichtlichen Regulierung vor Ort und wir haben ein Problem bei der Vergabe von Aufträgen auf der kommunalen Ebene.
Wir haben so viel Bürokratie heute schon, dass wir keine zusätzliche Bürokratie mehr benötigen. Es steht mir jetzt nicht zu, Ihnen einen Satz in den Mund zu legen.
Sie haben es uns letzten Endes bestätigt, indem Sie sagen, wir brauchen keine neuen Gesetze, sondern wir brauchen weniger Bürokratie und Klarheit bei den vorhandenen Rahmenbedingungen.
Lassen Sie uns doch noch einmal einen Blick auf die Bereiche werfen, wo es ein Tariftreuegesetz gibt. Wenn wir Gesetze machen, dann wollen wir doch auch, dass sie umgesetzt und eingehalten werden, ansonsten brauchen wir keine Gesetze zu machen. Da gucken wir in das Tariftreuegesetz von Nordrhein-Westfalen, was 2004/2005 evaluiert worden ist, wozu es ein Gutachten gegeben hat. Dieses Gutachten sagt zur Kontrolle der Tariftreue aus: 70 Prozent der Kreise und 96 Prozent der Gemeinden prüfen nicht die Einhaltung von Tariftreue.
80 Prozent der Vergabestellen gaben an, erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der jeweils anzuwendenden Tarifverträge zu haben. Das heißt, es wird gar nicht erst geprüft.
Und wenn geprüft wird, hat man genau das Problem, was Herr Stein gesagt hat, dass man überhaupt nicht differenzieren kann, wo kann man im Prinzip welchen Tarifvertrag anwenden und welcher gilt eigentlich. Welche Konsequenzen hat das aber?
Die Konsequenzen, dass ein Unternehmer Tariftreue erklären muss, sind, sie bekommen ein Problem, indem nämlich die Vergabestelle sagt: Lieber Unternehmer, weise doch jetzt einmal nach, dass du die Tariftreue einhältst.
Und da sind wir nämlich beim Problem, denn 70 Prozent der Verwaltungen gaben an, dass die Nachprüfung der Kalkulation schwierig sei und sich das Gesetz nicht konkret umsetzen lasse. 70 Prozent! 70 Prozent der Bauunternehmer stellten fest, dass sie Mehrkosten haben, weil sie von der Verwaltung gezwungen werden, zusätzliche Dokumentationen zu dem, was sie heute haben, auch noch wieder anstellen zu müssen, damit ein Verwaltungsbeamter sagen kann, ja, hier ist es eingehalten worden. Was ist das für ein Gesetz, das nur Schwierigkeiten macht, dass keine Kontrollfähigkeit hat? Was ist das für ein Gesetz? Wollen wir hier in diesem Lande ernsthaft diesem Gesetz nacheifern und so etwas machen? Das kann nicht unser Ansatz sein.
Ich, meine Damen und Herren, und unsere Fraktion sind zutiefst davon überzeugt, dass wir eines erreichen müssen, und zwar, dass die landestypische Struktur von Unternehmen, die kleinen und mittelständischen Unternehmen Spaß haben, sich an Ausschreibungen erst einmal wieder zu beteiligen.
Viele kleine und mittelständische Unternehmen sagen, ich nehme das nicht mehr, ich schaffe das nicht mehr, ich kann es mir nicht im Detail angucken. Ich nehme an öffentlichen Ausschreibungen gar nicht mehr teil, weil ich es nicht mehr hinbekomme, weil es so kompliziert ist und weil es so intransparent ist. Ich habe Probleme, ich kann es nicht mehr.
Die Konsequenz darauf ist, dass professionelle Generalunternehmer vorgehen, sich die Aufträge holen und anschließend zum Handwerksmeister hingehen und sagen: Wenn du noch zehn Prozent unter dem Preis bleibst, dann bekommst du auch hier in Mecklenburg den Auftrag. Und genau das müssen wir verhindern. Das muss unser Ansatz sein.
Da brauchen wir kein neues Gesetz, sondern wir brauchen bessere Rahmenbedingungen und bessere Anwendungen der jetzigen Rahmenbedingungen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht nur die erste und schnellere Reaktion ist immer die richtige. Das zeigten auch die Reaktionen von so manchen Politikern und manchen Politikerinnen hier aus dem Hause auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Wir können als Land Mecklenburg-Vorpommern dem EuGH nur dankbar sein, dass er am 3. April dieses Jahres diese Entscheidung getroffen hat, weil damit die Arbeit, die in der Koalition geleistet wird, und davon gehe ich aus, auch im Gegensatz zu dem, was Herr Stein hier gesprochen hat, natürlich dann EU-konform tatsächlich ausgestaltet werden kann.
Ich bin Herrn Schulte ausdrücklich dankbar, dass er erstens seine rechtliche Sicht auf diese Urteilsentscheidung gegeben hat, weil ich davon ausgehe, da er der entscheidende Akteur ist bei der Erarbeitung des Landesvergabegesetzes, dass damit auch eine gute Grundlage geschaffen wird. Und zweitens bin ich dankbar, weil Herr Roolf den Antrag sehr gut fi letiert hat.
Ich hätte es nicht besser gekonnt und habe den Argumenten nichts hinzuzufügen. Ich bin der Meinung, Sie wollen dieses Gesetz nicht.
Die fünf Argumente, die Sie aufgeführt haben, dienen aber nicht als Argumentation, um dieses Gesetz zu verhindern.
Abschließend sei es mir erlaubt, Herr Präsident, ein Zitat vorzutragen: „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zu einer Gesetzesinitiative auf, damit die Länder bei öffentlichen Auftragsvergaben Mindestentgeltstandards gewährleisten können, oder bundesweit entsprechende Standards sicherzustellen. Dies ist durch die gesetzliche Regelung eines fl ächendeckend geltenden Mindestlohns möglich, wie er in 22 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bereits gilt.“
„Das Gesetz soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass private Auftragnehmer bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufträge soziale Standards einhalten. Das dient auch der Verhinderung von Wettbewerbsnachteilen besonders mittelständischer Unternehmen. Die Länder, die bereits Tariftreuegesetze erlassen haben oder vorbereiten, sollen europarechtlich Sicherheit erhalten. Es bedarf zumindest einer ergänzenden bundesrechtlichen Regelung, weil die Bestimmung von Mindestarbeitsbedingungen für öffentliche Auftraggeber materielles Arbeitsrecht betrifft. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, auch in dieser Frage in der Europäischen Union auf eine umfassende Verwirklichung der sozialen Dimension hinzuwirken. Die Gewährleistung angemessener Grundrechtsstandards auf europäischer Ebene ist nach Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG eine zentrale Grundverpfl ichtung der Bundesrepublik Deutschland.“ Es folgt die Begründung. Das ist der Antrag des Landes Rheinland-Pfalz:
„Entschließung des Bundesrates der Absicherung eines europarechtskonformen Entgeltschutzes bei öffentlichen Auftragsvergaben“, Drucksache 254/08, unterzeichnet von Kurt Beck, Ministerpräsident und ansonsten auch SPD-Bundesvorsitzender. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.