Leider wird dieses Ergebnis von der Linksfraktion nicht nur ignoriert, sondern in sein Gegenteil verkehrt, um es als tragende Begründung für den vorliegenden Gesetzentwurf nutzen zu können. Die Linksfraktion schildert in diesem Zusammenhang ein Szenario, wonach sich alle kommunalen Aufgabenträger in einer Art Zwangslage befänden. Dies sei dadurch gekennzeichnet, dass einerseits die zur Beitragserhebung geführten Diskussionen im Landtag und seinen Ausschüssen noch nicht abgeschlossen sind und andererseits die Beitragserhebungen spätestens bis zum 31.12.2008 vorzunehmen sind. Dies ist schlichtweg falsch, Herr Ritter, und Sie wissen das.
Wie gerade ausgeführt und auch im Bericht des Innenministeriums vom 29. Mai 2007 nachgelesen werden kann, ist das Thema der Beitragserhebung in der weit überwiegenden Zahl der Anwendungsfälle abgeschlossen. Hinzu kommen die Einzelfälle, die sich aktuell neues Satzungsrecht zu schaffen haben, da das bestehende Satzungsrecht vor Gericht keinen Bestand hatte. Hier spielt das Datum 31.12.2008, Kollege Ritter,
ohnehin keine Rolle, da in diesen Fällen die Beitragspflicht frühestens mit dem Erlass der neuen Satzung entsteht, sodass beispielsweise mit Satzungserlass im Jahr 2008 die Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des 31.12.2012 enden würde.
Im Ergebnis fehlt im Gesetzentwurf nicht nur eine Begründung, er ist zudem hinderlich, dabei zu helfen, das Thema der Beitragserhebung im Interesse der kommunalen Aufgabenträger zu versachlichen, denn es ist mittlerweile geradezu unverantwortlich, wie die Linksfraktion mit ihren ständigen Anträgen auf eine Gesetzesänderung zu suggerieren versucht, in dieser Frage sei noch vieles offen und noch alles möglich. Hier werden bewusst Erwartungen geweckt, die sich bei näherer Betrachtung nicht erfüllen lassen. Und dann sollen diese Hoffnungen auch noch an das Datum 31. Dezember 2010 fixiert werden, um ein sensibles Thema kommunalen Handelns letztlich zum Spielball populistischer Wahlkampfstrategien machen zu können.
Auch von mir als Sportminister werden Sie so einen Fehlpass, zudem auch noch vor der Fußballeuropameisterschaft, nicht bekommen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP)
Lassen Sie uns stattdessen in dieser Frage gemeinsam den bis zum 30.06.2008 vorzulegenden Bericht des Innenministeriums auswerten! Lassen Sie uns den kommunalen Aufgabenträgern wirkliche Hilfen an die Hand geben! Ich weiß, dass dies aktiv im Innenausschuss erfolgt und er sich ständig damit beschäftigt, nach Möglichkeiten der Hilfestellung zu suchen.
Dazu zähle ich nur den Runderlass, sondern letztlich alle Aktivitäten, die dabei helfen, bestehende Handlungsspielräume aufzuzeigen, wie mit einzelnen Härtefällen umgegangen werden kann, damit für die betroffenen Bürger vertretbare Lösungen gefunden werden.
In diesem Zusammenhang will ich ein aktuelles Beispiel anführen: Ende letzter Woche, am 30. Mai 2008, habe ich eine erweiterte Dienstberatung für alle Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sowie die unteren Rechtsaufsichtsbehörden an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow initiiert. Bei dieser Veranstaltung habe ich gemeinsam mit Referenten von ausgewählten Aufgabenträgern das vielfältige Gestaltungsermessen darstellen und Lösungswege für unterschiedliche Problemlagen aufzeigen können. Auch derartige Veranstaltungen sind, wie aus dem Teilnehmerkreis bestätigt wird, geeignet, die Aufgabenträger zu diesem sensiblen Thema praxisnah zu schulen und zu unterstützen. Lassen Sie uns dieses gemeinsam tun, damit im Interesse der Bürger vernünftige Lösungsbeiträge im wahrsten Sinne des Wortes gefunden werden! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ich glaube, das haben die alles schon vorher gewusst.)
Lieber Kollege Ritter, ein Kompliment muss ich Ihnen machen: Auf die Fraktion DIE LINKE ist Verlass.
Sie hatten uns einmal angekündigt, dass es keine Landtagssitzung mehr geben wird ohne einen Antrag zum Kommunalabgabengesetz. Sie halten Ihre Zusage und beglücken uns in jeder Sitzung mit einem neuen Antrag zu diesem Thema. Allerdings die Frage, ob die Anträge qualitativ besser werden, sollten wir vielleicht am Ende dieser Debatte beantworten. Ich habe diesen Eindruck jedenfalls nicht.
Schauen wir uns diesen Antrag konkret an. Es geht um die Frage, wann die Festsetzungsfrist für Beiträge frühestens endet. Und da haben wir früher im KAG eine Regelung gehabt, dass dieses am 31.12. des Jahres 2004 der Fall ist. Wir haben dann bei der letzten Novelle des KAG auf Drängen, ich will das gar nicht verhehlen, des Städte- und Gemeindetags hier eine Regelung hineingeschrieben, in der wir gesagt haben, daraus machen wir 2008. Wir geben also vier Jahre mehr Zeit, um in dieser komplexen und schwierigen Materie zu vernünftigen Lösungen zu kommen und das Problem zu lösen. Nun nähern wir
uns dem 31.12.2008 und nun kommt von Ihnen der Vorschlag, wir verlängern das noch einmal um zwei Jahre.
Meine Damen und Herren, unterstellen wir einmal für einen Augenblick, wir würden diesem Antrag folgen. Was würde wohl im Juni 2010 hier auf dem Tisch liegen?
Ich bin ganz sicher, der gleiche Antrag, nur mit etwas geänderten Jahreszahlen, und wir machen daraus 2012 oder 2014. Meine Damen und Herren, DIE LINKE ist eine sehr kluge Fraktion, Herr Ritter insbesondere. Natürlich machen wir jetzt 2008 keine Verlängerung um vier Jahre, sondern nur eine um zwei, weil wir wissen, neun Monate vor einer Landtagswahl ist das doch eine glänzende Geschichte.
Entweder man bekommt so einen Antrag durch oder er wird abgelehnt und man hat ein schönes Wahlkampfthema.
Meine Damen und Herren, es ist kein Scherz, aber es gibt zwei Zweckverbände, die in der Diskussion um dieses Thema sehr ernsthaft vorgeschlagen haben, man möge diese Frist bis zum Jahre 2030, so der eine Vorschlag, oder 2035, so der andere Vorschlag, ausdehnen. Meine Damen und Herren, ich glaube nicht, dass man Probleme dadurch löst, dass man sie über Jahre und über Jahrzehnte immer weiter vor sich herschiebt,
sondern, ich glaube, es ist sinnvoll zu sagen, wir müssen dieses Problem als solches lösen. Das reine Verschieben ist keine Lösung, sondern eher das Gegenteil davon. Und deswegen, lieber Kollege Ritter, werden wir Ihren Antrag ablehnen, denn er ist überhaupt kein Beitrag zur Problemlösung.
Sie haben schon darauf verwiesen, wir haben uns im Innenausschuss mit den Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses über dieses Thema unterhalten. Frau Borchardt, ich denke, ich zitiere Sie richtig, dass auch Sie – und Sie haben sich ja im Petitionsausschuss mit einer Reihe von Petitionen zu diesem Thema auseinandergesetzt, das haben Sie uns ja dargestellt – ausgeführt haben, dass das Verschieben allein
natürlich nur das Problem ein Stück weit weiterschiebt. Ja, mehr als das Verschieben sehe ich in Ihrem Gesetzentwurf ja nicht.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wir könnten ja noch mal darüber nachdenken, ob wir weitere Lösungen finden. – Zuruf von Angelika Gramkow, DIE LINKE)
Also lassen Sie uns daran arbeiten, das Problem zu lösen und nicht zu denken, dadurch, dass wir es immer weiterschieben, löst es sich irgendwann von allein. Nein, meine Damen und Herren, es wird sich nicht von allein lösen.
Schauen wir uns bitte an, was in diesen Paragrafen des Kommunalabgabengesetzes wirklich steht. Der Innenminister hat schon darauf hingewiesen, dort steht, dass die Festsetzungsfrist nach vier Jahren endet, jedoch frühestens am 31.12.2008.
Das heißt, bei den wenigen kommunalen Aufgabenträgern, die noch gar keine Satzung haben, besteht nicht der Druck, dass sie nun partout bis zum 31.12. dieses Jahres eine Satzung haben müssen, sondern die Festsetzungsfrist endet vier Jahre, nachdem sie ihre Satzung beschlossen haben. Wir geben ihnen also die Möglichkeit, wenn sie eine solche Satzung noch erarbeiten müssen oder wenn sie eine grundlegend neue Satzung schreiben wollen, dass sie davon Gebrauch machen.
Also meine Damen und Herren, wir lösen das Problem nicht, indem wir es vor uns herschieben. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Ich glaube sogar, dass wir das Problem der Ungleichbehandlung – und die Menschen gucken inzwischen ja auch sehr wohl von einem Zweckverband zum anderen, wie wird das Problem dort gelöst, da werden Vergleiche gezogen – verschärfen, wenn die einen längst ihre Beiträge bezahlt haben, wenn die anderen in den nächsten Wochen und Monaten zu Beiträgen herangezogen werden und wenn andere darauf bauen können, dass wir dies bis 2035 hinausschieben. Dies, meine Damen und Herren, halten wir politisch nicht für eine sinnvolle Herangehensweise.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Hat Herr Müller einen Vorschlag gemacht? – Angelika Gramkow, DIE LINKE: Nein.)