Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Herr Schlotmann. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Rundfunk beschäftigt uns auch heute wieder und, das ist sicher wie das Amen in der Kirche, nicht zum letzten Mal hier im Landtag. Weil die technische Entwicklung der Medien insbesondere bei dem Schlagwort Digitalisierung so schnell voranschreitet, sind auch gesetzliche Regelungen in immer kürzeren Zeitabständen erforderlich und notwendig. Mit der Verfügungsgewalt über Medien wird Einfluss auf das Denken und Handeln von Menschen ausgeübt. Der Staat muss daher, wenn er seiner Ordnungsfunktion in diesem Geflecht von Interessen gerecht werden will, gesetzgeberisch reagieren. Dem trägt der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag Rechnung. So ist im Zuge der Digitalisierung die Frage der Regulierung bundesweiter und insbesondere privater Rundfunkangebote notwendig, auch besteht Bedarf einer einheitlichen Regelung des Zuganges zu Rundfunkangeboten in digitalen Netzen.
Der vorliegende Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag bringt diesbezüglich ein höheres Maß an Rechtsklarheit und damit auch Rechtssicherheit im Rundfunkrecht.
So enthält er etwa Regelungen hinsichtlich der Zulassung und Aufsicht über bundesweite private Veranstalter, der Zuordnung bundesweiter Versorgungsbedarfe an drahtlosen Übertragungskapazitäten und der sogenannten Plattformregulierung.
Im Einzelnen: Vorgesehen ist die Schaffung einer Kommission für Zulassung und Aufsicht, ZAK, für die Zulassung bundesweiter Veranstalter, die Zuweisung von Übertragungskapazitäten und die Aufsicht über Plattformen. Der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, kurz KEK genannt, gehören künftig neben sechs Sachverständigen auch sechs Direktoren der Landesmedienanstalten an. Im Gegenzug wird die Möglichkeit, dass sich die Direktoren der Landesmedienanstalten über ein Votum der KEK hinwegsetzen könnten, abgeschafft. In Zukunft entscheiden die Länder einstimmig, welche Rundfunkfrequenzen für bundesweite Versorgungsbedarfe zur Verfügung gestellt werden. Reichen die Kapazitäten nicht aus, wirken die Ministerpräsidenten auf eine Einigung hin, andernfalls entscheidet die Ministerpräsidentenkonferenz.
Sofern die Frequenz den Landesmedienanstalten zugeordnet wird, erfolgt eine Ausschreibung, an der sich Rundfunkveranstalter und Plattformbetreiber beteiligen können. Auch hier hat eine Einigung Vorrang vor der Entscheidung durch die jeweiligen Landesmedienanstalten. Es werden Regelungen für Plattformen auf allen technischen Übertragungskapazitäten geschaffen anstatt der bisherigen Beschränkungen auf Kabelnetze. Ziel ist es, Plattformanbieter, die die Auswahlentscheidung darüber treffen, welche Sender dem Nutzer zugänglich sind, zur Sicherung der Meinungsvielfalt zu verpflichten.
Hinsichtlich der Rundfunkgebühren wird lediglich geregelt, dass künftig für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht die Vorlage einer Bestätigung des Leistungsbescheides ausreicht. Inhaltliche Fragen zur Erhebung der Rundfunkgebühr bleiben weiteren zukünftigen Staatsverträgen vorbehalten und werden dann mit Sicherheit ausreichend Diskussionsstoff bieten.
Auf weitere Einzelheiten wurde bereits im Rahmen der Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes eingegangen. Aber, meine Damen und Herren, dass es Kritik an einem Staatsvertrag gibt, der von den Regierungschefs der 16 Bundesländer mit ihren verschiedenen Sichtweisen und Interessenlagen ausgehandelt wurde, ist selbstverständlich und für mich auch nicht schwierig, sondern es sind Anzeichen von Demokratie. Und letztendlich ist es so, gäbe es keine Kritik, würde mich das doch sehr stark wundern, weil dann natürlich auch bestimmte Beißreflexe immer wieder funktionieren.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir an dieser Stelle einen kurzen Ausblick: Das Ende der laufenden Gebührenperiode am 31.12.2008 rückt näher. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes hat für die folgende Gebührenperiode ab 1. Januar 2009 eine Anhebung der Rundfunkgebühr um 95 Cent auf 17,98 Euro pro Monat empfohlen. Eine Beschlussfassung dieses Landtages für die nächste Gebührenperiode von 2009 bis 2012 wird daher noch in diesem Jahr auf uns zukommen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 11.09.2007 das Gebot der Trennung der medien poli tischen Konkretisierung des Rundfunkauftrages einerseits und der Gebührenfestsetzung anderer
seits präzisiert. Daher wird die KEF-Empfehlung im Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag 1:1 umgesetzt werden. Spannender ist die Frage einer grundlegenden Strukturreform, die mit der Gebührenperiode ab dem 1. Januar 2013 erfolgen soll und muss. Und da verrate ich nicht zu viel, dass derzeit an vielen alternativen Gebührenmodellen gearbeitet, diskutiert und gestritten wird.
In dem Zusammenhang möchte ich auch auf die Protokollerklärung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag verweisen. Darin heißt es: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern erwartet im Rahmen der anstehenden Strukturreform ein Rundfunkgebührenmodell, das aufkommensneutral ist sowie die soziale Gerechtigkeit und Akzeptanz bei den Bür gerinnen und Bürgern verbessert. Das Verfahren soll transparent sein, einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand haben und den Datenschutz berücksichtigen.“
Meine Damen und Herren, was aus unserer Sicht als Tourismusland allerdings nicht so lange warten konnte, war eine andere Regelung, nämlich die Regelung hinsichtlich einer saisonalen Abmeldung von insbesondere privat vermieteten Ferienwohnungen. Deshalb bin ich froh, dass zwischen den Ministerpräsidenten letztendlich eine Übereinkunft zum Umgang mit der Rundfunkgebühr für Rundfunkgeräte in Ferienwohnungen erzielt werden konnte. Nicht zuletzt auf Betreiben Mecklenburg-Vorpommerns ist es gelungen, für die Vermieter von Ferienwohnungen die Möglichkeit einer saisonalen Abmeldung einzuführen, wenn diese für mindestens drei Monate im Jahr erfolgt.
Meine Damen und Herren, das Thema Rundfunk wird uns als Landtag auch in Zukunft des Öfteren beschäftigen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass auch in der digitalen Welt der Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Systems besonderes Gewicht zukommt. Wir sind letztendlich gefordert, die dafür notwendigen Bedingungen zu schaffen. Für mich ist dabei entscheidend, dass die Ausgewogenheit unserer dualen Rundfunkordnung zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern nicht zulasten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in eine Schieflage gerät.
Wir wollen, das kann ich abschließend sagen, einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk. – Danke.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Andreas Bluhm, DIE LINKE, und Helmut Holter, DIE LINKE: Sehr richtig.)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte findet natürlich – und es scheint ja typisch zu sein, dass wir rundfunkpolitische Debatten immer kurz vor oder während Ministerpräsidentenkonferenzen durchführen – zu einem bestimmten und wichtigen Jubiläum statt, denn die nächste Ministerpräsidentenkonferenz wird sich schon mit dem nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, und zwar nicht mit dem Elften, sondern schon mit dem Zwölften zu befassen haben.
Heute geht es nun um den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Zweiten Lesung. Ich muss für meine Fraktion erneut erklären, dieser ist sowohl aus inhaltlichen als auch aus Formgründen abzulehnen. Die Ablehnung ergibt sich für uns zum einen aus den aktuell getroffenen Regelungen und zum anderen sehen wir aktuellen Änderungs bedarf in verschiedenen Fragen, dem die Ministerpräsidenten nicht gerecht geworden sind und auch nicht der Beschlusslage dieses Hauses.
Schwerpunkt unserer Kritik ist die Neuorganisation der Medienaufsicht. Aus der Kommission zur Ermittlung der Konzentration wird eine Kommission für Zulassung und Aufsicht, ZAK. Diese besteht dann, wie es Herr Schlotmann hier schon deutlich gesagt hat, aus sechs Sachverständigen der KEK sowie sechs Direktoren beziehungsweise Präsidenten der Landesmedienanstalten. Statt Bürokratieabbau kommt es aus unserer Sicht zu einem Verwaltungsaufbau. Über die bisherige Arbeit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration habe ich mich in der Ersten Lesung bereits geäußert. Wer die KEK aber so wie vorgesehen reformiert, will sie nicht effektiver und unabhängiger machen, sondern verfolgt Standortinteressen und macht Lobbypolitik. Diese Veränderung wird vor allem den kommerziellen Medienunternehmen Bayerns, Hamburgs und Nordrhein-Westfalens dienen und das werden wir dann gegebenenfalls feststellen müssen.
Zudem stellen wir fest, dass viele Fragen, die dringend geklärt werden müssten, ungeklärt bleiben. Hier bleiben die Fragen der Gebührenbefreiungstatbestände, die Frage, von wem sich die Rundfunkanstalten und die GEZ die Daten der Rundfunkteilnehmerinnen und -teilnehmer besorgen dürfen, auch Fragen der Vielfalt ostdeutscher Sichten und Produzenten innerhalb der kommerziellen Sender offen, auch Fragen der Förderung unabhängiger Produzenten und die zunehmende ARD-interne Schieflage bei den Gebühreneinnahmen der ostdeutschen Anstalten durch höhere Befreiungsquoten sowie Abwanderungen, weshalb die Intendanten von RBB und MDR schon einen ARD-internen Finanzausgleich gefordert haben. Während die ostdeutschen Anstalten unter anerkanntem Bedarf finanziert werden, erhalten der WDR, der SWR, der NDR und der Bayerische Rundfunk mehr Mittel, als sie bewilligt bekamen. Mittlerweile fordert auch der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Herr Dr. Jäger hier eine Korrektur.
Die Mitspracherechte der Landtage seien gestärkt worden, hieß es noch im März 2005. Die Landtage seien mit dem Siebten und Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag kein Abnickgremium, man könne unter anderem von der Gebührenempfehlung der KEF abweichen. Aber bei dem bisherigen Umgang mit dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag kann man keine grundlegende Veränderung feststellen. Und wer als Abgeordneter an der Anhörung der Staatskanzleien zu diesem Staatsvertrag am 26. Juli des vergangenen Jahres im Berliner Abgeordnetenhaus teilnehmen wollte, erhielt zur Antwort – ich zitiere –, „dass es sich wie immer um eine rein interne Anhörung handelt, für die Gäste nicht vorgesehen sind“. Ein Staatsvertrag kann im Landtag erst angehört werden, wenn er vom Ministerpräsidenten unterschrieben wurde. Änderungen sind dann allerdings nicht mehr möglich.
Dieser Rundfunkstaatsvertrag baut aus unserer Sicht eine ineffektive Bürokratie und Verwaltung auf und schafft mit der KEK eine Effiziente ab. Er dient, wie gesagt, vor allem den kommerziellen Medienunternehmen in Hamburg und
Nordrhein-Westfalen und löst die zunehmende ARDinterne Schieflage bei den Gebühreneinnahmen nicht auf. Also welchen Grund gibt es, sich durch eine Zustimmung zum Rundfunkstaatsvertrag von den Ministerpräsidenten den Schwarzen Peter der Verantwortung freiwillig zu nehmen, wenn man die Karten weder mischen noch mitspielen und schon gar nicht das Spiel bestimmen darf? Keinen, es sei denn, man ist an der Regierung beteiligt.
Der Artikel 2 Absatz 2 des vorliegenden Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages und des Gesetzentwurfes dazu regelt das Inkrafttreten zum 01.09.2008, wenn alle 16 Ratifikationsurkunden vorliegen. Ich kann Sie, meine Damen und Herren, nur bitten, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.
Herr Schlotmann hat einen Ausblick gewagt, ich wage auch einen. Ich möchte es mal mit einem Bild formulieren: Medienpolitik befindet sich im Auge des Hurrikans noch relativ still, aber um uns rum tobt die Welt. Wir stehen vor einem Paradigmenwechsel und eine Epoche in diesem Bereich geht zu Ende. Auf dem Weg von der analogen hin zur digitalen Medienwelt wird es in den nächsten drei bis fünf Jahren solche Veränderungen geben wie in den letzten 50 Jahren nicht. Und das wird unter anderem zum Beispiel an solchen Fakten deutlich, dass Google sich um die Verwertungsrechte der Olympischen Spiele 2016 beworben hat. Der Prozess, dass alle bisherigen Medien ihre Zukunft in einer fusionierten Plattform von IP-Medien finden, wurde durch ZDF-Intendant Markus Schächter mit dem Satz zusammengefasst: „Wer nicht ins Netz geht, hat keine Zukunft.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gebe Herrn Schlotmann recht, wir werden in den nächsten Wochen und Monaten noch über den einen oder anderen Rundfunkstaatsvertrag reden müssen, über den Elften, über den Zwölften und über den Dreizehnten, weil der Zwölfte und der Dreizehnte noch im Jahr 2009 in Kraft treten müssen. Das werden spannende Diskussionen.
Kollege Bluhm, die Diskussion der Parlamentarier, die ich wie Sie immer eingefordert habe, hat stattgefunden. In Bremen waren alle medienpolitischen Sprecher, das heißt die Ausschussmitglieder der Ausschüsse eingeladen, die sich mit Medienpolitik befassen. Dort wurde auch der Zehnte, der Elfte, der Zwölfte, nicht der Dreizehnte, Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf dieser parlamentarisch politischen Ebene erörtert. Ich gebe zu, dass das nicht ausreicht, aber man muss dann auch schon hingehen.
Zu den Inhalten des Zehnten brauche ich nicht allzu viel zu sagen, weil Herr Kollege Schlotmann das erschöpfend getan hat. Da gibt es auch nichts zu ergänzen. Ja, das ist so, der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag findet unsere Zustimmung, aber er regelt nicht die Dinge, die in diesem Hause beschlossen wurden. Eines, das hebe ich
hervor, was den Petitionsausschuss sehr stark beschäftigt hat, nämlich die plötzliche Rücknahme einer vorher bestehenden Privilegierung der Ferienwohnungen. Ich sehe im Zuschauerraum den Bürgerbeauftragten sitzen. Dem verdanke ich vor einer Reihe von Monaten den ersten Hinweis darauf.
Nein, Ihre kamen leider sehr viel später. Das war nämlich noch im Jahr 2007, liebe Frau Kollegin, da hatten Sie sich noch gar nicht damit befasst. Aber das macht ja nichts.
Ja, das ist wirklich so. Gucken Sie mal im Bericht des Bürgerbeauftragten nach, der ist sehr empfehlenswert.
Dieses Problem, und dafür bin ich sehr dankbar, haben die Ministerpräsidenten dankenswerterweise aufgegriffen und mit den Sendeanstalten, insbesondere mit dem NDR, gelöst.
Aber es bleibt noch ein weiteres Problem. Wir haben in diesem Hause mit sehr breiter Zustimmung beschlossen, dass in Zukunft Bezieher geringer Einkommen – das war am 7. Dezember 2006, das ist auch noch nicht solange her – von den Rundfunkgebühren tatsächlich befreit sein sollen. Wir haben heute genau das, dass die jetzt vorgesehene Regelung dem nicht Rechnung trägt, denn künftig werden auch jene Fälle nicht privilegiert, in denen jemand erst aufgrund der Rundfunkgebühr unterhalb der Grundsicherung, nämlich der Hartz-IV-Grenze, gerät, wenn man diese dann einrechnet. Das kann so nicht sein, meine Damen und Herren. Deshalb fordern wir dringend eine Nachbesserung. Nur das System lässt es nicht zu, dass wir jetzt im Landtag den Vertrag so abändern. Aber – das wissen alle Beteiligten, ich habe das bei der Ersten Lesung gesagt – wir werden gemeinsam, hoffe ich, in der Koalition genau diese Punkte beim Elften und Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag ansprechen, das ist allseits bekannt, und auch auf Bundesebene weiterhin zu diskutieren.
Für uns, auch für die CDU-Fraktion, für die ich spreche, gibt es keinen Zweifel an der Leitfunktion des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Wir brauchen die journalistische Qualität, die, und das gebe ich zu, durch Gebühren finanziert wird und sich deswegen nicht nur an Entgelten oder an Werbung zu orientieren hat. Dieses duale System brauchen wir. Es ist ja nicht so ganz neu. Dieses duale System hat sich bewährt, aber es steht jedes Mal bei derartigen Regelungen vor einer Bewährungsprobe.
Was wir allerdings noch brauchen, was ich mir sehr viel mehr wünsche, was in dem Zehnten Staatsvertrag nicht drinsteht und wahrscheinlich auch nicht in einem Elften und Zwölften, ist, mehr Bürgerfreundlichkeit bei der Einrichtung, die Gebühren einzieht. Da hier immer in Abkürzungen gesprochen wird, sage ich es einmal, das ist die Gebühreneinzugszentrale, also die GEZ. Ich habe gerade wieder in der Bürgersprechstunde einen Fall gehabt, den muss ich Ihnen einfach vortragen, damit Sie wissen, warum ich mich so aufrege.