Herr Bluhm, Sie haben recht, es wird sicherlich bei den einen oder anderen inhaltlichen Bewertungen bei diesem Thema immer unterschiedliche Auffassungen zwischen uns Bildungspolitikern und auch den Verbänden geben.
Der Unterschied zwischen uns ist eigentlich nur, dass wir sagen, wir lassen die Verordnung dieses Jahr in Kraft treten und Sie sagen, wir überarbeiten sie lieber jetzt noch einmal und machen sie dann wahrscheinlich erst ein Jahr später.
Und wir meinen, es ist besser, jetzt endlich zu starten und dann nach ein, zwei Jahren das Ganze zu evaluieren.
Ich will aber noch ein Wort zu Herrn Lüssow sagen. Ich denke, der Beitrag hat uns doch gezeigt, was passiert, wenn man einer gewissen autoritären Gesinnungsbildung unterliegt.
Herr Lüssow, ich will ganz ehrlich sagen, wenn man für Fleiß und Mitarbeit bei uns im Bildungsausschuss eine Kopfnote erhalten würde, dann würden Sie eine glatte 6 bekommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wo gibt’s denn eine 6?)
Frau Polzin hat jetzt noch von einem Beiblatt gesprochen, das man abheften kann. Ich finde dieses in dem Erlass nicht.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Du musst doch nicht alles wissen, Andreas. Der Minister weiß das doch. – Zuruf von Angelika Gramkow, DIE LINKE)
Ich zitiere: „In den Jahreszeugnissen“ – nicht als Beiblatt oder Anlage, in den Jahreszeugnissen, das ist ein amtliches Dokument –
„erläutert eine Gesamteinschätzung die Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens über das Schuljahr im Einzelnen. Diese Gesamteinschätzung erfüllt gleichzeitig die Aufgabe des Lernentwicklungsberichtes oder des erweiterten Lernentwicklungsberichtes.“ Und in dem Absatz davor heißt es: „Die Bewertung kann im Halbjahreszeugnis durch Bemerkungen ergänzt werden, die die Entwicklung des Schülers fördern.“
Und im Paragrafen 2 heißt es: „Eine graduierte Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens erfolgt für jeden Schüler … bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10 auf allen Halbjahres-, Jahres-, Übergangs-, Abgangs- und Abschlusszeugnissen.“ Das ist die geltende Rechtslage. Das, was Sie jetzt hier erzählen, ist etwas völlig anderes mit Verlaub.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte nicht um Meldung von der Regierungsbank. Das ist nicht zulässig.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Wenn Sie gegen die Verordnung sprechen, dann müssen Sie die ändern, Herr Minister. – Minister Henry Tesch: Nein. – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Doch.)
Ich bitte jetzt, die Debatte zu beenden. Sie können sich dann gern in der Lobby austauschen. Jetzt sind wir im Abstimmungsverfahren.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1493 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, FDP und NPD sowie Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Imagekampagne für Energieholzflächen, auf Drucksache 5/1499.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Imagekampagne für Energieholzflächen“, wie schon die Überschrift sagt, fordern wir die Landesregierung auf, eine Imagekampagne für Energieholzflächen durchzuführen und dabei die Anwendung verschiedener Agroforstsysteme bekannt zu machen.
Die Agroforstwirtschaft ist keine neue Erfindung und trotzdem ist deren Anwendung vielen Landwirten in unserem Land nicht bekannt. Über Jahrhunderte war sie in Europa ein wesentlicher Bestandteil der Agrarlandschaft. Die zunehmende Industrialisierung und Spezialisierung der Landwirtschaft hat jedoch zu einer Verdrängung dieser Bewirtschaftungsform geführt. Die Form von Agroforstsystemen hat sich in den letzten Jahrhunderten allerdings stark verändert. Wir verstehen heute unter Agroforstsystemen einen Agrarholzanbau auf landwirtschaftlichen Flächen, bei dem ertragreiche Holzsorten zur kurzfristigen und regelmäßigen Ernte mit in der Landwirtschaft üblichen Verfahren angebaut werden.
Die Entwicklung auf den Energiemärkten mit den ständigen Preissteigerungen aufgrund der immer knapper werdenden Ressourcen, aber auch die klimatischen Veränderungen in den letzten Jahrzehnten machen ein Umdenken in der Energiepolitik unumgänglich. Aufgrund von enormen Preissteigerungen bei fossilen Energieträgern entwickelte sich die Nutzung nachwachsender Rohstoffe für Strom und Wärmeerzeugung zu einer echten Alternative. Im Bereich der Umweltpolitik führten die klimatischen Veränderungen durch die Nutzung fossiler Energieträger mit negativer CO2-Bilanz dazu, dass die Europäische Union beschlossen hat, bis zum Jahr 2020 den Anteil von erneuerbaren Energien aus zum Beispiel Wind, Wasser, Solar und Biomasse auf 20 Prozent am Primärenergieverbrauch zu erhöhen. Die Bundesregierung hat weiterhin die Senkung der Treibhausgasemission von CO2 um 40 Prozent verbindlich vereinbart.
Einiges hat sich in den letzten Jahren in diesem Bereich entwickelt. Allein wenn man die Diskussion in den letzten Wochen und Monaten zu Biogasanlagen, Windparks, Solarflächen und so weiter verfolgt, kann man wohl mit Fug und Recht behaupten, der Markt boomt. Dieser boomende Markt führte dazu, dass Landwirte aufgrund der steigenden Energiepreise ihre Produktion verstärkt auf die Gewinnung von Energie ausrichten. Die Flächenkonkurrenz um die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen einerseits zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte und andererseits zur Energiegewinnung hat stark zugenommen.
In den letzten Wochen hat vor allem die ethische Diskussion über die Verwertung von Getreide zur Energieherstellung gerade in Anbetracht des Hungers in der Dritten Welt hohe Wellen geschlagen. Nach Aussagen des Agrarministers auf dem zweiten Regionalforum zur Zukunft der ländlichen Räume am 15. Mai in Suckow ist die Bioenergie ein Leitthema für die Landwirtschaft im 21. Jahrhundert. Der Standpunkt des Agrarministers zum Thema Bioenergie umfasst unter anderem folgende wesentliche Schwerpunkte:
Erstens. Stoffliche und energetische Nutzung von Biomasse hat Potenzial, ohne die Lebensmittelproduktion zu gefährden.
Zweitens. Es müssen für alle Biomasseproduktionsverfahren verbindliche Nachhaltigkeitskriterien geschaffen werden.
Moderne Agroforstsysteme erfüllen alle diese Forderungen. Im Jahr 2007 betrug der Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch deutschlandweit 6,7 Prozent. Um das 20-Prozent-Ziel zu erreichen, müssen die Anstrengungen in Deutschland verdreifacht werden. Mecklenburg-Vorpommern übernimmt in diesem Bereich eine Vorreiterrolle und ist dem bundesweiten Ziel für das Jahr 2020 bereits etwas näher gekommen. In unserem Bundesland beträgt der Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch 14 Prozent. Trotzdem besteht derzeit eine Lücke zur Erreichung des Ziels. Diese Lücke könnte durch die Errichtung von Energieholzflächen weiter verringert werden, ohne die Nutzungskonkurrenz zwischen Nahrungsmittel- und Energieproduktion weiter zu erhöhen.
Der Wissenschaftliche Beirat Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz legte im November 2007 ein Gutachten vor, welches die Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung zum Inhalt hatte. Im Gutachten wurden die Biomasseträger und deren unterschiedliche Nutzung miteinander verglichen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass Hackschnitzel aus Kurzumtriebsplantagen in den Bereichen Vermeidungskosten pro Tonne CO2 äquivalent und die Vermeidungsleistung pro Tonne CO2 äquivalent die kostengünstigste und effizienteste Möglichkeit zur Erzeugung erneuerbarer Energien aus Biomasse darstellt.
Als weitere positive Aspekte sind unter anderem der Erosionsschutz, die größere Biodiversität in den Systemen, die Sicherung der Nährstoffkreisläufe und die Erhöhung der Wasserhaltekapazität zu nennen.