Wir und auch die Landesregierung müssen Kenntnis darüber erlangen, was die Menschen in MecklenburgVorpommern bewegt und an wen sie sich wenden. So können wir als Landtag, insbesondere mit unserem Gremium, dem Petitionsausschuss, sowie der Landesregierung selbst unsere jeweilige Transparenz immer optimieren. Mehr Bürgernähe ließe sich ebenfalls erreichen. Auch das hatte Frau Borchardt gesagt. Und das sollte in unser aller Interesse sein. Mir selbst ist es wichtig, dass die geforderte Unterrichtung nicht allein eine reine Aufzählung von Bürgeranfragen beinhaltet.
Wie wurde vor 2006 durch die seinerzeit rot-rote Landesregierung mit Vorschlägen, Bitten und Beschwerden von Bürgern umgegangen?
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie meinen, bis 2006. – Peter Ritter, DIE LINKE: Bis 2006.)
Hielt es die rot-rote Landesregierung seinerzeit auch nicht für notwendig, den eigenen Kontakt mit den Menschen im Land zu protokollieren? Ich gehe doch davon aus, dass die unter Leitung der damaligen PDS stehenden Ministerien auch entsprechende Berichte verfasst haben.
Meine Fraktion befürwortet grundsätzlich den vorliegenden Antrag. Wir sollten aber darauf achten, dass nicht wieder nur irgendein Bericht erstellt wird. Wir brauchen auch ein umfassendes Qualitätsmanagement,
was den Umgang des Landtages und der Landesbehörden angeht. Nur so können wir bürgernäher und bürgerfreundlicher werden, ein weiterer Baustein zum Abbau von Politikverdrossenheit. – Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! In der Landtagssitzung im April hatten wir den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses des Jahres 2007 gemäß Paragraf 68 der Geschäftsordnung des Landtages auf der Tagesordnung. Dazu nur eine Zahl: Den Petitionsausschuss erreichten 2007 insgesamt 758 Eingaben und das waren im Vergleich zum Vorjahr immerhin 41 Prozent mehr. Diese Zahlen, sehr geehrte Damen und Herren, verleiten mich nun zu der Annahme, dass wir es hier tatsächlich, wie Frau Peters schon sagte, mit mündigen Bürgern im Land zu tun haben.
Es ist ja oft genug beschworen worden heute, dass wir genau das haben möchten und nicht Bürger, die an die Hand genommen werden müssen.
Und all diesen Bürgern in Mecklenburg-Vorpommern haben wir laut Landesverfassung Artikel 35 „Petitionsausschuss“ und Artikel 36 „Bürgerbeauftragter“ umfangreiche Rechte eingeräumt. Sie können dort ihre Beschwerden, Vorschläge und Bitten an das Parlament richten. Und siehe da, sie machen davon regen Gebrauch. Offensichtlich kennen die mündigen Bürger ganz genau ihre Rechte und wissen, an wen sie sich wenden müssen, wenn sie Hilfe benötigen, nämlich an den Petitionsausschuss. Und wir wiederum – und nicht nur Sie, Frau Borchardt – als Petitionsausschuss haben auch Rechte. Sowohl die Landesregierung als auch die unterstehenden Träger öffentlicher Verwaltungen sind nämlich verpflichtet, auf unser Verlangen hin erforderliche Akten zur Klärung des angesprochenen Problems vorzulegen.
Insofern sehen wir in unserer Fraktion überhaupt keine Notwendigkeit, dass sämtliche Schreiben der Bürger, die an die Landesregierung gerichtet sind, noch einmal gesondert aufgeführt werden müssen und das Parlament sich dann mit diesem Sachverhalt noch mal beschäftigen muss.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig. – Irene Müller, DIE LINKE: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.)
Selbstverständlich gibt es in Mecklenburg-Vorpommern mündige Bürger, die nicht an den Petitionsausschuss, sondern an den Ministerpräsidenten oder den Innenminister oder an den Sozialminister
oder an irgendein anderes Mitglied der Landesregierung schreiben. Aber ich gehe schon davon aus, dass dieser
Absender ganz genau weiß, warum er welchen Brief an welchem Tag wem schreibt. Und wenn nun mal eben dieser mündige Bürger X
seinen Frust bei Minister Y ablassen will, weil dieser in der letzten Woche bei der Einweihung oder Übergabe von Z merkwürdige Äußerungen getroffen hat, dann darf er das verflixt noch mal auch tun.
Wie gesagt, wir sehen hier überhaupt keine Notwendigkeit. Wir sind auch der Meinung, Vertrauen ist manchmal besser, als nur zu kontrollieren. Es gibt auch so eine Art Verfolgungswahn. Das brauchen wir nicht. – Danke.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Es gibt Widerspruchsbearbeitung.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bürger machen viel zu selten von ihrem Recht Gebrauch, sich mit Beschwerden an Landtag und Landesregierung zu wenden. Viel zu wenige wissen überhaupt, dass es einen Petitionsausschuss gibt.
In unseren Bürgersprechstunden wissen das die meisten nicht. Dabei ist das der einzige Ausschuss mit Existenzberechtigung. Alle anderen dienen nur dem Zweck, Posten zu schaffen, damit jeder Abgeordnete sich ein bisschen bedeutend fühlen kann,
und dazu, Betriebsamkeit zu erzeugen als Ersatz für echte Gestaltungsmöglichkeiten. Weit über 80 Prozent der Kompetenzen wurden an Brüssel abgetreten, vieles regelt der Bund.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heinz Müller, SPD: Von Ihnen nicht.)