Aber wir sind natürlich auch angehalten, diese vorläufige Haushaltsführung wieder in die richtigen Bahnen zu leiten. Deshalb denke ich, dass wir bei den veränderten Rahmenbedingungen, die wir haben, möglichst schnell, aber auch zielorientiert das Sozialhilfefinanzierungsgesetz mit all seinen Unwuchten, die natürlich zwischen Wohnort, Stadt und Land, unterschiedlichen Sozialräumen und einem Ost-West-Gefälle bestehen, vernünftig beschreiben sollten, damit die örtlichen Träger der Sozialhilfe genügend finanzielle Mittel zur Verfügung haben, aber auch die Prämisse letztendlich immer wieder im Hinterkopf haben und sagen: ambulant vor stationär. Dass ein entsprechender finanzieller Anreiz da sein muss, ein sogenannter ökonomischer Hebel, das ist völlig klar, der wird hier auch mit eingebaut. Das heißt, der Verteilerschlüssel muss angepasst werden. Die Ausgangsregelung für sogenannte interne Altfälle, wo Wohnort nicht Pflegestandort ist, muss natürlich festgeschrieben, aber auch wieder angepasst werden, damit vernünftige finan
Im Doppelhaushalt 2008/2009 ist diese Ausrichtung auch finanziell klar dargestellt. Ich denke, hier werden wir, wenn das Gesetz, und wir wollen es heute in den Ausschuss überweisen, diskutiert wird, auch vernünftige Lösungen finden. Dabei muss man immer beachten, wenn die kommunalen Gebietskörperschaften diese Pflege übernehmen, ob nun ambulanter oder stationärer Art, die nicht beitragsfinanziert ist, sondern die gerade in die Richtung geht und sagt, dieses Klientel ist finanziell gar nicht in der Lage, da selber mit eigenen Beiträgen über eine Pflegekasse oder über andere Möglichkeiten die zu bestreiten, da sind wir gefordert als Gesellschaft, auch als Land Mecklenburg-Vorpommern.
Es ist schon erstaunlich, wie groß das Budget gerade im Bereich der Sozialhilfe ist. Für 2008 236.500.000 Euro und in 2009 wird es auf 245 Millionen Euro steigen. Das Budget insgesamt, was den Sozialhaushalt des Landes Mecklenburg-Vorpommern betrifft, beträgt fast eine halbe Milliarde Euro. Und die Mär, die dann immer verbreitet wird, dass unsere Gesellschaft sich nicht um die kümmert, die tatsächlich nicht in der Lage sind, die Schwächsten, die Ärmsten und die, die auf einen schiefen Weg gekommen sind aus Krankheitsgründen in die Arbeitslosenecke et cetera, dazu möchte ich auch anhand dieser Zahlen einmal beweisen, dass wir schon in der Lage sind, mit allen Möglichkeiten, die wir haben, tatsächliche eine solidargerechte Gesellschaft zu organisieren, die letztendlich auch das Miteinander der Menschen bestimmt.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Solidargerecht wäre, wenn sie gar nicht erst abgleichen müssten. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)
Herr Minister hat in seiner Einbringungsrede schon umfassend die Notwendigkeit dieser gesetzlichen Regelung betont, dass wir zurzeit – ich sage das einmal so – in einer vorläufigen Situation sind, das ist – in Anführungsstrichen – so ein bisschen eine Tradition, weil das auch letztendlich immer wieder beklagt wird. Wir haben schon in der Vorbereitung auf unsere heutige Debatte in der Ausschusssitzung von der Fraktion DIE LINKE folgende Frage gehört: Warum ist man nicht schon bis Ende 2007 in der Lage gewesen, das Gesetz klar zu finanzieren und es in den Fokus zu rücken? Sie können sich selber anschauen und wir wissen alle, als der Verantwortungsbereich noch in einer anderen Fraktion lag, da war das auch schwierig und ähnlich strukturiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, man muss schon dabei im Auge behalten, dass hier ein ausgewogenes Konzept zwischen den Landkreisen und den kreisfreien Städten in Angriff genommen werden muss. Jedermann hier Recht getan, ist eine Kunst, die keiner kann. Seitens meiner Fraktion beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfes federführend in den Sozialausschuss. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Müller. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Werter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz müssen und wollen wir uns um ein Thema bemühen, welches sehr schwierig ist, welches
sehr problematisch ist, was die vergangenen Jahre ja gezeigt haben. Diskussionen gab es vom ersten Tage dieses Gesetzes an und ein Für und Wider in sehr unterschiedlicher Art und Weise. Umso wichtiger ist die Vorbereitung, richtig. Allerdings haben wir es, wie Herr Kuhn es schon so nebenbei bemerkte, damit zu tun, dass ein Gesetzentwurf aus dem Hause Sellering wiederum mit mehrmonatiger Verspätung kommt. Warum? Es war genügend Zeit, miteinander zu reden, zu agieren, zu machen und zu tun. Es hätte nicht not getan.
Bis zum 31. Dezember des Jahres 2007 war es nicht die Ministerin Frau Dr. Linke, da hatten wir bereits einen neuen Minister.
(Zuruf aus dem Plenum: Da hatten wir noch den Stau abzuarbeiten. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE)
Wir begrüßen etliche Dinge, die im Gesetzentwurf zu lesen sind, zum Beispiel das Ziel, das weiter die Altfallregelung fortgeschrieben werden soll, um die Kommunen zu entlasten. Wir begrüßen auch, dass im Vorfeld der Novellierung des Gesetzes in diesem Jahr eine Analyse des Standes und der Punkte, wo es Probleme gibt, erarbeitet werden soll. Natürlich ist es so, wenn man etwas verbessern will, dann muss man wissen, wo man steht. Demzufolge ist der Novellierungsgedanke bis zum 1. Januar des Jahres 2010 richtig und wichtig. Kritisieren müssen wir als Fraktion die Art und Weise, wie alles jetzt im Schnelldurchgang durch den Landtag geschoben werden soll.
Dabei geht es nicht darum, Herr Grabow, auch wenn Sie durch die Kreise reisen und verkünden, dass wir als Fraktion das Gesetz verhindern wollen. Wir nicht! Wir sind nicht verantwortlich für die Monate, die jetzt schon ins Land gegangen sind. Aber wenn ein anderer dafür zuständig ist, kann es nicht bedeuten, dass in gleicher Art und Weise der Landtag, also das beschließende Gremium, dazu animiert wird, außerhalb seiner Kompetenzen und seiner Verantwortung in Schnelligkeit zu agieren und demzufolge vielleicht bestimmte Dinge zu vergessen.
Und ich möchte nur daran erinnern, auf welche Art und Weise zum Beispiel die CDU-Fraktion, vertreten hier am Rednerpult durch Herrn Schubert 2004, eine Sondersitzung negierte, aufgrund, wie es eine Opposition dann wahrscheinlich tut, verschiedenster Angelegenheiten. Ihre Meinung zur Sondersitzung war da eine ganz andere.
(Werner Kuhn, CDU: Ja, ich frag ja bloß. – Peter Ritter, DIE LINKE: So toll war Ihre Vorlage nicht. – Zuruf von Minister Erwin Sellering – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Frau Müllers Reden sind ein Markenzeichen von Sachlichkeit.)
Ihre Fachlichkeit hinsichtlich der schiefen Wege, auf die Menschen kommen können wegen Krankheit, wie Sie es soeben gerade hier von vorn darstellten, ist eine Merkwürdigkeit. Dass Menschen schiefe Wege gehen wegen Krankheiten, das wusste ich bisher noch nicht,
genauso wenig, wie man ausfiltern muss aus Kindertagesstätten Kinder mit Behinderungen, von Herrn Heydorn. Wissen Sie, manchmal kommen durch solche kleinen Nebensätze Ihre wahren Gedanken sehr gut zutage. Wenn man anders denkt, nimmt man diese Worte gar nicht anders, da fallen sie einem in dem Zusammenhang nämlich gar nicht ein.
Wir werden also dementsprechend am Gesetzentwurf mitarbeiten, auch in der jetzt verkürzten Einbringung und der damit verkürzten Zeit und werden die Anhörungen nutzen, um tiefgründig Fragen zu stellen. Wir werden sehen, was uns da die Zeit bringt. Ich hoffe, dass wir in der Anhörung, die wir hier zu dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz haben werden, dazu kommen werden, dass die Gedanken der Anzuhörenden wirklich in das Gedankengut derer, die wir dann hier abstimmen, Eingang finden – anders als beim KiföG und anders als beim ÖGD. Wir bitten also darum, den Gesetzentwurf zu überweisen, und freuen uns auf eine Zusammenarbeit. – Danke.
Frau Müller, das trifft sich ja wunderbar, dass ich jetzt unmittelbar nach Ihnen dran bin, hier Stellung beziehen kann und da auch noch was klarstellen kann.
Ja, im Sinne von feststellen, rausfiltern im Sinne von feststellen. Kinder mit Förderbedarfen werden festgestellt. Was das Thema Behinderungen betrifft, Frau Müller, da weiß ich, wovon ich rede. Ich bin seit – da muss ich überlegen –, seit 1974 selbst zu 80 Prozent schwer behindert. Insofern habe ich mit Sicherheit kein Interesse daran, irgendwelche Leute zu stigmatisieren oder irgendwelchen Leuten mit Behinderungen zu nahe zu treten. Das weise ich zurück und das empfinde ich auch als ziemlich böswillig, was Sie hier treiben. Das ist eine ganz böswillige Geschichte.
Aber nun zum Thema Sozialhilfefinanzierungsgesetz. Ich will mal ein bisschen grundsätzlicher werden. Wie
ist denn die Situation? Das Gesetz kennt zwei Arten von Sozialhilfeträgern. Das eine ist der überörtliche Sozialhilfeträger, das sind die Länder beziehungsweise in anderen Ländern die Landschaftsverbände, und das sind die örtlichen Sozialhilfeträger. Der überörtliche Sozialhilfeträger ist zuständig für die Dinge, die in stationären Einrichtungen passieren, und der örtliche Sozialhilfeträger ist zuständig für das, was in ambulanten Einrichtungen passiert. Und wie das so ist, wenn man eine Zuständigkeit hat, dann muss man für das, wofür man verantwortlich ist, auch die Kosten übernehmen. So ist das gesetzlich geregelt.
Davon sind wir abgegangen. Wir haben gesagt, na ja, besonders klug ist das nicht, weil jeder natürlich ein Interesse daran hat, dafür Sorge zu tragen, dass ihn möglichst die Kosten nicht treffen. Also der örtliche Sozial hilfeträger ist mit Sicherheit nicht traurig darüber, wenn sich ein Hilfefall nicht mehr im ambulanten Bereich abspielt, sondern im stationären Bereich, weil er dann sagen kann, und schon kann ich die Kosten weiterreichen. Das wollte man verändern. Und so hat man gesagt, wir geben jetzt die Zuständigkeit sowohl für den örtlichen als auch für den überörtlichen Bereich sachlich an die örtlichen Sozialhilfeträger. Die haben zu entscheiden, nicht nach Zuständigkeit und Geld, sondern die haben nach dem individuellen Bedarf eines Hilfesuchenden zu entscheiden, was ist denn jetzt besser, ist eine ambulante Hilfe angebracht oder ist es doch besser, etwas stationär zu machen. Und dann haben wir gesagt, weil wir als überörtlicher Träger der Sozialhilfe, als Land MecklenburgVorpommern eigentlich dafür zuständig sind, geben wir Geld nach unten. Das müssen wir tun, ansonsten wären die nicht bereit, diese Zuständigkeit zu übernehmen.
Das ist passiert und man hat bestimmte Instrumente eingebaut, um letztendlich zu erreichen, dass das Ausmaß der Betreuung und der Leistung in den stationären Einrichtungen zurückgeht. Das hat sich bis heute nicht so richtig erfüllt. Es geht eigentlich so weiter wie bisher. Und wenn man sich die Summen ansieht, der Kollege Kuhn ist darauf eingegangen: Rund 236 Millionen Euro im Jahre 2008 und 244 Millionen Euro im Jahr 2009, das ist keine Kleinigkeit. Da geht es um richtiges Geld. Das ist das eine. Und die Kosten drohen weiter zu steigen.
Es geht zum Zweiten darum, natürlich die Frage zu beantworten, ist denn das, was hier passiert, im Sinne und im Interesse der betroffenen Leute. Und auch da kann man trefflich Fragen formulieren.
Also das Sozialhilfefinanzierungsgesetz hat uns schon häufig beschäftigt. Ich kann Ihnen an dieser Stelle sagen, das wird uns wahrscheinlich auch weiter beschäftigen, denn wir sind dabei, bestimmte Instrumente immer wieder nachzujustieren, um letztendlich, sage ich mal, dem Ziel, nämlich einer Ambulantisierung der Leistungen, einer Orientierung auf den individuellen Hilfebedarf und einer Orientierung auf die Lebenswelten von Betroffenen, näherzukommen.
Ich gehe mal davon aus, das ist jetzt hier an dieser Stelle noch nicht das Ende der Fahnenstange. Trotzdem bitte ich Sie um Zustimmung zur Überweisung. Ich beantrage namens meiner Fraktion, dass der Gesetzentwurf auch noch in den Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen wird. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Es ist ja schon eine ganze Menge gesagt worden zum Gesetz und ich würde an dieser Stelle mal fragen, warum hat man eigentlich so lange gebraucht.