Aber zur Sache. Sie können sicher sein, dass es da bei uns keine Meinungsverschiedenheiten gibt. Da der innenpolitische Sprecher hinter mir sitzt, habe ich das mit ihm abgesprochen.
So, jetzt lassen Sie mich bitte weiterreden. Ich will noch einmal deutlich sagen, die Situation, die wir, die demokratischen Kräfte in diesem Landtag, gemeinsam konstatiert haben, ist eindeutig. Wir haben eine starke Veränderung in der Medienlandschaft und in der sind unsere Printmedien in unserem Land – ich sage jetzt bewusst „unsere“, weil ich unsere Regionalzeitungen meine – nicht ausgenommen. Das ist genau das. Aber diese drei Zeitungen sind Abo- und Verkaufszeitungen. Sie leben davon, dass sie Regionalzeitungen sind. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, und darüber werden wir mit den Beteiligten reden, dass man sich das Paradepferd aus dem Stall holen lässt, nämlich eine solide regionale Berichterstattung zu machen, das wäre wirtschaftlich völlig unsinnig,
selbst wenn man es nicht aus anderen Gründen wollte. Und dass dazu eine saubere Recherche und damit qualifizierte und anständig bezahlte Journalisten erforderlich sind, darüber streiten wir ja auch nicht. Ich sage Ihnen, ich würde mir sehr gern wünschen, dass wir im gesamten Land wieder tarifvertragliche Regelungen hätten, denn in einer durchaus überschaubaren Landschaft der Printmedien unterschiedliche arbeitsrechtliche Zustände zu haben, ist kaum vertretbar und ist auf keinen Fall zu wünschen. Aber, Herr Professor Methling, da sollten wir auch ganz deutlich sagen, diese arbeitsvertraglichen Regelungen wird nicht das Land verhandeln. Das ist Sache der Gewerkschaften und der Verlage.
Lassen Sie mich einen Punkt ansprechen, der in der Diskussion immer gern verdrängt wird. Wir haben nicht nur die Printmedien, die den Markt erreichen, sondern wir haben natürlich im dualen Rundfunksystem auch den gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wir haben die privaten Rundfunksender. Um ein Segment in dem Bereich kämpfen sie alle. Wir werden Gelegenheit haben, und da bitte ich wirklich um eine sehr sachliche Diskussion, die können wir gerne auch im Innenausschuss führen, bei der Veränderung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages – Kollege Andreas Bluhm hat sich da sehr stark eingearbeitet, aber ich weiß mich da mit ihm ziemlich einig – und wir werden zu diskutieren haben über eine Veränderung in der Medienwelt, eine Beanstandung durch die Europäische Kommission und die Begründungspflicht der Bundesrepublik Deutschland, dass die Gebührenfinanzierung keine Beihilfe ist, was wir alle nicht glauben.
Wir alle gehen von der Bewährung dieses dualen Systems, insbesondere mit einem öffentlich-rechtlich konstruierten und verfassten Rundfunk, aus. Aber es wird noch einmal schwer, das der Europäischen Union wirklich so klarzumachen. In diese Diskussion müssen wir die Situation der Zeitungsverlage einbetten, denn bei verändertem Medienverhalten, bei stärkerer Nutzung des Internets wird es nicht angehen, dass durch Gebühreneinnahmen sehr finanzstarke Konkurrenten auf diesem Markt denen Konkurrenz machen müssen, die ihr Geld auch mit Internetauftritten erwerben müssen.
Meine Damen und Herren, denken Sie mal darüber nach, warum diese Diskussion geführt werden muss. Das ist dann nicht mehr ein lokales Problem und ich hoffe, dass alle die Bekenntnisse, die ich hier von dem Pult aus gehört habe für freien und qualifizierten Journalismus, auch bei dieser Diskussion eine Rolle spielen, wenn es wirklich um Existenzfragen für das Zeitungswesen geht. Einen Wettbewerb zu bestehen, wenn einem der eine Arm auf den Rücken gebunden ist, ist sehr viel schwerer, als wenn man mit gleichen Bedingungen antreten kann. Das wollte ich an dieser Stelle noch sagen. Und im Übrigen beteilige ich mich gerne an der Diskussion und an dem Ausfragen von Fachleuten im Innenausschuss. – Vielen Dank.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Neuwahl eines Mitglieds und zweier stellvertretender Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes und hierzu Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 5/1561(neu).
Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Neuwahl eines Mitglieds und zweier stellvertretender Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes – Drucksache 5/1561(neu) –
Nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und die stellvertretenden Mitglieder auf Vorschlag eines besonderen Ausschusses des Landtages vom Landtag ohne Aussprache mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder gewählt.
Diese Neuwahl ist erforderlich, da ein Mitglied des Landesverfassungsgerichtes nach Niederlegung seines Amtes ausgeschieden ist, ein stellvertretendes Mitglied aus seinem Amt nach Ablauf seiner zwölfjährigen Amtszeit ausgeschieden ist und ein weiteres stellvertretendes Mitglied für den Rest seiner Amtszeit zum Mitglied des Landesverfassungsgerichtes gewählt worden ist.
Der besondere Ausschuss schlägt Ihnen mit Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1561(neu) vor, die dort aufgeführten Personen zum Mitglied und stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts zu wählen. Es ist weiterhin vereinbart worden, die Wahl des Mitgliedes des Landesverfassungsgerichts sowie zweier Stellvertreter in zwei Wahlgängen durchzuführen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln.
Die für die geheime Abstimmung gültigen grünen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme jetzt abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Die Sitzung ist wieder eröffnet.
Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl des Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes bekannt. Für den Kandidaten Hans Josef Brinkmann wurden 64 Stimmen abgegeben. Das Quorum, das heißt die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, liegt demnach bei 43 Stimmen. Es waren 64 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Hans Josef Brinkmann 44 Abgeordnete mit Ja, 14 Abgeordnete mit Nein, 6 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Ich stelle fest, dass Herr Hans Josef Brinkmann die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Herr Hans Josef Brinkmann zum Mitglied des Landesverfassungsgerichtes gewählt.
Die für die geheime Abstimmung gültigen blauen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung. – Moment! Moment!
Ich frage noch einmal: Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme jetzt abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für sieben Minuten zur Auszählung der Stimmen und berufe für sofort den Ältestenrat ein.
Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes bekannt.
Für den Kandidaten Lutz da Cunha wurden 64 Stimmen abgegeben. Das Quorum, das heißt die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, liegt demnach bei 43 Stimmen. Es waren 64 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Lutz da Cunha 45 Abgeordnete mit Ja, 13 Abgeordnete mit Nein, 6 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.