Des Weiteren geht es um die Stärkung der Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten, in dem erstmalig, wenn Sie so wollen, ein Pflichtenkatalog für Eltern, der sich aus dem Schulgesetz ableitet, öffentlich gemacht wird, der die Eltern zur Mitwirkung an der Schule verpflichtet.
Unser Ziel ist es ebenso, entsprechende Verantwortung auf die Schulen zu übertragen. Dazu gehört für uns unter anderem die Pflicht zur Erarbeitung schulinterner Lehrpläne auf der Basis der Rahmenpläne und die Erarbeitung schulinterner Stundentafeln auf der Basis der Kontingentstundentafeln. Dazu zählt auch die Stärkung der Entwicklung der Ganztagsschule in gebundener Form. Ebenso werden die Schulen zur Qualitätssicherung und Evaluation der eigenen schulischen Arbeit mit Unterstützung der Schulbehörden und eines Institutes für Qualitätsentwicklung verpflichtet.
Mit der Gesetzesänderung geht es uns um eine Stärkung des Elternwillens, der kommunalen Selbstverwaltung sowie der kommunalen Schulentwicklungsplanung. Wir erreichen mit diesen Änderungen einen effizienten Einsatz der Ressourcen durch die schülerbezogene Mittelzuweisung, die Erhöhung der Qualität des Unterrichts, die Erhöhung der Eigenverantwortung der Schüler, die Sicherung eines bedarfsgerechten Bildungsangebots und der entsprechenden Standards, eine nachhaltige Sicherung der Schulnetze sowie eine zukunftsfähige Schulentwicklungsplanung. Der Entwurf der Schulgesetznovelle folgt damit den bildungspolitischen Festlegungen des Koalitionsvertrages und umfasst im Wesentlichen Änderungen der Normen, die maßgebend sind für die weitere Schulentwicklung.
Mit der weitreichenden Entscheidung der Koalition, alle Bildungsfragen von der frühkindlichen Bildung bis zur Erwachsenenbildung in einem Ministerium zu konzentrieren, hat die Koalition a) der Expertenkommission einen Adressaten gegeben und b) dem Anspruch an einen ganzheitlichen Bildungsbegriff die entsprechende administrative Struktur verliehen, denn uns alle beschäftigt ein Anliegen, auf einen Punkt gebracht: Wie bringen wir die Kleinen groß raus? Diesem Anliegen sind wir schon bei der frühkindlichen Förderung verpflichtet. Wir wollen, dass alle Kinder erfolgreich starten können. So ein erfolgreicher Start ist wichtig für die Freude am Lernen und für den Erfolg in der schulischen Laufbahn. Dafür müssen wir nicht zahllose wissenschaftliche Studien bemühen. Unser Bildungs- und Erziehungsplan für alle Kinder von der Geburt bis zum zehnten Lebensjahr soll diesen Anspruch einlösen und einen fließenden Übergang in die Grundschule sichern helfen.
Allerorten ist das Bewusstsein gewachsen, dass Bildung ein lebenslanger Prozess ist, der in frühester Kindheit beginnt. Die neurowissenschaftliche Forschung liefert uns beeindruckende Zeugnisse der Plastizität und Entwicklungsdynamik des kindlichen Gehirns. Damit wird untermauert, was erfahrene Erzieherinnen und Erzieher schon immer wussten:
Jedes Kind ist ein ganzer Kosmos für sich. Es verfügt über spezifische Potenziale, die der Entwicklung und Förderung bedürfen. Betreuung allein reicht hier nicht. Dieses eingleisige und eintönige Konzept unterfordert die meisten Kinder. Was unsere Kinder brauchen und beanspruchen dürfen, ist ein konzeptionell durchdachtes, jedoch auf die individuellen Stärken ausgerichtetes Bindungs- und Bildungsangebot. Sichere emotionale Bindung ist eine ganz wesentliche Voraussetzung des Lernens. Die erziehenden Personen – Eltern und Erzieherinnen – tragen gemeinsame Verantwortung für die frühkindlichen Bildungsprozesse. Dabei kann unter voller Beachtung des Elternrechts die Unterstützung der Erzieherinnen mithelfen, Erziehung und Bildung besser gelingen zu lassen. Nur zusammen ermöglichen wir unseren Kindern die bestmögliche Förderung.
Ein weiteres wesentliches Handlungsfeld ist die Erzieherausbildung. Unser Ziel ist es, die Ausbildung auf allen Ebenen zu verbessern. Mit dem Studiengang „Early Education“ an der Hochschule Neubrandenburg haben wir in unserem Land ein Studium fest etabliert, das den Ansprüchen an eine moderne Ausbildung gerecht wird. Dort werden die Erzieher und Erzieherinnen zu einer Bildungsarbeit befähigt, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den hohen Ansprüchen der Praxis entspricht. Dieser Studiengang stellt damit in mehrfacher Hinsicht einen, wie ich finde, der innovativsten Ausbildungspläne in Deutschland dar.
Und noch aus einem weiteren Grund steht die Hochschule Neubrandenburg im Fokus: In Kooperation mit dem Seminar für Kirchlichen Dienst Greifswald, dem Diakonischen Bildungszentrum Mecklenburg gGmbH und dem Pädagogischen Kolleg Rostock werden neue Ausbildungswege erprobt und wissenschaftlich begleitet. Absolventen mit mittlerem Schulabschluss wird damit die Möglichkeit eröffnet, den Beruf des Erziehers ebenfalls mit dem Abschluss Bachelor of Arts zu erlangen. Das ist ein großer Gewinn. Solche qualifizierten Fachkräfte werden zukünftig die pädagogische Arbeit mit unseren Jüngsten prägen.
Laut unserer Geschäftsordnung sind Äußerungen auf der Besuchertribüne nicht zulässig. Ich bitte, diese Äußerungen hier einzustellen. Ansonsten wird die Besuchertribüne geräumt.
Meine Damen und Herren, was für die frühkindliche Förderung gilt, gilt selbstverständlich für die gesamte Schulzeit. Besser individuell fördern, gut erziehen und betreuen – nur eine solche Schule kann ein Erfolgsmodell sein. Unsere Bemühungen erfassen alle Schularten und alle Jahrgangsstufen. Das setzt sich in der Grundschule fort. Es ist unser Ziel, den Übergang in die Grundschule nahtlos zu gestalten. Dazu werden wir die Zusammenarbeit zwischen den Erzieherinnen und den Grundschullehrern weiter intensivieren. Eine Abstimmung des Kanons der Fertigkeiten, Fähigkeiten und des Könnens wird dabei helfen.
Ein Aspekt ist dabei der früh beginnende Fremdsprachenunterricht. Seit dem zurückliegenden Schuljahr ist die erste Fremdsprache ab der Jahrgangsstufe 3 verpflichtend. Wenn die Ressourcen es zulassen, wollen wir den Fremdsprachenunterricht schon ab der 1. Klasse beginnen. In keinem anderen Alter lernt sich eine Fremdsprache leichter als in den frühen Schuljahren. Dann müssen wir aber sicherstellen, dass wir eine entsprechende Fremdsprachendidaktik für den frühen Fremdsprachenunterricht haben und dass entsprechende Anschlüsse in der Orientierungsstufe gegeben sind. Unsere Kinder möchten den Wissenserwerb, den sie aus den Kindertagesstätten in Englisch oder Polnisch kennen, fortsetzen. Gleiches gilt für Förderschulen, die nach dem Rahmenplan der Grundschule künftig Fremdsprachen unterrichten sollen, denn wir alle wissen, ohne Fremdsprachen geht es nicht. Insbesondere Englisch ist ein internationales Verständigungsmittel, Arbeits- und Weltsprache zugleich.
In Mecklenburg-Vorpommern arbeiten wir ebenso intensiv daran, stärker die Sprache unseres polnischen Nachbarn in den Kindertagesstätten und Schulen zu etablieren. Gerade in der Grundschule ist es wichtig, den Wissensdurst der Jüngsten kindgemäß zu nutzen. Damit verbessern wir nicht nur die Startchancen. Damit geben wir ihnen auch das Rüstzeug, die weiterführende Schule erfolgreich abzuschließen.
Angesichts der demografischen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Erkenntnis nicht von der Hand zu weisen: Wir wollen jedes Kind fördern. Und so müssen wir den Versuch unternehmen, mit einer besseren Förderung, zum Beispiel auch mit Fremdsprachenangeboten, die Chancen aller Schüler zu verbessern. Hier soll das Schulgesetz Abhilfe schaffen, da hier die Voraussetzungen für mehr individuelle Förderung von Anfang an verankert sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jeder Schüler, der die Schule ohne Schulabschluss verlässt, ist ein Schüler zu viel. Die Landesregierung von MecklenburgVorpommern hat deshalb verschiedene Maßnahmen zur Senkung der Quote der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss eingeleitet. Setzen wir dabei unsere Ressourcen richtig ein! Nach der bisherigen Systematik der Bundes- und Landesstatistik verlassen zwölf Prozent der Schüler in Mecklenburg-Vorpommern die Schule ohne einen Abschluss. Sieben Prozent dieser Schüler haben eine Förderschule besucht und diese mit einem entsprechenden Abschluss verlassen. Wir können diesen Jungen und Mädchen nicht dadurch Unrecht tun, dass wir ihnen sagen, sie verließen die Schule ohne einen Abschluss. Gerade der Förderschulabschluss eröffnet auch Möglichkeiten für das Berufsleben. So bleiben wir aber bei einer Quote von circa fünf Prozent von Schülern, die dann wirklich die Schule ohne einen Abschluss verlassen. Das sind aber trotzdem, da sind wir uns sicher, fünf Prozent zu viel.
Ein Weg, hier wirklich zu helfen, ist das produktive Lernen in Mecklenburg- Vorpommern. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die gewillt sind, selbstständig individuelle Lernwege zu beschreiten und in Verbindung mit einer Tätigkeit in der alltäglichen gesellschaftlichen Praxis zu lernen. An drei Tagen in der Woche werden die Schüler an einem Praxisplatz ausgebildet und unterrichtet. Die Lehrkräfte vollziehen hier einen Rollenwechsel. Statt traditionell Lehrender sind sie hier Bildungsberater und Lernbegleiter. Mit dem produktiven Lernen wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eröff
net, innerhalb einer flexiblen Schulausgangsphase einen Schulabschluss zu erwerben. In zwei bis maximal vier Schuljahren können sie die Abschlüsse „Berufsreife“, „Berufsreife mit Leistungsfeststellung“ oder die „Mittlere Reife“ erreichen.
Der Erfolg gibt uns recht: Trotz schwierigster Ausgangsbedingungen wurden fast 90 Prozent der teilnehmenden Schüler in die 9. Klasse versetzt und etwa zwei Drittel erhielten die Berufsreife zuerkannt. Als Ergebnis der Pilotphase hat die Landesregierung das produktive Lernen ab dem Schuljahr 2008/2009 auf insgesamt 25 Schulstandorte im Land ausgeweitet. Somit ist es jetzt zum festen Bestandteil unseres Schulnetzes geworden. In den nunmehr 25 Schulstandorten gibt es in diesem Schuljahr insgesamt 31 Lerngruppen mit fast 500 Schülern, für die 62 Pädagogen derzeit berufsbegleitend fortgebildet werden. Für das produktive Lernen stellen wir 1,063 Millionen Euro im Jahr 2008 zur Verfügung und insgesamt ab dem Jahr 2009 über 7 Millionen Euro bis zum Jahr 2013. An dieser Stelle sozusagen auch den Firmen und den Schulträgern herzlichen Dank für die Unterstützung.
Meine Damen und Herren, wenn man die OECD-Statistik auch nicht immer ganz ernst nehmen kann, so soll uns doch die Quote derer, die in Mecklenburg-Vorpommern die Hochschulreife erwerben, zum Nachdenken anregen. Wir wollen diese Quote erhöhen und eröffnen im Schulgesetz die Möglichkeiten, damit der Zugang zu Schulen, die diese Abschlüsse anbieten, erleichtert wird. Die Abschlüsse, die die Schülerinnen und Schüler bei uns in Mecklenburg-Vorpommern erwerben, sind bundesweit anerkannt und geachtet. Das gilt insbesondere auch für die Hochschulreife. Die Allgemeinbildung in Mecklenburg-Vorpommern folgt den in der Kultusministerkonferenz ausgearbeiteten Standards. Wir haben kompetenzorientierte Rahmenpläne und Kerncurricula und beteiligen uns an allen nationalen Leistungsfeststellungen. Stolz sind wir auf die im vergangenen Schuljahr mit dem Doppelabitur geleistete Arbeit. Es zeichnet sich ab, dass es keine signifikanten Unterschiede zwischen den Leistungen der Abiturienten nach 12 oder 13 Jahren gibt, ein Argument, das nach dem Hin und Her der vergangenen Jahre den Schritt zum achtjährigen Abitur nur bestätigt. Ein Dank sozusagen von dieser Stelle an die Lehrerinnen und Lehrer.
Gerade in der Wissensgesellschaft bietet ein hoher Bildungsabschluss die besten Startbedingungen für ein erfolgreiches Berufsleben. Deshalb ist eine hohe Quote von Schülern mit dem Abschluss „Abitur“ von enormer Bedeutung. Leistungsfähige Gymnasien sind dabei eine wichtige Voraussetzung, um diesen Bildungsabschluss anbieten zu können.
Auf der Grundlage einer gründlichen Analyse der Situation an den Gymnasien in Mecklenburg-Vorpommern ist es uns gelungen, Perspektiven für den Erhalt gymnasialer Bildungsangebote auch in der Fläche zu erarbeiten. Wir wollen, dass Schülerinnen und Schüler hier erfolgreich ihr Abitur ablegen und ein Studium an unseren Fachhochschulen und Universitäten aufnehmen. Ich möchte aber nicht die Tatsache aus dem Blick lassen, dass es zukünftig immer schwerer sein wird, aufgrund der demografischen Entwicklung jeden kleinen gymnasialen Standort aufrechtzuerhalten. So müssen wir ebenso andere Schulformen in die Lage versetzen, ein ausgezeichnetes gymnasiales Angebot wohnortnah anzubie
ten. Es gibt einige Beispiele im Land, die das erfolgreich unter Beweis stellen. Und es zeigt sich gerade vor diesem Hintergrund wieder, dass die Selbstständige Schule mit der schülerbezogenen Lehrerstundenzuweisung für diese Entwicklungen eine, im Moment, wie ich finde, die einzige, Lösung ist.
Meine Damen und Herren, die deutsche Wirtschaft befindet sich heute – zu Beginn des 21. Jahrhunderts – in einer durchgreifenden Wende. Neue Technologien fordern ebenso wie die fortschreitende Vernetzung der Märkte neue Möglichkeiten. Wir tragen diesen Anforderungen an die Ausbildung des Nachwuchses hiermit Rechnung. Die beruflichen Schulen erhalten im Rahmen ihrer Umgestaltung zu Regionalen Berufsbildungszentren erheblich mehr Entscheidungsspielräume.
(Raimund Borrmann, NPD: Trotzdem haben wir den letzten Platz. Das erklären Sie mal! Das ist doch eine Schönfärberei, was Sie betreiben. – Udo Pastörs, NPD: Er liest vor.)
Sie entwickeln sich damit ebenso zu Selbstständigen Schulen. Die im Modellprojekt RBB gesammelten Erfahrungen werden im laufenden Schuljahr auf alle beruflichen Schulen übertragen. Klar wird aufgrund der Bevölkerungsentwicklung, bei der die Zahl der Berufsschüler schon in Kürze auf mehr als ein Drittel der Schüler des Jahres 1990 zurückgehen wird, dass unmissverständlich schon heute der dualen Ausbildung der Vorrang zu geben ist, mit Ausnahme der klassischen vollzeitschulischen Bildungsgänge.
Auf die Veränderungen des Ausbildungsbedarfes muss künftig noch schneller reagiert werden. Mit den Kammern und Unternehmensverbänden bin ich gemeinsam mit dem Wirtschaftsminister nunmehr regelmäßig im Gespräch.
So versuchen wir, dass die Unternehmen gemeinsam mit dem Bildungsministerium zukünftig rechtzeitig die Ausbildungsverträge so abschließen, dass die Planung der vollzeitschulischen Bildungsgänge diesem Verfahren nachgelagert werden kann. Das illustrieren die Erfahrungen auch in diesem Jahr wieder eindrucksvoll wie seit 18 Jahren. So ergibt sich damit jeweils zu Beginn des Berufsschuljahres ein großer Organisationsaufwand für die Schulbehörden und die beruflichen Schulen. Ich bin überzeugt, dass wir alle diese Herausforderungen meistern werden.
Gemeinsam mit unseren Partnern, den Unternehmern und Unternehmen und den Kammern sowie den Verbänden und Gewerkschaften, muss es uns gelingen, besonders für diese Situation geeignete Organisationsformen zu finden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für alle Schularten und Bildungsgänge gilt, Schule ist für alle da, und deshalb ist es uns wichtig, auch alle mitzunehmen. Unsere sonderpädagogischen Förderzentren leisten auch hier einen großen Beitrag zur Integration. Mir macht Sorgen, dass wir eine besonders hohe Zahl an Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ausweisen. In dieser Frage stimme ich in besonderem Maße mit der Expertenkommission überein. Um mehr darüber zu erfahren und geeignete Konzepte zur Frage der Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu entwickeln, arbeiten wir eng mit der Univer
sität Rostock zusammen. Im Übrigen, Sonderpädagogik und allgemeine Pädagogik nähern sich in verstärktem Maße an. Viele sonderpädagogische Elemente finden wir schon heute im Regelunterricht und daher sollten angehende Lehrerinnen und Lehrer, wie ich finde, in ihrer Ausbildung das Rüstzeug dafür bekommen. Warum nicht ein Grundschullehrer plus, also mit sonderpädagogischer Ausbildung? Hierzu gehört auch, durch den Ausbau der derzeit bestehenden 35 sonderpädagogischen Förderzentren die Beschulungsquote von Schülern mit besonderem Förderbedarf an Förderschulen zu verringern.
Wir wollen also nicht, wie es heute der Presse zu entnehmen war, die Förderschulen abschaffen. Mit den sonderpädagogischen Förderzentren kann Kindern mit besonderem Förderbedarf ein adäquater Schul- beziehungsweise Bildungsabschluss gewährleistet werden. Dies soll ihnen den Einstieg in die Berufsausbildung erleichtern. Und begleitet wird dies alles durch mobile sonderpädagogische Dienste.
In den letzten beiden Jahren haben wir viel auf den Weg gebracht. Große Unterstützung erhielten wir hierbei vom Landtag, der die entsprechenden Haushaltsmittel bereitstellte. Dafür meinen Dank und meinen Respekt. So gelingt es uns mit diesen Mitteln zunehmend besser, Schulen zielgerichtet zu evaluieren und damit ebenso zielgerichtet zu beraten. Evaluation hat sich als ein gutes Instrument der Qualitätsverbesserung erwiesen. Mit gemeinsamen Anstrengungen ist es uns gelungen, in den Feldern Unterricht und Schulkultur Schulklimaprobleme zu erkennen und diese dann mittels des Schulprogramms zu lösen. Davon profitieren unsere Kinder und diese stehen schließlich im Mittelpunkt.
Meine Damen und Herren, aber alle genannten Ziele und Vorhaben, die den Weg unserer Bildungspolitik in die Zukunft weisen, erreicht man nicht mit Methoden von gestern. Deshalb ist es wichtig, dieses moderne Schulgesetz jetzt zu gestalten, dessen handlungsleitende Prinzipien die Förderung jedes einzelnen Schülers und die Verbesserung des Unterrichts sind. Die Präsidentschaft Mecklenburg-Vorpommerns in der Kultusministerkonferenz im kommenden Jahr wird mir darüber hinaus die Möglichkeit geben, weiter an Vorhaben zu arbeiten, um zwischen den Bundesländern ein Höchstmaß an Übereinstimmung über Standards und gemeinsame Absprachen zu finden. Das Südabitur ist in aller Munde und im Widerspruch zur geografischen Verortung ist es uns gelungen, zusammen mit den Kollegen aus Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen den Fuß für Mecklenburg-Vorpommern in der Tür zu haben. Bereits im Punkt 157 des Koalitionsvertrages wird das bundesweite Zentralabitur in den Kernfächern als beste Lösung festgeschrieben. Das ist nur ein Beispiel für eine ausgesprochen gute Zusammenarbeit der Bundesländer. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Idee des konstruktiven Föderalismus Früchte tragen wird.
Ich freue mich auf diese neue Aufgabe und wir werden nach 1994 – Sie werden sich erinnern, als MecklenburgVorpommern zuletzt mit Steffie Schnoor die KMK anführte – deutlich machen können, dass ein kleines Bundesland in der Bildungspolitik auch Maßstäbe setzen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Bildung ist heute der Schlüssel zur Zukunftsfähigkeit, sowohl für den Einzelnen als auch für die Wirtschaft und die Gesell
schaft. Deswegen auch der Ruf der OECD nach weiteren Verbesserungen der Bildungsleistungen sowie nach Sicherung von Chancengerechtigkeit. Mecklenburg-Vorpommern will und soll den Anschluss behalten.
Aber es geht mir nicht so sehr um Plätze im Ranking. Erfolgreiche Bildungsländer arbeiten konzentriert an ihren Reformprojekten. Länderrankings führen nur dazu, dass sich Bildungspolitik an der Systematik und Fragestellung von Tests ausrichtet.
Schüler, die auf diese Tests gedrillt werden, um nächstes Mal besser abzuschneiden – ist das, sehr geehrte Damen und Herren, unser Verständnis von Bildungspolitik? Meines ist es nicht. Es ist aber wichtig, in die Details der Fragestellungen einzutauchen und rechtzeitig die notwendigen Steuerungen vorzunehmen. Ob das am Ende immer mit einem besseren Listenplatz verbunden ist, mag sein, muss aber auch nicht an jeder Stelle sein. Steuerung, und da ist wieder der Kern – hierzu ist die Novellierung des Schulgesetzes notwendig. Alle erfolgreichen Bundesländer haben lange dazu gebraucht, um Erfolge einzufahren. Diese Erfolge fahren wir aber nur ein mit unseren Lehrerinnen und Lehrern. Und diese gut ausgebildeten Fachkräfte in unseren Schulen tragen jetzt schon den Hauptmotor dieser Entwicklung und wir wollen sie weiterhin unterstützen, indem wir noch in dieser Legislaturperiode ein Lehrerbildungsgesetz auf den Weg bringen.
Im Übrigen könnten wir alle gemeinsam überlegen, ob es an der Zeit ist, auch für Referendare verbesserte Einstellungsbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern zu diskutieren.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Schulgesetz wollen wir die Verantwortung der einzelnen Schule für ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit stärken. Mit dem Projekt Selbstständige Schule beschreiten wir einen Weg zu einer hohen qualitätsorientierten Selbststeuerung an Schulen. Das Land setzt in erheblichem Umfang finanzielle Mittel ein, um Schulleiter, Lehrkräfte, Interessenvertreter sowie Eltern auf diese Aufgabe vorzubereiten und sie zu begleiten. So werden alleine Schulleiter umfassend auf ihre neue Führungsrolle vorbereitet. Mehr als 800 Lehrkräfte werden zu Themen wie Qualitätsmanagement, Schulprogramm und Methoden zur individuellen Förderung fortgebildet, aber auch Eltern erhalten zukünftig die Möglichkeiten, an Fortbildungen teilzunehmen.